Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

WEKO-20180813-ed0797

Zusammenschlussvorhaben A/B: Stellungnahme vom 13. August 2018

Rubrum

Schweizerische Eidgenossenschaft \

Confédération suisse ( Confederazione Svizzera ( Confederaziun svizra (

Stellungn

vom 13. Aug

in Sachen Zusammenschluss\ gemäss Artikel 32 u und andere Wettbe\

betreffend das Zusamme

Besetzung Andreas Heineman Armin Schmutzler (' (Vizepräsidentin), C Pranvera Kéllezi, Is

Um Geschäftsgeheimnisse bereinigte Vers

Nettbewerbskommission WEKO >ommission de la concurrence COMCO >ommissione della concorrenza COMCO >ompetition Commission COMCO

ahme

ust 2018

orhaben 41-0854 nd 33 des Bundesgesetzes uber Kartelle nerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)

nschlussvorhaben [A]/[B]

n (Präsident, Vorsitz),

Vizepräsident), Daniele Wüthrich-Meyer lémence Grisel Rapin, Andreas Kellerhals, abel Martinez

ion

Inhaltsverzeichnis

A.1 Beteiligte Unternehmen. ....................- A.1.1 [A] ................ nennen A12 [Bl..................ennee A.2 Gründe für das Zusammenschlussvo! A.3 Geplante Transaktion.......................- A.4 Ziele des Zusammenschlussvorhabeı

A.5 Verfahren.........nnssessensennnnnnnnnenne en B.1.1 Unternehmen ..........u22unsuneeneneeneenn B.1.2 Unternehmenszusammenschluss.

für regional ausgerichtete TV-Werl

B.4 Beurteilung des Zusammenschlussvc B.4.1 Relevante Märkte ........................- B.4.1.2 Vorbemerkungen zu Nutzer- und \ B.4.1.3 Austauschbeziehungen in Medien: B.4.1.5 Entwicklungen in den Schweizer V B.4.1.6 Substitution von Werbekanälen au B.4.1.7 Eigenvermarktung und Vermittlunc B.4.1.8 Vorbemerkung zur Vermittlung un B.4.1.9.1 Märkte für die Vermittlung und Ver

für national ausgerichtete TV-Werl B.4.1.10 Märkte im Bereich Radio-Werbunc B.4.1.10.1 Märkte für die Vermittlung und B.4.1.11.1 Märkte für die Vermittlung und

B.4.1.11.3 Märkte für die Bereitstellung vo B.4.1.11.4 Märkte für die Bereitstellung vo B.4.1.13 Märkte für Plakat- bzw. Aussenwe B.4.1.14 Märkte für Absatzkanäle für Plakat

Sachverhalt

Erwägungen

B.1 Geltungsbereich B.4.1.1 Vorbemerkungen zu den relevante Mediaagenturen B.4.1.9 Märkte im Bereich TV-Werbung ... B.4.1.9.2 Märkte für die Vermittlung und Ver B.4.1.11 Märkte im Bereich Online-Werbun: B.4.1.11.2 Märkte für die Bereitstellung vo B.4.1.12 Märkte im Bereich Out-of-Home W

I Märkten...........uunsensensnesennennnnnnnnnnnnnnen nennen

Verbemärkten ........uunsunsensennennsnnnnnnnnennen en nnnnnnn s der Sicht von Werbetreibenden und

/erbemärkten

JUNG cer 38 beuuesssunsnunsnunsnenenennnennnennnennnennnennnnnnnnnnnennnen nennen 39 Jansassenensnnnnnennnnnnneennnnnnnnesnnnnnernnnnnnnessnnnnrrnnnnnnnnn 41 erbung........enennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn 44 PDUNG ....uueneeeeeeeeennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nennen 48 - bzw. Aussenwerbung .........444mmmmmennnnnnnnnnene nen 49

B.4.1.15 Märkte im Bereich der Printmedier B.4.1.16 Märkte für Print-Firmenwerbung... B.4.2.1 Bestimmung der betroffenen Märk B.4.2.1.2 Märkte im Bereich Radiowerbung. B.4.2.1.3Märkte im Bereich Online-Werbun: B.4.2.1.4Märkte im Bereich Out-of-Home W B.4.2.1.5Markte im Bereich der Printmedier B.4.2.1.7 Zusammenfassung der betroffene:

