AS 2019 5023

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung
des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen
über die Überstellung verurteilter Personen

vom 21. Juni 2019

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 20182,
beschliesst:

Art. 1

Das Protokoll vom 22. November 20173 zur Änderung des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 19974 zum Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Er gibt bei der Ratifikation des Protokolls gestützt auf dessen Artikel 5 die folgende Erklärung ab: «Gestützt auf Artikel 5 des Protokolls erklärt die Schweiz, dass sie das Protokoll im Verhältnis zu Staaten, die eine Erklärung gleichen Inhalts abgegeben haben, vorläufig anwenden wird.»

AS 2019 5025 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen. BB

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d

Ziff. 3 BV).

Nationalrat, 21. Juni 2019 Ständerat, 21. Juni 2019 Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Der Präsident: Jean-René Fournier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 10. Oktober 2019 unbenützt abgelaufen.5 31. Dezember 2019 Bundeskanzlei