Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

8F_13/2026

8F_13/2026

Rubrum

Urteil vom 2. September 2026

IV. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Viscione, Präsidentin,

Gerichtsschreiberin Berger Götz.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Gesuchstellerin,

gegen

SOLIDA Versicherungen AG,

Saumackerstrasse 35, 8048 Zürich,

Gesuchsgegnerin.

Gegenstand

Unfallversicherung (Prozessvoraussetzung),

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 11. März 2026

(8C_695/2025 [Urteil UV.2025.00055]).

Nach Einsicht

in das Revisionsgesuch vom 20. Juni 2026 (Poststempel) gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 11. März 2026,

in die Verfügung vom 25. Juni 2026, mit welcher A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses bis spätestens 10. Juli 2026 aufgefordert wurde,

in die Verfügung vom 16. Juli 2026, mit welcher A.________ in Ablehnung des daraufhin am 1. Juli 2026 von ihr gestellten Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist von 10 Tagen seit Empfang der Verfügung (unter Berücksichtigung der Gerichtsferien bis zum 25. August 2026) verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,

Erwägungen

dass die Gesuchstellerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat,

dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf das Revisionsgesuch nicht einzutreten ist,

dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

Dispositiv

erkennt die Präsidentin:

1.

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 2. September 2026

Im Namen der IV. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Viscione

Die Gerichtsschreiberin: Berger Götz