Rückerstattung der SDL-Kosten aufgrund der Aufhebung des Kraftwerkstarifs, Brief an Kraftwerksbetreiber
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Confederation suisse Fachsekretariat EICom
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
CH-3003 Bern, ElCom, tar
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Referenz/Aktenzeichen: 231-00021 Unser Zeichen:
Sachbearbeiter/in:
Bern, 25. September 2013
231-00021: Rückerstattung der SDL-Kosten aufgrund der Aufhebung des Kraftwerkstarifs / Doppelverrechnungsverbot
Sehr geehrte Damen und Herren
In den Verfügungen über Kosten und Tarife des Übertragungsnetzes in den Jahren 2009 und 2010 legte die ElCom gestützt auf den damals geltenden Artikel 31b StromVV einen SDL-Kraftwerkstarif fest. In der Folge leisteten die verpflichteten Kraftwerke in diesem Zeitraum SDL-Akontozahlungen an die Swissgrid AG. Aufgrund entsprechend lautender Gerichtsentscheide hat die Swissgrid AG die SDL-Akontozahlungen 2009 mittlerweile zurückerstattet. Die SDL-Akontozahlungen 2010 wird die Swissgrid AG nach Rechtskraft der Verfügung der ElCom über die SDL-Kostentragungspflicht 2010 (231-00020; alt: 925-13-001) zurückbezahlen.
Mit der Rückerstattung der SDL-Akontozahlungen an betroffene Kraftwerke besteht die Gefahr, dass Endverbraucher, die über die Verteilnetzbetreiber Strom von diesen Kraftwerken bezogen haben, die entsprechenden Kosten zweimal bezahlen: Einmal über die Gestehungskosten für die Energie im Rahmen des Elektrizitätstarifs des für sie zuständigen Netzbetreibers und einmal über höhere SDL- Tarife. Mit den höheren SDL-Tarifen kompensiert die Swissgrid AG die ihr durch die Rückerstattung entstandene Unterdeckung. So ist etwa beim SDL-Tarif 2014 ein Rückabwicklungszuschlag von
0.3 Rp./kWh vorgesehen (vgl. Medienmitteilung Swissgrid vom 2. Mai 2013; im Internet abrufbar unter
http://www.swissgrid.ch > aktuell > Medien > Medienmitteilungen).
Es ist der ElCom ein wichtiges Anliegen, dass Endverbraucher für Kosten, die sie bereits bezahlt haben, nicht ein zweites Mal belastet werden. Bei Ihrem Unternehmen handelt es sich um eine Kraftwerksbetreiberin, die SDL-Akontozahlungen leistete und die entsprechenden Beträge für das Jahr
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mittlerweile zurückerstattet erhalten hat respektive für das Jahr 2010 noch zurückbezahlt erhalten wird.
Falls Sie als Partnerwerk organisiert sind, ersuchen wir Sie, uns eine Aufstellung der Eigentümerschaft des Partnerwerks bzw. der Beteiligungsstruktur zukommen zu lassen. Die ElCom beabsichtigt, Netzbetreiber, die in der Vergangenheit den Endverbrauchern den SDL-Kraftwerkstarif ihrer Partnerwerke weiterverrechnet haben, zum Nachweis aufzufordern, wie sie den entsprechenden Betrag zurückerstatten werden.
Wir danken Ihnen für die Einreichung Ihrer Stellungnahme bis zum 24. Oktober 2013.
Mit freundlichen Grüssen
Renato Tami Nicole Zeller
Leiter Fachsekretariat ElCom Leiterin Sektion Recht