Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

UEK 0652/01

Verfügung 652/01 vom 14. Februar 2017

(

und 3 FinfraV die Maximalgebiihr van CHF 250'000. Angesichts des erheblichen Umfangs der eingereichten Dokumente und der Komplexitat der Transaktionsstruktur wird die Gebiihr gesti.itzt auf Art. 117 Abs. 3 FinfraV erhoht und auf CHF 300'000 festgesetzt.

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