AS 2019 3357
Verordnung des ASTRA
zur Strassenverkehrskontrollverordnung
(VSKV-ASTRA)
Änderung vom 16. Oktober 2019
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung, dem Eidgenössischen Institut für Metrologie und dem Bundesamt für Verkehr,
verordnet:
I
Die Verordnung des ASTRA vom 22. Mai 20081 zur Strassenverkehrskontrollverordnung wird wie folgt geändert:
Art. 13 Sicherheitswert
Wo ein bestimmtes Gewicht nicht überschritten werden darf, ist von der ermittelten Achslast, vom ermittelten Betriebsgewicht oder von der ermittelten Stützlast ein Sicherheitswert von 3 Prozent abzuziehen. Ist dieser Sicherheitswert geringer als der doppelte Eichwert der Waage in kg, so ist stattdessen letzterer als Sicherheitswert abzuziehen.
Wo ein bestimmtes Gewicht, namentlich das minimale Adhäsionsgewicht, nicht unterschritten werden darf, ist zur ermittelten Achslast oder zum ermittelten Betriebsgewicht ein Sicherheitswert von 3 Prozent dazuzuzählen. Ist dieser Sicherheitswert geringer als der doppelte Eichwert der Waage in kg, so ist stattdessen letzterer als Sicherheitswert dazuzuzählen.
Art. 14
Aufgehoben
II
Diese Verordnung tritt am1. März 2020 in Kraft.
16. Oktober 2019 Bundesamt für Strassen: Jürg Röthlisberger