Bereichen .............::::ceeeeeeeeeeeeeeeeeee B.4.3 Vorgehen zur Analyse der Wettbe B.4.3.1 Analyse der voraussichtlichen Stel B.4.3.1.1 Markt für die Vermittlung und Vern B.4.3.1.2 Markt für die Vermittlung und Vern

in der französischsprachigen Schw B.4.3.1.3Berücksichtigung der korrespondie

Deutschschweiz ..........................- B.4.3.2.1 Markt für die Vermittlung und den

B.4.3.2.2 Markt für die Vermittlung und den B.4.3.2.3Berücksichtigung der korrespondie B.4.3.2.4 Markt für die Vermittlung und Vern

Werbeflächen in der französischsp B.4.3.2.5Markt für die Vermittlung und Vern

B.4.3.2.7 Markt für die Bereitstellung von ste

B.4.3.2.8Berücksichtigung der korrespondie B.4.3.2.10 Markt für nationale Print-Firmeı

Deutschschweiz ..........................- B.4.3.2.12 Markt für nationale Print-Firmeı

B.4.2 Voraussichtliche Stellung in den bı B.4.2.1.1 Märkte im Bereich TV-Werbung ... B.4.2.1.8Reichweiten in den korrespondiere in der Deutschschweiz ................- B.4.3.2 Markt für die Vermittlung und Vern

Werbeflächen in der italienischspr: B.4.3.2.6Markt für die Bereitstellung von ste B.4.3.2.9Markt für nationale Print-Firmenwe

Wochenzeitungen in der französis B.4.3.2.11 Markt für nationale Print-Firmeı

B.4.3.2.13 Markt für Print-Firmenwerbung

eect eter eee eceaeeeeeeeeeeecececaaaeeeeeeeseenaaeeeeeeeeeeeeeenneeaaees 50 eect eter eee ccecaeeeeeeeeeeeeececaaaeeeeeeeeeseeeeceeeeeeeeeeseenenaees 52 atroffenen Märkten ................nennnnnnnnnennn 53 (ee 54 eect eter eee ccecaeeeeeeeeeeeeececaaaeeeeeeeeeseeeeceeeeeeeeeeseenenaees 54 eect eter eee ccecaeeeeeeeeeeeeececaaaeeeeeeeeeseeeeceeeeeeeeeeseenenaees 56

0 Fee 57 erbung........enennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn 65 | annnannnnsnannnnnnnnnennnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn 66 eect eter eee ccecaeeeeeeeeeeeeececaaaeeeeeeeeeseeeeceeeeeeeeeeseenenaees 68

1 Märkte «2.2.0... cccceeeeceeeeeeeeeeeaeeeneeeeeeeeeeeeaaes 69 ınden Print-/TV-/Radio-/Online- und OOHeect eter eee ccecaeeeeeeeeeeeeececaaaeeeeeeeeeseeeeceeeeeeeeeeseenenaees 70 lung in den betroffenen Märkten .....................- 81 varktung von nicht-zielgerichteter TV-Werbezeit

varktung von nicht-zielgerichteter TV-Werbezeit

JOUZ ee ecccccceeccccceeecceccaeeceesaeaeeeeseeaeeessesaeseeseaeeees 83 renden TV-Reichweiten........................224442000.- 84 varktung von Radio-Werbezeit in der

