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415.011.2

Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport»
(J+S-V-BASPO)

vom 12. Juli 2012 (Stand am 1. Oktober 2014)

Das Bundesamt für Sport (BASPO), gestützt auf die Artikel 6 Absatz 3, 8 Absatz 1, 9 Absätze3 und 4, 14 Absätze 2 und 3, 16 Absatz 2, 20 Absatz 2 der Sportförderungsverordnung vom 23. Mai 20121 (SpoFöV), auf die Artikel 10 Absatz 2, 15 Absatz 2, 27 Absatz 3, 29 Absatz 2, 35 Absatz 2, 40 Absatz 4, 46 Absatz 4 der Verordnung des VBS vom 25. Mai 20122 über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP), sowie auf Artikel 3 der Verordnung vom 24. November 20043 zum Erwerbsersatzgesetz, verordnet:

1. Abschnitt J+S-Sportarten

Art. 1 J+S-Disziplinen

Die folgenden J+S-Sportarten sind in folgende Disziplinen unterteilt: Eislauf Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Synchronized Skating Pferdesport Reiten, Voltigieren Rollsport Inlinehockey, Rollhockey, Rollkunstlauf, Speedskating Schwimmsport Freitauchen, Rettungsschwimmen, Schwimmen, Synchronschwimmen, Wasserball, Wasserspringen Sportschiessen Armbrust, Bogensport, Gewehr, Pistole Turnsport Faustball, Geräteturnen, Korbball, Kunstturnen, Rhönrad, Rhythmische Gymnastik, Trampolin, Turnen

Art. 2 Zuteilung der Sportarten zu den Nutzergruppen

Sportarten der Nutzergruppe1 sind Allround, Badminton, Baseball/Softball, Basketball, Curling, Eishockey, Eislauf, Fechten, Fussball, Golf, Gymnastik und Tanz, Handball, Hornussen, Judo, Ju-Jitsu, Karate, Landhockey, Leichtathletik, Nationalturnen, Orientierungslauf, Pferdesport, Radsport, Ringen, Rollsport, Rugby, AS 2012 4035 Schwimmsport, Schwingen, Sportschiessen, Squash, Streethockey, Tanzsport, Tchoukball, Tennis, Tischtennis, Triathlon, Turnsport, Unihockey und Volleyball.

Sportartender Nutzergruppe2 sind Bergsteigen, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifahren, Skilanglauf, Skispringen, Skitouren, Snowboard, Sportklettern und Windsurfen.

Sportart der Nutzergruppe3 ist Lagersport/Trekking.

Sportarten der Nutzergruppen4 und 5 sind die Sportarten nach den Absätzen 1–3.

Sportarten der Nutzergruppe 7 sind die Sportarten nach den Absätzen1 und 2 sowie Behindertensport, Biathlon, Nordische Kombination und Pentathlon.

2. Abschnitt J+S-Angebote

Art. 3 Inhalte von J+S-Kursen und -Lagern

Die inhaltliche Gestaltung der J+S-Kurse und -Lager, die Wettkämpfe, für die Beiträge ausgerichtet werden, und die Sicherheitsbestimmungen sind in den J+S- Ausbildungsunterlagen und den J+S-Dokumentationen zu den einzelnen Sportarten und Disziplinen festgelegt. Diese werden laufend aktualisiert und veröffentlicht.

In J+S-Kursen der Nutzergruppen1, 2, 4 und 5 darf pro Tag höchstens eine Aktivität abgerechnet werden.

Die Sportart Lagersport/Trekking wird ausschliesslich in Form von J+S-Lagern durchgeführt.

Art. 4 Bewilligung von J+S-Aktivitäten

Folgende J+S-Aktivitäten müssen vor ihrer Durchführung durch eine J+S-Expertin oder einen J+S-Experten der entsprechenden Sportart bewilligt werden:

  1. in der Sportart Bergsteigen: jede Tour;

  2. in der Sportart Skitouren: jede Tour;

  3. in der Sportart Lagersport/Trekking: jede Aktivität in den folgenden Bereichen mit besonderen Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsbereiche): 1. «Berg», 2. «Wasser», 3. «Winter».

J+S-Expertinnen und -Experten, die Bewilligungen nach Absatz 1 Buchstabe c erteilen, müssen über ein spezifisches Weiterbildungsmodul verfügen.

Art. 5 Mindestteilnehmerzahl bei J+S-Kursen

Ein Kurs wird in einem J+S-Angebot angerechnet, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Kindern oder Jugendlichen im J+S-Alter in 80 Prozent der J+S-Aktivitäten, ohne Wettkämpfe, innerhalb des Kurses erreicht wird.4

Vorbehalten bleibt eine nach Artikel 5 Absatz 1 VSpoFöP bewilligte kleinere Mindestteilnehmerzahl in der Nutzergruppe 7.

Art. 6 Mindestteilnehmerzahl bei J+S-Lagern und vorzeitiger Abbruch

Ein Lager wird in einem J+S-Angebot angerechnet, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 12 Kindern oder Jugendlichen im J+S-Alter bei 80 Prozent der J+S-Aktivitäten innerhalb des Lagers erreicht wird.

Muss ein Lager wegen Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer vorzeitig abgebrochen werden, ohne dass die Mindestdauer nach Artikel 14 VSpoFöP erreicht worden ist, oder wird wegen Erkrankung oder Unfall von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die minimale Teilnehmerzahl unterschritten, so legt das BASPO die Beiträge nach Artikel 22 SpoFöV im Einzelfall fest.

Art. 7 Unterteilung von Gruppen

Der Organisator darf eine Gruppe, die üblicherweise gemeinsam trainiert oder Wettkämpfe bestreitet, nicht aufteilen und als selbstständigen J+S-Kurs anmelden, nur damit er zusätzliche Beiträge erhält.

Art. 8 J+S-Angebote mit Kindern

J+S-Angebote, die ausschliesslich mit Kindern durchgeführt werden, können in einer einzigen J+S-Sportart, in mehreren J+S-Sportarten mit einer Hauptsportart oder in der J+S-Sportart Allround durchgeführt werden; die Art des Angebots ist mit der Anmeldung bekannt zu geben.

In J+S-Angeboten mit Kindern dürfen in der Sportart Lagersport/Trekking in den Sicherheitsbereichen «Berg», «Wasser» und «Winter» keine Aktivitäten durchgeführt werden.

Nimmt eine Gruppe mit Kindern an Wettkämpfen teil, so werden dieser keine Beiträge nach Artikel 46 VSpoFöP ausgerichtet und die entsprechenden Stunden dürfen nicht als Trainingsstunden nach Artikel 44 VSpoFöP abgerechnet werden.

3. Abschnitt J+S-Kaderbildung

Art. 9 Aus- und Weiterbildungsstruktur

Die Struktur für die Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter, der J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer, der J+S-Expertinnen und -Experten sowie der J+S-Coaches ist in Anhang 1 festgelegt.

Art. 10 Dauer der Kaderbildung

Die Dauer der Aus- und Weiterbildungen ist wie folgt geregelt:

Ausbildungsstufen Gesamtdauer der Ausbildung Dauer der einzelnen Kurse/Module auf der Stufe (Tage) (Tage) Grundausbildung Leiterin/Leiter: 5–6 Leiterkurs: 5–6 Coach: 0,5–2 Coachkurs: 0.5–2 Weiterbildung 1 Leiterin/Leiter: 5–8 Leiterin/Leiter: 1–6 Coach: 0,5–1 Coach: 0,5–1 Weiterbildung 2 Leiterin/Leiter: 3–8 Leiterin/Leiter: 1–6 Spezialisierung J+S-Nach- Trainerin/Trainer: 3–6 – Trainerkurs: 1–6 wuchstrainerin und -trainer – Weiterbildung: 1–4 Lokal Spezialisierung J+S-Expertin Expertin/Experte: 8–9 – Expertenkurs: 8–9 und -Experte – Weiterbildung: 1–4 Coachexpertin/ – Coachexpertenkurs: 2 Coachexperte: 2 – Weiterbildung: 1–2

Die verkürzten Ausbildungen in der Form von Einführungskursen dauern 1–4 Tage.

Es darf pro Kalenderjahr in der Regel nur eine weiterführende Ausbildungsstufe absolviert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachleitung.

Die Unterrichtszeit pro Ausbildungstag beträgt mindestens 6 Stunden, pro Halbtag mindestens 3 Stunden.

Art. 11 Angebote unterschiedlicher Sportarten und Disziplinen

Die Organisatoren verschiedener Angebote der Kaderbildung können einzelne Teile davon gemeinsam durchführen.

Art. 12 Qualifikation

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der J+S-Kaderbildung werden qualifiziert. Die Qualifikation wird ihnen mitgeteilt und im Nationalen Informationssystem für Sport eingetragen.

Die Qualifikation besteht aus einer Bewertung hinsichtlich des Bestehens der besuchten Aus- oder Weiterbildung und einer allfälligen Einschätzung hinsichtlich der weitergehenden Ausbildung.

Art. 13 Bestehen eines Kurses oder eines Moduls

Ein J+S-Kurs oder -Modul gilt als bestanden, wenn:

  1. die Teilnehmerin oder der Teilnehmer am gesamten J+S-Kurs oder -Modul teilgenommen hat; und

  2. der erforderliche Kompetenznachweis erbracht wurde.

Der Organisator der Kaderbildung entscheidet auf Gesuch hin über Ausnahmen von der Teilnahmepflicht oder vom Erbringen eines erforderlichen Kompetenznachweises.

Die Leistungen in geprüften Kurs- oder Modulinhalten werden bewertet:

  1. mit einer der folgenden Noten: 1. Note1: ungenügend, 2. Note2: genügend, 3. Note3: gut, 4. Note4: sehr gut; oder

  2. mit dem Prädikat «erfüllt» oder «nicht erfüllt».

Art. 14 Empfehlung

Ist eine Empfehlung aus einem Weiterbildungsmodul Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden Angeboten der J+S-Kaderbildung, so gibt die Kursleitung eine diesbezügliche Einschätzung ab.

Es werden folgende Einschätzungen abgegeben:

  1. sehr empfohlen;

  2. empfohlen;

  3. bedingt empfohlen;

  4. nicht empfohlen.

Sind die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, so berechtigen die Einschätzungen nach Absatz 2 Buchstaben a und b zur Teilnahme an den weiterführenden Angeboten der Kaderbildung.

Liegt eine Einschätzung nach Absatz 2 Buchstabe c vor, so entscheidet die Fachleitung, ob eine Teilnahme an den weiterführenden Angeboten der Kaderbildung von weiteren Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht wird.

4. Abschnitt J+S-Leiterinnen und -Leiter

Art. 15 Anerkennung von J+S-Leiterinnen und -Leitern

Die Anerkennungen der J+S-Leiterinnen und -leiter werden erteilt:

  1. in den A- und B-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP: bezogen auf die Zielgruppe Kinder oder Jugendliche;

  2. im Schulsport: bezogen auf die Zielgruppe Kinder oder Jugendliche; oder

  3. im Kindersport.

In den Sportarten nach Artikel 1 wird die Anerkennung zusätzlich nach Disziplinen erteilt.

In der Sportart Allround wird keine Anerkennung erteilt.

Art. 16 Leiteranerkennung Schulsport

Die Leiteranerkennung Schulsport berechtigt zur Durchführung von Aktivitäten in der Nutzergruppe5 in den A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP.

Art. 17 Leiteranerkennung Kindersport

Die Leiteranerkennung Kindersport berechtigt zur Durchführung von Aktivitäten mit Kindern in den A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP.

Art. 18 Zusätzliche Anerkennung als J+S-Leiterin und -Leiter

Anerkannte J+S-Leiterinnen und -Leiter Schulsport, die in einer A-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP ausserhalb der Nutzergruppe5 oder in der Sportart Schwimmsport eine J+S-Leitertätigkeit ausüben wollen, können die J+S-Leiteranerkennung in der entsprechenden Sportart in ihrer Zielgruppe beantragen, sofern sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am entsprechenden Leiterkurs erfüllen.

