AS 2020 495

Schweizerische Eidgenossenschaft
Confederation suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra

Übereinkommen vom 20. März 1958

der Vereinten Nationen über die Annahme harmonisierter technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung

von Genehmigungen, die nach diesen Regelungen erteilt wurden

SR 0.741.411; AS 1996 2158

I

Änderung der Reglemente! Übersetzung Reglement Nr. 148 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Lichtsignaleinrichtungen für Motorfahrzeuge und ihre Anhänger Reglement Nr. 149 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen für Motorfahrzeuge Reglement Nr. 150 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von retroreflektierenden Einrichtungen für Motorfahrzeuge und ihre Anhänger

Text und Geltungsbereich der Reglemente werden in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, bezogen oder auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen werden: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html Der Geltungsbereich ist auf der Internetseite der Vereinten Nationen einsehbar: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden.

Übereink. der Vereinten Nationen Reglement Nr. 151 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen hinsichtlich ihres Totwinkel-Assistenzsystems zur Erkennung von Fahrrädern Reglement Nr. 152 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen Mı und N; hinsichtlich ihres Notbrems-Assistenzsystems (AEBS) Angewendet durch die Schweiz seit dem 23. Januar 2020 u Geltungsbereich des Übereinkommens am 23. Januar 2020, Nachtrag?

Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B) Armenien 1. März 2018B 30. April 2018 Nigeria 18. Oktober 2018B 17. Dezember 2018

Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1973 1468, 1977 767, 1980 673, 1987 1185, 1996 2170, 2005 1235, 2007 4401, 2010 4213, 2011 891, 2014 891 und 2016 3693.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).