Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

47 II 438

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72. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 25. Oktober 1921 i. S. Stärkle gegen Prehnoer.

Ahstrakte Schadensberechnung bei Geltendmachung des Verspätungsschadens (Art. 103 OR).

Anders verhält es sich mit der in zweiter Linie angestellten abstrakten Berechnung des Schadens, die sich darauf gründet, dass zwischen dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung und dem nachträglichen Anbieten der Leistung durch den Kläger der Marktpreis für die betreffende Holzgattung ganz erheblich gesunken ist. Die Erörterung der Frage, ob diese Art der Schadensberechnung bei Geltendmachung des Schadens aus verspäteter Erfüllung zulässig sei, kann nicht, wie die Vorinstanz meint, mit der aus der konkreten wirtschaftlichen Lage herangezogenen Begründung umgangen werden, die Wahrscheinlichkeit sei gross, dass der Beklagte die Ware, auch wenn diese binnen angemessener Frist geliefert worden wäre, vor dem Preisrückgang nicht mehr hätte absetzen können. Auch kann hierin nicht etwa eine tatsächliche Feststellung des Inhalts erblickt werden, dass selbst bei rechtzeitiger Erfüllung der Zufall den Gegenstand der Leistung zum Nachteil des Beklagten betroffen hätte, was nach dem Schlussatz von Art. 193 OR die Haftung des Klägers für den Verspätungsschaden ausschliessen würde.

Die Zulässigkeit der abstrakten Schadensberechnung ist in Fällen, wie dem vorliegenden, in dem Sinne zu bejahen, dass es dem Käufer freistehen muss, vom säumigen Verkäufer als Verspätungsschaden die Differenz zwischen dem Marktpreis zur Zeit des eingetretenen Verzuges und dem geringeren Marktpreis zur Zeit der erfolgten Lieferung bezw. der Lieferungsbereitschaft zu fordern (vgl. Entsch. des deutschen Reichsoberhandelsger. 24 S. 155 f. sowie STAUB, Komm. z. HGB

6. und 7. Aufl. TT S. 1284 f.). So hat denn auch das Bundesgericht in einer Reihe von Entscheidungen den Schuldner, welcher mit der Zahlung einer in fremder Währung ausgedrückten Geldschuld in Verzug ist, für die zwischen der Fälligkeit und der Zahlung eingetretene Kursdifferenz haftbar erklärt (vgl. AS 46 II S.. 360 f., 408; 47 IT S. 193 f.). Diese Praxis beruht auf dem nämlichen Grundsatz ; der Unterschied ist lediglich der, dass dort der Leistungsgegenstand in Geld besteht. In beiden Fällen erhält der Gläubiger den Wert, auf den er einen vertraglichen Anspruch hat, erst dadurch, dass zu der verspäteten Leistung des Schuldners der Unterschied zwischen dem Wert dieser Leistung und dem, was der Gläubiger bei rechtzeitiger Erfüllung in seinem Vermögen gehabt haben würde, in Form des Schadensersatzes hinzukommt. In casu bekommt der Beklagte infolge des Lieferungsverzuges des Klägers eine Ware, die erheblich weniger wert ist, als sie zur Zeit des Eintrittes des. Verzuges 440 __ Obligationenrecht, Ne 73.

war ; sein Schaden bésteht also in der Differenz zwischen dem Marktpreis zur Zeit der Inverzugsetzung (9. Juli 1920) und demjenigen zur Zeit der Zurverfügungsstellung (24. Januar 1921). Zur Erhebung über diese Differenz, die dann vom Kaufpreis abzuziehen ist, ist die Sache, unter Aufhebung des angefochtenen Urteils, an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code, Art. 103 and Art. 193 — the act was consolidated again on January 1, 2000, May 1, 2000, January 1, 2001, May 1, 2001, June 1, 2001, June 1, 2002, July 1, 2002, January 1, 2003, April 1, 2003, June 1, 2003, January 1, 2004, May 1, 2004, July 1, 2004, January 1, 2005, June 1, 2005, July 1, 2005, December 1, 2005, January 1, 2006, April 1, 2006, January 1, 2007, May 1, 2007, January 1, 2008, August 1, 2008, October 1, 2009, January 1, 2010, January 1, 2011, January 1, 2012, March 1, 2012, October 1, 2012, January 1, 2013, May 28, 2013, January 1, 2014, July 1, 2014, July 1, 2015, January 1, 2016, July 1, 2016, January 1, 2017, April 1, 2017, November 1, 2019, January 1, 2020, April 1, 2020, January 1, 2021, February 1, 2021, May 1, 2021, July 1, 2021, January 1, 2022, January 1, 2023, February 9, 2023, September 1, 2023, January 1, 2024, January 1, 2025, July 8, 2025, October 1, 2025, and January 1, 2026.