AS 2020 6601
Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007
vom 28. September 2007
Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens An seiner in London am 10. bis 11. September 2020 abgehaltenen virtuellen hundertsiebenundzwanzigsten Tagung hat der Internationale Kaffeerat gestützt auf
Artikel 48 Absatz 3 des Übereinkommens mittels Resolution Nr. 471 vom
11. September 2020 beschlossen, die Geltungsdauer des erwähnten Übereinkommens um ein Jahr zu verlängern und zwar bis zum 2. Februar 2022.