AS 2021 368

Verordnung
über den nationalen Teil des Schengener
Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro
(N-SIS-Verordnung)

Änderung vom 11. Juni 2021

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die N-SIS-Verordnung vom8. März 20131 wird wie folgt geändert:

Art. 2 Bst. i und j

Für diese Verordnung gelten folgende Begriffe: i: terroristische Straftaten: die in Anhang 1a aufgeführten Straftaten; j: sonstige schwere Straftaten: die in Anhang 1b aufgeführten Straftaten.

Art. 11a Abfrage anhand daktyloskopischer Daten

Eine Abfrage nur anhand daktyloskopischer Daten darf erfolgen:

  1. zu Identifikationszwecken, wenn die Identität der Person nicht anhand von Daten zu deren Identität festgestellt werden kann; oder

  2. wenn diese an Tatorten terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten aufgefunden wurden, sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einem Täter oder einer Täterin zuzuordnen sind und die Abfrage gleichzeitig im AFIS erfolgt.

Art. 49 Abs. 1bis

Es erstellt separate Statistiken über den Informationsaustausch mit Europol.

II

Diese Verordnung erhält neu die Anhänge 1a und 1b gemäss Beilage.

2021-2039 AS 2021 368

III

Die Verordnung vom6. Dezember 20132 über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 1 Bst. h

Die zuständigen Dienste von fedpol bearbeiten biometrische erkennungsdienstliche Daten bei der Erfüllung folgender Aufgaben:

h. automatisierte Übermittlung der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten an den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS).

Art. 3a Befugnis des SEM

Das SEM kann die Fingerabdrücke und Gesichtsbilder bei Ausschreibungen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung aus dem AFIS dem N-SIS automatisch liefern. Die betreffende Person wird über die Verwendung dieser Daten informiert in Einklang mit Artikel 14 des Bundesgesetzes vom19. Juni 19923 über den Datenschutz (DSG).

Art. 5 Abs. 1

Die Rechte der betroffenen Person, insbesondere das Auskunftsrecht und das Recht auf Berichtigung oder Vernichtung von Daten, richten sich nach dem DSG4.

IV

Diese Verordnung tritt am1. Juli 2021 in Kraft.

11. Juni 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Anhang 1a

(Art. 2 Bst. i) Straftaten nach schweizerischem Recht, die denjenigen der Richtlinie (EU) 2017/5415 entsprechen oder gleichwertig sind (terroristische Straftaten) 1. Schreckung der Bevölkerung (Art. 258 StGB 6); 2. öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB); 3. Landfriedensbruch (Art. 260 StGB); 4. strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis StGB); 5. kriminelle und terroristische Organisation (Art. 260ter StGB); 6. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260 quater StGB); 7. Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB); 8. Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat (Art. 260sexies StGB); 9. rechtswidrige Vereinigung (Art. 275ter StGB); 10. Organisationsverbot (Art. 74 NDG7; 11. Strafbestimmungen nach Artikel 2 des Bundesgesetzes vom12. Dezember 20148 über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen; sowie 12. Gewaltverbrechen, mit dem die Bevölkerung eingeschüchtert oder ein Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen genötigt werden soll.

Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates, Fassung gemäss ABl. L 88 vom31.3.2017, S.6.

Anhang 1b

(Art. 2 Bst. j) Straftaten nach schweizerischem Recht, die denjenigen des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI9 entsprechen oder gleichwertig sind 1. Vorsätzliche Tötung, schwere Körper- Tötung (vorsätzliche Tötung, Mord, Totverletzung schlag, Tötung auf Verlangen, Kindestötung), schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien 2. Diebstahl in organisierter Form o- Diebstahl und Raub (Art. 139 Ziff. 3 der mit Waffen und 140 StGB) 3. Cyberkriminalität Unbefugte Datenbeschaffung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Datenbeschädigung, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Erschleichen einer Leistung (Art. wie 150 StGB) 4. Sabotage Sachbeschädigung, Brandstiftung, Verursachung einer Explosion, Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen, Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes, Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen (Art. 144, 221, 223, 224, 226, 227 und 228 StGB) 5. Betrug Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB)

Rahmenbeschluss des Rates vom13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, Fassung gemäss ABl. L 190 vom18.7.2002, S.1.

