AS 2020 1857

Europäisches Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen

Europäisches Übereinkommen vom 19. August 1985

über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen

SR 0.415.3; AS 1990 1749

Kündigung Am 21. November 2019 hat die Schweiz das Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen gemäss dessen Bestimmungen gekündigt. Die Kündigung wird am 1. Juni 2020 wirksam.

insbesondere bei Fussballspielen. Europäisches Übereink.