AS 2020 5911

Vereinbarung
zwischen dem Bund und den Kantonen
über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz
(ZSAV-BiZ)

Änderung vom 26. November 2020

Genehmigt durch den Bundesrat am 18. November 2020

Der Schweizerische Bundesrat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vereinbaren:

I

Die Vereinbarung vom 16. Dezember 20161 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Schweiz wird wie folgt geändert:

Art. 6a Gemeinsame Institutionen

Bund und Kantone führen als gemeinsame Institutionen:

  1. die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF);

  2. die Fachagentur Educa.

Art. 7 Abs. 1

Aufgehoben

Art. 7a Educa

Die Fachagentur Educa untersucht technologische Entwicklungen und verbindet sie mit der Qualitätsentwicklung der obligatorischen Schule (Primarstufe und Sekundarstufe I) sowie der beruflichen Grundbildung, der Gymnasien und der Fachmittelschulen (Sekundarstufe II). Sie schafft schweizweit Grundlagen für den digitalen Bildungsraum Schweiz.

Für die Durchführung einzelner Grundlagen- und Entwicklungsarbeiten gemäss dem Arbeitsprogramm kann die Prozessleitung mit Educa Leistungsvereinbarungen abschliessen.

im Bildungsraum Schweiz

II

Diese Vereinbarung tritt unter dem Vorbehalt ihrer Verabschiedung durch die Plenarversammlung der EDK und ihrer Genehmigung durch den Bundesrat am1. Januar 2021 in Kraft.

18. November 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin 26. November 2020 Im Namen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren: Die Präsidentin: Silvia Steiner Die Generalsekretärin: Susanne Hardmeier