AS 2018 893

Zollabkommen
über das Carnet A.T.A.
für die vorübergehende Einfuhr von Waren

vom 6. Dezember 1961

(A.T.A.-Abkommen)

SR 0.631.244.57; AS 1963 479

Übersetzung

Änderung der Artikel 4 und 18 des A.T.A-Abkommen Vom Bundesrat genehmigt am 25. Januar 2018 In Kraft getreten für die Schweiz am 11. August 2017

Art. 4, neuer Par. 3 hinzufügen

«Alle für die Durchführung dieses Übereinkommens erforderlichen Formalitäten können elektronisch mittels von den Vertragsparteien genehmigter elektronischer Datenverarbeitungstechniken vorgenommen werden.»

Art. 18, Par. 4 ersetzen

«Bei den Zusammenkünften gilt das Quorum mit einem Drittel der Vertreter der Vertragsparteien als erreicht.»