AS 2019 1071
Abkommen vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen
Abkommen vom 4. Dezember 1991
zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen
Geltungsbereich am 20. März 2019, Nachtrag1
Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Israel* 15. Dezember 2014 B 14. Januar 2015 Serbien 8. Februar 2019 B 10. März 2019 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Die englischen Texte können auf der Internetseite der britischer Regierung: www.gov.uk/government/collections/treaties-for-which-the-uk-is-depositary eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2013 2301. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).