AS 2020 6075

Verordnung
über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen
(VPAA)

Änderung vom 25. November 2020

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 21. November 20181 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen wird wie folgt geändert:

Art. 24 Aufforderung

Bei ordentlicher Entlassung aus der Militärdienstpflicht werden Angehörige der Mannschaft und Unteroffiziere durch den zuständigen Kreiskommandanten oder die zuständige Kreiskommandantin zur Rückgabe der persönlichen Ausrüstung aufgefordert.

In allen übrigen Fällen erfolgt die Aufforderung durch die LBA.

II

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2021 in Kraft.

25. November 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr