AS 2019 2917

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen
der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
sowie des entsprechenden Durchführungsprotokolls

vom 15. Dezember 2017

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 20172,
beschliesst:

Art. 1

Das Rahmenabkommen vom 27. September 20163 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik sowie das entsprechende Durchführungsprotokoll4 werden genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, sie zu ratifizieren.

Er ist befugt, nachträgliche Änderungen des Durchführungsprotokolls zu genehmigen.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d

Ziff. 3 BV).

Ständerat, 15. Dezember 2017

Nationalrat, 15. Dezember 2017

Die Präsidentin: Karin Keller-Sutter

Der Präsident: Dominique de Buman

Die Sekretärin: Martina Buol

Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz