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Einvernehmliche Regelung mit der Alliance SwissPass
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 PüG)
zwischen der
Gesamtheit der am Nationalen Direkten Verkehr teilnehmenden Transportunternehmen, handelnd durch den Strategischen Ausschuss von Alliance SwissPass Länggassstrasse 7
3012 Bern
nachfolgend «ASP»
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2
3003 Bern
nachfolgend «der Preisüberwacher»
betreffend
Tarifmassnahmen im Nationalen Direkten Verkehr per 13. Dezember 2026
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A. Vorbemerkungen
(1) ASP hat dem Preisüberwacher am 31. März 2026 eine Tarifmassnahme im Nationalen Direkten Verkehr (NDV) per 13. Dezember 2026 in Analogie zu Artikel 6 Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) eingereicht, welche 3.9 % differenziert über das Sortiment des NDV umfasst. Das Generalabonnement (GA)-Sortiment sollte dabei im Preis leicht stärker erhöht werden als der Normaltarif. (2) Die Massnahme wurde aufgrund der Kostenentwicklung im NDV in den vergangenen Jahren sowie des Wegfalls der Rückerstattung des Treibstoffzolls ab 2027 erforderlich. (3) Die Parteien haben sich nach Verhandlungen im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung gemäss Art. 9 PüG über die nachfolgend ausgewiesenen Massnahmen geeinigt, welche der Kostenentwicklung von 2.04 % der letzten drei Jahre Rechnung tragen. Dieser Wert wurde ausnahmsweise in Ermangelung von detaillierten Kostendaten herangezogen. (4) Massgeblich ist die Ertragswirkung berechnet mit Preiselastizitäten. Für die Preiselastizität wird auf Werte von 2018 zurückgegriffen; deshalb sind die Parteien übereingekommen, diese Werte im Nachgang zur Tarifmassnahme 26 ab Dezember 2026 zu überprüfen.1 Unter Berücksichtigung der 2018 festgestellten Preiselastizitäten wurden Tarifmassnahmen im Gesamtumfang von 3.60 % (statt 3.90 %) vereinbart. (5) Die Sortimente für Familien, Kinder und Jugendliche werden nicht oder unterdurchschnittlich erhöht. Vor dem Hintergrund der besonderen Kundenabhängigkeiten namentlich bei Generalabonnementen fokussiert die nachfolgende Regelung auf Generalabonnemente für Erwachsene, da diese Kundengruppe in besonderem Masse betroffen ist. (6) Da die SBB gleichermassen von den Tariferhöhungen des NDV wie die Anbieter im Regionalverkehr mit einem grösseren Erhöhungsbedarf profitieren, bieten die SBB zum Ausgleich im Jahr 2027 mehr Sparbillette an. Mit der SBB wurde dazu eine separate einvernehmliche Regelung ausgehandelt.
B. Vereinbarungen
I Gegenstand
(7) Die vorliegende einvernehmliche Regelung gilt für sämtliche in ASP zusammengeschlossene Teilnehmende des NDV. (8) Sie betrifft eine reduzierte Erhöhung des Tarifs des GA-Erwachsene.
II Massnahme 1
(9) Erhöhung GA-Erwachsene 2. Klasse nur um 100 Franken (statt 200 Franken): 4'095.- Franken Neupreis. Die Monatspreise werden entsprechend angepasst.
III Massnahme 2
(10) Erhöhung GA-Erwachsene 1. Klasse nur um 250 Franken (statt 330 Franken): 6'770.- Franken Neupreis. Die Monatspreise werden entsprechend angepasst.
1 In der Zwischenzeit war eine Überprüfung der Preiselastizitäten aufgrund der Kostenverwerfungen
im Rahmen der Corona-Pandemie weder möglich noch nötig.
IV Inkrafttreten und Befristung
V Diese einvernehmliche Regelung tritt mit Unterzeichnung unter Vorbehalt der
Genehmigung in der ASP-Gesamtumfrage in Kraft und ist befristet bis zum 12.12.2027. VI. Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).
VII Sanktionen
VIII Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen
Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.
IX Kommunikation
X. Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegenüber der Öffentlichkeit.
Bern,
ASP Der Preisüberwacher
Marco Lüthi, Stefan Meierhans Präsident Strategierat
Helmut Eichhorn, Geschäftsführer