AS 2025 693

Befristetes Abkommen vom 14. Dezember 2020
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und
dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
über die Mobilität von Dienstleistungserbringern

Verlängerung des befristeten Abkommens

Mit Notenaustausch vom 21. Oktober 2025 haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland vereinbart, das Abkommen bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern, sofern die Parteien nichts anders vereinbaren. Der Notenaustausch tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.