AS 2020 6601

Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007

vom 28. September 2007

SR 0.916.117.1; AS 2011 4421

Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens An seiner in London am 10. bis 11. September 2020 abgehaltenen virtuellen hundertsiebenundzwanzigsten Tagung hat der Internationale Kaffeerat gestützt auf

Artikel 48 Absatz 3 des Übereinkommens mittels Resolution Nr. 471 vom

11. September 2020 beschlossen, die Geltungsdauer des erwähnten Übereinkommens um ein Jahr zu verlängern und zwar bis zum 2. Februar 2022.