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510.911

Verordnung über die militärischen Informationssysteme
(MIV)

vom 16. Dezember 2009 (Stand am 1. März 2018)

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 186 des Bundesgesetzes vom3. Oktober 20081 über die militärischen Informationssysteme (MIG), auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom3. Februar 19952 (MG), auf Artikel 75 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom4. Oktober 20023 (BZG) und auf Artikel 27 Absatz 5 des Bundespersonalgesetzes vom24. März 20004 (BPG),5 verordnet:

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln innerhalb des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), insbesondere in der Armee und der Militärverwaltung, durch:6

  1. Behörden des Bundes und der Kantone;

  2. Kommandanten und Kommandostellen der Armee (militärische Kommandos);

  3. die übrigen Angehörigen der Armee;

  4. 7 Dritte, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Militärwesen oder für das VBS erfüllen.

AS 2009 6667

Art. 2 Grundsätze der Bearbeitung nicht besonders schützenswerter Personendaten und Verbund der Informationssysteme8

Die Bestimmungen des MIG gelten sinngemäss auch für:

  1. die Bearbeitung von nicht besonders schützenswerten Personendaten nach dieser Verordnung;

  2. die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme und Überwachungsmittel.

Zum Verbund der Informationssysteme gemäss Artikel 4 MIG gehören auch die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme. Sowohl zwischen diesen selbst als auch zwischen ihnen und den im MIG geregelten Informationssystemen kann insbesondere die Datenübertragung gemäss Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b MIG unter den dort genannten Voraussetzungen erfolgen.9

Art. 2a10 Inhaber der Datensammlungen und verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung

(Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG) Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben werden, ist Inhaberin der Datensammlung und für den Datenschutz verantwortliches Bundesorgan die in Anhang 1 jeweils aufgeführte Verwaltungseinheit.

Art. 2b11 Technische Zusammenführung der Informationssysteme der Gruppe Verteidigung

(Art.4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG) Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank betrieben werden, sofern:

  1. sie gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung oder einer ihr untergeordneten Verwaltungseinheit betrieben werden;

  2. für alle betreffenden Informationssysteme dieselbe Verwaltungseinheit die Inhaberin der Datensammlung und das für den Datenschutz verantwortliche Bundesorgan ist;

  3. für jedes einzelne Informationssystem die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen im MIG und in dieser Verordnung, eingehalten und Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie die Zugriffsrechte nicht erweitert werden; und

  4. in den Bearbeitungsreglementen der betreffenden Informationssysteme aufgezeigt wird, dass und wie die Anforderungen gemäss Buchstabe c erfüllt werden.

2. Kapitel Personalinformationssysteme

1. Abschnitt Personalinformationssystem der Armee und des

Zivilschutzes12

Art. 3 Kostentragung

Der Bund trägt die Kosten:

  1. 13 des Betriebs und der Wartung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (PISA);

  2. der Benützung des PISA durch die beteiligten Organe des Bundes;

  3. der gesicherten und verschlüsselten Datenübermittlung zwischen dem Bund und den übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG.

Die übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG tragen die Kosten, die ihnen durch die Anwendung und den Weiterausbau des PISA entstehen.

Art. 414 Daten

(Art. 14 MIG)

Die im PISA enthaltenen Personendaten sind in Anhang 1a aufgeführt.

Die Daten nach Anhang 1a Ziffern1.8 und 2.7 werden nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erhoben.

Angehörige von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen melden ab Zuteilung in die Formation dem für sie zuständigen Kommandanten ihre Telefonnummern, ihre E-Mail-Adressen und ihre Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen bearbeiten im PISA zu administrativen Zwecken, insbesondere zur Kontaktaufnahme und für die Lohnabrechnung, die in Anhang 1a mit einem Stern markierten Daten von Personen, die im Zivilschutz, ohne Anspruch auf Erwerbsersatz zu haben:

a. für befristete Einsätze herangezogen werden;

  1. Ausbildungen erteilen;

  2. an Ausbildungen teilnehmen;

  3. als Rechnungsführer tätig sind.

Art. 5 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung15, die Kreiskommandanten und die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen beschaffen die Daten für das PISA bei den Stellen und Personen nach Artikel 15 MIG.16

Die Gruppe Verteidigung beschafft als zuständige Stelle der Militärverwaltung nach Artikel 32c Absatz 4 des Waffengesetzes vom20. Juni 199717 (WG) die Meldungen der Zentralstelle automatisiert über eine Schnittstelle aus dem Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung (PSN).18

Verwaltungseinheiten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, militärische Kommandos sowie Dritte, die Daten nach Militärrecht, Wehrpflichtersatzabgaberecht, Militärversicherungsrecht, Militärstrafrecht, Zivildienstrecht oder Zivilschutzrecht bearbeiten, sind verpflichtet, diese Daten den beschaffenden Stellen und Personen nach Absatz 1 kostenlos zu melden.19

Die für die Einwohnerregister oder vergleichbaren kantonalen Personenregister zuständigen Behörden melden dem zuständigen Kreiskommandanten zuhanden der Gruppe Verteidigung bezüglich der Stellungspflichtigen nach den Artikeln11 und

des Militärgesetzes vom3. Februar 199520 (MG):21

  1. 22 am Ende eines Jahres die Schweizer Bürger, die während des Jahres das 17. Altersjahr vollendet haben, mit Namen, Vornamen, Wohnadresse und AHV-Versichertennummer;

  2. die Hinterlegung oder die Herauslösung der Ausweisschriften;

  3. die Änderung der Wohnadresse innerhalb der Gemeinde;

  4. 23 die Aufnahme von Männern im militärdienstpflichtigen Alter in das Schweizer Bürgerrecht;

  5. Änderungen des Namens;

Ausdruck Ziff. I der V vom10. Jan. 2018, in Kraft seit1. März 2018 (AS 2018 641). Die

  1. Änderungen im Bürgerrecht;

  2. den Eintritt des Todes;

  3. 24 … 4 Die schweizerischen Vertretungen im Ausland melden der Gruppe Verteidigung:

  1. die Stellungspflichtigen im Ausland;

  2. den Eintritt des Todes im Ausland von Schweizern im wehrpflichtigen Alter.

Die Betreibungs- und die Konkursämter melden der Gruppe Verteidigung unverzüglich Unteroffiziere, Offiziere und Fachoffiziere, die leichtsinnig oder betrügerisch in Konkurs fallen oder fruchtlos gepfändet werden. Sie geben der Gruppe Verteidigung auf Anfrage Auskunft über bisherige und hängige Betreibungs- und Konkursverfahren gegen Militärdienstpflichtige.

Die Untersuchungsbehörden und die Gerichte geben der Gruppe Verteidigung auf Anfrage Auskunft über hängige und abgeschlossene Strafverfahren gegen Stellungspflichtige und Angehörige der Armee, sofern die Auskunft benötigt wird zur Erwägung eines Aufgebotsstopps, einer Nichtrekrutierung, eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung, einer Mutation, einer Einberufung zu Ausbildungsdiensten für einen höheren Grad oder zur Prüfung von Hinderungsgründen für die Abgabe25 der persönlichen Waffe.26

Das Oberauditorat meldet der Gruppe Verteidigung über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige:

  1. angeordnete militärgerichtliche Voruntersuchungen und vorläufige Beweisaufnahmen;

  2. rechtskräftige Einstellungsverfügungen;

  3. rechtskräftige militärgerichtliche Urteile;

  4. die Aufhebung von Abwesenheitsurteilen;

  5. von der Militärjustiz verhängte Disziplinarstrafen.

Das Bundesamt für Justiz meldet der Gruppe Verteidigung über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige unverzüglich:

  1. die rechtskräftigen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit wegen eines Verbrechens oder Vergehens sowie die freiheitsentziehenden Massnahmen;

  2. den Widerruf eines bedingten oder teilbedingten Strafvollzuges;

  3. die Aufhebung einer freiheitsentziehenden Massnahme, deren Ersatz durch eine andere solche Massnahme sowie den Vollzug einer Reststrafe.

Ausdruck gemäss Ziff. I der V vom10. Juni 2016, in Kraft seit1. Juli 2016 (AS 2016 2101). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.

Die mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen betrauten Institutionen melden der Gruppe Verteidigung unverzüglich den Eintritt und die Entlassung von Stellungspflichtigen oder Militärdienstpflichtigen.

2. Abschnitt Medizinisches Informationssystem der Armee

Art. 6 Daten

(Art. 26 MIG)27 Die im Medizinischen Informationssystem der Armee (MEDISA) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 2 aufgeführt.

Art. 7 Datenbeschaffung

Die für den Sanitätsdienst der Armee zuständige Stelle beschafft die Daten für das MEDISA bei:

  1. den Stellungspflichtigen aus ärztlichen Fragebogen am Orientierungstag; aus psychologischen und psychiatrischen Fragebogen sowie weiteren medizinischen Befragungen und Untersuchungen am Rekrutierungstag, aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen;

  2. den Militärdienst-, Zivildienst- und Schutzdienstpflichtigen aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen;

  3. den Militärärzten und Militärärztinnen der Untersuchungskommissionen aus sanitätsdienstlichen Formularen;

  4. den Truppenärzten und Truppenärztinnen aus sanitätsdienstlichen Formularen;

  5. den angestellten Ärzten und Ärztinnen, Waffenplatz-Ärzten und -Ärztinnen sowie Waffenplatz-Spezialärzten und -ärztinnen aus ärztlichen Unterlagen und sanitätsdienstlichen Formularen;

  6. den zivilen Ärzten und Ärztinnen, die Stellungspflichtige, Militärdienstpflichtige und Zivildienstpflichtige behandeln, aus ärztlichen Unterlagen;

  7. dem Bundesamt für Zivildienst (ZIVI)28 und den von ihm beigezogenen Vertrauensärzten und -ärztinnen;

  8. der Militärversicherung aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen;

  9. dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen;

Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom7. Okt. 2015 (SR 170.512.1) auf den1. Jan. 2019 angepasst. Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.

  1. 29 der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS aus Prüfungsergebnissen, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden Person beziehen;

  2. 30 bei den Stellen und Personen nach Artikel 113 Absatz 2 MG31, die ernstzunehmende Anzeichen oder Hinweise zu Hinderungsgründen für die Abgabe der persönlichen Waffe oder der Leihwaffe melden.

3. Abschnitt Daten weiterer Personalinformationssysteme

Art. 8 Informationssystem Rekrutierung

(Art. 20 MIG) Die im Informationssystem Rekrutierung (ITR) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 3 aufgeführt.

Art. 9 Informationssysteme Patientenerfassung

(Art. 32 MIG) Die in den Informationssystemen Patientenerfassung (ISPE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 4 aufgeführt.

Art. 10 Falldokumentationsdatenbank Psychologisch-pädagogischer Dienst

(Art. 38 MIG) Die in der Falldokumentationsdatenbank des Psychologisch-pädagogischen Dienstes (FallDok PPD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 5 aufgeführt.

Art. 10a32 Informationssystem Flugmedizin

(Art. 44 MIG) Die im Informationssystem Flugmedizin (MEDIS LW) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 5a aufgeführt.

Art. 11 Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement

(Art. 50 MIG) Die im Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement (EAAD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 6 aufgeführt.

Art. 12 Informationssystem Sozialer Bereich

(Art. 56 MIG) Die im Informationssystem Sozialer Bereich (ISB) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 7 aufgeführt.

Art. 13 Informationssystem Personal Verteidigung

(Art. 62 MIG) Die im Informationssystem Personal Verteidigung (IPV) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 8 aufgeführt.

Art. 14 Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze

(Art. 68 MIG) Die im Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze (PERAUS) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 9 aufgeführt.

4. Abschnitt Informationssystem Auslandkontakte

Art. 15 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Auslandkontakte (OpenIBV) dient dem Bewilligungsverfahren für alle Auslandkontakte von Personen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung vom24. Juni 200933 über internationale militärische Kontakte, der Auswertung dieser Kontakte und der Reiseberichte sowie der Organisation und Auswertung von Besuchen ausländischer Personen, Behörden und Organisationen.34

Die Gruppe Verteidigung35 betreibt das OpenIBV.

Art. 16 Daten

Die im OpenIBV enthaltenen Personendaten sind im Anhang 10 aufgeführt.

Art. 1736 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das OpenIBV bei der betroffenen Person und deren direkten und indirekten Vorgesetzten.

Ausdruck Ziff. I der V vom10. Jan. 2018, in Kraft seit1. März 2018 (AS 2018 641). Die

Art. 18 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des OpenIBV den für die Auslandkontakte zuständigen Stellen und Personen, den direkten und indirekten Vorgesetzten der betroffenen Person sowie der Bundesreisezentrale durch Abrufverfahren zugänglich.

Art. 19 Datenaufbewahrung

Die Daten des OpenIBV werden nach Abschluss des Auslandkontakts längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

5. Abschnitt Informationssystem Humanitäre Minenräumung

Art. 20 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Humanitäre Minenräumung (IHMR) dient der Bewirtschaftung des Personalpools für Einsätze in der humanitären Minenräumung.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das IHMR.

Art. 21 Daten

Die im IHMR enthaltenen Personendaten sind im Anhang 11 aufgeführt.

Art. 22 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IHMR bei den Kandidatinnen und Kandidaten für die Aufnahme in den Personalpool.

Art. 23 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des IHMR dem Chef oder der Chefin Humanitäre Minenräumung durch Abrufverfahren zugänglich.

Art. 24 Datenaufbewahrung

Die Daten des IHMR werden bis zum Ausscheiden aus dem Personalpool aufbewahrt.

6. Abschnitt Informationssystem Verifikationseinsätze

Art. 25 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Verifikationseinsätze (IVE) dient dem Einsatz von Personen, die für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder die Vereinten Nationen Verifikationseinsätze leisten.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das IVE.

Art. 26 Daten

Die im IVE enthaltenen Personendaten sind im Anhang 12 aufgeführt.

Art. 27 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IVE bei den Personen, die sich für Verifikationseinsätze zur Verfügung stellen.

Art. 28 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des IVE nur seinen für die Einsätze zuständigen Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich.