Vertrieb von Radio-Werbezeit in der

Vertrieb von Radio-Werbezeit in der

renden Radio-Reichweiten .............................- 88 jarktung von Werberaum für statische Onlinerachigen Schweiz .............cccccccccceseeeeeeeeeeeeeeeeees 91 jarktung von Werberaum für statische Onlineachigen Schweiz ................222224400Hnssnnnnennenennnnn 91 tischen Online-Werbeflächen in der

tischen Online-Werbeflachen in der

renden Online-Reichweiten ............................- 94 rbung in Tages-, Sonntags- und

chen Schweiz.............uuussssssesssennenennnnnnnnennnnnnnnn 96 werbung in Pendlerzeitungen in der

werbung in Pendlerzeitungen in der

werbung in Pendlerzeitungen in der

B.4.3.2.14 Markt für Print-Firmenwerbung

B.4.3.2.15 Markt für Print-Firmenwerbung

B.4.3.2.16 Markt für Print-Firmenwerbung

B.4.3.2.17 Markt für Print-Firmenwerbung

B.4.3.2.18 Markt für Print-Firmenwerbung

B.4.3.2.19 Markt für lokale/regionale Print

sowie Anzeigern im Grossraum Ge B.4.4.1 Portfolio-Effekte...........................- B.4.4.1.2 Zwischenergebnis zu den Portfolic B.4.4.2.1 Zwischenergebnis zur gesteigerte: B.4.5.1 Anzahl beteiligte Unternehmen, M. B.4.5.1.1 Märkte für die Vermittlung und Ver

B.4.5.1.2Markte für die Vermittlung und Ver B.4.5.1.3 Märkte für Print-Firmenwerbung... B.4.5.1.4 Märkte für die Vermittlung und Ver B.4.5.1.5Markt für die Vermittlung und Vern B.4.5.1.6Zwischenergebnis .......................- B.4.5.2.2 Kostensymmetrie ........................- B.4.5.2.3 Symmetrien in den Geschaftstatig| B.4.5.2.AInteressensymmetrie ...................- B.4.5.2.5 Symmetrien im Bereich der Kapaz B.4.5.2.6 Zwischenergebnis .......................- B.4.5.5 Markttransparenz ........................- B.4.5.5.1 Markttransparenz im Bereich der 1 B.4.5.5.2 Markttransparenz im Bereich der F B.4.5.5.3Markttransparenz im Bereich der F B.4.5.5.4 Markttransparenz im Bereich Onlir B.4.5.6.1 Märkte im Bereich der TV-Werbun

in der News- und Themenpresse in der

Aunssnsennnnnssnsnnnnnnnpennnnnnnnnnnnrennnnnssnnnnnnnnrrrnnnnnnnnnnn 105 in der Programmpresse in der Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 106 in der Programmpresse in der französischen Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 108 in der Frauen- und Peoplepresse in der Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 109 in der Frauen- und Peoplepresse in der Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 111 Firmenwerbung in Tages- und Lokalzeitungen Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 113 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 114 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 116 -Effekten................nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn 118 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 118 | Finanzkraft...............unnneennnnnnnnnnnnnnnnenn 119 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 119 arktanteile und Marktkonzentration................- 122 marktung von nicht-zielgerichteter TV- Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 123 marktung von Radio-Werbezeit ....................- 124 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 125 marktung von Online-Werbung ......................- 128 rarktung von OOH-Werbung ................ 22200: 129 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 130 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 130 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 131 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 131 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 139 1) (2) ee 139 V-Werbung.....uueeeeeennnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn 146 adio-Werbung........eeeeennnnnnnnnnnnnnnnnnnenn nen 147 rintfirimenwerbung ..............-2244444snennnnn ernennen 148 Ie-Werbung .......mmeeeenennnnnnnnnnnnnnnnnnnn nenn 148 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 149 Aunssnnennnnnssnsnnnnnnnneennnnnsnnnnnnnnrrennnnnsnnnnnnnrrrrnnnnen 149 G enoönnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnpnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn 149

B.4.5.6.4 Märkte für Print-Firmenwerbung... B.4.5.6.5 Vorbringen der Zusammenschluss B.4.5.6.6Zwischenergebnis .......................- B.4.5.8 Zwischenergebnis der kollektiven | B.4.5.9 Gesamtwürdigung betreffend kolle B.4.6 Fazit......ueeeeeeeneneneenennennnnnnnnnnnnnnnnnen

Cc Kosten 2... ee ceeceecceceecceceeceeeeeeeeeeeeeeeeeees

Varktbeherrschung .............4444 nenn ktive Marktbeherrschung .............-. HH