Anerkannte Militärsportleiterinnen und -leiter nach Anhang 2 Ziffer 1, die eine J+S-Leitertätigkeit ausüben wollen, können in den J+S-Sportarten und -Disziplinen nach Anhang 2 Ziffer 2 eine J+S-Leiteranerkennung im Jugendsport beantragen.

Die Gesuche nach den Absätzen1 und 2 sind durch den J+S-Coach des Organisators, für den die Leiterin oder der Leiter in der zusätzlichen Sportart oder Disziplin tätig sein wird, der für die Durchführung von J+S zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Diese leitet sie an das BASPO zum Entscheid weiter.

Art. 19 Anerkennung von J+S Expertinnen und -Experten sowie J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer als J+S-Leiterinnen und -Leiter

Anerkannte J+S-Expertinnen und -Experten sind in ihrer jeweiligen Sportart oder Disziplin und in ihrer jeweiligen Zielgruppe als J+S-Leiterinnen und -Leiter anerkannt.

Anerkannte J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer sind in ihrer jeweiligen Sportart und Disziplin als J+S-Leiterinnen und -Leiter anerkannt, sofern es sich um eine A- oder B-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP oder eine Disziplin nach Artikel 1 handelt.

Art. 20 Hauptleiterin und -leiter

Der Organisator eines J+S-Angebots bezeichnet für jeden J+S-Kurs und jedes J+S- Lager mindestens eine J+S-Leiterin oder einen J+S-Leiter als Hauptleiterin oder Hauptleiter. Diese oder dieser muss über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A verfügen.

Eine Hauptleiterin oder ein Hauptleiter muss während aller Aktivitäten im betreffenden J+S-Kurs oder -Lager persönlich anwesend sein.

Die weiteren erforderlichen J+S-Leiterinnen und -Leiter müssen über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte B verfügen.

Art. 21 Einsatzberechtigung der J+S-Leiterinnen und -Leiter für Aktivitäten mit Jugendlichen (Jugendsport)

Für die Durchführung von J+S-Aktivitäten mit Jugendlichen müssen die J+S- Leiterinnen und -Leiter über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 in der Zielgruppe Jugendliche verfügen.

Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings in J+S-Kursen mit Jugendlichen in allen Sportarten können von sämtlichen J+S-Leiterinnen und -Leitern mit einer spezifischen Weiterbildung erteilt werden.

Art. 22 Einsatzberechtigung der J+S-Leiterinnen und -Leiter für Aktivitäten mit Kindern (Kindersport)

Für die Durchführung von J+S-Aktivitäten mit Kindern in einer A-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP müssen die J+S-Leiterinnen und -Leiter über eine Anerkennung Kindersport verfügen.

Für die Durchführung von J+S-Aktivitäten mit Kindern in einer B-Sportart müssen die J+S-Leiterinnen und -Leiter über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 in der Zielgruppe Kinder verfügen.

Verfügt bei der Durchführung einer J+S-Aktivität mit Kindern in einer B-Sportart die Hauptleiterin oder der Hauptleiter lediglich über eine Anerkennung Kindersport, nicht aber über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A in einer der ausgeübten Sportarten oder Disziplinen, so muss zumindest eine weitere J+S- Leiterin oder ein weiterer J+S-Leiter eingesetzt werden, die oder der zusätzlich über die fehlenden Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A verfügt.

Art. 23 Einsatzberechtigung der J+S-Leiterinnen und -Leiter für gemeinsame Aktivitäten von Jugendlichen und Kindern

In J+S-Aktivitäten, in denen Jugendliche und Kinder gemeinsam trainieren, muss die Hauptleiterin oder der Hauptleiter für sich alleine oder zusammen mit einer weiteren eingesetzten J+S-Leiterin oder einem weiteren eingesetzten J+S-Leiter sowohl über die Anforderungen für die Einsatzberechtigung im Jugendsport nach

Artikel 21 als auch über die Anforderungen für die Einsatzberechtigung im Kindersport nach Artikel 22 Absätze1 und 2 verfügen.

Art. 24 Einsatzberechtigung der J+S-Leiterinnen und -Leiter für Aktivitäten in Sicherheitsbereichen der Sportart Lagersport/Trekking

Für die Durchführung einer J+S-Aktivität in Sicherheitsbereichen der Sportart Lagersport/Trekking müssen die J+S-Leiterinnen und -Leiter über die Ausbildungen nach Anhang 3 im Jugendsport verfügen.