Art. 29 Datenaufbewahrung

Die Daten des IVE werden nach dem Ausscheiden aus dem Personalpool längstens fünf Jahre aufbewahrt.

7. Abschnitt Informationssystem Pontoniere

Art. 30 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Pontoniere (IPont) dient der Ausstellung militärischer Leistungsausweise, der Kontrollführung über die Leistungsprüfungen der Pontonierkurse 1–4 und über den militärischen Schiffsführerausweis, der Kontrolle von Entschädigungen im Bereich der vordienstlichen Ausbildung sowie der Rekrutierung als Pontonier.

Die Gruppe Verteidigung37 betreibt das IPont.

Art. 31 Daten

Die im IPont enthaltenen Personendaten sind im Anhang 13 aufgeführt.

Art. 32 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IPont über die freiwillige vordienstliche Ausbildung der angehenden Pontoniere bei den Pontonier- und Wasserfahrvereinen und den angehenden Pontonieren.

Art. 33 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung gibt die Daten des IPont auf Anfrage den für das Pontonierwesen zuständigen Kommandos, den Pontonier- und Wasserfahrvereinen, den

Ausdruck Ziff. I der V vom10. Jan. 2018, in Kraft seit1. März 2018 (AS 2018 641). Die Pontonieroffizieren, den Pontonierinstruktoren und den Rekrutierungszentren bekannt.

Sie kann die Daten durch Abrufverfahren zugänglich machen.

Art. 3438 Datenaufbewahrung

Die Daten des IPont werden während zehn Jahren ab Erfassung aufbewahrt.

8. Abschnitt:39 Informationssystem Auslandeinsatzadministration

Art. 34a40 Verantwortliches Organ

Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Auslandeinsatzadministration (HYDRA).

Art. 34b Zweck

Das HYDRA dient der Gruppe Verteidigung41 für:

  1. die Administration des Dienstbüchleins bei Auslandeinsätzen von Angehörigen der Armee;

  2. bei Erstellung von Auslandauszeichnungen für Personen, die an friedenserhaltenden Missionen teilnehmen;

  3. die Urlaubsadministration;

  4. die Registrierung von Meldungen von Vorfällen an die Militärversicherung.

Art. 34c Daten

Die im HYDRA enthaltenen Daten sind im Anhang 13a aufgeführt.

Art. 34d Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das HYDRA:

  1. bei den betreffenden Personen;

  2. aus dem PERAUS.

Ausdruck Ziff. I der V vom10. Jan. 2018, in Kraft seit1. März 2018 (AS 2018 641). Die

Art. 34e Datenbekanntgabe

Die Daten des HYDRA werden ausschliesslich innerhalb der Gruppe Verteidigung bearbeitet. Eine Datenbekanntgabe findet nicht statt.

Art. 34f Datenaufbewahrung

Die Daten im HYDRA werden längstens bis zum Erreichen der Altersgrenze für einen Friedensförderungseinsatz aufbewahrt.

3. Kapitel Führungsinformationssysteme

1. Abschnitt Führungsinformationssysteme nach MIG42

Art. 35 Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst

(Art. 74 MIG)

Die im Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 14 aufgeführt.

Die Daten des IES-KSD werden im Rahmen der Tauglichkeitsbeurteilung in Rekrutierungszentren den zuständigen externen Gutachterinnen und Gutachtern bekannt gegeben.

Art. 3643

Art. 3744 Informationssystem Administration für Dienstleistungen

(Art. 86 MIG) Die im Informationssystem Administration für Dienstleistungen (MIL Office) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 16 aufgeführt.

Art. 3845 Informationssystem Kompetenzmanagement46

(Art. 92 MIG)

Die im Informationssystem Kompetenzmanagement (ISKM) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 17 aufgeführt.47

Die Daten für das ISKM können über eine Schnittstelle beschafft werden aus:48

  1. dem PISA;

  2. dem Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS);

  3. 49 dem Informationssystem Personaldatenmanagement (IPDM).

Die Daten des ISKM werden zugänglich gemacht:50

  1. der betreffenden Person für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;

  2. den zivilen und militärischen Vorgesetzten der betreffenden Person zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben;

  3. 51 den zuständigen Personalfachstellen und Personalverantwortlichen sowie den für die Kaderplanung und -entwicklung und das Kompetenzmanagement zuständigen Personen des VBS zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Art. 3952

Art. 40 Führungsinformationssystem Heer

(Art. 104 MIG) Die im Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 19 aufgeführt.

Art. 41 Führungsinformationssystem Luftwaffe

(Art. 110 MIG) Die im Führungsinformationssystem Luftwaffe (FIS LW) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 20 aufgeführt.

Art. 42 Führungsinformationssystem Soldat

(Art. 116 MIG) Die im Führungsinformationssystem Soldat (IMESS) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 21 aufgeführt.

2. Abschnitt

Art. 43 –4753

3. Abschnitt Auftragsinformationssystem

Art. 48 Zweck und verantwortliches Organ

Das Auftragsinformationssystem (AIS) dient der Verwaltung der Benutzer und deren Konten des Datennetzwerkes des VBS.54

Bestimmte, nicht besonders schützenswerte Personendaten des AIS (Anhang 23 Ziff. 1, 2, 4, 5 und 14) werden zwecks Bekanntgabe an externe Leistungserbringer in einer Hilfsdatenbank des AIS bearbeitet.55

Die Gruppe Verteidigung betreibt das AIS.56

Art. 49 Daten

Die im AIS enthaltenen Personendaten sind in Anhang 23 aufgeführt.

Art. 50 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung57 beschafft die Daten für das AIS aus dem PISA und bei den Personen und Stellen, die Angehörige der Armee einsetzen.

Art. 51 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die nachstehenden Daten des AIS zugänglich:

  1. den Benutzern und Benutzerinnen des Datennetzwerkes VBS: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 1–27;

  2. den für die Verwaltung des Datennetzwerkes VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 28–32;

  3. dem Informationssystem «Führung ab Bern» (FABIS): die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;

Ausdruck Ziff. I der V vom10. Jan. 2018, in Kraft seit1. März 2018 (AS 2018 641). Die

d. dem Informationssystem «Militärische Plattform» (MIL PLATTFORM): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1.58 2 Sie macht die Daten der Hilfsdatenbank des AIS externen Leistungserbringern durch Abrufverfahren zugänglich.59

Art. 52 Datenaufbewahrung

Die Daten des AIS werden längstens während zehn Jahren nach Erlöschen des Benutzungsrechtes aufbewahrt.

4. Abschnitt Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure

Art. 53 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure (SD-PKI) dient der Verwaltung der Zertifikate und Schlüssel der Benutzerinnen und Benutzer:

  1. der Informatik der Waffensysteme und der Führungs- und Einsatzsysteme der Armee, und

  2. 60 … 2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das SD-PKI.

Art. 54 Daten

Die im SD-PKI enthaltenen Personendaten sind in Anhang 24 aufgeführt.

Art. 55 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das SD-PKI aus dem PISA und dem AIS.

Art. 56 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des SD-PKI den für die Authentisierung der Benutzer und die Ausstellung des persönlichen Schlüsselträger zuständigen Personen und Stellen durch Abrufverfahren zugänglich.

Die Benutzerinnen und Benutzer erhalten einen persönlichen Schlüsselträger, der ihren Namen, Vornamen und die Zertifikate enthält.

Siehe Art. 78 Abs. 2.

Art. 57 Datenaufbewahrung

Die Daten des SD-PKI werden längstens während zehn Jahren nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats aufbewahrt.

5. Abschnitt:61 Militärisches Dosimetriesystem

Art. 57a62 Zweck und verantwortliches Organ

Das militärische Dosimetriesystem (MDS) dient der zentralen Erfassung und Kontrolle der Warn- und Grenzwerte von Strahlendosen, denen Angehörige der Armee sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS während der Ausbildung oder eines Einsatzes ausgesetzt sind.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das MDS.

Art. 57b63 Daten

Die im MDS enthaltenen Daten sind in Anhang 24a aufgeführt.

Art. 57c Datenbeschaffung

Die für das MDS zuständigen Angehörigen der Armee sowie die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS beschaffen die Daten für das MDS:64

  1. bei den betreffenden Angehörigen der Armee aus dem PISA;

  2. bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des VBS oder bei deren Vorgesetzten;

  3. durch den Einsatz elektronischer Dosimeter.

Art. 57d Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des MDS folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:65

a.66 den Strahlenschutzsachverständigen des Kompetenzzentrums der Armee zur Beseitigung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln sowie zur Minenräumung (Komp Zen ABC-KAMIR);

b. den für die Messung und Kontrolle zuständigen Angehörigen der Armee sowie den entsprechenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des VBS für ihren Bereich.

Art. 57e67 Datenaufbewahrung

Die Daten im MDS werden nach der Erfassung längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

6. Abschnitt:68 Geolokalisierungssysteme

Art. 57f

Die Gruppe Verteidigung kann zum Zweck der aktuellen Standortbestimmung von Fahrzeugen und Kommunikationsgeräten sowie der zeitgerechten Dienstleistungserbringung ausschaltbare Geolokalisierungssysteme einsetzen.

Aufgezeichnete Standortdaten werden innerhalb von 24 Stunden vernichtet.

4. Kapitel Ausbildungsinformationssysteme

1. Abschnitt Ausbildungsinformationssysteme nach MIG69

Art. 58 Informationssysteme von Simulatoren

(Art. 122 MIG) Die in Informationssystemen von Simulatoren enthaltenen Personendaten sind im Anhang 25 aufgeführt.

Art. 5970 Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS)

(Art. 128 MIG)

Die im Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 26 aufgeführt.

Die Daten für das LMS VBS können aus dem zentralen Identitätsspeicher nach

Artikel 13 der Verordnung vom19. Oktober 201671 über Identitätsverwaltungs-

Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes beschafft werden, soweit dies in Anhang 26 vorgesehen ist.

Art. 60 Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis

(Art. 134 MIG) Die im Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis (ISGMP) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 27 aufgeführt.

Art. 61 Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen

(Art. 140 MIG) Die im Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen (MIFA) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 28 aufgeführt.

Art. 61a72 Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung

Die im Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung (SPHAIR-Expert) enthaltenen Daten sind in Anhang 28a aufgeführt.

2. Abschnitt Informationssystem Führungsausbildung

Art. 62 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Führungsausbildung (ISFA) dient der Ausbildungskontrolle, der Analyse der Ausbildungsresultate und der Prüfungsorganisation.73

Die Gruppe Verteidigung betreibt das ISFA.

Art. 63 Daten

Die im ISFA enthaltenen Personendaten sind im Anhang 29 aufgeführt.

Art. 64 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das ISFA:

  1. bei der betreffenden Person;

  2. bei den militärischen Vorgesetzten der betreffenden Person;

  3. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung;

  4. aus dem PISA.

Art. 65 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des ISFA durch Abrufverfahren den Stellen und Personen zugänglich:74

  1. die für die Eingabe der Daten in das ISFA zuständig sind;

  2. 75 die für die Koordination der Prüfungen für die einzelnen Module zuständig sind.

Die Daten des ISFA werden bekannt gegeben:

  1. 76 der für die Ausstellung des Zertifikats über die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Module zuständigen zivilen Stelle;

  2. den im ISFA erfassten Personen als persönlicher Ausbildungsnachweis.

Art. 6677 Datenaufbewahrung

Die Daten des ISFA werden nach der Erfassung während fünf Jahren aufbewahrt.

Art. 66a –66e78

Art. 66f –66j79

5. Kapitel Sicherheitsinformationssysteme

1. Abschnitt Sicherheitsinformationssysteme nach MIG80

Art. 67 Informationssystem Personensicherheitsprüfung

(Art. 146 MIG)

Die im Informationssystem Personensicherheitsprüfung (SIBAD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 30 aufgeführt.

Folgenden Informationssystemen werden die nachstehenden Daten des SIBAD bekannt gegeben:

  1. dem FABIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2;

  2. dem MIL PLATTFORM: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.81

Art. 6882 Informationssystem Industriesicherheitskontrolle

(Art. 152 MIG)

Die im Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (ISKO) enthaltenen, aus dem SIBAD bezogenen Personendaten sind in Anhang 31 Ziffern 1–16, die enthaltenen Firmendaten in Anhang 31 Ziffern 17–50 aufgeführt.

Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen dem Geheimschutzbeauftragten des Arbeitgebers die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 31 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.

Art. 69 Informationssystem Besuchsanträge

(Art. 158 MIG)

Die im Informationssystem Besuchsanträge (SIBE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 32 aufgeführt.

Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen den für die Bearbeitung der Besuchsanträge zuständigen Sicherheitsbehörden des zu besuchenden Landes die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 32 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.83

Art. 70 Informationssystem Zutrittskontrolle

(Art. 164 MIG) Die im Informationssystem Zutrittskontrolle (ZUKO) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 33 aufgeführt.

Art. 70bis 84 Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen

Sicherheit Die im Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (JORASYS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 33bis aufgeführt.

2. Abschnitt:85 Elektronisches Alarmierungssystem

Art. 70a86 Zweck und verantwortliches Organ

Das elektronische Alarmierungssystem (e-Alarm) dient dem Aufgebot der Mitglieder von Krisenstäben sowie der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das e-Alarm.

Art. 70b87 Daten

Die im e-Alarm enthaltenen Daten sind in Anhang 33a aufgeführt.

Art. 70c Datenbeschaffung

Die für das e-Alarm verantwortlichen Personen beschaffen die Daten:88

  1. der Mitglieder von Krisenstäben: bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des VBS;

  2. der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen: aus dem PISA.

Art. 70d Datenbekanntgabe

Folgende Daten des e-Alarm werden nachstehenden Stellen und Personen bekannt gegeben:89

  1. sämtliche Daten: den verantwortlichen Militärbehörden und den zuständigen militärischen Kommandos;

  2. die im Alarmfall für das elektronische Aufgebot notwendigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen: den mit dem elektronischen Aufgebot beauftragten Dritten.

Art. 70e Datenaufbewahrung

Die im e-Alarm erfassten Daten werden längstens aufbewahrt bis:90

a. zum Ausscheiden der Mitglieder aus dem jeweiligen Krisenstab;

b. zur Entlassung der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen aus der Militärdienstpflicht oder bis zu deren Umteilung.

