AS 2024 555
Verordnung
über die Einreise und die Visumerteilung
(VEV)
Änderung vom 9. Oktober 2024
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 15. August 20181 über die Einreise und die Visumerteilung wird wie folgt geändert:
Art. 8 Abs. 1 Fussnote
Staatsangehörige von Staaten, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/18062 aufgeführt sind, unterstehen der Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte.
II
Diese Verordnung tritt am 13. Oktober 2024 in Kraft.3
9. Oktober 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd |