AS 2020 3875

Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen

SR 0.415.31; AS 2019 5033

Geltungsbereich am 21. September 2020, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Niederlande 6. Februar 2020 1. April 2020 Rumänien 17. Februar 2020 1. April 2020 Türkei* 25. Mai 2020 1. Juli 2020 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2019 5033. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen. Übereink. des Europarats