A Sachverhalt

1. Am 9. April 2018 hat die Wettbewert schlussvorhaben erhalten.’ Danach beabsi Kontrolle über die [B] Group AG (nachfolge im Publikum befindenden Aktien von [BJ] eir folgte am 22. Dezember 2017, das öffentlicr um 16.00 Uhr lief die gesetzliche Nachfrist : [A] andienen konnten. Gemäss dem definiti [B] [A] angedient.? Der Vollzug der Transakti menschlussvorhabens aufgeschoben.*

2. [A] und [B] beabsichtigen mit dem Zu: bemarkt weiter auszubauen und gemeinsan der Schweiz zu werden. Darüber hinaus soll den.° Gemäss Meldung soll [B] mindestens ternehmen im Markt auftreten ®

3. Das vorliegende Zusammenschlussvc Deutschland und Österreich gemeldet. In be

A.1 Beteiligte Unternehmen

4. [A] ist die Muttergesellschaft eines Me reichen Print- und Online-Medien tätig ist. Zeitungen und Zeitschriften sowie Betreib schwergewichtig in der Schweiz tätig. Seit c Bereich Aussenwerbung (nachfolgend: Out-

5. [A] vermarktet das eigene Werbeinve bisher ein kleiner Teil von [D] vermittelt. Gev den von [B] vermittelt.° Im Bereich der Verrr

1 Meldung vom 09.04.2018 (nachfolgend: Meldu ? Meldung, Rz 41 sowie Beilagen 8 und 9.

3 Medienmitteilung [A] vom 17.04.2018; abrufbaı enmitteilungen/96-90-der-[B]-aktien-an-[A]-ange

4 Meldung, Beilage 11, Ziff. 8, S. 11 f.

5 Medienmitteilung [A] vom 22.12.2017; abrufbaı enmitteilungen/[A]-und-[B]-group-streben-stratec 13.08.2018.

6 Meldung, Rz 76. 7 Meldung, Rz 44.

8 Meldung, Rz 3.

® Meldung, Rz 6 sowie Beilage 8.

)skommission die Meldung über ein Zusammenchtigt die [A] AG (nachfolgend: [A]), die alleinige nd: [B]) zu erlangen. [A] unterbreitete für alle sich | öffentliches Kaufangebot. Die Voranmeldung erie Kaufangebot am 2. Februar 2018.2 Am 11. April ab, bis zu der die [B]-Aktionare ihre Anteile an die ven Endergebnis wurden 96.90 % der Aktien der on ist bis zur allfälligen Genehmigung des Zusamsammenschluss, ihre Stellung im Schweizer Wer- ) zu einem der reichweitenstärksten Vermarkter in en die Angebote im Ausland weiterentwickelt werbis Ende 2020 weiterhin als eigenständiges Unrhaben wurde auch den Wettbewerbsbehörden in siden Ländern wurde die Freigabe erteilt.’

dienunternehmens, das insbesondere in den Be- Die [A]-Gruppe ist Herausgeberin verschiedener erin von Online-Plattformen. Die [A]-Gruppe ist ler Übernahme von [C] ist die [A]-Gruppe auch im of-Home-Werbung; OOH-Werbung) tatig.®

ntar Uberwiegend selber. Im Bereich Print wurde visse Online-Produkte (Bewegtbild-Werbung) werittlung/Vermarktung von Werbung für Dritte ist [A]

ng), Rz 1.

“unter https://www.[A].ch/de/gruppe/newsroom/medidient, zuletzt besucht am 13.08.2018.

“unter https://www.[A].ch/de/gruppe/newsroom/medijische-partnerschaft-an, zuletzt besucht am

ausser im Bereich der OOH-Werbung"? nict den Angebote für Anbieter von Werberaum | munikationsleistungen an, die Uber die ublic hinausgehen. [A] ist daher in diesem Markt

6. — [B] ist die Muttergesellschaft der [B]-C Vermarktung von Werbung in elektroniscr Werbung tätig ist.

T. Neben dem Vermittlungsgeschäft biet ratungsdienstleistungen für Werbetreibende keting, Search Engine Advertising und Soc welche die Kunden bei ihrem digitalen Auftı munikation berät und unterstützt.'?