3. Abschnitt:91 Flugsicherheitsmeldesystem

Art. 70f Zweck und verantwortliches Organ

Das elektronische Flugsicherheitsmeldesystem «Hazard and Risk Analysis Management» (HARAM) dient der Bearbeitung von Meldungen über besondere Vorkommnisse, aussergewöhnliche Ereignisse und Sicherheitslücken im Bereich der militärischen Flugoperationen.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das HARAM.92

Art. 70g Daten

Die im HARAM enthaltenen Daten sind im Anhang 33b aufgeführt.

Art. 70h Datenbeschaffung

Die Daten im HARAM werden beschafft bei:

  1. Personen, welche die Sicherheitsberichte der Luftwaffe bei aussergewöhnlichen Ereignissen, besonderen Vorkommnissen und Sicherheitslücken bei Flugoperationen nutzen;

  2. der Flugsicherheit der Luftwaffe.

Art. 70i Datenbekanntgabe

Zugang zu den personenbezogenen Daten des HARAM hat ausschliesslich die Abteilung Flugsicherheit der Luftwaffe.

Art. 70k Datenaufbewahrung

Personenbezogene Daten werden zehn Jahre nach der Meldung anonymisiert und ohne zeitliche Befristung aufbewahrt.

4. Abschnitt:93 Informationssystem «Führung ab Bern»

Art. 70l Zweck und verantwortliches Organ

Das FABIS dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zu folgenden Zwecken bearbeitet:

  1. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen;

  2. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum FABIS.94 2 Die Gruppe Verteidigung betreibt das FABIS.

Art. 70m Daten

Die im FABIS enthaltenen Daten sind im Anhang 33c aufgeführt.

Art. 70n95 Datenbeschaffung

Die Daten des FABIS werden beschafft:

  1. bei den zum FABIS zugangsberechtigten Personen;

  2. bei den militärischen Kommandos;

  3. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes;

  4. aus dem AIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;

  5. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2.

Art. 70o96 Datenbekanntgabe

Die Daten des FABIS werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht:

  1. den für den technischen Betrieb des FABIS zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;

  2. den für die Administration der FABIS-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Art. 70p97 Datenaufbewahrung

Die Daten nach Anhang 33c Ziffern1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.

Die Daten nach Anhang 33c Ziffern3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung vernichtet.

5. Abschnitt:98 MIL PLATTFORM

Art. 70q Zweck und verantwortliches Organ

Das MIL PLATTFORM dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zur Erfüllung folgender Aufgaben bearbeitet:

  1. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen;

  2. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum MIL PLATTFORM.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das MIL PLATTFORM.

Art. 70r Daten

Die im MIL PLATTFORM enthaltenen Daten sind in Anhang 33d aufgeführt.

Art. 70s Datenbeschaffung

Die Daten des MIL PLATTFORM werden beschafft:

  1. bei den zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Personen;

  2. bei den militärischen Kommandos;

  3. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes;

  4. aus dem AIS: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1;

  5. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.

Art. 70t Datenbekanntgabe

Die Daten des MIL PLATTFORM werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht:

a. den für den technischen Betrieb des MIL PLATTFORM zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;

b. den für die Administration der MIL PLATTFORM-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Art. 70u Datenaufbewahrung

Die Daten nach Anhang 33d Ziffern1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.

Die Daten nach Anhang 33d Ziffern3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung vernichtet.

6. Kapitel Übrige Informationssysteme

1. Abschnitt Übrige Informationssysteme nach MIG99

Art. 71100 Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAWE)

(Art. 170 MIG) Die im SCHAWE enthaltenen Personendaten sind in Anhang 34 aufgeführt.

Art. 72101 Strategisches Informationssystem Logistik (SISLOG)

(Art. 176 MIG) Die im SISLOG enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 aufgeführt.

Art. 72bis 102 PSN

Die im PSN enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35bis aufgeführt.

Das PSN bezweckt auch den Austausch von Daten zwischen militärischen Informationssystemen und mit Informationssystemen nach Artikel 32a WG.

Die Datenbeschaffung nach Artikel 179d Buchstabe e MIG kann auch aus allen Informationssystemen nach Artikel 32a WG erfolgen.

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung geben die Daten des PSN zur Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben auch bekannt:

a. der Zentralstelle Waffen für die Bearbeitung in den Informationssystemen nach Artikel 32a WG;

b. dem PISA über eine Schnittstelle: die Meldungen der Zentralstelle Waffen nach Artikel 32c Absatz 4 WG.

Art. 72ter 103 Informationssystem Vereins- und Verbandsadministration

(VVAdmin) Die im VVAdmin enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35ter aufgeführt.

2. Abschnitt:104 Informationssystem Verkehr und Transporte (VT-FSPW)105

Art. 72a106 Zweck und verantwortliches Organ

Das VT-FSPW dient der Bewirtschaftung der Fahrzeugflotte der Berufsmilitärs, insbesondere der Führung und betriebswirtschaftlichen Steuerung sowie der Führung der elektronischen Fahrzeugdossiers.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das VT-FSPW.

Art. 72b107 Daten

Die im VT-FSPW enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35a aufgeführt.

Art. 72c Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das VT-FSPW:108

  1. bei der betreffenden Person;

  2. beim SISLOG;

  3. beim IPV.

Art. 72d109 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung gibt den Lieferanten und dem zuständigen Strassenverkehrsamt die für die Immatrikulation nach der Strassenverkehrsgesetzgebung notwendigen Personen- und Fahrzeugdaten bekannt.

Art. 72e Datenaufbewahrung

Die Daten des VT-FSPW werden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Gruppe Verteidigung während fünf Jahren aufbewahrt.

3. Abschnitt

Art. 72f –72fquinquies 110

4. Abschnitt

Art. 72g –72gsexies 111

4a. Abschnitt:112 Informationssystem über das Personal der Armeeapotheke

Art. 72gsepties Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem über das Personal der Armeeapotheke (PSA) dient der Bearbeitung von Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft des zivilen und militärischen Personals der Armeeapotheke sowie der Übermittlung von Personendaten an das PSN.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das PSA.

Art. 72gocties Daten

Die im PSA enthaltenen Personendaten sind im Anhang 35cbis aufgeführt.

Art. 72gnonies Datenbeschaffung

Die Daten im PSA werden beschafft:

  1. bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Armeeapotheke und deren Vorgesetzten;

  2. aus dem IPDM;

  3. bei Dritten.

Art. 72gdecies Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des PSA folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:

  1. den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Gruppe Verteidigung für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;

  2. den Personalfachstellen für die Bearbeitung der Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihrem Bereich;

  3. den Vorgesetzten zur Einsicht in die Daten der ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie zur Kontrolle und Genehmigung der Daten, die durch die ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bearbeitet werden.

Die Gruppe Verteidigung gibt zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Aufgaben bekannt:

  1. alle im PSA enthaltenen Personendaten mit Ausnahme der Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft nach Anhang 35cbis Ziffern2.2,2.3 und 8.3: dem PSN in unveränderter Form über eine Schnittstelle;

  2. die Daten der Zeitwirtschaft nach Anhang 35cbis Ziffern2.2 und 8.3: dem IPDM.

Art. 72gundecies Datenaufbewahrung

Die Personendaten des PSA werden nach Austritt eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin längstens während zehn Jahren aufbewahrt.

5. Abschnitt:113 Hilfsdatensammlungen

Art. 72h Zweck und verantwortliches Organ

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung und die militärischen Kommandos dürfen zur Bewirtschaftung von Adressen, Lehrgängen und Ressourcen in dafür notwendigen Hilfsdatensammlungen nicht besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten, sofern die Bearbeitung internen Zwecken dient. Diese Hilfsdatensamm- lungen dienen der Organisation der Arbeitsabläufe sowie der Planung und Führung von Schulen, Kursen und Anlässen und bedürfen keiner eigenständigen Grundlage.

Art. 72hbis Daten

In den Hilfsdatensammlungen dürfen ausschliesslich die für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendigen Daten nach Anhang 35d bearbeitet werden.

Art. 72hter Datenbeschaffung

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung und die militärischen Kommandos beschaffen die Daten:

  1. von Angehörigen der Armee bei den betreffenden Personen oder aus dem PISA;

  2. bei den betreffenden Angestellten des VBS oder bei deren Vorgesetzten;

  3. von Dritten bei den betreffenden Personen oder über offen zugängliche Quellen.

Art. 72hquater Datenbekanntgabe

Die Daten von Hilfsdatensammlungen können den zuständigen Personen der Gruppe Verteidigung und den berechtigten militärischen Kommandos durch Abrufverfahren zugänglich gemacht werden.

Art. 72hquinquies Datenaufbewahrung

Die Daten in Hilfsdatensammlungen dürfen nach Abschluss der Schule, des Kurses oder des Anlasses und nach Auflösung des Lieferanten- und Arbeitsverhältnisses längstens während zwei Jahren aufbewahrt werden.

6. Abschnitt:114 Informationssystem historisches Armeematerial

Art. 72i Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem historisches Armeematerial (ISHAM) dient der Verwaltung von historischem Material der Schweizer Armee, das als Kulturgut ausgeschieden wurde. Es dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:

  1. der Registrierung des historischen Materials der Schweizer Armee;

  2. der Registrierung qualifizierter Museen sowie von Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen;

  3. der Kontrolle der Abgabe von historischem Material der Schweizer Armee an qualifizierte Museen, Sammler, Sammlerinnen und Traditionsvereine;

  1. der regelmässigen Kontrolle der Abgabeauflagen bis zur Rückgabe von historischem Material der Schweizer Armee;

  2. der Kontrolle der Annahme von historischem Material der Schweizer Armee durch die Zentralstelle historisches Material der Schweizer Armee (ZSHAM) von qualifizierten Museen, Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen bis zu dessen Rückgabe.

Die Gruppe Verteidigung115 betreibt das ISHAM.

Art. 72ibis Daten

Die im ISHAM enthaltenen Daten sind im Anhang 35e aufgeführt.

Art. 72iter 116 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Personendaten für das ISHAM bei den qualifizierten Museen, Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen. Sie beschafft die Materialdaten bei der Logistikbasis der Armee (LBA) und dem Bundesamt für Rüstung (armasuisse).

Art. 72iquater Datenbekanntgabe

Die Daten des ISHAM sind ausschliesslich den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der ZSHAM zugänglich.

Die Gruppe Verteidigung gibt die Daten des ISHAM den Strafuntersuchungs- und Strafverfolgungsbehörden bekannt, sofern dies für die Untersuchung notwendig ist.

Sie gibt die Daten von qualifizierten Museen, Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen mit deren Einverständnis der armasuisse bekannt.

Art. 72iquinquies Datenaufbewahrung

Personenbezogene Daten werden nach der Rückgabe des historischen Materials an die ZSHAM längstens während zwei Jahren aufbewahrt.

115 Ausdruck Ziff. I der V vom10. Jan. 2018, in Kraft seit1. März 2018 (AS 2018 641). Die 7. Abschnitt:117 Informationssystem über das Personal der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung

Art. 72j Verantwortliches Organ

Die armasuisse betreibt für die Verwaltungseinheiten des VBS, die nicht der Gruppe Verteidigung angehören, das Informationssystem über das Personal der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung (PSB) und stellt es diesen zur Verfügung.

Art. 72jbis Zweck

Das PSB dient der Bearbeitung von Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft des Personals der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung, der Abwicklung der Supportprozesse Finanzen und Logistik sowie der Erfüllung der Aufgaben des Immobilienmanagements.

Art. 72jter Daten

Die im PSB enthaltenen Personendaten sind im Anhang 35f aufgeführt.

Art. 72jquater Datenbeschaffung

Die Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung beschaffen die Daten für das PSB:

  1. bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Verwaltungseinheiten;

  2. bei den direkten Vorgesetzten der betreffenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;

  3. aus dem IPDM.

Art. 72jquinquies Datenbekanntgabe

Die Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung machen die Daten des PSB folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:

  1. den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Verwaltungseinheiten für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;

  2. den Personalfachstellen für die Bearbeitung der Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihrem Bereich;

  3. den Vorgesetzten zur Einsicht in die Daten der ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie zur Kontrolle und Genehmigung der Daten, die durch die ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bearbeitet werden;

  4. bei Übertritten des Personals innerhalb des VBS den neu zuständigen Personalfachstellen und Vorgesetzten nach den Buchstaben b und c.

Sie geben die Daten des PSB dem IPDM bekannt.

Art. 72jsexies Datenaufbewahrung

Die Personaldaten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verwaltungseinheit ausserhalb der Gruppe Verteidigung längstens während zehn Jahren aufbewahrt.

7. Kapitel

Art. 73118

8. Kapitel Überwachungsmittel

Art. 74 Zulässige Überwachungsmittel

Die Armee und die Militärverwaltung dürfen nur Überwachungsmittel einsetzen, die ordentlich beschafft wurden oder sich in der Evaluation, Truppenerprobung oder Einführung befinden und deren Einsatz zum konkreten Auftrag verhältnismässig ist.

Die zivilen Behörden erbringen bei der Einreichung eines Gesuches um Einsatz von luftgestützten Überwachungsmitteln den Nachweis, dass die Rechtsgrundlagen nach Artikel 183 Absatz 2 MIG bestehen. Die Gruppe Verteidigung überprüft den Nachweis. Fehlen die Rechtsgrundlagen, so wird das Gesuch nicht bewilligt.

Die Gruppe Verteidigung berichtet dem VBS jährlich zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte über:

  1. die Art, Dauer und Anzahl der Einsätze nach Artikel 181 Absatz 2 MIG;

  2. die Art der verwendeten Überwachungsmittel;

  3. die Behörden, zugunsten derer die Einsätze erfolgt sind.

Art. 75 Verdeckter Einsatz

Überwachungsmittel dürfen verdeckt eingesetzt werden, wenn sonst die Erfüllung der Aufgaben gefährdet wäre; insbesondere:

a. wenn Informationen beschafft werden müssen, die bei einem offenen Einsatz nicht preisgegeben würden;

  1. zum Schutz der Personen und Stellen, die die Überwachungsmittel einsetzen;

  2. wenn ein offener Einsatz unmöglich ist.

Art. 76 Datenbekanntgabe

Als für die Strafverfolgung von Bedeutung gelten Daten über:

  1. Handlungen, die strafbar sein könnten;

  2. Informationen, die zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten beitragen könnten.

9. Kapitel Schlussbestimmungen

Art. 77 Änderung bisherigen Rechts

Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang 36 geregelt.

Art. 77a119 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 25. Januar 2017

Der Führungsstab der Armee informiert die Angehörigen der Armee, die am 1. Januar 2018 in Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen eingeteilt sein sollen, und den zuständigen Kommandanten über diese Einteilung, sobald diese bekannt ist.

Die betroffenen Angehörigen der Armee melden dem für sie zuständigen Kommandanten Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.

Art. 78 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2010 in Kraft.

Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b gilt längstens bis am30. Juni 2011.

Anhang 1120 Inhaber der Datensammlungen und für den Datenschutz verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / PISA Personalinformationssystem der Art. 12–17 MIG, Kommando Armee und des Zivilschutzes Art. 3–5 MIV, Ausbildung Anhang 1a MIV (Kdo Ausb) ITR Informationssystem Rekrutie- Art. 18–23 MIG, Kdo Ausb rung Art. 8 MIV, Anhang 3 MIV EAAD Informationssystem Evaluation Art. 48–53 MIG, Kommando Operati- Armee-Aufklärungsdetache- Art. 11 MIV, onen (Kdo Op) ment Anhang 6 MIV IPV Informationssystem Personal Art. 60–65 MIG, Armeestab Verteidigung Art. 13 MIV, (A Stab) Anhang 8 MIV PERAUS Informationssystem Personal- Art. 66–71 MIG, Kdo Op bewirtschaftung Auslandein- Art. 14 MIV, sätze Anhang 9 MIV OpenIBV Informationssystem Ausland- Art. 15–19 MIV, A Stab kontakte Anhang 10 MIV IHMR Informationssystem Humanitäre Art. 20–24 MIV, A Stab Minenräumung Anhang 11 MIV IVE Informationssystem Verifika- Art. 25–29 MIV, A Stab tionseinsätze Anhang 12 MIV IPont Informationssystem Pontoniere Art. 30–34 MIV, Kdo Op Anhang 13 MIV HYDRA Informationssystem Ausland- Art. 34a–34f MIV, Kdo Op einsatzadministration Anhang 13a MIV MIL Office Informationssystem Administra- Art. 84–89 MIG, Kdo Ausb tion für Dienstleistungen Art. 37 MIV, Anhang 16 MIV FIS HE Führungsinformationssystem Art. 102–107 MIG, Kdo Op Heer Art.

40 MIV, Anhang 19 MIV Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / FIS LW Führungsinformationssystem Art. 108–113 MIG, Kdo Op Luftwaffe Art. 41 MIV, Anhang 20 MIV IMESS Führungsinformationssystem Art. 114–119 MIG, Kdo Op Soldat Art. 42 MIV, Anhang 21 MIV AIS Auftragsinformationssystem Art. 48–52 MIV, Führungsunter- Anhang 23 MIV stützungsbasis der Armee (FUB) SD-PKI Informationssystem Swiss Art. 53–57 MIV, FUB Defence Public Key Infrastruc- Anhang 24 MIV ture MDS Militärisches Dosimetriesystem Art. 57a–57e MIV, Kdo Ausb Anhang 24a MIV – Geolokalisierungssysteme Art. 57f MIV FUB – Informationssysteme von Simu- Art. 120–125 MIG, Kdo Ausb latoren Art. 58 MIV, Anhang 25 MIV LMS VBS Informationssystem Ausbil- Art. 126–131 MIG, Kdo Ausb dungsmanagement (Learning Art. 59 MIV, Management System VBS) Anhang 26 MIV ISGMP Informationssystem Schulungs- Art. 132–137 MIG, Logistikbasis nachweis Gute Herstellungspra- Art. 60 MIV, der Armee (LBA) xis Anhang 27 MIV MIFA Informationssystem Militärische Art. 138–143 MIG, LBA Fahrberechtigungen Art. 61 MIV, Anhang 28 MIV SPHAIR- Informationssystem Fliegerische Art. 143a–143f MIG, Kdo Op Expert Aus- und Weiterbildung Art. 61a MIV, Anhang 28a MIV ISFA Informationssystem Führungs- Art. 62–66 MIV, Kdo Ausb ausbildung Anhang 29 MIV ZUKO Informationssystem Zutrittskon- Art.

162–167 MIG, FUB trolle Art. 70 MIV, Anhang 33 MIV JORASYS Informationssystem Journal- Art. 167a–167f MIG, Kdo Op und Rapportsystem der Militäri- Art. 70bis MIV, schen Sicherheit Anhang 33bis MIV e-Alarm Elektronisches Alarmierungs- Art. 70a–70e MIV, Kdo Op system Anhang 33a MIV HARAM Elektronisches Flugsicherheits- Art. 70f–70k MIV, Kdo Op meldesystem «Hazard and Risk Anhang 33b MIV Analysis Management»

Informationssystem Bestimmungen MIG/MIV Inhaber Datensammlung / FABIS Informationssystem «Führung Art. 70l–70p MIV, Kdo Op ab Bern» Anhang 33c MIV MIL PLATT- Informationssystem «Militäri- Art. 70q–70u MIV, Kdo Op FORM sche Plattform» Anhang 33d MIV SISLOG Strategisches Informationssys- Art. 174–179 MIG, LBA tem Logistik Art. 72 MIV, Anhang 35 MIV PSN Informationssystem integrierte Art. 179a–179f MIG, A Stab Ressourcenbewirtschaftung Art. 72bis MIV, Anhang 35bis MIV VVAdmin Informationssystem Vereins- Art. 179g–179l MIG, Kdo Ausb und Verbandsadministration Art. 72ter MIV, VT-FSPW Informationssystem Verkehr Art. 72a–72e MIV, LBA und Transporte der Fachstelle Anhang 35a MIV Personenwagen PSA Informationssystem über das Art. 72gsepties–72gundecies A Stab Personal der Armeeapotheke MIV, Anhang 35cbis MIV ISHAM Informationssystem historisches Art. 72i–72iquinquies MIV, A Stab Armeematerial Anhang 35e MIV 121 Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom18. Juni 2004 (SR 170.512) auf den1. März 2018 angepasst.

Anhang 1a122 (Art. 4 Abs. 1, 2 und 4) Daten des PISA

Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut oder für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden 1.1 Personalien 1. AHV-Versichertennummer 2. Name 3. Vorname 4. Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters) 5. Geschlecht 6. Ausgeübter Beruf 7. Wohnadresse 8. Wohngemeinde 9. Heimatgemeinde(n) 10. Heimatkanton(e) 11. Muttersprache 12. Datum der Änderungen der Personalien 13. Einbürgerung nach dem20. Altersjahr mit Datum 13a. Geburtsort und -land 13b. Körpergrösse 13c. Augen- und Haarfarbe 13d. Passfoto 13e. Telefon- und Telefaxnummern 13g. Postzustelladresse 1.2 Kontrolldaten 14. Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde 15. Nachforschung über den Aufenthalt 16. Frühere Wohngemeinde(n) 17. Auslandurlaub 18. Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) bei unbekanntem Aufenthalt 19. Status als Grenzgänger/in 20. Vermisstenerklärung 1.3 Rekrutierungsdaten 21. Daten zur Ausstellung des Marschbefehls für den Orientierungstag und die Rekrutierung 22. Wunschzeitpunkt der Rekrutierung 23. Rekrutierungsdatum 24. Rekrutierungskanton 25. Tauglichkeit, mit Datum und Angabe der Marsch-, Trag- und Hebefähigkeit 25a. Medizinisch bedingte Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R- Flag) 26. Bestandener Sehtest 27. Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufe I 28. Truppengattung, Dienstzweig oder Dienst sowie Funktion 29. Verwaltende Stelle 30. Zeitpunkt der Rekrutenschule und Zuteilung in eine Rekrutenschule 31. Information über die Absolvierung des Orientierungstages 32. Anzahl geleistete Rekrutierungstage 33. Tauglichkeit für den Zivilschutz, mit Datum und Angabe der Grundfunktion im Zivilschutz 1.4 Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung 34. Zugehörigkeit zu einer Truppengattung, einem Dienst oder einem Dienstzweig sowie zum Generalstab oder Rotkreuzdienst, mit Datum 35. Einteilungsformation mit Datum der Einteilung 36. Formationsdaten, Gliederung mit Bezeichnung, Texten und Nummern, Funktionen, Graden, Sollbeständen 37.

Einheitsdaten mit Sprachcode, Angabe der kontrollführenden Stelle, der Militärleitzahl sowie der für die besonderen Aufgaben zuständigen Kantone 38. Zugseinteilung in der Formation 39. Grad oder Offiziersfunktion mit Datum der Beförderung oder Ernennung 40. Stellendaten bei höheren Unteroffizieren und Offizieren 41. Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim 42. Funktion mit Datum der Übernahme 43. Neueinteilung und Versetzung, mit Datum 44. Besondere militärische Ausbildung 45. Besondere Ausrüstung, mit Angabe allfälliger Nummer der Gegenstände 46. Hinterlegung oder Abnahme der Ausrüstung (inkl. Taschenmunition) mit Datum 46a. Abgabe, Hinterlegung, Rücknahme, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe sowie Übernahme ins Eigentum 46b. Abgabe, Rücknahme, Abnahme und Entzug der Leihwaffe 46c. die mit Abgabe, Hinterlegung, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe oder Leihwaffe zusammenhängenden Abklärungen und Umstände 46d. Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG 47. Militärische Fach- oder Fähigkeitsausweise, mit Jahr des Erwerbs oder der Erneuerung 48. Erstmalige Verleihung einer Auszeichnung 49. Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufen II–IV und Z 50. Eignungsprüfung und Personensicherheitsprüfung mit Entscheid, Art und Datum der Prüfung 50a. Integritätsprüfung mit Empfehlung (erfüllt/nicht erfüllt) und Datum der Prüfung von Angehörigen der Armee für die Funktion eines Truppenrechnungsführers oder einer Truppenrechnungsführerin 51. Daten zur Ausstellung des militärischen Führerausweises sowie Ausschluss vom Erwerb oder Besitz eines militärischen Führerausweises 52. Besondere Bezeichnung der Angehörigen der Armee, die Einsätze im Friedensförderungsdienst leisten 53. Zugehörigkeit zu den nicht in Formationen Eingeteilten nach Artikel 6 der Verordnung vom29. März 2017123 über die Strukturen der Armee 54. Status der Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht 55. Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission 56.

Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit samt medizinisch bedingter Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R-Flag) 57. Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst oder zum Zivildienst, mit Datum des Eingangs des Gesuches bei der Entscheidstelle 58. Prüfung eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung oder einer Enthebung vom Kommando oder von der Funktion (Ausschluss pendent) 59. Daten für die Vorbereitung der Entlassung aus der Militärdienstpflicht 60. Entlassung aus der Militärdienstpflicht oder aus dem Rotkreuzdienst 61. Verlust des Schweizer Bürgerrechts 62. Tod sowie Dienstbemerkung und Information zum Todeszeitpunkt wie «Verstorben im GAD», «Verstorben im FDT», «Verstorben im Auslandeinsatz» oder «Verstorben ausser Dienst»

1.5 Dienstleistungen 63. Daten für die Ausstellung des Marschbefehls (militärisches Aufgebotstableau und Detailangaben) 64. Verschiebung und Dispensation von Dienstleistungen mit Angabe des Grundes und des Jahres der Verschiebung oder der Dispensation 65. Nichteinrücken in Dienstleistungen, Entlassung am Einrückungstag oder vorzeitige Entlassung, mit Angabe des Grundes 66. Nicht bestandener Ausbildungsdienst mit Angabe der Art des Dienstes und des Grundes des Nichtbestehens 67. Dienstleistungen im Einzelnen, mit Angaben über: Datum, Schule, Lehrgang, Kurs oder Übung sowie Art des Dienstes, Anzahl der geleisteten und der anrechenbaren Tage sowie Grund für die nicht anrechenbaren Tage, Nachholung, Vorausleistung oder freiwillige Dienstleistung 68. Vorschlag für die Ausbildung zu einem höheren Grad oder für eine neue Funktion, mit Angaben über Art, Herkunft und Datum des Vorschlags, Zeitpunkt, Art und Verlauf der Weiterausbildung (Planungsmodul unteres Milizkader), vorgesehene Schule oder Lehrgang sowie Funktion, Grad und Einteilung im höheren Grad 69. Gesamtnote der Qualifikationen von Angehörigen der Armee mit Mannschaftsgraden sowie von Unteroffizieren 70. Anzahl der Diensttage, die der Militärdienstpflichtige bereits geleistet hat und noch leisten muss 71. Schulungsprogramme, Kontingente, Kursanmeldung, -übersicht und Warteliste 72. Karriere- und Laufbahnplanung, -ziele, -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile 1.6 Status nach Militärgesetz 73. Befreiung von der Militärdienstpflicht nach den Artikeln4 und 18 MG oder Entlassung aus der Armee nach Artikel 49 Absatz 2 MG; bei der Befreiung nach Artikel 18 MG mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zum Gesuchsteller oder zur Gesuchstellerin 74. Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern nach Artikel 5 MG 75. Zuteilung und Zuweisung von Personen an die Armee nach Artikel 6 MG 76. Befreiung von der Rekrutierung nach Artikel 9 MG 77. Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG 77a. Status als Spezialist oder Spezialistin nach den Artikeln13 und 104a MG 78. Zulassung zum waffenlosen Militärdienst nach Artikel 16 MG 79.

Befreiung vom Ausbildungsdienst und vom Assistenzdienst nach Artikel 17 MG 80. Ausschluss von der Militärdienstleistung nach den Artikeln 21–24 MG 81. Enthebung vom Kommando oder von der Funktion nach Artikel 24 MG 82. Dienstuntauglichkeit 83. Freistellung vom Militärdienst nach Artikel 61 MG; mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zum Gesuchsteller oder zur Gesuchstellerin 84. Dispensation vom Assistenz- und Aktivdienst nach Artikel 145 MG, mit Angabe des Datums der Anordnung, der Nummer des Antragstellers und der unentbehrlichen Tätigkeit 85. Zulassung zum Zivildienst nach Artikel 10 des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 1995124 86. Aufhebung einer Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern oder einer Befreiung von der Militärdienstpflicht 87. Wiederzulassung zur Militärdienstpflicht 88. Status als militärisches Personal oder als Richter oder Ersatzrichter nach Militärstrafprozess vom23. März 1979125 89. Datum der Statusbegründung oder -änderung 1.7 Strafen, Nebenstrafen und strafrechtliche Massnahmen 90. Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler, die ausserhalb der Dienstzeit begangen werden, mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass 91. Militärgerichtliche Handlungen (Beweisaufnahmen, Voruntersuchungen) 92. Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzuges und Vollzugskanton 92a. Gemeldete Daten über hängige Strafverfahren 92b. Daten aus Strafverfahren nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe m MIG 93. Ausschluss aus der Armee gestützt auf das Militärstrafgesetz126 94. Degradation 95. Antritt des Strafvollzuges und Entlassung aus dem Strafvollzug 96. Datum des Urteils 97. Aufgebotsstopp nach Artikel 34 oder 38 der Verordnung vom22. November 2017127 über die Militärdienstpflicht 97a. Meldungen nach Artikel 113 Absätze7 und 8 MG 1.8 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person) 98. Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung) 99.–101. … 101a. Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse samt Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adresse 102.

Freiwillige Verlängerung der Militärdienstpflicht 103. Sperrung der Weitergabe von Daten nach Artikel 16 Absatz 4 MIG 103a. Zahlungsverbindung 1.9 Geschäftskontrolle und Korrespondenzverwaltung 104. Geschäftskontrolle, mit Datum der einzelnen Geschäftsvorfälle und mutierender Dienststelle 105. Elektronisches Dokumenten-Management samt Korrespondenz zum Dienstverschiebungs-, Kontroll- und Qualifikationswesen sowie die Einverständniserklärung zur Durchführung einer Personensicherheitsprüfung 106. Daten für die Kaderselektion und die Kontrolle des Verfahrens für das Qualifikations- und Mutationswesen in der Armee 1.10 Ausbildungsgutschriften 107. Antrag auf Auszahlung von Ausbildungsgutschriften (inklusive Angaben zur Ausbildung) 108. Angaben im Zusammenhang mit der Prüfung und Kontrolle des Antrags (inklusive Kostennachweise und Zahlungsbelege sowie Abschlussdiplom oder Kursbestätigung) 109. Entscheid über Auszahlung von Ausbildungsgutschriften 110. Ausbildungsgutschrifts-Konto (anfängliches Guthaben, erfolgte Auszahlungen, verbleibendes Restguthaben)

Daten der Schutzdienstpflichtigen sowie von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben 2.1 Personalien 1. AHV-Versichertennummer* 2. Name* 3. Vorname* 4. Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)* 5. Geschlecht* 6. Ausgeübter Beruf 7. Wohnadresse* 8. Wohngemeinde* 9. Heimatgemeinde(n) 10. Heimatkanton(e) 11. Staatsangehörigkeit (für Personen nach Art. 15 Abs. 1 Bst. e BZG128 12. Muttersprache* 13. Arbeitgeber und Adresse* 2.2 Kontrolldaten 14. Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde 15. Nachforschung über den Aufenthalt 16. Frühere Wohngemeinde(n) 17. Auslandurlaub 18. Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) bei unbekanntem Aufenthalt 19. Status als Grenzgänger 20. Vermisstenerklärung 2.3 Rekrutierungsdaten 21. Rekrutierungsdatum 22. Anzahl geleistete Rekrutierungstage 23. Tauglichkeit für den Zivilschutz 24. Grundfunktion* 25. Punktzahl Sport 26. Bestandener Sehtest 27. Zeitpunkt der Grundausbildung 2.4 Einteilung, Grad und Funktion 28. Zivilschutzorganisation / Kanton* 29. Einheit / Formation* 30. Fachgebiet* 31. Grad* 32. Funktion(en)* 33. Funktionsstufe* 34. Besondere Ausbildung im Zivilschutz* 35. Verleihung einer Auszeichnung 36. Kaderempfehlung 37. Personensicherheitsüberprüfung mit Entscheid, Art und Datum der Prüfung 38. Status (wie aktiv, Reserve, ehemalig)* 39. Freiwillige Schutzdienstleistung* 40. Verfügbarkeit (verfügbar, eingeschränkt verfügbar [mit zeitlichen Angaben], nicht verfügbar) 41. Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission 42. Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit 43. Entlassung aus der Schutzdienstpflicht* 44. Tod 45. Alarmierung 46. Persönliche Ausrüstung 2.5 Dienstleistungen 47. Bezeichnung Dienstanlass 48. Code, (Referenz-)Nummer Dienstanlass 49. Schule 50. Art des Dienstes 51.

Gesetzliche Grundlage für Aufgebot 52. Einrückungsdatum und -zeit 53. Einrückungsort 54. Entlassungsdatum und -zeit 55. Entlassungsort 56. Dienstverschiebung, Urlaub 57. Dienstperiode (von … bis) 58. Mutationen 59. Diensttage 60. Diensttage gesamt (aller bisher geleisteten Diensttage, History Dienstleistungen) 61. Qualifikationen 2.6 Leistungsprofil 62. Körpergrösse 63. Marsch-, Trag- und Hebefähigkeit 64. Brillenträger / Kontaktlinsenträger 2.7 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person) 65. Telefonnummer(n)* 66. E-Mail-Adresse(n)* 67. Zivile und militärische Fahrausweise 68. Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung) 69. Zahlungsverbindung* 70. Postzustelladresse* 71. Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse (mit Telefon, E-Mail- Adresse) 2.8 Strafen 72. Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass 72a. Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzugs, Vollzugskanton, Antritt des Vollzugs und Entlassung aus dem Vollzug 73. Ausschluss aus dem Zivilschutz 74. Degradation 75. Aufgebotsstopp 2.9 Diverses 76. Zivilschutzausweis (inkl. Foto) 77. Geschäftskontrolle (Angaben über die im PISA durchgeführten administrativen Vorgänge) 78. Elektronisches Dokumenten-Management (zentrales Archiv PISA) 79. Daten für Kaderselektion (Karriereplanung, -ziele und -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile) 80. Rolle von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben* * gemäss Artikel 4 Absatz 4 bearbeitete Daten von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben Anhang 2129 (Art. 6) Daten des MEDISA 1. Personalien:

  1. Name;

  2. Vorname;

  3. Adresse;

  4. AHV-Versichertennummer.

2. Entscheide betreffend Tauglichkeit (Militär, bei Bedarf Zivilschutz), inklusive:

  1. medizinische Begründung (wenn nicht uneingeschränkt militärdiensttauglich);

  2. Waffenabgabe- und Waffenbezugseinschränkung (R-Flag) bei Vorliegen von entsprechenden medizinischen Gründen.

3. Daten des ärztlichen Fragebogens vom Orientierungstag (Selbstdeklaration):

  1. familiäre Krankheiten;

  2. schulische und berufliche Situation;

  3. Suchtanamnese;

  4. Krankheiten und Unfälle;

  5. persönliche Einschätzung der Fähigkeit, Militärdienst zu leisten;

  6. Name des aktuellen Hausarztes oder der aktuellen Hausärztin.

4. Daten der medizinischen Befragungen und Untersuchungen, die bei der Rekrutierung erfasst werden:

  1. anamnestische Angaben (in Ergänzung zu den im ärztlichen Fragebogen [Formular3.4] erwähnten medizinischen Problemen);

  2. Körpermasse (Gewicht, Grösse, Bauchumfang);

  3. Hör- und Sehfähigkeit;

  4. medizinischer Status (Untersuchung von: Skelettapparat, Weichteilen, Herz-Lungenorganen, Abdomen, Geschlechtsorgan [nur bei Männern]);

  5. EKG, Blutdruckmessungen;

  6. Lungenfunktionstest;

  7. psychologische und psychiatrische Daten: – Resultate der Tests (Resultate in Zahlen, keine Fragebogen), – medizinischer Untersuchungsbefund der Fachpersonen;

  8. körperliche Leistungsfähigkeit (Sportresultate).

5. Freiwillige Untersuchungen bei der Rekrutierung:

  1. Laboruntersuchung (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiologie);

  2. Impfungen.

6. Zusatzuntersuchungen bei der Rekrutierung (problemorientiert: z. B. ausführlicher medizinischer Status zu einem Organ, Belastungs-EKG). 7. Zeugnisse und Gutachten von militärischen und zivilen Ärzten und Ärztinnen:

  1. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch Stellungspflichtige/Angehörige der Armee oder eingefordert durch militärische Ärzte und Ärztinnen und durch den Militärärztlichen Dienst der LBA;

  2. medizinische Unterlagen der militärischen Ärzte und Ärztinnen aus Schulen und Kursen.

8. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen:

  1. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Psychologen und Psychologinnen, Sozialdienst usw.;

  2. Familienangehörige, Arbeitgeber, Rechtsbeistand usw.

9. Amtliche Dokumente (Auswahl):

  1. Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen, Auditorat (Anfragen zu Tauglichkeit zur Zeit der Tat);

  2. Polizeirapport, Kreiskommando (Anfrage zu Waffenrückgabe).

10. Korrespondenz mit dem Stellungspflichtigen und mit Militär- oder Schutzdienstpflichtigen:

  1. zu Diensttauglichkeit oder Dienstfähigkeit;

  2. bei medizinischer Anfrage des Stellungspflichtigen/des oder der Angehörigen der Armee an den Militärärztlichen Dienst der LBA.

11. Korrespondenz mit offiziellen Stellen (Auswahl):

  1. medizinische Anfrage der Militärversicherung;

  2. Wehrpflichtersatz;

  3. Zivilschutz.

12. Daten, die notwendig sind für die medizinische und psychologische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von zivildienstpflichtigen Personen:

  1. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch das ZIVI oder durch die zivildienstpflichtige Person oder eingefordert durch Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle;

  2. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen nach Ziffer 8;

  3. Korrespondenz mit der zivildienstpflichtigen Person zur Arbeitsfähigkeit;

  1. Befund der Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle über das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der zivildienstpflichtigen Person und Angaben über die sich aufdrängenden Massnahmen. 13. Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand beziehen und die für die medizinische und psychologische Beurteilung notwendig sind:

  2. aus Prüfungsergebnissen der Risikoanalysen der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS;

  3. aus Hinweisen zu Hinderungsgründen betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe oder Leihwaffe. 14. Sanitätsdienstliche Daten von Truppenärzten im Zusammenhang mit Untersuchungen, Diagnosen, Therapien und medizinischen Dispensationen; enthalten sind auch Entscheide bezüglich Militärdienstfähigkeit und bei Bedarf Anträge zum Aufbieten vor einer sanitarischen Untersuchungskommission. 15. Pflegedokumente (bei stationärem Aufenthalt). 16. Sanitätsdienstliche Daten, die vom PPD im Zusammenhang mit der psychologischen Abklärung der Militärdienstfähigkeit erhoben werden.

Anhang 3130 (Art. 8) Daten des ITR Personalien: 1. Name. 2. Vorname. 3. AHV-Versichertennummer. 4. Geburtsdatum. 5. Muttersprache. 6. Adresse. 7. Beruf. 8. Heimatort. 9. Notfallangaben. Rekrutierungsspezifische Daten: 10. Organisationsdaten wie:

  1. Rekrutierungs- und Betriebszyklen;

  2. Merkmale zum automatischen Gruppieren;

  3. Gruppen- und Laufnummern. 11. Aufbietende Stelle (Kanton, Lehrverband, Kompetenzzentrum). 12. Rekrutierungszone und Rekrutierungskreis. 13. Rekrutierungsdatum, Rekrutierungsort und Einrückzeit. 14. Dauer der Rekrutierung/der Abklärung. 15. Status der Probanden in Bezug auf einen Betriebszyklus (Vormerkung erstellt/aktualisiert/geschlossen, Dienstanzeige/Marschbefehl gedruckt/versandt, aufgeboten, dispensiert, eingerückt/nicht eingerückt, regulär/administrativ/an sanitarische Eintrittsmusterung [SEM] entlassen). 16. Mit der Rekrutierung und der Zuteilung verbundene Dienstbemerkungen und Codes der Kontrolle Dienstpflicht. 17. Die für die Zuteilung notwendigen Daten bezüglich Schul- und Kantonskontingenten. 18. Statistische Daten, bestehend aus den Kennzahlen eines Rekrutierungszyklus, zuhanden der zuständigen Stellen bei Bund und Kanton.

