AS 2018 85

Verordnung
über die medizinische Beurteilung
der Militärdiensttauglichkeit
und der Militärdienstfähigkeit
(VMBM)

Änderung vom 22. November 2017 (AS 2017 7397; SR 511.12)

Art. 9, 17 und Anhänge 1–3

statt:

I

Art. 9 Abs. 1

Die Entscheide der medizinischen UC über die Militärdiensttauglichkeit richten sich nach den Vorgaben des Anhangs; bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.

Art. 17

Aufgehoben

II

Die Anhänge 2 und 3 werden aufgehoben.

Der Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

und der Militärdienstfähigkeit. Berichtigung muss es heissen:

I

Art. 9 Abs. 1

Die Entscheide der medizinischen UC über die Militärdiensttauglichkeit richten sich nach den Vorgaben des Anhangs 1; bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.

II

Der Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

16. Januar 2018 Bundeskanzlei