6. Betrugsdelikte, einschliesslich Be- Betrügerischer Missbrauch einer Datentrug zum Nachteil der finanziellen In- verarbeitungsanlage, Check- und Kreditteressen der Europäischen Gemein- kartenmissbrauch, Zechprellerei, Erschaften im Sinne schleichen einer Leistung, arglistige Verdes Übereinkommens mögensschädigung, unwahre Angaben vom26. Juli 199511 aufgrund von Ar- über kaufmännische Gewerbe, unwahre tikel K3 des Vertrags über die Europä- Angaben gegenüber Handelsregisterbeische Union über den Schutz der finan- hörden, Warenfälschung, betrügerischer ziellen Interessen der Europäischen Konkurs und Pfändungsbetrug, Erschlei- Gemeinschaften chung eines gerichtlichen Nachlassvertrages (Art. 147–150, 151–155, 163 und 170 StGB) Leistungs- und Abgabebetrug, Urkundenfälschung; Erschleichen einer falschen Beurkundung, Unterdrückung von Urkunden (Art. 14 Abs. 1 und 4, 15, 16 Abs. 1 und 3 des Bundesgesetzes vom22. März 197412 über das Verwaltungsstrafrecht) Steuerbetrug, Veruntreuung von Quellensteuern (Art. 186 Abs. 1, 187 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom14. Dezember 199013 über die direkte Bundessteuer) Steuerbetrug (Art. 59 Abs. 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes vom14. Dezember 199014 Verbrechen und Vergehen (Art. 148 Abs. 1 des Kollektivanlagengesetzes vom23. Juni 200615 Fälschung, Falschbeurkundungen, Erschleichen falscher Beurkundungen, Gebrauch von unechten oder unwahren Bescheinigungen, Ausländische Urkunden, unberechtigtes Ausstellen von Konformitätserklärungen, unberechtigtes Anbringen und Verwenden von Konformitätszeichen (Art. 23–28 des Bundesgesetzes vom6. Oktober 199516 über die technischen Handelshemmnisse) 7. Nachahmung und Produktpiraterie Warenfälschung (Art. 155 StGB) Markenrechtsverletzung, betrügerischer Markengebrauch, reglementswidriger Gebrauch einer Garantie- oder Kollektivmarke, Gebrauch unzutreffender Herkunftsangaben (Art. 61 Abs. 3, 62 Abs. 2, 63 Abs. 4 sowie 64 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes vom28. August 199217 Designrechtsverletzung (Art. 41 Abs. 2 des Designgesetzes vom 5. Oktober 200118 Urheberrechtsverletzung, Verletzung von verwandten Schutzrechten (Art. 67 Abs. 2 und 69 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. Oktober 199219 Patentverletzung (Art. 81, Abs. 3 des Patentgesetzes vom25. Juni 195420 8. Erpressung und Schutzgelderpressung Erpressung (Art. 156 StGB) 9.

Flugzeug- und Schiffsentführung Erpressung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung, Geiselnahme (Art. 156, 181 und 183–185 StGB) 10. Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeu- Hehlerei gen (Art. 160 StGB) 11. Menschenhandel Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft, Menschenhandel 12. Entführung, Freiheitsberaubung Freiheitsberaubung und Entführung, er- und Geiselnahme schwerende Umstände, Geiselnahme (Art. 183–185 StGB) Verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 Ziff. 2 StGB) 13. Sexuelle Ausbeutung von Kindern Gefährdung der Entwicklung von Un- und Kinderpornografie mündigen: sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie (Art. 187, 189, 191, 195 Bst. a, 196, 197 Abs. 1,3,4 und 5 14. Vergewaltigung Vergewaltigung (Art. 190 StGB) 15. Brandstiftung Brandstiftung (Art. 221 StGB) 16. Illegaler Handel mit nuklearen und ra- Gefährdung durch Kernenergie, Radioakdioaktiven Substanzen tivität und ionisierende Strahlen, strafbare Vorbereitungshandlungen Missachtung von Sicherheits- und Sicherungsmassnahmen des Kernenergiegesetzes (Art. 88 bis 91 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 200321 17. Geldfälschung, einschliesslich Geldfälschung, Geldverfälschung der Euro-Fälschung (Art. 240 und 241 StGB) 18. Geldfälschung, einschliesslich Geldfälschung, Geldverfälschung, der Euro-Fälschung in Umlaufsetzen falschen Geldes, Nachmachen von Banknoten, Münzen oder amtlichen Wertzeichen ohne Fälschungsabsicht, Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 240–244 StGB) 19. Fälschung von amtlichen Dokumen- Fälschung amtlicher Wertzeichen, Fälten und Handel damit schung amtlicher Zeichen, Fälschung von Mass und Gewicht, Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer falschen Beurkundung, Urkundenfälschung im Amt (Art. 245, 246, 248, 251 bis 253 und Art. 317 Ziff. 1 20. Beteiligung an einer kriminellen Ver- Kriminelle Organisation, rechtswideinigung rige Vereinigung 21. Illegaler Handel mit Waffen, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit Munition und Sprengstoffen mit Waffen (Art. 260quater StGB) Vergehen (Artikel 33 Absätze1 und 3 des Waffengesetzes vom20. Juni 199722 22.

