AS 2020 2537
Verordnung des EDI
über den Datenaustausch für die Prämienverbilligung
(VDPV-EDI)
Änderung vom 4. Juni 2020
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 13. November 20121 über den Datenaustausch für die Prämienverbilligung wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf die Artikel 106c Absatz 2 und 106d Absatz 2 der Verordnung vom 27. Juni 19952 über die Krankenversicherung (KVV), auf Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung vom3. Juli 20013 über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island oder Norwegen wohnen (VPVKEU) und auf Artikel 54a Absätze 5bis und 6 der Verordnung vom 15. Januar 19714 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV),
Art. 2 Abs. 2
Die gemeinsame Einrichtung nach Artikel 18 KVG meldet die für den Vollzug der VPVKEU notwendigen Daten. Sie ist einer kantonalen Stelle nach Artikel 106b Absatz 1 KVV gleichgestellt.
Art. 5 Abs. 1 Bst. e
Der Datenaustausch erfolgt über folgende Meldeprozesse:
e. Meldung der tatsächlichen Prämie nach Artikel 16d ELV5 durch den Versicherer.
Art. 6 Standard für den Datenaustausch
Die Verbundsteilnehmerinnen müssen für die Meldeprozesse nach Artikel 5 Absatz 1 die Struktur und Semantik der zu meldenden Daten (Meldeformat), die Aktionen, Reaktionen und Optionen der am Verbund Beteiligten (Verhalten) sowie die Grundlagen zur technischen Einbindung in den Verbund (Meldungsübermittlung) gemäss dem «Konzept Datenaustausch Prämienverbilligung», Version4.1 vom 25. März 20206, (PV-Standard) einhalten.
Der Begriff der Tarifprämie nach Ziffer 3.2.5 des PV-Standards entspricht dem Begriff der tatsächlichen Prämie nach Artikel 16d ELV7.
Art. 9 Übergangsbestimmung zur Änderung vom4. Juni 2020
Bis zum 31. Oktober 2020 dürfen die Verbundsteilnehmerinnen das «Konzept Datenaustausch Prämienverbilligung» in der Version2.4 vom 9. Mai 2017 verwenden.
II
Diese Verordnung tritt am1. Juli 2020 in Kraft.
4. Juni 2020 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset
Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Versicherer und Aufsicht > Datenaustausch Prämienverbilligung Versicherer – Kantone.