AS 2024 785

Verordnung des EDI
über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes

Änderung vom 5. Dezember 2024

Präambel

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)

verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 29. November 20161 über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks

Betrifft nur den französischen Text.

Gliederungstitel nach Art. 2

Abschnitt: Grundsätze und Förderbereiche

Art. 2a Grundsätze

Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

Die Finanzhilfeempfänger müssen sich für Nachhaltigkeit, Chancengleichheit, Diversität und eine angemessene Entschädigung der professionellen Kulturschaffenden einsetzen.

Art. 3 Sachüberschrift und Abs. 2

Förderbereiche

Aufgehoben

Art. 5 Bst. a Ziff. 5 und 6

Einen Betriebsbeitrag erhalten:

  1. die folgenden thematischen Netzwerke:

    1. das Netzwerk für die Geschichte der Gleichstellung von Frau und Mann,

    2. das Netzwerk zur Vermittlung der Geschichte zu den Opfern des Nationalsozialismus;

Art. 14 Abs. 2

Die Frist für die Einreichung der Gesuche wird jeweils in der Ausschreibung festgelegt.

Art. 15 Abs. 4

Aufgehoben

Art. 17 Abs. 1 Einleitungssatz

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 18 und 18a

Aufgehoben

II

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.

5. Dezember 2024

Eidgenössisches Departement des Innern:

Elisabeth Baume-Schneider