Mittels Untersuchungen, Tests und Fragebogen erhobene Daten: 19. Gesundheitszustand:

  1. Anamnese mit Ergebnis (Status inklusive Körpermasse [Grösse, Gewicht, Body Mass Index {BMI}, Bauchumfang]);

  2. Elektrokardiogramm;

  3. Lungenfunktion inklusive bestandenem Test für das Tragen von Atemschutzgeräten;

  4. Hörvermögen;

  5. Sehvermögen inklusive Farb-, Stereo-, Nachtsehen und Sehhilfen;

  6. Intelligenztest;

  7. Textverständnistest;

  8. Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen sowie aktuellen psychischen Belastungen und Ressourcen;

  9. freiwillige Laboruntersuchungen (Blutbild und Impfungen). 20. Körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten. 21. Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen. 22. Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit. 23. Soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe. 24. Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind, bezüglich:

  10. Marschieren, Tragen, Heben;

  11. Knie-/Fussbeschwerden;

  12. Atemwegproblemen;

  13. Hautproblemen/Allergien;

  14. Platzangst. 25. Medizinische Tauglichkeit. 26. Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eignungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 19–23 dieses Anhangs ergibt. 27. Resultate der Eignungsprüfung für Fahrer (A- und B-Test). 28. Grundsätzliches Kaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier sowie die für die Potenzialermittlung erforderlichen Daten wie:

  15. Führungsmotivation;

  16. kognitive Leistungsfähigkeit;

  1. Selbstkompetenz: Leistungsmotivation, Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Selbständigkeit, Beeinflussungsverhalten;

  2. Sozialkompetenz: soziales Verhalten, Konfliktverhalten, Extraversion, Entgegenkommen/Friedfertigkeit, Teamfähigkeit;

  3. Zusatzdimensionen: Integrität, Instabilität;

  4. Bewertung der Präsentationsübung.

29. Persönliche Interessen an bestimmten funktionsrelevanten Tätigkeiten und an der Ausübung bestimmter militärischer Funktionen (inklusive den Angaben aus dem Fragebogen „Interesseninventar“). 30. Tägliches Sportverhalten. 31. Kenntnisse der englischen Grammatik (für das für die Friedensförderung vorgesehene Personal). 32. Gefahrenpotenzial betreffend Missbrauch der persönlichen Waffe (inklusive Ergebnis und Status der Risikoanalyse/Personensicherheitsprüfung zum Zeitpunkt der Zuteilung). 33. Von der betroffenen Person mitgeteilte weitere Daten (mittels «Rosablatt»):

  1. berufliche und schulische Ausbildung;

  2. Vorbildung (vordienstliche Kurse und Kenntnisse);

  3. Sprachkenntnisse;

  4. Brillenträger, Kontaktlinsenträger;

  5. Linkshänder, Linkszieler;

  6. Führerausweis, Fahrerwunsch;

  7. Zuteilungswünsche;

  8. persönliche Wünsche im Hinblick auf den Militärdienst wie das Interesse an militärischer Weiterausbildung, an der Leistung des Militärdienstes als Durchdiener oder an waffenlosem Dienst;

  9. Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule.

34. Zuteilungsdaten bei Militärdiensttauglichen, bestehend aus:

  1. Truppengattung, Funktion, Schule und Schulstartdatum der Erstzuteilung;

  2. Truppengattung und Funktion der Zweitzuteilung, wo angebracht;

  3. vorgesehene spezielle Verwendungen.

35. Zuteilungsdaten bei Zivilschutztauglichen bestehend aus:

  1. Funktion;

  2. Dauer, Ort und Zeitpunkt des Anlasses.

Daten des ISPE

1. Personalien 2. Art der Visite 3. Diagnose 4. Entscheid über den Ort der Behandlung 5. Ein- und Austrittsdaten der Patientinnen und Patienten 6. verfügte Dispensationen 7. durchgeführte Untersuchungen

Daten der FallDok PPD

3. Adresse 4. Geburtsdatum 5. AHV-Versichertennummer 6. Einteilung 7. Grad 8. Funktion 9. Ausbildung in der Armee 10. Arbeitsort 11. Ausbildung 12. Beruf 13. Familie 14. sanitätsdienstliche Daten psychologischer oder psychiatrischer Herkunft 15. Finanzielle Situation 16. Sprachkenntnisse 17. Resultate von psychologischen Tests 18. Aktuelle Situation Rekrutenschule 19. Schulen

Anhang 5a131

Daten des MEDIS LW

3. Adresse 4. Geburtsdatum 5. AHV-Versichertennummer 6. Einteilung und Grad 7. Funktion 8. Ärztlicher Fragebogen 9. Berichte externer Spezialisten und Spezialistinnen 10. Anamnestische Angaben zum Gesundheitszustand sowie dem flugmedizinischen und flugpsychologischen Verlauf 11. Befunde aus den flugmedizinischen und flugpsychologischen Untersuchungen 12. Befunde der laborchemischen Untersuchung sowie der medizinischen Tests 13. Röntgenbilder und deren Befunde 14. Korrespondenz und Überweisungsdokumente 15. Angaben über flugmedizinische und flugpsychologische Massnahmen, die getroffen wurden 16. Entscheide zur Einteilung sowie zur Flug- und Sprungtauglichkeit

Anhang 6132 (Art. 11)

Daten des EAAD

3. Grad 4. AHV-Versichertennummer 5. militärische Einteilung 6. Truppengattung, Dienst oder Dienstzweig 7. Funktion 8. Besondere militärische Ausbildung 9. Wohnadresse und -gemeinde 10. Geburtsdatum und -ort 11. Heimatgemeinde und -kanton 12. Muttersprache 13. Erlernter und ausgeübter Beruf 14. Zivilstand 15. Resultate der Eignungsprüfungen mit Datum 16. Daten über die Durchführung und das Ergebnis von Personensicherheitsüberprüfungen 17. Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000133 Zusätzlich bei einer Anstellung im AAD 10: 18. Angaben zum Arbeitsverhältnis, insbesondere Arbeitsvertrag 19. Arbeitsort 20. Daten der Grundbereitschaft für Auslandeinsätze (Impfstatus, Blutgruppe), die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind 21. Daten über die Verwendung, insbesondere die Teilnahme an Auslandeinsätzen, Kursen und Auslandkommandierungen 22. Daten über die erworbenen Brevets und Ausbildungen mit Erwerbsdatum, Resultat und Verfalldatum 23. Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst

132 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V vom 26. Juni 2013, in Kraft seit 1. Aug. 2013 (AS 2013 2209).

Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten: 24. Detailangaben über Personaldokumente (Pass, ID, Führerschein, Fahrzeugausweis, Personalausweis etc.) 25. besondere zivile Kenntnisse und Ausweise (wie Sprachen, Spezialausbildung) 26. Notfalladressen der engsten Angehörigen 27. Telefon- und Telefaxnummern 28. E-Mail-Adresse 29. Adressen des Zahn- und Hausarztes 30. Daten der Karriere- und Nachfolgeplanung 31. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

Anhang 7134 (Art. 12)

Daten des ISB

3. Adressen (privat, militärisch) 4. E-Mail-Adresse 5. Telefonnummer 6. Geburtsdatum 7. AHV-Versichertennummer 8. Einteilung 9. Grad 10. Funktion 11. Entscheid über Verbleib in der Rekrutenschule / Entscheid über Absolvierung der Kaderschule 12. Entlassung aus dem Militärdienst (Code „E“) 13. Sprachkenntnisse 14. Geschlecht 15. Erlernter Beruf 16. Ausgeübte berufliche Tätigkeit 17. Angaben zur Ausbildung und zum Lehrabschluss 18. Gegenwärtiger und letzter Arbeitgeber 19. Angaben zum Zivilstand 20. Lebens-/Ehepartner (Name, Vorname) 21. Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum) 22. Angaben zu allfälliger Wohngemeinschaft 23. Eltern (Namen, Vornamen, berufliche Tätigkeit, Adresse, Zivilstand) 24. Geschwister (Anzahl, Geschlecht, Alter, berufliche Tätigkeit) 25. Finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Einkommen Partner, Ausgaben, Vermögen, Schulden, etc.) inklusive Belege 26. Antrag an den Sozialdienst der Armee um soziale Unterstützung (Bedürfnisse des Betroffenen)

27. Wäschebestellung (insbesondere inklusive Körperlänge, Statur, Kragenweite, Schuhnummer) 28. Involvierte Drittpersonen (Namen, Vornamen, Adressen, Kontaktangaben) 29. Zuständiger Berater des Sozialdienstes der Armee 30. Bericht und Antrag des Beraters des Sozialdienstes der Armee 31. Ort/Datum der Erhebung 32. Gewährte Unterstützung durch den Sozialdienst der Armee (Beratung, finanzielle Unterstützung, etc.) 33. Verfügte finanzielle Unterstützung (Datum, Grund, Betrag, zuständiger Berater) 34. Kontoangaben 35. Ausgestellter Barcheck (Betrag, Ausstelldatum) 36. Weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

Anhang 8135 (Art. 13)

Daten des IPV

1. Personalien 2. Daten über das Arbeitsverhältnis, den Arbeitsort, die Personalkategorie und die Funktionsbewertung 3. Daten über Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, Qualifikation und Ausrüstung in der Armee und im Zivilschutz 4. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz 5. Daten über den militärischen Status und über die Zulassung zum Zivildienst 6. Daten über die berufliche Laufbahn sowie Daten zur Nachfolgeeignung und Nachfolgeplanung 7. Daten über die beruflichen Aus- und Weiterbildungen sowie Assessments 8. Daten über die Sprachkenntnisse 9. Dienstleistungsplanung mit den geplanten Einsätzen, Ausbildungen und ferienbedingten Abwesenheiten 10. Daten für die Lohnberechnung 11. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden 12. Daten über die Organisation der Gruppe Verteidigung und den Stellenplan 13. Berufliche sowie Aus- und Weiterbildungsinteressen

135 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V vom 26. Juni 2013 (AS 2013 2209) und Ziff. II Abs. 4 der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).

Anhang 9136 (Art. 14)

Daten des PERAUS

1. Ergebnisse der Rekrutierung für den Friedensförderungsdienst 2. Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung und Qualifikation in der Armee und im Zivilschutz 3. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz 4. medizinische und psychologische Daten über den Gesundheitszustand 5. Resultate von medizinisch-technischen Untersuchungen und medizinischpsychologischen Tests 6. andere personenbezogene Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden oder zu behandelnden Person beziehen 7. Passnummer 8. beruflicher und militärischer Lebenslauf 9. Angaben zu den Arbeitsverhältnissen, insbesondere Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung oder auf einer Personalbeurteilung beruhende Entscheide 10. von Partnerorganisationen abgegebene Qualifikationen der betreffenden Person 11. Daten über die Durchführung und das Ergebnis der Personensicherheitsprüfung 12. Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000137 13. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden 14. Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst 15. Religionszugehörigkeit 16. Name 17. Vorname 18. Geburtsdatum 19. Heimatort 20. Staatsangehörigkeit 21. Zivilstand 22. AHV-Versichertennummer

136 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 4 der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).

23. Wohnadresse 24. Notfalladressen

Anhang 10138 (Art. 16)

Daten des OpenIBV

1. Angaben zum Reiseteilnehmer (Grad, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatort, private Kontaktmöglichkeit) 2. Notfalladresse/Notfallkontakt 3. Berufliche Angaben (Funktion, Personalnummer, Organisationseinheit, Dienstort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) 4. AHV-Versichertennummer/ausländische Sozialversicherungsnummer 5. Angaben von Reisedokumenten (Identitätskarte, Pass) 6. Angaben für Spesenvergütung 7. Anlass 8. ausländische Stelle 9. NATO Security Clearance 10. Ziel und Zweck des Auslandanlasses 11. Begründung, Mehrwert 12. Konsequenzen bei Nichtgenehmigung 13. Kosten 14. Reisemittel 15. Bekleidung (Uniform, zivil) 16. Reisebericht

Daten des IHMR

1. nicht besonders schützenswerte Daten aus dem Lebenslauf 2. Name 3. Vorname 4. Grad 5. Geburtsdatum 6. Einteilung 7. Schule 8. Sprachkenntnisse 9. zivile Weiterbildungen 10. militärische Weiterbildungen

Daten des IVE

1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum 4. Grad 5. Adresse 6. AHV-Versichertennummer 7. Arbeitsort 8. Beruf 9. Sprachkenntnisse 10. Passdaten 11. bisherige Einsätze 12. absolvierte Ausbildungskurse für Verifikatoren/Verifikatorinnen

Daten des IPont

1. Personalien 2. Adresse 3. Telefonnummer 4. Nationalität und Heimatort 5. Rekrutierungsvorschlag 6. Pontonierkurs 7. Entschädigungen 8. Militärdiensttauglichkeit (ja/nein) 9. Personalien, Adressen, Telefonnummern und AHV-Versichertennummern der Inspektoren und Inspektorinnen der Leistungsprüfungen

Anhang 13a139

Daten des HYDRA

1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. Muttersprache 5. Geburtsdatum 6. AHV-Versichertennummer 7. PERAUS-Nummer 8. Einsatzdaten mit Missionsbezeichnungen und -dauer 9. Einteilung und militärischer Grad im nationalen Einsatz 10. Militärischer Grad im internationalen Einsatz 11. Erfassungsdatum 12. Standort des Dienstbüchleins 13. Notizen 14. Auslandeinsatzauszeichnungen 15. Angaben zur Militärversicherung (MV-Referenznummer, Vorfalldatum und Arbeitsunfähigkeitsdauer) 16. Zeitraum und Beiträge der Pensionskasse

Daten des IES-KSD

1. Zivile und militärische Daten, die zur Planung, Vorbereitung oder im Einsatz des KSD notwendig sind. 2. Zivile und militärische Daten der am KSD beteiligten Personen: a. Daten über Fähigkeiten, Aufgaben und Verfügbarkeit für den KSD; b. Daten über den Einsatz. 3. Zivile und militärische Daten der Medizinalpersonen: a. Daten über die zivile oder militärische Funktion und Ausbildung; b. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz; c. Daten über den militärischen Status sowie über die Zulassung zum Zivildienst; d. Daten nach Artikel 51 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006140, die für die Sicherstellung des medizinischen und technischen 1

Betriebs von sanitäts- und veterinärdienstlichen Einrichtungen sowie der Rettungs- und Blutspendedienste des Gesundheitswesens unentbehrlich sind; e. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden. 4. Zivile und militärische Daten der Patienten: a. Personenstatus (vermisst, unverletzt, verletzt, tot); b. sanitätsdienstliche Daten; c. Patientendaten der elektronischen Patientenkarte sowie des Patientenleitsystems (PLS); d. Transportprotokoll; e. Signalement; f. Änderungsjournal.

Anhang 15141

Anhang 16142 (Art. 37)

Daten des MIL Office

1. Personalien (Name, Vorname, Adresse, Notfalladresse, Kontaktdaten etc.) 2. Einteilung 3. Grad 4. Funktion 5. Ausbildung und Ausrüstung 6. Daten des Qualifikations- und Vorschlagswesens 7. Daten zu Sold- und Spesenabrechnungen 8. sanitätsdienstliche Befunde über Einschränkungen der Dienstfähigkeit 9. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden 10. Daten des Disziplinarstrafwesens (Strafkontrolle) 11. Daten zu Absenzen und Kommandierungen 12. Daten für die Verwaltung und Zuweisung von Armeematerial auf Stufe Einheit

142 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V vom 26. Juni 2013 (AS 2013 2209) und Ziff. II Abs. 4 der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).

