Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

39 I 688

39 I 688

Rubrum

688 C. Entscheidungen der Schuldbetreibungsdem Kollokationsplan und der Verteilungsliste haftende Pfandund Retentionsrechte zu pfänden hat und die legteren von der Konkursverwaltung zwecks Einleitung des Widerspruchsverfahrens nach Art. 106 ff. SchKG in der Betreibung anzumelden sind. Die weitergehenden Beschwerdebegehren werden abgewiesen.

121. Enfsheid vom 23. Dezember 1913 in Sachen Heun.

Sachverhalt

Art. 224 SchKG: Hat der Gemeinschuldner durch vorbehaltlose Unterseichnung des Inventars darauf verzichtet, einen Gegenstand als Kompetenzstück zu beanspruchen, s0 kann auch seine Ehefrau die Kompetenzqualität nicht mehr geltend machen, ausser allenfalls dann, wenn sie den Gegenstand zugleich zu Eigentum beansprucht.

A.

— Die Rekurrentin Frau Senn beschwerte sich am 14. November 4913 bei der kantonalen Aufsichtsbehörde darüber, dass das Konkursamt Untertoggenburg im Konkurse über ihren Ehemann Johann Senn eine Nähmaschine, deren sie zur Ausführung von Näh- und Stiarbeiten für Dritte bedürfe, zur Masse gezogen habe, und stellte das Begehren, ihr dieselbe als Kompetenzstück im Sinn von Art. 92. Ziff. 3 SchKG zuzuscheiden, da sie wegen andauernder Arbeitslosigkeit des Mannes genötigt sei, selbst auf die genannte Weise für den Unterhalt der Familie zu sorgen.

Mit Entscheid vom 4. Dezember 1943 wies die kantonale Aufsichtsbehörde die Beschwerde wegen Verspätung ab.

B.

— Gegen diesen Entscheid rekurriert Frau Senn an das Bundesgericht, indem sie ihr Begehren erneuert und ausführt : die Ansicht der Vorinstanz, dass die Beschwerde biunen. zehn. Tagen von der Aufnahme des Konkursinventars hätte erhoben werden müssen, träfe nur dann zu, wenn der Ehemann Senn selbst Bez \chwerdeführer wäre. Für die Rekurrentin habe die Beschwerdefrist erst mit dem Zeitpunkte: zu: laufen begónnen,. wo sie ihrerseits von der Einbeziehung der Nähmaschine in die Masse Kenntnis erhalten habe, Dies sei aber erst am 4. November 1913 geschehen, als das Konkursamt sie aufgefordert habe, die bisher in ihrem Besig gebliebene Maschine an die Masse abzuliefern. Die Frist des Art. 17 Abs. 2 SchKG sei demnach gewahrt.

Die Schuldbetreibungss- und Konkurskammer zieht

Erwägungen

Die Frage, ob die Vorinstanz das Beschwerdebegehren mit Recht als verspätet betrachtet habe, braucht nicht erörtert zu werden, da der Nekurs schon mangels Legitimation abgewiesen werden muss.

Das Recht zur Beschwerde gegen die Pfändung bezw. Admassierung von Kompetenzstüken steht grundsässlich nur dem Pfän: dungs- bezw. Gemeinschuldner selbst, nicht auh seinen Familienangehörigen zu. Die Ehefrau des Schuldners ist zur Beschwerdeführung, wenn überhaupt, jedenfalls nur ausnahmsweise, nämlich nur insoweit legitimiert, als sich ihr Recht zu handeln aus der ihr nah Art. 163, 166 ZGB zukommenden Befugnis zur Vertretung der ehelichen Gemeinschaft ergibt (vergl. Jaeger, Komm. zu Art. 92 N. 1 F, Sep.-Ausg. 8 Nr. 26, 15 Nr, 1%), Daraus folgt, dass sie sih nicht selbständig neben dem Ehemanne, sondern nur an dessen Stelle beschweren kann, wenn er selbst aus irgend einem Grunde — Abwesenheit u. ſt. w. — an der Wahrung seiner Junteressen verhindert ist. Hat der Ehemann über die Rechte aus Art. 92 bezw. 197 Abs. 1 Sag 2 und 224 SchKG verfügt, so ist diese Verfügung auh für die Frau verbindlich. Mit einem Falle der legteren Art hat man es aber hier zu tun, Denn es steht fest, dass am Schluss des am 3. Mai 1913 aufgenommenen Konkursinventars die als Kompetenzstücke ausgeschiedenen Objekte einzeln und unter Verweisung auf die Nummern des Jnventars aufgeführt worden sind und dass sich die streitige Nähmaschine nicht darunter befindet. Jndem der Gemeinschuldner das Jnventar vorbehaltlos als richtig unterzeihnet und unterlassen hat, dagegen innert Frist den Beschwerdeweg zu betreten, hat er auf das Recht, die Nähmaschine als Kompetenzstück zu beanspruchen, verzichtet (vergl. Jaeger, a. a. O. zu Art. 197 N. 7 und zu Art. 224 N. 2). Damit ist aber nach dem Gesagten die Zugehörigkeit der letzteren zur Masse rechtsgültig festgestellt.

Ein selbständiges Beschwerderecht der Ehefrau des Schuldners könnte höchstens dann in Frage kommen, wenn das angebliche Kompetenzstück zugleich von ihr zu Eigentum angesprochen würde.

* Ges.-Ausg. 31 I Nr. 36, 38I S. 189 Erw, 2.

Diese Voraussepung trifft aber hier nicht zu, da mit keinem Wort behauptet worden ist, dass die Nähmaschine der Rekurrentin gehôre. .

Dispositiv

Demnach hat die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer erkannt:

Der Rekurs wird abgewiesen.

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Swiss Civil Code, Art. 163 and Art. 166 — the act was consolidated again on January 1, 2000, January 1, 2001, March 1, 2002, January 1, 2003, April 1, 2003, January 1, 2004, April 1, 2004, June 1, 2004, July 1, 2004, January 1, 2005, June 1, 2005, January 1, 2006, January 1, 2007, May 1, 2007, July 1, 2007, December 1, 2007, January 1, 2008, July 1, 2008, December 5, 2008, January 1, 2010, February 1, 2010, January 1, 2011, January 1, 2012, January 1, 2013, July 1, 2013, July 1, 2014, January 1, 2016, April 1, 2016, January 1, 2017, September 1, 2017, January 1, 2018, January 1, 2019, January 1, 2020, July 1, 2020, January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, January 1, 2023, January 23, 2023, September 1, 2023, January 1, 2024, January 1, 2025, January 1, 2026, and July 1, 2026.
  • Federal Act on Debt Enforcement and Bankruptcy, Art. 17, Art. 92, and Art. 224 — the act was consolidated again on January 1, 1997, January 1, 2001, April 1, 2003, July 1, 2004, January 1, 2005, January 1, 2007, July 1, 2007, January 1, 2008, January 1, 2010, December 1, 2010, January 1, 2011, February 1, 2011, September 1, 2011, January 1, 2012, January 1, 2013, January 1, 2014, January 1, 2016, July 1, 2016, January 1, 2017, March 28, 2017, January 1, 2018, January 1, 2019, January 1, 2020, October 20, 2020, August 1, 2021, January 1, 2023, July 1, 2024, January 1, 2025, January 1, 2026, and January 1, 2026.