8. Die [B] Gruppe strukturiert sich in die Marketing Services, die in der Schweiz, De Bereich Ad Sales werden für die M TV- und Radioprogrammen sowie auf Onl wachsende Segment der Videowerbung se unterstütze Direktkunden bei Konzeption, Kı und Optimierung von Marketingmassnahme gesetzten Massnahmen umfassen auch Se: auf Social-Media-Plattformen und das Comı

9. Gemäss Meldung seien im Zusamme folgende drei Punkte von Bedeutung: "®

- [B] habe kein eigenes Werbeinvent markte. [B] sei daher kein Anbieter v

- Da die Geschaftspolitik von [B] auf ausgerichtet sei, vermittle und verm: Werbekunden würden lokale/region: nal bei [B] einkaufen.” [B] verfüge de gionale Werbung vermittle und verm

10 Meldung, Rz 135.

11 Meldung, Rz 8 sowie Rz 158 betreffend Eigen deren Tochtergesellschaft [F] AG.

12 Meldung, RZ 9. 13 Meldung, Rz 21 und 26.

14 [B] Unternehmensprofil 2017, S. 2; abrufbar u ons/geschäftsberichte/geschaeftsbericht-2017, z

15 Meldung, Rz 25.

16 Ausführlich: Meldung, Rz 96 ff.

it tätig. [A] verfügt daher Uber keine entsprechen- und -zeit.!' [A] bietet auch keine Media- und Komthe Beratung im Rahmen des Verkaufsgesprachs nicht tätig."?

iruppe, die primär im Bereich der Vermittlung und en Medien (TV, Radio, Online) und von OOH-

et [B] über ihre Tochterfirma [B] [E] AG auch Be- : an (z.B. Beratung in den Bereichen Digital Marial Media). Die [B] [E] AG ist eine Digitalagentur, ‘itt, der digitalen Werbung und der digitalen Komzwei operativen Geschäftsbereiche Ad Sales und utschland und Österreich angeboten werden. Im edienpartner Werbezeit und Werbeplatze in ine- und Mobile-Plattformen platziert. Das stark si dabei zentral. Der Bereich Marketing Services ‘eation, Produktion, Planung, Einkauf, Abwicklung n in elektronischen und digitalen Medien. Die einarch Marketing, die Pflege des Dialogs mit Kunden nunity Management für internationale Marken.'*

:nhang mit der Geschäftstätigkeit von [B] zudem

ar, da [B] nur Werbung von Dritten vermittle/veron Werbung.

die Vermarktung/Vermittlung nationaler Werbung arkte [B] fast nur nationale Werbung ([90-100] %). ale Werbung — wenn überhaupt — äusserst margishalb auch über kein Personal, welches lokale/rearkte.

vermarktung von Online-Werbeflächen der [A] durch

nter http://www.[B]group.com/de-ch/investor-relatiuletzt besucht am 13.08.2018.

- fa”

A.2 Grunde fur das Zusammens

10. Gemäss Meldung sei [A] in den Berei owerbung bislang nicht tatig. Mit der Ubern fassen, um den Werbetreibenden TV- und F

11. Gemäss Meldung sei [B] primär im Be tätig. In diesem Bereich seien in jüngster Ve bewerbsdruck auf [B] stark erhöht hätten: 19

- Die WEKO hat den Zusammenschlus [M]. [G] verfüge über ein breites Portf naue Nutzer- und Nutzungsdaten im B bewerber verfüge. Dadurch werde [G bung vollkommen neue Produkte lat Radio- und Fernsehverordnung (RTV zielgerichtete TV-Werbung in den Pro

- Der zentrale Geschäftsbereich von Werbung. Bekanntlich werde aber das tes Fernsehen ersetzt, was dem Zusc Dieser Verlust an Reichweite der TV-\ bung pro Sender kompensiert werden Hinzu komme, dass werbefinanzierte Sender sowie On-Demand-Plattforme würden. Diese Entwicklungen würden abnehmen werde. Die Einnahmen at würden sich entsprechend ebenfalls rı