Verfügt die Hauptleiterin oder der Hauptleiter nicht über alle erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A, so muss zumindest eine weitere J+S-Leiterin oder ein weiterer J+S-Leiter eingesetzt werden, die oder der zusätzlich über die fehlenden Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A verfügt.

5. Abschnitt J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer

Art. 25 Weiterbildungspflicht von J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainern

J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer erfüllen mit Erfüllung ihrer Weiterbildungspflicht auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Leiteranerkennung.

Art. 26 Einsatzberechtigung von J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer

Der Organisator eines Angebotes der J+S-Nachwuchsförderung bezeichnet für jeden J+S-Kurs als Hauptleiterin oder Hauptleiter mindestens eine Person, die über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte A und eine der folgenden Anerkennungen verfügt:

  1. J+S-Nachwuchstrainerin oder J+S-Nachwuchstrainer;

  2. J+S-Leiterin oder J+S-Leiter.

Die Hauptleiterinnen und Hauptleiter müssen während aller Aktivitäten im betreffenden J+S-Kurs persönlich anwesend sein.

Die weiteren erforderlichen J+S-Nachwuchstrainerinnen oder -Nachwuchstrainer müssen über die erforderlichen Ausbildungen nach Anhang 3 Spalte B verfügen.

Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings in J+S-Kursen mit Jugendlichen in allen Sportarten können von sämtlichen J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainern mit einer spezifischen Weiterbildung erteilt werden.

6. Abschnitt J+S-Expertinnen und -Experten

Art. 27 Weiterbildungspflicht von J+S-Expertinnen und -Experten

J+S-Expertinnen und -Experten erfüllen mit ihrem Einsatz in einer J+S-Leiteraus- und -weiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Leiteranerkennung.

J+S-Expertinnen und -Experten erfüllen mit ihrem Einsatz in einer J+S-Expertenaus- und -weiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S- Expertenanerkennung.

Sie erfüllen mit dem Besuch einer J+S-Expertenweiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Nachwuchstraineranerkennung.

Art. 28 Experteneinsatz in der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und -Leitern

Für folgende Angebote der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und -Leitern gelten Ausnahmen von der maximalen Teilnehmerzahl je J+S-Expertin oder -Experte:

  1. in den Sportarten Lagersport/Trekking, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifahren, Snowboard, Sportklettern und Windsurfen: maximal 12 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer je J+S-Expertin oder -Experte;

  2. in den Sportarten Bergsteigen und Skitouren: maximal 6 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer je J+S-Expertin oder -Experte.

J+S-Expertinnen und -Experten, die in einem Angebot der Kaderbildung eingesetzt werden, dürfen ergänzend in einem anderen, zeitgleich stattfindenden oder sich zeitlich überschneidenden Angebot für die Durchführung einzelner Lektionen eingesetzt werden. Ihre Tätigkeit wird gesamthaft nur einmal durch Beiträge unterstützt.

7. Abschnitt Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung

Art. 29

Eine Entschädigung nach Artikel 1a Absatz 4 des Erwerbsersatzgesetzes vom 25. September 19525 wird für die Teilnahme an folgenden Kursen und Modulen der J+S-Kaderbildung ausgerichtet:

  1. J+S-Leiterkurse, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden;

  2. J+S-Coachkurse, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden;

  3. J+S-Nachwuchstrainerkurse, die vom BASPO durchgeführt werden;

  1. J+S-Expertenkurse, die vom BASPO durchgeführt werden;

  2. Kaderkurse nach Artikel 43 Absatz 4 VSpoFöP während maximal 5 Tagen je Kalenderjahr.

  3. Weiterbildungsmodule für J+S-Kader, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden, während maximal 30 Tagen je Kalenderjahr;

  4. Ausbildungsgänge der Trainerbildung der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen, die zum Abschluss «Trainerin/Trainer Leistungsport mit eidgenössischem Fachausweis» oder «Trainerin/Trainer Spitzensport mit höherer Fachprüfung» führen, während maximal 6 Tagen je Ausbildungsgang.

