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Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus den Niederlanden

vom 1. Dezember 2014 (Stand am 25. Dezember 2014)

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a des Tierseuchengesetzes vom1. Juli 19661 und

Artikel 33 Absatz 2 Buchstaben a und c der Verordnung vom 18. April 20072 über

die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten, verordnet:

Art. 1 Zweck und Gegenstand

Diese Verordnung soll die Einschleppung der Aviären Influenza in die Schweiz verhindern.

Sie regelt die Einfuhr von nicht wärmebehandeltem Geflügelfleisch, nicht wärmebehandelten Konsumeiern, lebendem Geflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteiern aus den Niederlanden.

Art. 2 Einfuhr von nicht wärmebehandeltem Geflügelfleisch

Die Einfuhr von nicht wärmebehandeltem Geflügelfleisch aus den in Anhang 1 aufgeführten Schutzzonen der Niederlande ist verboten.

Art. 3 Einfuhr von nicht wärmebehandelten Konsumeiern

Die Einfuhr von nicht wärmebehandelten Konsumeiern aus den in Anhang 1 aufgeführten Schutzzonen und aus den in Anhang 2 aufgeführten Überwachungszonen der Niederlande ist verboten.

Art. 4 Einfuhr von lebendem Geflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteiern

Die Einfuhr von lebendem Geflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteiern aus den in Anhang 1 aufgeführten Schutzzonen und aus den in Anhang 2 aufgeführten Überwachungszonen der Niederlande ist verboten.

AS 2014 4403

Art. 5 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung des BLV vom 21. November 20143 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus den Niederlanden wird aufgehoben.

Art. 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 3. Dezember 2014 in Kraft.

[AS 2014 4227] der Aviären Influenza aus den Niederlanden. V des BLV

Schutzzonen

Folgende Gebiete in den Niederlanden sind als Schutzzonen definiert worden: Aktuell sind keine Gebiete betroffen.

Überwachungszonen

Folgende Gebiete in den Niederlanden sind als Überwachungszonen definiert worden:

Die Gebiete umfassen

Gebiet 1 Gemeinde Zoeterwoude, Provinz Südholland: von der Kreuzung A44/Lisserdijk entlang dem Lisserdijk in östlicher Richtung in den Huigsloterdijk, dann in den Leimuiderdijk bis zur N207 Provincialeweg – entlang der N207 Provincialeweg in südlicher Richtung bis zur N446 – entlang der N446 in östlicher Richtung bis zum Aardamseweg – entlang dem Aardamseweg in östlicher Richtung bis zum Oostkanaalweg – entlang dem Oostkanaalweg in südlicher Richtung bis zum Nieuwkoopseweg – entlang dem Nieuwkoopseweg in östlicher Richtung bis zum Treinweg – entlang dem Treinweg in südlicher Richtung bis zum Oude Rijn (Wasser) – entlang dem Oude Rijn in östlicher Richtung bis zum Goudse Rijpad – entlang dem Goudse Rijpad in südlicher Richtung bis zum Rijerskoop – entlang dem Rijerskoop in westlicher Richtung bis zum Zuidwijk – entlang dem Zuidwijk in südlicher Richtung in den Randenburgseweg bis zur N207 – entlang der N207 in südlicher Richtung bis zum Brugweg – entlang dem Brugweg in westlicher Richtung bis zum Kanaaldijk – entlang dem Kanaaldijk in südlicher Richtung bis zum Dreef – entlang dem Dreef in westlicher Richtung bis zur Beijerincklaan – entlang der Beijerincklaan in südwestlicher Richtung bis zur A12 – entlang der A12 in westlicher Richtung bis zur Rotte (Wasser) – entlang der Rotte in südlicher Richtung bis zum Lange Vaart – entlang dem Lange Vaart in westlicher Richtung in den Groendelseweg bis zum Munnikenweg – entlang dem Munnikenweg in westlicher Richtung bis zum Berkelseweg – entlang dem Berkelseweg in nordwestlicher Richtung bis zur Katwijkerlaan – entlang der Katwijkerlaan in südwestlicher Richtung bis zum Nieuwkoopseweg – entlang dem Nieuwkoopseweg in nordwestlicher Richtung bis zum `s Gravenweg –

der Aviären Influenza aus den Niederlanden. V des BLV

Die Gebiete umfassen

entlang dem `s Gravenweg in westlicher Richtung bis zur Bahnlinie Rotterdam- Leiderdorp – entlang der Bahnlinie Rotterdam-Leiderdorp in nördlicher Richtung bis zur A12 – entlang der A12 in westlicher Richtung bis zur A4/Verzweigung Prins Clausplein – entlang der A4 in nördlicher Richtung bis zur N14 – entlang der N14 in westlicher Richtung in die N14/ Rijksstraatweg in nördlicher Richtung bis zur Rust en Vreugdelaan – entlang der Rust en Vreugdelaan in westlicher Richtung in die Lijsterlaan bis zur Jagerslaan – entlang der Jagerslaan Süd in nördlicher Richtung in die Jagerslaan Nord bis zum Katwijkerweg – entlang dem Katwijkerweg in nordwestlicher Richtung in den Wassenaarseweg bis zur N206/Provincialeweg – entlang der N206/Provincialeweg in nördlicher Richtung bis zur Sandtlaan – entlang der Sandtlaan in östlicher Richtung in den Oegstgeesterweg bis zur Brouwerstraat – entlang der Brouwerstraat in nördlicher Richtung in den Noordwijkerweg bis zum Voorhoutenweg – entlang dem Voorhoutenweg in nordöstlicher Richtung bis zum Vinkenweg – entlang dem Vinkenweg in östlicher Richtung bis zum Elsgeesterweg – entlang dem Elsgeesterweg in nordöstlicher Richtung in den Eerste Elsgeesterweg bis zur N444/Leidsevaart – entlang der N444/Leidsevaart in südlicher Richtung bis zur A44 – entlang der A44 in östlicher Richtung bis zur Kreuzung A44/Lisserdijk.