AS 2022 156

Mitteilung über die Kündigung eines internationalen Vertrages

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Mitteilung über die Kündigung eines internationalen Vertrages

Mit Note vom 30. April 2021 hat die Regierung Deutschlands den folgenden Vertrag gekündigt: Übereinkommen zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz, abgeschlossen am 13. April 18921. Gemäss Artikel 56 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 19692 über das Recht der Verträge wird die Kündigung am 31. Mai 2022 wirksam.

9. März 2022 Bundeskanzlei