UEK 0026/01
Empfehlung Mövenpick Holding AG vom 23. Februar 1999
B ÜBERNAHMEKOMMISSION COMMISSIONE DELLE OPA COMMISSION DES OPA SWISS TAKEOVER BOARD Selnaustrasse 32 Tel. 41 (0) 1 229 229 0 Postfach 1758 Fax 41 (0) 1 229 229 1 CH - 8021 Zürich www.takeover.ch
EMPFEHLUNG
vom 23. Februar 1999
Öffentliches Rückkaufsangebot der Mövenpick Holding AG, Zürich, an ihre Aktionäre und Partizipanten im Gesamtbetrag von max. CHF 280 Mio.
Die Übernahmekommission erlässt die folgende Empfehlung:
Das Rückkaufsangebot der Mövenpick Holding AG entspricht dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995.
Die Übernahmekommission gewährt die folgenden Ausnahmen von der Übernahmeverordnung (Art. 4): Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung der Karenz- und Nachfrist sowie verkürzte Dauer des Angebotes auf 10 Börsentage (Art. 14 UEV-UEK).
Die Gebühr beträgt CHF 50,000.--.
Der Präsident des Ausschusses:
Hans Caspar von der Crone
Mitteilung an:
den Vertreter der Mövenpick Holding AG, für die Anbieterin und für die mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen;
die EBK.