AS 2020 4165

Verordnung des WBF
über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen
Beschaffungswesen für die Jahre 2020 und 2021

Aufhebung vom 3. September 2020

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet:

Einziger Artikel Die Verordnung des WBF vom 19. November 20191 über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für die Jahre 2020 und 2021 wird auf den 1. Januar 2021 aufgehoben.

3. September 2020 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin

1 AS 2019 4101

für die Jahre 2020 und 2021. V des WBF