AS 2022 91
AS 2022
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Massgebend ist die signierte
elektronische Fassung
Europäisches Übereinkommen vom 1. Juli 1970
über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Änderung des Übereinkommens Angenommen am 21. Oktober 2020 In Kraft getreten für die Schweiz am 23. April 2022
Art. 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Übersetzung
1. Dieses Übereinkommen liegt bis zum 31. März 1971 zur Unterzeichnung auf, nach diesem Tag liegt es für die Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission für Europa und für Staaten, die nach Absatz 8 oder 11 der Statuten in beratender Eigenschaft zu dieser Kommission zugelassen sind, zum Beitritt auf. Der Beitritt gestützt auf Absatz 11 der Statuten ist beschränkt auf folgende Staaten: Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko und Tunesien.
2022-0372 AS 2022 91 Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten AS 2022 91 Fahrpersonals. Europäisches Übereink.