UEK 0652/01
Verfügung 652/01 vom 14. Februar 2017
(
und 3 FinfraV die Maximalgebiihr van CHF 250'000. Angesichts des erheblichen Umfangs der eingereichten Dokumente und der Komplexitat der Transaktionsstruktur wird die Gebiihr gesti.itzt auf Art. 117 Abs. 3 FinfraV erhoht und auf CHF 300'000 festgesetzt.
-
-