SLK 209/07 (2007-09-18)
Nr. 209/07 (Setzen Sie ein Zeichen für den Klimaschutz mit Erdgas)
Rubrum
2) Nr. 209/07 (Setzen Sie ein Zeichen für den Klimaschutz mit Erdgas)
Die Erste Kammer,
in Erwägung
– Der Beschwerdeführer erachtet einen Radiospot mit der Werbebotschaft «Setzen Sie ein Zeichen für den Klimaschutz» als irreführend. Es werde suggeriert, ein Erdgasfahrzeug sei klimaunbedenklich. In ihrer Stellungnahme weist die Beschwerdegegnerin den Vorwurf der Irreführung zurück.
– Die Beschwerdegegnerin behauptet in dem Spot nicht, dass kein CO2-Ausstoss stattfinde. Offenbar ist Erdgas aber anerkanntermassen umweltfreundlicher als Benzin oder Diesel. Basierend auf diesen unbestrittenen Tatsachen ist es nicht irreführend, diesen Treibstoff als positiv im Hinblick auf den Klimaschutz zu bewerben. Die Reduktion des CO2-Ausstosses scheint sogar so signifikant zu sein, dass der Treibstoff von behördlicher Seite aus als förderungswürdig betrachtet und von der Klimaschutzabgabe befreit wurde. Eine irreführende oder unrichtige Aussage im Sinne von Art. 3 lit. b UWG liegt daher nicht vor. Die Beschwerde ist daher abzuweisen.
Dispositiv
beschliesst:
Die Beschwerde wird abgewiesen.