AS 2024 748
Verordnung
über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation
(Verordnung über den freien Personenverkehr, VFP)
Änderung vom 27. November 2024
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 22. Mai 20021 über den freien Personenverkehr wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 2 und Art. 8, 10 und 11
Aufgehoben
Art. 12 Sachüberschrift und Abs. 1–3
Ausnahmen von den Höchstzahlen
Aufgehoben
Art. 38
Aufgehoben
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
27. November 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd |