X GmbH in Liquidation, natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

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X GmbH in Liquidation, natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Partei: X GmbH in Liquidation, natürliche Person A

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von zwei Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtkräftig

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 07.06.2022

Zusammenfassung

Die X GmbH nahm seit 2016 über Vermittler Gelder von mind. 25 Personen in Form von Darlehen über insgesamt rund GBP 3.95 Mio. auf, welche an verschiedene Personen und Projekte abflossen. Folglich hat sie ohne die erforderliche Bewilligung gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen. Zunächst beschloss die Gesellschaft ihre Liquidation. Der Konkurs wurde kurze Zeit vor der Verfahrenseröffnung gegenüber der X GmbH in Liquidation auf Antrag des Geschäftsführers eröffnet und kurze Zeit später bereits mangels Aktiven eingestellt.