AS 2024 785
Verordnung des EDI
über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes
Änderung vom 5. Dezember 2024
Präambel
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 29. November 20161 über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks
Betrifft nur den französischen Text.
Gliederungstitel nach Art. 2
Abschnitt: Grundsätze und Förderbereiche
Art. 2a Grundsätze
Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
Die Finanzhilfeempfänger müssen sich für Nachhaltigkeit, Chancengleichheit, Diversität und eine angemessene Entschädigung der professionellen Kulturschaffenden einsetzen.
Art. 3 Sachüberschrift und Abs. 2
Förderbereiche
Aufgehoben
Art. 5 Bst. a Ziff. 5 und 6
Einen Betriebsbeitrag erhalten:
die folgenden thematischen Netzwerke:
das Netzwerk für die Geschichte der Gleichstellung von Frau und Mann,
das Netzwerk zur Vermittlung der Geschichte zu den Opfern des Nationalsozialismus;
Art. 14 Abs. 2
Die Frist für die Einreichung der Gesuche wird jeweils in der Ausschreibung festgelegt.
Art. 15 Abs. 4
Aufgehoben
Art. 17 Abs. 1 Einleitungssatz
Betrifft nur den französischen Text.
Art. 18 und 18a
Aufgehoben
II
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
5. Dezember 2024 | Eidgenössisches Departement des Innern: Elisabeth Baume-Schneider |