AS 2019 421

Verordnung
über die Militärdienstpflicht
(VMDP)

vom 22. November 2017 (AS 2017 7405)

Anhang 7 Ziff. II 4 4. Verordnung vom 29. März 20171 über die Strukturen der Armee statt:

Art. 6 Bst. d

Folgende Angehörige der Armee werden nicht in eine Formation eingeteilt:

d. Militärdienstpflichtige, bei denen ungeordnete persönliche Verhältnisse gemäss Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung vom 22. November 20172 über die Militärdienstpflicht vorliegen und die deshalb vorübergehend nicht in einer Funktion bei der Truppe eingesetzt werden können;

muss es heissen:

Art. 6 Bst. d

Folgende Angehörige der Armee werden nicht in eine Formation eingeteilt:

d. Militärdienstpflichtige, bei denen besondere persönliche Verhältnisse gemäss Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung vom 22. November 20173 über die Militärdienstpflicht vorliegen und die deshalb vorübergehend nicht in einer Funktion bei der Truppe eingesetzt werden können;

29. Januar 2019 Bundeskanzlei