52 II 434
52 II 434
Rubrum
74. Urteil dor I, Zivilabteilung vom 19. Oktober 1926 in Sachen Einwohnergemeinds Thun gegen Grütter, Schneider & (° und Gen, Werkvertrag über Erstellung eines Tiefbaus (Strassenbrücke über Fluss). Angaben in den Plänen des Bestellers über Verhältnisse des Baugrundes und des Wasserstandes. Mehrforderungen des Unternehmers über den vereinbarten Werklohn mit Rücksicht darauf, dass diese Angaben teilweise unrichtig waren, grundsätzlich zugelasszen, nicht in Anwendung von Art. 365 Abs. III oder 373 Ábs. II OR, sondern weil nach den Verhältnissen der Unternehmer sich auf die Angaben sollte verlassen dürfen.
Sachverhalt
A.
— Zum Bau der neuen Bahnhofbrücke in Thun reichten die Kläger eine auf_ ‘die aufgelegten Pläne gegründete Offerte für die Eisenbetonkonstruktionen ein, worauf ihnen das Stadtbauamt Thun durch Vertrag