Anhang 17143 (Art. 38 Abs. 1)

Daten des ISKM

1. Vorname und Nachname* 2. Personalnummer* 3. AHV-Versichertennummer* 4. Geschlecht* 5. Familienstand* 6. Geburtsdatum* und Alter 7. Staatsangehörigkeit* 8. Bürgerort* 9. geschäftliche und private Postadresse* 10. geschäftliche E-Mail-Adresse* / private E-Mail-Adresse 11. geschäftliche Telefonnummer* / private Telefonnummer 12. Notfallkontakte 13. militärische Informationen 14. Grad 15. Funktion 16. Einteilung 17. Personalkategorie 18. zivile und militärische Aus- und Weiterbildung 19. Zertifizierungen 20. beruflicher Werdegang 21. Führungserfahrung 22. internationale Erfahrung 23. Projekterfahrung 24. Informatikkenntnisse 25. Muttersprache* 26. Korrespondenzsprache* 27. Sprachkenntnisse* 28. ausserberufliche Tätigkeiten

29. lohnrelevante Leistungsbeurteilung 30. Mitarbeiterprofil 31. Selbstkompetenzen 32. Sozialkompetenzen 33. Führungskompetenzen 34. Fachkompetenzen 35. Nachfolgeeignung und -planung 36. Entwicklungsmassnahmen 37. Potenzialerfassung 38. Assessments 39. Poolbewirtschaftung 40. militärische Laufbahn 41. Einsatzgruppen 42. Ab- und Einsatzkommandierungen 43. Stammhaus 44. Diensttage 45. Code und Bezeichnung der Planstelle* 46. Lohnklasse* 47. Beschäftigungsgrad* 48. Funktionsdauer* 49. Eintritts- und Austrittsdatum* 50. Mitarbeiterstatus* 51. Departementsbereich* 52. Verwaltungseinheit*

Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten 53. digitales Passfoto

* aus IPDM bezogene Daten

Anhang 18144

Anhang 19145 (Art. 40)

Daten des FIS HE

1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Geburtsdatum 6. Geschlecht 7. Religionszugehörigkeit 8. Einteilung 9. Grad 10. Funktion 11. Ausbildung 12. sanitätsdienstliche Daten, die für den Einsatz relevant sind 13. Daten des Führungsinformationssystems Soldat (IMESS) 14. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden

145 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 4 der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).

Daten des FIS LW

1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Geschlecht 6. Einteilung 7. Grad 8. Funktion 9. Ausbildung 10. Passnummer 11. Daten, die von der betreffenden Person gemeldet werden

Daten des IMESS

1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Geschlecht 6. Einteilung 7. Grad 8. Funktion 9. Ausbildung 10. Daten über den physischen Zustand 11. Leistungsprofile 12. taktische Einsatzdaten und Bilder

Anhang 21a146

Anhang 22147

Daten des AIS

1. Name 2. Vorname 3. Initialen 4. E-Mail-Adresse 5. Personalnummer 6. Funktion 7. Anrede 8. Benutzergruppe 9. Benutzertyp 10. Büro 11. Telefonnummern 12. Fax 13. Pager 14. Adresse 15. Verwaltungseinheit 1. Stufe 16. Verwaltungseinheit 2.+3. Stufe 17. Land 18. Staat 19. Benutzerstatus 20. AHV-Versichertennummer 21. Ressourcen (Zugriffsberechtigungen auf gemeinsame Datenablagen und Anwendungen) 22. Öffentliche Zertifikate 23. Verwalter/in 24. Nummern der persönlichen Geräte 25. Netzstandort 26. Ort des persönlichen Verzeichnisses 27. Geburtsdatum 28. Konto Gültigkeitsdauer 29. Datum letzte Anmeldung

30. Anzahl Anmeldungen 31. Datum letzte Passwortänderung 32. Passwort

Daten des SD-PKI

3. E-Mail-Adresse 4. Personalnummer 5. AHV-Versichertennummer 6. Adresse 7. Verwaltungseinheit 8. Zertifikate

Anhang 24a148

Daten des MDS

3. Geschlecht 4. AHV-Versichertennummer 5. Einteilung 6. Dosimeternummern 7. Dosimetermeldungen (Dosiswerte, Status des Dosimeters) 8. Grenz- und Warnschwellen

Anhang 25149 (Art. 58)

Daten der Informationssysteme von Simulatoren

3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Einteilung 6. Grad 7. Funktion 8. Ausbildung 9. Qualifikation 10. Ausrüstung in der Armee 11. Daten über die an den Simulatoren absolvierten Ausbildungen und deren Ergebnisse 12. Bild- und Filmaufnahmen

149 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V vom 26. Juni 2013, in Kraft seit 1. Aug. 2013 (AS 2013 2209).

Anhang 26150 (Art. 59)

Daten des LMS VBS

1. AHV-Versichertennummer 2. Personalnummer* 3. Name* 4. Vorname* 5. Wohnort (Postleitzahl)* 6. Geburtsdatum* 7. E-Mail-Adresse* 8. Mobiltelefonnummer 9. Muttersprache 10 Korrespondenzsprache* 11. Organisationseinheit* 12. Linienvorgesetzter 13. Funktion*, Stellenprofil* 14. Lohnklasse, Kaderstufe/Einsatzgruppe 15. Geschlecht* 16. Einteilung 17. Dienst bei 18. Grad 19. Ausbildungsrelevante Spezialisierungen 20. Lernerfolg bei Tests («erfüllt/nicht erfüllt») 21. Lernfortschritt (absolvierte Lerneinheiten in prozentualen Anteilen) 22. Durch Ausbildungen erworbene Fähigkeiten 23. Lokale Personenidentifikatoren* 24. Berechtigungen, Kompetenzen und Rollen im LMS VBS

* Daten, die aus dem zentralen Identitätsspeicher beschafft werden können.

Daten des ISGMP

1. Name 2. Vorname 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Beruf 6. Funktion 7. Einsatzbereich 8. Daten über die Absolvierung der Aus- und Weiterbildung

Daten des MIFA

5. Ausbildung 6. Beruf 7. Heimatort 8. Muttersprache 9. Fahrberechtigungskategorien

Anhang 28a151

Daten des SPHAIR-Expert

1. Personalien, Adresse und Zivilstand 2. E-Mail-Adresse 3. Lebenslauf und Angaben über die Sprung- und Flugvorerfahrung 5. Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum und -ort 6. Sprachkenntnisse 7. Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee 8. Testresultate mit kommentierten Auswertungsergebnissen 9. Selektionsstatus und -entscheide (geeignet/ungeeignet für weitere Abklärungsschritte 10. Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für Piloten und Pilotinnen oder Fallschirmaufklärer/innen 11. Angaben über die Kleidergrösse 12. Telefonnummern (privat/Mobiltelefon)

Anhang 29152 (Art. 63)

Daten des ISFA

1. Militäradresse 2. Beginn der Dienstleistung 3. Ende der Dienstleistung 4. Kandidatennummer 5. AHV-Versichertennummer 6. Geschlecht 7. Grad 8. Name 9. Vorname 10. Wohnadresse 11. Wohnort 12. Heimatort 13. Heimatkanton 14. Geburtsdatum 15. Prüfungssprache 16. Prüfungsangaben (Datum, Zeit, Ort, Experte) 17. Eigenleistung (Einreichdatum, formell erfüllt / formell nicht erfüllt) 18. Prüfungsergebnisse pro Modul (erbracht / nicht erbracht / nicht teilgenommen)

152 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 4 der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).

Anhang 29a153

Anhang 29b154

Anhang 30155 (Art. 67)

Daten des SIBAD

5. Nationalität 6. Heimatort 7. Arbeitgeber und dessen Adresse 8. Zivilstand 9. Geburtsort 10. Geburtsdatum 11. Datum der Einbürgerung 12. Aufenthalt in der Schweiz seit 13. Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin 14. Funktion 15. die für die Personensicherheitsprüfung erhobenen Daten nach Artikel 20 des Bundesgesetzes vom 21. März 1997156 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit 16. die Risikoanalyse 17. Prüfergebnis (inklusive Prüfstufe und Erteilungs-/Verfalldatum) 18. Geschäftskontrolle 19. Auftraggeber und dessen Adresse 20. Projekt

155 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 4 der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).

Anhang 31157 (Art. 68)

Daten des ISKO

Personendaten (bezogen aus SIBAD) 5. Nationalität 6. Heimatort 7. Arbeitgeber und dessen Adresse 8. Zivilstand 9. Geburtsort 10. Geburtsdatum 11. Datum der Einbürgerung 12. Aufenthalt in der Schweiz seit 13. Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin 14. Funktion 15. Auftraggeber und dessen Adresse 16. Projekt Firmendaten Firma 17. Dossiernummer 18. Name 19. Adresse 20. Telefon 21. Fax 22. E-Mail-Adresse 23. Internetadresse

Geheimschutzbeauftragter 24. Anrede 25. Name 26. Vorname 27. Geschlecht 28. E-Mail-Adresse Prüfungsdaten 29. Datum der Vorabklärung 30. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code) 31. Besuch (Datum, chronologisch mit Textvermerk) 32. Kontrolle (Datum, chronologisch mit Textvermerk) 33. Betriebssicherheitserklärung (Datum, Ausstellung, Widerruf, Rückgabe) 34. Sicherheitsprotokoll (Datum chronologisch) Akten 35. Exemplarnummer 36. Absender/in 37. Aktendatum 38. Versanddatum 39. Kontrolldatum 40. Rückgabedatum 41. Bezeichnung Aufträge 42. Bezeichnung (Hauptauftrag) 43. Auftraggeber/in 44. Bezeichnung (Aufträge) 45. Klassifikation 46. Meldungsdatum 47. Gültigkeitsbeginn 48. Gültigkeitsende 49. Kurzbezeichnung (Branche) 50. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)

Daten des SIBE

3. AHV-Versichertennummer 4. Nationalität 5. Arbeitgeber und dessen Adresse 6. Geburtsort 7. Geburtsdatum 8. Funktion 9. Passnummer 10. Entscheid über die Personensicherheitsprüfung

Anhang 33158 (Art. 70)

Daten des ZUKO

Daten im Personenstamm 3. Nationalität 4. AHV-Versichertennummer 5. ausländische Sozialversicherungsnummer 6. Geburtsdatum 7. Datum der Personensicherheitsprüfung 8. Schutzzonenprüfungsstufe 9. Militärischer Grad 10. Militärische Einteilung 11. Departement 12. Organisation 13. Firma 14. besondere biometrische Personenmerkmale wie Irisbild, Fingerabdruck, Handabdruck oder Stimmerkennung 14a. Unterschrift 14b. Sprache Daten im ZUKO Personenstamm 15. Personen Nummer 16. Ausweis Nummer 17. Ausweis Nummer Besucher (Besucherausweis) Smartcard Nummer 18. Biomerkmal(e) 19. Foto 20. Personenkategorie 21. Dienst bei (Einteilung) 22. Funktion 22a. Legitimationstext für Legitimationsausweis (Aufgabe, Befugnis)

158 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 4 der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).

23. Stammsatzverwaltung Daten im berechtigten ZUKO-Personenstamm 24. Zutrittsberechtigung Daten im bewilligten ZUKO-Personenstamm 25. Zutrittsbewilligung 26. Bewilligung für Anlage XY Eintrag von Rollen- und Rollenträgerfunktionen 27. Rolle 28. Rollenträger Anlagedaten 29. Zutrittsprofile 30. Rollenträgerprofile 31. Bedienstellenprofile 32. Anlagekonfigurationsdaten Systemdaten 33. Systemkonfigurationsdaten Logdaten 34. Systemlogdaten (Protokoll aller Begehungen, Mutationen, Zustandsänderungen etc.)

Anhang 33bis159

Daten des JORASYS

Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, sowie von Dritten 1. Name, Vorname 2. AHV-Versichertennummer 3. Geburtsdatum und -ort 4. Heimatort 5. Nationalität und Aufenthaltsstatus 6. Zivilstand 7. Beruf, Funktion und Arbeitgeber 8. Gesetzliche Vertretung, Personalien der gesetzlichen Vertretung 9. Ausweisart und -nummer 10. Personalien von Drittpersonen, die am Verfahren beteiligt sind (Auskunftspersonen) 11. Kontrollschild des Fahrzeugs, Name, Vorname und Adresse der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters sowie Motorfahrzeugversicherung

Zusätzliche Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen 12. Einteilung, Grad und Funktion 13. Dienstleistungen in der Armee 14. Waffennummer und -typ von Armeewaffen sowie Vermerk der Abnahme oder des Entzugs 15. Abnahme oder Sicherstellung des Führerausweises 16. Atemluft- und Blutprobenergebnisse und -analysen 17. Einkommens- und Vermögensverhältnisse 18. Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände

Anhang 33a160

Daten des e-Alarm

3. Funktion in der Krisen- und Alarmorganisation V 4. Funktion in der Armee samt Alarmierungsgruppe 5. AHV-Versichertennummer 6. Telefonnummern 7. E-Mail-Adressen 8. Wohnadresse

Anhang 33b161

Daten des HARAM

3. Organisation 4. Funktion 5. E-Mail-Adresse 6. Beschreibung des Risikos bei einem aussergewöhnlichen Ereignis, bei einem besonderen Vorkommnis und einer Sicherheitslücke rund um Flugoperationen 7. Flugzeugtyp und -nummer 8. Namen, Vornamen und Adressen weiterer involvierter Personen und Organisationen

Anhang 33c162

Daten des FABIS

1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennummer der zugangsberechtigten Person 2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Person anlässlich ihrer Personensicherheitsprüfung ohne Auflagen und Vorbehalte erteilten Sicherheitserklärung gemäss Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 4. März 2011163 über die Personensicherheitsprüfungen 3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das FABIS erfasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person 4. Template des Handvenenscans der zum FABIS zugangsberechtigten Person 5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum FABIS sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten) 6. Zugangsdaten und -berechtigungen

