Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

SLK 228/07 (2007-09-18)

Nr. 228/07 (Reiseprospekt: Die abgebildete Sehenswürdigkeit könnte

Rubrum

3) Nr. 228/07 (Reiseprospekt: Die abgebildete Sehenswürdigkeit könnte das Hotel sein)

Die Erste Kammer,

in Erwägung

– In ihrem Prospekt bietet die Beschwerdegegnerin folgendes Angebot an: «4 Nächte, TREFF HOTEL LUITPOLDPARK FÜSSEN****, ÜF». Zu den Leistungen gehört nebst anderem ein Eintritt in das Schloss Neuschwanstein, welches im Prospekt abgebildet ist. Der Beschwerdeführer erachtet diese Werbemethode als unlauter, da der Eindruck erweckt werde, dass das Schloss das Hotel darstelle.

– Die Beschwerdegegnerin beantragt die Abweisung der Beschwerde. Dem Durchschnittsadressaten sei ersichtlich, dass es sich beim abgebildeten Gebäude um das Schloss Neuschwanstein handle. Insbesondere werde im Begleittext auf das Schloss hingewiesen. Zudem sei es üblich, dass bei Reiseangeboten die Sehenswürdigkeiten abgebildet werden.

– Nach Auffassung der Kommission handelt es sich beim Schloss Neuschwanstein durchaus um eine sehr bekannte Sehenswürdigkeit in Deutschland. Die im fraglichen Prospekt abgebildete Perspektive des Schlosses ist aber ungewöhnlich. Auf der gewählten Abbildung erscheint das Gebäude nicht dermassen prägnant als Schloss, so dass es kein Hotel sein könnte. Zudem sind auf der fraglichen Doppelseite des Prospektes nur Hotels abgebildet.

– Anderseits scheint eine lauterkeitsrechtlich relevante Irreführungs- oder Täuschungsgefahr im Sinne von Art. 3 lit. b UWG nicht gegeben zu sein, da der Durchschnittsadressat eine Buchung wohl nur vornimmt, wenn er den ganzen Text zum Angebot gelesen hat. In Kombination mit diesem Text sollte sich dem Durchschnittsadressaten erschliessen, dass es sich beim abgebildeten Gebäude eben nicht um das fragliche Hotel, sondern um das Schloss Neuschwanstein handelt.

– Aus diesen Gründen ist die Beschwerde abzuweisen. Aber es sollte inskünftig dennoch ein klärender Hinweis (z.B. mit einer kleinen Zeile «Schloss Neuschwanstein») aufgenommen werden, insbesondere wenn die Abbildung in einer Reihe von Inseraten mit Hotelabbildungen erscheint. Damit würde jede Gefahr einer Irreführung ausgeschlossen.

Dispositiv

beschliesst:

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on Unfair Competition, Art. 3 — read in the version of April 1, 2007; the act was consolidated again on January 1, 2011, April 1, 2012, July 1, 2012, January 1, 2013, July 1, 2014, December 31, 2015, July 1, 2016, January 1, 2021, January 1, 2022, December 1, 2022, September 1, 2023, and January 1, 2025.