AS 2018 85
Verordnung
über die medizinische Beurteilung
der Militärdiensttauglichkeit
und der Militärdienstfähigkeit
(VMBM)
Änderung vom 22. November 2017 (AS 2017 7397; SR 511.12)
Art. 9, 17 und Anhänge 1–3
statt:
I
Art. 9 Abs. 1
Die Entscheide der medizinischen UC über die Militärdiensttauglichkeit richten sich nach den Vorgaben des Anhangs; bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.
Art. 17
Aufgehoben
II
Die Anhänge 2 und 3 werden aufgehoben.
Der Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
und der Militärdienstfähigkeit. Berichtigung muss es heissen:
I
Art. 9 Abs. 1
Die Entscheide der medizinischen UC über die Militärdiensttauglichkeit richten sich nach den Vorgaben des Anhangs 1; bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.
II
Der Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
16. Januar 2018 Bundeskanzlei