Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

SLK 155/20 (2020-11-04)

Nr. 155/20 (Preisbekanntgabe – Rabattangebot in einem Wochenprospekt)

Rubrum

b) Nr. 155/20 (Preisbekanntgabe – Rabattangebot in einem Wochenprospekt)

Dieser Entscheid ist noch nicht endgültig, es wurde dagegen Rekurs an das Plenum erhoben.

in Erwägung

1 Nach Auffassung des Beschwerdeführers wird aus der Anpreisung eines Rabattangebotes «20% auf alle Weine» in einem Wochenprospekt der Beschwerdeführerin nicht genügend klar, dass diese Aktion im Gegensatz zu den anderen Angeboten erst für die kommende Woche gilt. Der Hinweis im kaum lesbaren Kleingedruckten genüge nicht.

2 Die Beschwerdegegnerin beantragt die Abweisung der Beschwerde. Es sei unrichtig, dass der fragliche Zeitraum erst im Kleingedruckten aufzufinden sei. Vielmehr sei diese Angabe genügend klar und offensichtlich kommuniziert worden.

3 Angaben zum eigenen Angebot müssen für den Durchschnittsadressaten klar und richtig sein (Art. 3 Abs. 1 lit. b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, sowie Grundsatz Nr. B.2 der Lauterkeitskommission). Beim fraglichen Weinangebot wird mit roter Hintergrundfarbe und grosser weisser Schrift für den Durchschnittsadressaten klar erkennbar darauf hingewiesen, dass der beworbene Rabatt (im Gegensatz zu den anderen Angeboten auf dieser Seite und im sonstigen Prospekt) für den Zeitraum vom «Freitag, 21. August, bis Samstag, 29. August 2020» gilt. Ein Verstoss gegen das lauterkeitsrechtliche Klarheitsgebot und Irreführungsverbot ist nicht ersichtlich. Die Beschwerde ist daher abzuweisen.

Dispositiv

beschliesst:

Die Beschwerde wird abgewiesen.