Wird ein Angebot der J+S-Kaderbildung durch eine Bildungsinstitution eines Kantons als integrierter Teil eines Ausbildungslehrgangs durchgeführt, so wird in Abweichung von Absatz 1 für die Teilnahme keine Entschädigung ausgerichtet.

Keine Entschädigung wird für Personen ausgerichtet, die gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 VSpoFöP zu einer J+S-Kadertätigkeit zugelassen worden sind.

8. Abschnitt Schlussbestimmung

Art. 30

Diese Verordnung tritt am1. Oktober 2012 in Kraft.

Aus- und Weiterbildungsstruktur

1. Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter, der J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer sowie der J+S-Expertinnen und-Experten

Weiterbildungsmodule Weiterbildungsmodule

Einführungskurs Nachwuchs- Experten- Einführungs- Nachwuchs- trainerkurs kurs kurs

Weiterbildungsmodule Leiter/innen

Weiterbildungsmodule Leiter/innen

Einführungskurs Leiterkurs Leiter/innen

Die Module der Weiterbildung dienen dem Erhalt der Leiteranerkennung, der Wiedererlangung einer weggefallenen Leiteranerkennung oder der Vertiefung der Leiterkompetenzen. Die Module der Weiterbildungsstufe 2 bauen auf denjenigen der Weiterbildungsstufe 1 auf.

2. Aus- und Weiterbildung der J+S-Coaches

Weiterbildungsmodule Coach-Expert/innen

Coach-Expertenkurs

Weiterbildungsmodule Coach

Coachkurs

Militärsportleiterinnen und -leiter

1. Militärsportleiterausbildungen

Bezeichnung Ausbildungskompetenz Ausbildung zum MSL

Militärsportleiter/in 1 Unterstützen die Sportausbil- BO während ihrer Offiziersaus- (MSL 1) dung in AGA, FGA und VBA, bildung. BU während ihrer allen Lehrgängen sowie in der Grundausbildung an der BUSA. VBA 2 (FDT). Milizoffiziere in der Ausbildung zum Offizier. Spitzensportler/in in der Spitzensport-RS. FBO/FBU bei Bedarf. Geeignete Sportler/innen (Miliz) in speziellen MSL-Kursen. Militärsportleiter/in 2 Sind verantwortlich für die Selektionierte BO/BU während (MSL 2) Sportausbildung in der AGA, ihrer Grundausbildung zum FGA, VBA, Uof LG und höh Berufsmilitär. Sportoffiziere der Uof LG. Sie unterstützen den Gs Vb/ Trp Kö. FBO/FBU bei MSL 3 in der Sportausbildung Bedarf, Fachlehrer/innen bei in den Kaderlehrgängen. Bedarf. Militärsportleiter/in 3 Sind verantwortlich für die MSL BO/BU, welche die Zusatzaus- (MSL 3) 1-Ausbildung in den Lehrgän- bildung am BASPO sowie gen der Berufsunteroffiziers- die Prüfung SLRG Brevet II schule (BUSA), den Offiziers- bestanden haben. lehrgängen und in der Spitzensport-RS. Erteilen die Sportausbildung an der Militärakademie (MILAK). Militärsportleiter/in Sind verantwortlich für die BU (MSL Exp) Experte/Expertin, Umsetzung des Sports in den SLRG Brevet II Sportverantwortliche/r Lehrverbänden. des LVb

2. Zusätzliche Anerkennungen für Militärsportleiterinnen und -leiter Badminton, Baseball/Softball, Basketball, Curling, Eishockey, Eiskunstlauf (Eislauf), Eisschnelllauf (Eislauf), Faustball (Turnsport), Freitauchen (Schwimmsport), Fussball, Geräteturnen (Turnsport), Golf, Gymnastik und Tanz, Handball, Hornussen, Inlinehockey (Rollsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Lagersport/Trekking, Landhockey, Leichtathletik, Orientierungslauf, Radsport, Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Rollhockey, (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Rugby, Schwimmen (Schwimmsport), Speedskating (Rollsport), Squash, Streethockey, Synchronized Skating (Eislauf), Synchronschwimmen (Schwimmsport), Tanzsport, Tchoukball, Tennis, Tischtennis, Triathlon, Turnen (Turnsport), Unihockey, Volleyball, Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimmsport).