Terrorismus Schreckung der Bevölkerung, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Landfriedensbruch, strafbare Vorbereitungshandlungen, kriminelle und terroristische Organisationen, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Finanzierung des Terrorismus, Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat, rechtswidrige Vereini- Organisationsverbot Strafbestimmungen nach Artikel 2 des Bundesgesetzes vom12. Dezember 201424 über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen) 23. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Diskriminierung und Aufruf zu Hass 24. Verbrechen, die in die Zuständigkeit Völkermord, Verbrechen gegen die des Internationalen Strafgerichtshofs Menschlichkeit, schwere Verletzungen fallen der Genfer Konventionen, andere Kriegsverbrechen, Angriffe gegen zivile Personen und Objekte, ungerechtfertigte medizinische Behandlung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und der Menschenwürde, Rekrutierung und Verwendung von Kindersoldaten, verbotene Methoden der Kriegführung, Einsatz verbotener Waffen, Bruch eines Waffenstillstandes oder des Friedens. Vergehen gegen einen Parlamentär, verzögerte Heimschaffung von Kriegsgefangenen, andere Verstösse gegen das humanitäre 25. Wäsche von Erträgen aus Straftaten Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) 26. Korruption Bestechung schweizerischer Amtsträger (Bestechen, sich bestechen lassen, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme), Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322ter –322septies StGB) 27. Beihilfe zur illegalen Einreise Förderung der rechtswidrigen Ein- und zum illegalen Aufenthalt und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 Abs. 1 Bst. a, abis und c in Verbindung mit Abs. 3 des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom16. Dezember 200525 28. Illegaler Handel mit Hormonen und Strafbestimmung anderen Wachstumsförderern (Art.22 des Sportförderungsgesetzes vom17. Juni 201126 Vergehen und Verbrechen (Art. 63 des Lebensmittelgesetzes vom20. Juni 201427 Vergehen und Verbrechen (Art. 86 Abs. 1, 2 und 3 des Heilmittelgesetzes vom15. Dezember 200028 29. Illegaler Handel mit Kulturgütern, ein- Strafbestimmungen (Art. 24–29 des Kulschliesslich Antiquitäten und Kunstge- turgütertransfergesetzes genstände vom20. Juni 200329 30.

Illegaler Handel mit Organen und Vergehen (Art. 24 Abs. 1–3 des Stammmenschlichem Gewebe zellenforschungsgesetzes vom19. Dezember 200330 Missbrauch von Keimgut und Handeln ohne Einwilligung oder Bewilligung (Art.32 und 34 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom18. Dezember 199831 Vergehen (Art. 69 Abs. 1 und 2 des Transplantationsgesetzes vom8. Oktober 200432 31. Illegaler Handel mit Drogen und psy- Strafbestimmungen chotropen Stoffen (Art. 19 Abs. 1 und 2, 19bis,20 und 21 des Betäubungsmittelgesetzes vom3. Oktober 195133 32. Umweltkriminalität, einschliesslich Vergehen (Art. 60 Abs. 1 des Umweltdes illegalen Handels mit bedrohten schutzgesetzes Tierarten oder mit bedrohten Pflan- vom7. Oktober 198334 zen- und Baumarten Vergehen (Art. 70 Abs. 1 des Gewässerschutzgesetzes vom24. Januar 199135 Strafbestimmungen (Art. 43 und 43a Abs. 1 des Strahlenschutzgesetzes vom22. März 199136 Strafbestimmungen (Art. 35 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes vom21. März 200337