Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

SLK 131/15 (2015-05-06)

Nr. 131/15 (Direktmarketing

Rubrum

d) Nr. 131/15 (Direktmarketing – Unerwünschte Werbefaxe für Baubedarf-Artikel trotz mehrfacher Abmahnung)

in Erwägung

1 Die Beschwerdeführerin hat gemäss ihren Aussagen trotz mehrmaligen Unterlassungsaufforde rungen weiterhin Werbefaxe von der Beschwerdegegnerin erhalten.

2 Die Beschwerdegegnerin hat trotz Aufforderung keine Stellungnahme eingereicht.

3 Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. o des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Zustellung von unerwünschter Faxwerbung unlauter und gesetzeswidrig. Verstösse gegen diese Bestimmung können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden (Art. 23 Abs. 1 UWG).

4 Die Beschwerde ist daher gutzuheissen und der Beschwerdegegnerin zu empfehlen, auf weitere Faxzustellungen an die Beschwerdeführerin zu verzichten.

Dispositiv

beschliesst:

Der Beschwerdegegnerin wird empfohlen, inskünftig auf die Zustellung von Faxwerbung an die Beschwerdeführerin zu verzichten.

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on Unfair Competition, Art. 3 and Art. 23 — read in the version of July 1, 2014; the act was consolidated again on December 31, 2015, July 1, 2016, January 1, 2021, January 1, 2022, December 1, 2022, September 1, 2023, and January 1, 2025.