Anhang 33d164

Daten des MIL PLATTFORM

1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennummer der zugangsberechtigten Person 2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Person anlässlich ihrer Personensicherheitsprüfung ohne Auflagen und Vorbehalte erteilten Sicherheitserklärung gemäss Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 4. März 2011165 über die Personensicherheitsprüfungen 3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das MIL PLATTFORM erfasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person 4. Template des Handvenenscans der zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Person 5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum MIL PLATTFORM sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten) 6. Zugangsdaten und -berechtigungen

Anhang 34166 (Art. 71)

Daten des SCHAWE

über die Geschädigten und die Schädigenden 3. Adresse 4. AHV-Versichertennummer 5. Geburtsdatum 6. Geschlecht 7. Telefonnummer 8. E-Mail-Adresse 9. Korrespondenzsprache 10. Arbeitsort 11. Betreibungen 12. Beruf 13. Einkommen 14. Gesundheit 15. Finanzielle Situation 16. Vermögen 17. Kapital 18. Versicherungen 19. sanitätsdienstliche Daten über das Schadenereignis 20. Angaben zum Schadensereignis 21. Angaben zur Schadensbemessung 22. Abklärungen von Sachverständigen

Daten des SISLOG

1. PISA-Personenidentifikationsnummer 2. Name 3. Vorname 4. Adresse 5. Kanton 6. AHV-Versichertennummer 7. Geburtsdatum 8. Heimatort 9. Heimatkanton 10. Beruf 11. Sprachkenntnisse 12. Geschlecht 13. PISA-Status 14. Einteilung mit Datum 15. Grad mit Datum 16. Funktion mit Datum 17. Zugehörigkeit zum Generalstab 18. Vertretung 19. Personalkategorie 20. ausländische Sozialversicherungsnummer 21. letzte Schule 22. letztes Einrückungsdatum 23. Daten nach den Anhängen 1–32, ausschliesslich während des Datenaustauschs nach Artikel 175 Buchstabe c MIG

Anhang 35bis167

Daten des PSN

Daten über Stellungspflichtige, Angehörige der Armee (AdA), ehemalige AdA, militärisches Personal und Dritte, die eine Leihwaffe besitzen 1 Personalien 1.1 Name, Vorname 1.2 Adresse mit Wohnkanton, Wohnort und Postleitzahl

2 Stammdaten 2.1 AHV-Versichertennummer 2.2 Geburtsdatum 2.3 Geschlecht 2.4 Muttersprache 2.5 Beruf 2.6 Telefonnummern Geschäft und privat 2.7 Faxnummern Geschäft und privat 2.8 E-Mail-Adressen

3 Administration 3.1 Personalnummer 3.2 Gültig ab/bis 3.3 Geändert von/am 3.4 Aufgebotsgrund und -datum 3.5 Aufgeboten durch 3.6 Interne Bemerkung 3.7 Anrecht auf Eigentum Waffe 3.8 Waffentyp und Waffennummer 3.9 Erledigungsdatum 3.10 Mahnung 3.11 Abtretung an LBA 3.12 Abtretung an Militärische Sicherheit

3.13 Abtretung an Region Militärische Sicherheit 3.14 Abtretung an Oberauditorat 3.15 Abtretung an Kreiskommando 3.16 Rückgabe an Logistikbasis der Armee 3.17 Rückgabe an Armeelogistikcenter

4 Hinterlegung der Ausrüstung 4.1 Gültig ab/bis 4.2 Geändert von/am 4.3 Hinterlegungsart, -grund und -ort 4.4 Hinterlegungsnummer 4.5 Hinterlegungskostenpflicht 4.6 Hinterlegungskosten Belegung bis 4.7 Rechnungsnummer 5 Korrespondenz über die persönliche Ausrüstung 5.1 Gültig ab/bis 5.2 Geändert von/am 5.3 Dokumente (Art, Version, Teildokumente)

6 Auslandeinsatz 6.1 Gültig ab/bis 6.2 Geändert von/am 6.3 Einsatzart 6.4 Einsatzende

7 Waffe zu Eigentum 7.1 Gültig ab/bis 7.2 Geändert von/am 7.3 Material 7.4 Waffennummer Daten über Stellungspflichtige, AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal 8 Administration 8.1 Dienstbüchlein erhalten von 8.2 Dienstbüchlein abgegeben an

9 Status nach Militärgesetz 9.1 Tauglichkeit mit Datum

10 Dienstbemerkungen Katalog 10.1 Dienstbemerkung Code 10.2 Gültigkeitsdatum und -status

11 Dienstbemerkungen und weitere Angaben zur Waffe 11.1 Codierte Dienstbemerkung zur Waffe mit Datum und Befristung 11.2 R-Flag: medizinische Untauglichkeit 11.3 Code 91: vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe oder Leihwaffe 11.4 Code 90: definitive Abnahme (Entzug) der persönlichen Waffe oder Leihwaffe 11.5 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Hinderungsgründe betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe 11.6 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Gründe für die Rücknahme, die Abnahme oder den Entzug der persönlichen Waffe 11.7 Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG

12 Waffenlos 12.1 Gültig ab/bis 12.2 Geändert von/am 12.3 Waffenlos

13 Taschenmunition 13.1 Gültig ab/bis 13.2 Geändert von/am 13.3 Taschenmunition

14 Weitere Daten 14.1 Brillenträger/in 14.2 Führerausweiskategorie

Daten über AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal 15 Stammdaten 15.1 Mutationscode des Datensatzes (Code Funktion/Ausbildung/Einheit)

15.2 Einheitsnummer mit aktueller/letzter Einteilung 15.3 Funktion und Grad mit Gradzusatz 15.4 Noch zu leistende Diensttage 15.5 Spezialausbildung 15.6 Auszeichnungen (maximal 10) 15.7 Truppengattung 15.8 Anrechenbare Diensttage

16 Dienstvormerk 16.2 Art des Dienstes 16.3 Fremde Einheit 16.4 Kontrolle Dienstpflicht 16.5 Entlassungsdatum Daten über militärisches Personal 17 Militärisches Personal 17.1 Gültig ab/bis 17.2 Geändert von/am 17.3 Zusatzausbildung militärisches Personal 17.4 Gutschein militärisches Personal

Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 18 Personalgewinnung 18.1 Bewerbungsdossier 18.2 Anstellungsunterlagen 18.3 Sicherheit

19 Personalführung 19.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen 19.2 Stellenbeschreibungen 19.3 Zeugnisse 19.4 Arbeitszeit 19.5 Personaleinsatz 19.6 Disziplinarwesen 19.7 Bewilligungen

19.8 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen

20 Personalhonorierung 20.1 Lohn/Zulagen 20.2 Spesen 20.3 Prämien 20.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen 20.5 Familienergänzende Kinderbetreuung

21 Sozialversicherungen 21.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung/Arbeitslosenversicherung 21.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung 21.3 Familienzulagen 21.4 Pensionskasse des Bundes 21.5 Militärversicherung

22 Gesundheit 22.1 Tauglichkeitsbescheinigung bei Eintritt 22.2 Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit 22.3 Arztzeugnisse 22.4 Ermächtigung für Ärzte und Ärztinnen und Versicherungen 22.5 Anfragen/Stellungnahmen ärztlicher Dienst 22.6 Dauer der Absenzen infolge Krankheit und Unfall

23 Versicherungen Allgemein 23.1 Unterlagen Haftpflichtfälle 23.2 Effektenschäden

24 Personalentwicklung 24.1 Aus- und Weiterbildung 24.2 Entwicklungsmassnahmen 24.3 Qualifikationen 24.4 Verhaltens- und Fachkompetenzen 24.5 Ergebnisse von Persönlichkeitstests und Potenzialbeurteilungen 24.6 Kaderentwicklung 24.7 Berufliche Grundbildung

25 Austritt/Übertritt 25.1 Kündigung Arbeitgeber 25.2 Kündigung Arbeitnehmer 25.3 Pensionierung 25.4 Todesfall 25.5 Austrittsformalitäten/Austrittsinterview 25.6 Übertrittsformalitäten

26 Militärisches Personal 26.2 Militärische Prüfungs- und Testresultate 26.3 Beförderungen/Abkommandierungen 26.4 Vorruhestand 26.5 Zeitmilitär

27 Betriebliche Daten 27.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan 27.2 Organisatorische Zuordnung 27.3 Zeit- und Leistungswirtschaft 27.4 Leihgaben 27.5 Weitere relevante betriebliche Daten

Anhang 35ter168

Daten des VVAdmin

1. Name, Vorname 2. Geschlecht 3. AHV-Versichertennummer 5. Adresse 6. Beruf 7. Muttersprache 8. Heimatgemeinde 9. Gradzusatz (i Gst / RKD / aD / Asg) 10. Einteilung 11. Waffennummer des Sturmgewehrs oder der Pistole 12. Letzte aktuelle Aufforderung zur Schiesspflichterfüllung (Brief) 13. Codierte Dienstbemerkung für medizinische Untauglichkeit oder Schiessuntauglichkeit (R-Flag) 14. Mutationscode (Neuzugang/Löschung/Mutation)

Anhang 35a169

Daten des VT-FSPW

1. Personalnummer 2. Name 3. Vorname 5. Telefonnummern 6. E-Mail-Adresse 7. Versandadressen (privat und geschäftlich) 8. Eintrittsdatum 9. Dienststelle 10. Lohnklasse 11. Lohnabzug 12. Sprache 13. Geschlecht 14. Grad 15. Einsatzgruppe 16. Personalkategorie (Berufsunteroffizier, Berufsoffizier, höherer Stabsoffizier) 17. Generalstabsangehörigkeit 18. Kontoangaben (Nummer, Inhaber, Ort) 19. Abkommandierungen 20. Langzeitabwesenheit 21. Pensionierung, Austritt

Anhang 35cbis 171 (Art. 72gocties)

Daten des PSA

Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

1 Personalgewinnung 1.1 Anstellungsdaten* und -unterlagen

2 Personalführung 2.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen* 2.2 Arbeitszeit, Absenzen 2.3 Leistungserfassung 2.4 Personaleinsatz 2.5 Bewilligungen 2.6 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen

3 Personalhonorierung 3.1 Lohn/Zulagen* 3.2 Spesen* 3.3 Prämien* 3.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen* 3.5 Familienergänzende Kinderbetreuung*

4 Sozialversicherungen 4.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung/Arbeitslosenversicherung* 4.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung* 4.3 Familienzulagen* 4.4 Militärversicherung*

5 Personalentwicklung 5.1 Aus- und Weiterbildung

6 Austritt/Übertritt 6.1 Kündigung Arbeitgeber/Arbeitgeberin*

6.2 Kündigung Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin* 6.3 Pensionierung* 6.4 Todesfall* 6.5 Austrittsformalitäten 6.6 Übertrittsformalitäten

7 Militärisches Personal 7.1 Einteilung*/Grad*/Ausrüstung 7.2 Vorruhestand* 7.3 Zeitmilitär: betriebliche Funktion*

8 Betriebliche Daten 8.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan* 8.2 Organisatorische Zuordnung* 8.3 Zeit- und Leistungswirtschaft 8.4 Leihgaben 8.5 Weitere relevante betriebliche Daten*

9 Sonstige Daten 9.1 Von der betreffenden Person freiwillig gemeldete Daten

* aus IPDM bezogene Daten

Anhang 35d172

Daten der Hilfsdatensammlungen

1. Name 2. Vorname 3. Geschlecht 5. AHV-Versichertennummer 6. Personalnummer 7. Muttersprache 8. Nationalität 9. Korrespondenz-, Notfall- und E-Mailadresse 10. Telefon- und Fax-Nummern 11. Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, vorgesehene Funktion 12. Beruf und Titel 13. Zivilstand 14. Einrückungsart mit Fahrzeugangaben 15. Soldauszahlung und Bankverbindung für Soldauszahlung 16. Übersicht über eingereichte Unterlagen 17. Gruppen- und Zimmerzuteilung 18. Absolvierte Ausbildungen und Spezialfunktionen 19. Noch zu leistende Diensttage 20. An- und Abwesenheiten 21. Ausrüstung 22. Inventar, Bestellungen, Reservationen, Ausleihen 23. Ressourcenbeschreibung (Fahrzeuge, Materialien, Räume, Geräte)

Anhang 35e173

Daten des Informationssystems historisches Armeematerial

Daten von Museen, Sammler/innen und Traditionsvereinen 1. Name, Vorname 2. Institution, Trägerschaft, Sitz und Gründungsjahr 3. Adresse 4. Telefon, Fax, E-Mail-Adresse und Homepage 5. Förder- oder Gönnerverein mit Statuten 6. Daten zum Museumsbetrieb oder zur Sammlung 7. Sammlungsschwerpunkte Militaria 8. Mitgliedschaft beim Verband der Museen der Schweiz und weitere Mitgliedschaften 9. Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse der Kontaktperson 10. Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse des oder der Sicherheitsbeauftragten 11. Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und Bewilligungsnummer des oder der Strahlenschutzsachverständigen 12. Sicherheitseinrichtungen zum Schutz vor Zerstörung und Diebstahl Daten über Leihgaben, Schenkungen, Auflagen und Bewilligungen 13. Materialart, -typ, Seriennummer und Hersteller/in 14. Vertrag über die Leihgabe oder Schenkung 15. Verzeichnis der Leihgaben und Schenkungen 16. Verpflichtungen, Auflagen und Bewilligungen

Anhang 35f174

Daten des PSB

Folgende Daten des IPDM gemäss Anhang 3 der Verordnung vom 22. November 2017175 über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals werden im PSB bearbeitet und aus dem IPDM bezogen: – Personalmassnahmen – Organisatorische Zuordnung – Daten zur Person – Abrechnungsstatus – Anschriften – Bankverbindung – Reiseprivilegien – Familie/Angehörige – Betriebsinterne Daten – Betriebliche Funktionen – Datumsangaben – Wehr-/Zivildienst – Vorschlagswerte Arbeitszeitblatt – Objekt – Verknüpfung – Verbale Beschreibung – Vakanz – Mitarbeitergruppe/-kreis

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert: …176

176 Die Änderungen können unter AS 2009 6667 konsultiert werden.