Source

AS 2020 1219

Verordnung des EJPD
über die Durchführung der Überwachung
des Post- und Fernmeldeverkehrs
(VD-ÜPF)

Änderung vom 13. Januar 2020

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
verordnet:

I

Anhang 1 der Verordnung des EJPD vom 15. November 20171 über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

II

Diese Verordnung tritt am1. März 2020 in Kraft.

13. Januar 2020 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Karin Keller-Sutter

Anhang 1

Technische Vorschriften für die Schnittstellen für die Durchführung der Fernmeldeüberwachung (Ausgabe 2.0)2

Dieser Anhang wird in der AS nicht veröffentlicht. Er kann kostenlos im Internet unter www.li.admin.ch > Dokumentation > Downloads abgerufen oder beim Dienst ÜPF, Fellerstrasse 15, 3003 Bern, bezogen werden.