Erforderliche Ausbildungen der J+S-Leiterinnen und -Leiter

sowie J+S-Nachwuchstrainerinnen und -Nachwuchstrainer

Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere

Armbrust Armbrust (Sportschiessen) Armbrust (Sportschiessen), Badminton Badminton Badminton Baseball/Softball Baseball/Softball Baseball/Softball Basketball Basketball Basketball Behindertensport* Behindertensport Behindertensport Bergsteigen Bergsteigen mit Zusatz Kurs- Bergsteigen, Skitouren, Sportleiter/in klettern Biathlon* Gewehr (Sportschiessen), Gewehr (Sportschiessen), Skilanglauf Skilanglauf Bogensport Bogensport (Sportschiessen) Armbrust (Sportschiessen), Curling Curling Curling Eishockey Eishockey Eishockey Eiskunstlauf Eiskunstlauf (Eislauf) Eiskunstlauf (Eislauf), Gymnastik und Tanz, Synchronized Skating (Eislauf) Eisschnelllauf Eisschnelllauf (Eislauf) Eisschnelllauf (Eislauf), Speedskating (Rollsport) Faustball Faustball (Turnsport), Korbball Faustball (Turnsport), Geräte- (Turnsport), Turnen (Turnsport) turnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Fechten Fechten Fechten Freitauchen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport), schwimmen (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimmsport) sport) Fussball Fussball Fussball

Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere

Geräteturnen Geräteturnen (Turnsport), Faustball (Turnsport), Geräte- Kunstturnen (Turnsport) turnen (Turnsport), Korbball Gewehr Gewehr (Sportschiessen) Armbrust (Sportschiessen), Golf Golf Golf Gymnastik und Tanz Gymnastik und Tanz Gymnastik und Tanz, Tanzsport, Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Turnen (Turnsport) Handball Handball Handball Hornussen Hornussen Hornussen Inlinehockey Inlinehockey (Rollsport), Eishockey, Inlinehockey Rollhockey (Rollsport) (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Judo Judo, Ju-Jitsu Judo, Ju-Jitsu Ju-Jitsu Judo, Ju-Jitsu Judo, Ju-Jitsu Kanusport Kanusport Kanusport Kanusport Touring Kanusport mit Zusatz Touring, Kanusport mit Zusatz Touring, Kanusport mit Zusatz Wild- Kanusport mit Zusatz Wildwasser wasser Kanusport Wildwasser Kanusport mit Zusatz Wild- Kanusport mit Zusatz Wildwasser wasser Karate Karate Karate Korbball Faustball (Turnsport), Korbball Faustball (Turnsport), Geräte- (Turnsport), Turnen (Turnsport) turnen (Turnsport), Korbball Kunstturnen Geräteturnen (Turnsport), Faustball (Turnsport), Geräte- Kunstturnen (Turnsport) turnen (Turnsport), Korbball Lagersport/Trekking Lagersport/Trekking mit Zusatz Lagersport/Trekking Lagerleiter/in Lagersport/Trekking Lagersport/Trekking mit Zusatz

Lagersport/Trekking Sicherheitsbereich Lagerleiter/in und Zusatz «Berg» Sicherheitsbereich «Berg»

Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere

Lagersport/Trekking Lagersport/Trekking mit Zusatz Lagersport/Trekking Sicherheitsbereich Lagerleiter/in und Zusatz «Wasser» Sicherheitsbereich «Wasser» Lagersport/Trekking Lagersport/Trekking mit Zusatz Lagersport/Trekking Sicherheitsbereich Lagerleiter/in und Zusatz «Winter» Sicherheitsbereich «Winter» Landhockey Landhockey Landhockey Leichtathletik Leichtathletik Leichtathletik, Turnen (Turnsport) Nationalturnen Nationalturnen Nationalturnen, Ringen, Schwingen, Turnen (Turnsport) Nordische Kombina- Skilanglauf, Skispringen Skilanglauf, Skispringen tion* Orientierungslauf Orientierungslauf, Skilanglauf Orientierungslauf, Skilanglauf Pentathlon* Fechten, Leichtathletik, Pistole Fechten, Leichtathletik, Pistole (Sportschiessen), Reiten (Sportschiessen), Reiten (Pferdesport), Schwimmen (Pferdesport), Schwimmen (Schwimmsport) (Schwimmsport) Pistole Pistole (Sportschiessen) Armbrust (Sportschiessen), Radsport Radsport Radsport Reiten Reiten (Pferdesport) Reiten (Pferdesport) Rettungsschwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport), schwimmen (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimmsport) sport) Rhönrad Geräteturnen (Turnsport), Faustball (Turnsport), Geräte- Kunstturnen (Turnsport), turnen (Turnsport), Korbball Rhönrad (Turnsport), Trampolin (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport) (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik Rhythmische Gymnastik Rhythmische Gymnastik Faustball

(Turnsport), Geräte- (Turnsport) turnen (Turnsport), Gymnastik und Tanz, Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Ringen Ringen Ringen

Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere

Rollhockey Inlinehockey (Rollsport), Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport) Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Rollkunstlauf Rollkunstlauf (Rollsport) Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Rudern Rudern Rudern Rugby Rugby Rugby Schwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport), schwimmen (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimmsport) sport) Schwingen Schwingen Schwingen, Nationalturnen Segeln Segeln Segeln Segeln Jolle Segeln mit Zusatz Jolle Segeln Segeln Yacht Segeln mit Zusatz Yacht Segeln Skifahren Skifahren, Snowboard Skifahren, Snowboard Skilanglauf Skilanglauf Skilanglauf Skispringen Skispringen Skispringen Skitouren Skitouren mit Zusatz Kurs- Bergsteigen, Skitouren, Sportleiter/in klettern Snowboard Snowboard, Skifahren Snowboard, Skifahren Speedskating Speedskating (Rollsport) Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Sportklettern Bergsteigen mit Zusatz Kurs- Bergsteigen, Skitouren, Sportleiter/in, Sportklettern mit klettern Zusatz Kursleiter/in Squash Squash Squash Streethockey Streethockey Streethockey Synchronized Skating Synchronized Skating (Eislauf) Eiskunstlauf

(Eislauf), Gymnastik und Tanz, Synchronized Skating (Eislauf) Synchronschwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport, schwimmen (Schwimmsport, Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimmsport) sport)

Aktivität A) Erforderliche Ausbildung für Haupt- B) Erforderliche Ausbildung für weitere

Tanzsport Tanzsport Gymnastik und Tanz, Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Turnen (Turnsport) Tchoukball Tchoukball Tchoukball Tennis Tennis Tennis Tischtennis Tischtennis Tischtennis Trampolin Trampolin (Turnsport) Trampolin (Turnsport), alle J+S-Anerkennungen der Zielgruppe Jugendliche mit dem Zusatz Trampolin Triathlon Triathlon Triathlon, Leichtathletik, Radsport, Schwimmen (Schwimmsport) Turnen Faustball (Turnsport), Korbball Baseball/Softball, Basketball, (Turnsport), Turnen (Turnsport) Faustball (Turnsport), Fussball, Geräteturnen (Turnsport), Gymnastik und Tanz, Handball, Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Leichtathletik, Nationalturnen, Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Tchoukball Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport), Unihockey, Volleyball Unihockey Unihockey Unihockey Volleyball Volleyball Volleyball Voltigieren Voltigieren (Pferdesport) Reiten (Pferdesport), Voltigieren (Pferdesport) Wasserball (Schwimm- Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), sport) Rettungsschwimmen

Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport), schwimmen (Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimmsport) sport) Wasserspringen Freitauchen (Schwimmsport), Freitauchen (Schwimmsport), (Schwimmsport) Rettungsschwimmen Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Synchron- (Schwimmsport), Synchronschwimmen Schwimmsport), schwimmen Schwimmsport), Wasserspringen (Schwimm- Wasserspringen (Schwimmsport) sport) Windsurfen Windsurfen Windsurfen * Sportart, die ausschliesslich in der J+S-Nachwuchsförderung angeboten wird.