AS 2021 406

Verordnung des EHB-Rates
über die Gebühren des Eidgenössischen Hochschulinstituts
für Berufsbildung
(EHB-Gebührenverordnung)

Änderung vom 30. März 2021

Vom Bundesrat genehmigt am 18. Juni 2021

Der Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB-Rat)
verordnet:

I

Die EHB-Gebührenverordnung vom 17. Februar 20111 wird wie folgt geändert:

Titel Verordnung des EHB-Rats über die Gebühren der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gebührenverordnung) Ingress Der Rat der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB-Rat), gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c des EHB-Gesetzes vom 25. September 20202, verordnet:

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Verordnung bestimmt die Gebühren, die die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) für ihre Bildungsangebote und ihre Dienstleistungen erhebt.

Nicht unter diese Verordnung fallen gewerbliche Leistungen nach Artikel 28 des EHB-Gesetzes vom 25. September 2020.

2021-2195 AS 2021 406 EHB-Gebührenverordnung AS 2021 406

Art. 3a Abs. 1 Bst. b

Die Semestergebühren für Ausbildungsstudiengänge betragen:

b. für Zertifikatsstudiengänge mit einer Studiendauer: 1. von einem Jahr: 590 Franken, 2. von zwei Jahren: 420 Franken.

Art. 3b Bst. a und b

Für zusätzliche Leistungen werden folgende Gebühren erhoben:

  1. Abnahme der abschlussrelevanten Probelektion: 200 Franken;

  2. Abnahme der Diplomarbeit: 200 Franken;

Art. 4 Spezielle Semestergebühren

Sollen Kompetenzen, die ausserhalb geregelter Bildungsgänge erworben wurden, an einen Diplomstudiengang angerechnet werden, so beträgt die Semestergebühr für diesen Diplomstudiengang einschliesslich des Anrechnungsverfahrens 1450 Franken.

Art. 7a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. März 2021

Für die Studierenden der Ausbildungsstudiengänge, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2022 aufgenommen haben, gelten die Gebühren nach bisherigem Recht.

II

Diese Verordnung tritt am1. August 2021 in Kraft.

30. März 2021 Im Namen des EHB-Rats Der Präsident: Adrian Wüthrich