AS 2019 153
Verordnung
über die Einreise und die Visumerteilung
(VEV)
Änderung vom 19. Dezember 2018
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 15. August 20181 über die Einreise und die Visumerteilung wird wie folgt geändert:
Art. 34 Abs. 2bis und 3 Bst. dbis–dquater
Es ist zuständig für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen zur Übernahme von delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission, welche die Einführung eines Programms für die Entwicklung von IT-Systemen zur Unterstützung der Steuerung von Migrationsströmen über die Aussengrenzen betreffen und gestützt auf Artikel 5 Absatz 5 Buchstaben b und Artikel 15 und 17 der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 erlassen wurden, sofern sie völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite im Sinne von Artikel 7a RVOG darstellen.
Es ist zuständig für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen zur Übernahme von delegierten und Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 514/20142, sofern sie völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite im Sinne von Artikel 7a RVOG darstellen und:
dbis. die Mindestvoraussetzungen für die Benennung der zuständigen Behörden in Bezug auf deren internes Umfeld, Kontrolltätigkeiten, Information, Kommunikation und Monitoring sowie Verfahrensregeln für die Erteilung und die Aufhebung der Benennung betreffen und gestützt auf Artikel 26 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 erlassen wurden;
dter. die Regeln für die Überwachung und das Verfahren für die Überprüfung der Benennung der zuständigen Behörden betreffen und gestützt auf Artikel 26 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 erlassen wurden;
Siehe Fussnote zu Art. 1 Abs. 4.
dquater. die Pflichten der zuständigen Behörden im Rahmen der öffentlichen Massnahmen sowie den Inhalt ihrer Verwaltungs- und Kontrollaufgaben betreffen und gestützt auf Artikel 26 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 erlassen wurden;
II
Diese Verordnung tritt am1. Februar 2019 in Kraft.
19. Dezember 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Alain Berset |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |