412.101.222.11
Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Doppelberuf Gipser und Maler
vom 22. Juli 2014 (Stand am 1. Januar 2015)
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) verordnet:
Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts
Das Reglement vom 20. April 19701 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Doppelberuf Gipser und Maler (52101) wird aufgehoben.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
Lernende, die ihre Bildung als Gipser und Maler vor dem1. Januar 2015 begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab.
Wer die Lehrabschlussprüfung für Gipser und Maler bis zum 31. Dezember 2019 wiederholt, kann verlangen, nach bisherigem Recht beurteilt zu werden.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2015 in Kraft.