53 II 445
53 II 445
Rubrum
79. Urteil der IT, Zivilabteilung vom 9. Dezember 1927
Sachverhalt
I.
S. Mettler gegen Tobler.
Bei Expropriation eines verpfändeten Grundstückes hat im aligemeinen der Grundpfandgläubiger ersten Ranges Ánspruch auf die Entschädigung und rücken die nachgehenden Grundpfandgläubiger nach (ZGB Art. 801 Abs. 2, analog Art. 804, 815, 816 Abs. 3), gleichgültig ob es sich um Grundpfandrechte des ZGB oder des bisherigen Kantonalen Rechtes handle (ZGB Art. 853, Schlusstitel Art. 22, 25, 27).
Inwiefern ist Art. 200 des EG zum ZGB für den Kanton Appenzell A.-Rh. mit dem Bundesrechte vereinbar ? (Erw. L.) A. — Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft Lochmühle in Teufen, auf welcher folgende Grundpfandrechte in aufeinanderfolgendem Range lasten : ein dem Kläger gehörender liegender Zedel von 14,000 Fr.,