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510.620.1

Verordnung des Bundesamtes für Landestopografie über Geoinformation
(GeoIV-swisstopo)

vom 26. Mai 2008 (Stand am 1. Mai 2012)

Das Bundesamt für Landestopografie, gestützt auf die Artikel 3 Absatz 1, 4 Absatz 2, 5 Absatz 3, 6 Absatz 2, 10 Absatz 2, 15 Absatz 4, 17 Absatz 2, 34 Absatz 2 und 35 Absatz 2 der Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 20081 (GeoIV), verordnet:

Art. 1 Lokal gelagerte geodätische Bezugssysteme

Die lokal gelagerten geodätischen Bezugssysteme CH1903 und CH1903+ werden definiert durch:

  1. die Dimensionen des Bezugsellipsoides;

  2. die Orientierungen der Koordinatenachsen des Bezugsellipsoides und den Massstab gegenüber global gelagerten Bezugssystemen;

  3. die geodätischen Koordinaten und Höhen der Fundamentalpunkte;

  4. die schiefachsige, winkeltreue Zylinderprojektion (Doppelprojektion);

  5. das ebene, rechtwinklige Koordinatensystem der schweizerischen Landesvermessung (Landeskoordinatensystem);

  6. die Koordinaten des Projektionszentrums im Landeskoordinatensystem.

Art. 2 Geodätisches Bezugssystem CH1903

Für das geodätische Bezugssystem CH1903 gelten folgende Definitionen und Bezeichnungen:

  1. Die Dimensionen des Bezugsellipsoides (Bessel 1841) werden durch die Länge der grossen Halbachse (a = 6 377 397.155 m) und die Abplattung (f = 1/299.15281285) definiert.

  2. Die Orientierungen der Koordinatenachsen werden durch die astronomischen Beobachtungen im Fundamentalpunkt und der Massstab durch die Längen der Basisstrecken nach Meterdefinition festgelegt.

AS 2008 2845

  1. Der Fundamentalpunkt im Meridianzentrum der alten Sternwarte von Bern hat die ellipsoidische Länge λ = 7°26'22.50" und die ellipsoidische Breite ϕ = 46°57'08.66". Die ellipsoidische Höhe des Fundamentalpunktes ist abgeleitet aus der Höhe des «Repère Pierre du Niton» (Art. 5 Abs. 2 GeoIV) und der Geoidhöhe N = 0 m in Schwerzenbach (y = 691 971 m und

  2. Für die schiefachsige, winkeltreue Zylinderprojektion gelten die Projektionsformeln nach Rosenmund (1903).

  3. Das Landeskoordinatensystem wird durch die beiden rechtwinklig zueinander durch das Projektionszentrum (identisch mit dem Fundamentalpunkt) verlaufenden Achsen in Richtung Osten (y) und Norden (x) festgelegt.

  4. Die Landeskoordinaten des Projektionszentrums werden mit y = 600 000.00 m (Rechtswert) und x = 200 000.00 m (Hochwert) festgelegt.

  5. die Fixpunkte der Landesvermessung im Bezugssystem CH1903 bilden den Bezugsrahmen LV03.

Geodätisches Bezugssystem CH1903+ Das geodätische Bezugssystem CH1903+ ist bezüglich der Dimensionen des Bezugsellipsoides, der Orientierungen der Koordinatenachsen, des Massstabes sowie des Projektionssystems mit dem geodätischen Bezugssystem CH1903 identisch. Für das geodätische Bezugssystem CH1903+ gelten folgende Definitionen und Bezeichnuna. Die Dimensionen des Bezugsellipsoides (Bessel 1841) werden durch die Länge der grossen Halbachse (a = 6 377 397.155 m) und die Abplattung (f = 1/299.15281285) definiert.

  1. Die Orientierungen der Koordinatenachsen sind parallel zum global gelagerten geodätischen Bezugssystem CHTRS95 nach Artikel 4 Absatz 1 der Landesvermessungsverordnung vom 21. Mai 20082, und die Massstabsdefinitionen beider Bezugssysteme sind identisch.

  2. Der Fundamentalpunkt liegt in der Geostation Zimmerwald (BE). Die ellipsoidischen Koordinaten des Fundamentalpunktes sind derart festgelegt, dass das Zentrum der Kartenprojektion im ideellen Meridianzentrum der alten Sternwarte Bern die ellipsoidische Länge λ = 7°26'22.50" und die ellipsoidische Breite ϕ = 46°57'08.66" erhält. Die ellipsoidische Höhe des Fundamentalpunktes beträgt h = 897.361 m.

  3. Für die schiefachsige, winkeltreue Zylinderprojektion gelten die Projektionsformeln nach Rosenmund (1903).

  1. Das Landeskoordinatensystem wird durch die beiden rechtwinklig zueinander durch das Projektionszentrum (im ideellen Meridianzentrum der alten Sternwarte Bern) verlaufenden Achsen in Richtung Osten (E) und Norden (N) festgelegt.

  2. Die ebenen Koordinaten des Projektionszentrums werden mit E = 2 600 000.000 m (Rechtswert) und N = 1 200 000.000 m (Hochwert) festgelegt.

  3. Die Referenzpunkte und die GNSS-Permanentstationen der Landesvermessung im Bezugssystem CH1903+ bilden den Bezugsrahmen LV95.

Art. 4 Koordinatentransformationen

In Bezug auf die Koordinatentransformation sind die beiden geodätischen Bezugs-

Die Koordinatentransformation zwischen dem Bezugsrahmen LV03 und dem Bezugsrahmen LV95 wird durch eine Transformation nach finiten Elementen realisiert, welche auf Affintransformationen innerhalb von vordefinierten Dreiecken basiert. Die Eckpunkte der Dreiecke (Transformationsstützpunkte) und deren Koordinaten in beiden Bezugssystemen werden durch das Bundesamt für Landestopografie in Absprache mit den Kantonen festgelegt.

DieKoordinatentransformation zwischen dem global gelagerten geodätischen Bezugssystem CHTRS95 und dem lokal gelagerten geodätischen Bezugssystem CH1903+ ist durch drei geozentrische Translationen definiert:

Art. 5 Beschreibungssprache für Geodatenmodelle

Die allgemeine Beschreibungssprache für Geodatenmodelle entspricht der Norm SN 612030 (Ausgabe 1998, Vermessung und Geoinformation – INTERLIS 1 Modellierungssprache und Datentransfermethode) oder der Norm SN 612031 (Ausgabe 2006-05, Vermessung und Geoinformation – INTERLIS 2 Modellierungssprache und Datentransfermethode).3

Art. 6 Geometadaten

Für die Geometadaten gilt die Norm SN 612050 (Ausgabe 2005-05, Vermessung und Geoinformation – GM03-Metadatenmodell – Schweizer Metadatenmodell für Geodaten).4

Der Text der Normen kann bezogen werden bei der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur; www.snv.ch.

Der Text der Norm kann bezogen werden bei der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur; www.snv.ch.

Art. 75 Mindestanforderungen an Geodienste

Die Geodienste nach den Artikeln 34–36 GeoIV entsprechen mindestens dem Standard eCH-0056 Anwendungsprofil Geodienste (Stand 19. Januar 2011).6

Art. 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Juli 2008 in Kraft.

Der Text der Norm kann beim Verein eCH, Mainaustrasse 30, 8034 Zürich bezogen und unter der Internetadresse www.ech.ch eingesehen werden.