- Im Bereich der Vermittlung/Vermarktu tensivem Wettbewerb mit ausländisch würden ihren Werberaum dem Werbe Zudem verfüge [H] mit [CCC] über eine von Bewegtbild-Werbung sehr attrakti des «Targeted Advertising» in einer e

- Das Wettbewerbsumfeld von [B] entw gitalisierung verlange grosse Investiti da das Wachstum grösstenteils im On

17 Meldung, Rz 24. 18 Meldung, Rz 46.

19 Meldung, Rz 47.

chen Vermittlung/Vermarktung von TV- und Radiahme von [B] wolle [A] in diesen Bereichen Fuss adiowerbung anbieten zu können. "®

reich der Vermittlung/Vermarktung von Werbung rgangenheit Veränderungen erfolgt, die den Wetts [G] zugelassen.”° Hinter [G] stehen [Q], [T] und olio an Werbeprodukten und via [T] Uber sehr geereich TV- und Mobile, über die kein anderer Wett- ] im Bereich zielgerichteter TV- und Mobile-Wer- ıcieren können. Mit der geplanten Revision der V; SR 784.401) solle die rechtliche Grundlage für grammen der [Q] geschaffen werden.

[B] sei die Vermittlung/Vermarktung von TV- ‚lineare Fernsehen zunehmend durch zeitversetzhauer ermögliche, die Werbung zu überspringen. \Verbung könne mittelfristig nicht durch mehr Wer- , ohne dass die Zuschauer abzuwandern drohten.

TV-Sender vermehrt durch werbefreie PAY-TVnN wie [HHH] oder auch durch [CCC] konkurriert dazu fuhren, dass die Bedeutung der TV-Werbung is der Vermittlung/Vermarktung von TV-Werbung

ng von Online-Werbung stehe [B] vor allem in inen Anbietern wie [H] und [I]. Immer mehr Websites netzwerk von [H] AdWords zur Verfügung stellen. n stark wachsenden Kanal, der für die Platzierung v sei. [I] sei aufgrund der Nutzerprofile im Bereich inzigartigen Position.

ickle sich sehr dynamisch. Die fortschreitende Dionen in die Weiterentwicklung der Technologien, line-Bereich erfolge.

gier.

A.3 Geplante Transaktion

12. [A] beabsichtigt, die alleinige Kontrolle vom 2. Februar 2018 bot [A] 35.50 Franken ı wert von je 1.25 Franken, abzüglich des Brt gebots auftretender Verwässerungseffekte. Mio. Franken für 100 Prozent der Aktien.” öffentliche Kaufangebot von [A] zu unters Transaktionsvereinbarung, das Angebot vot Am 11. April um 16.00 Uhr lief die gesetzlic Anteile an die [A] andienen konnten. Gemé der Aktien der [B] [A] angedient.”

13. Das öffentliche Kaufangebot steht gen die Wettbewerbskommission (nachfolgend stimmt. Der Vollzug des Kaufangebots ist b zug der Ubernahme von [B] beabsichtigt [A] Barabfindung zu entschädigen und [B] zu d

A.4 Ziele des Zusammenschlus 14. [...]’%

15. Gemäss Meldung erwirtschaftet [A] zu [A] sei durch den Rückgang der Werbeeinne drei Jahren stark betroffen.?” Dank der Ube Minuten und weiterer Pendlermedien im Au Umsätze bei den bezahlten Printmedien te gehe aber auch der Werbeumsatz mit Print- [10-20] % abgenommen.” [A] beabsichtige durch das Erschliessen neuer Geschaftsfelc die seit Jahren verfolgte Digitalstrategie, mit Fuss zu fassen. Andererseits soll mit dem Er feld erschlossen werden: die Vermittlung/Ve der zwischen den beteiligten Parteien gesct zember 2017 wollen die beteiligten Parteie Werbeformen und crossmediale Angebote ¢

21 Meldung, Beilage 11, S. 1.

22 Meldung, Beilage 12, Anhang 2.

23 Meldung, Rz 42 sowie Beilage 12.

24 Medienmitteilung [A] vom 17.04.2018, vgl. Fn

25 Medienmitteilung [A] vom 17.04.2018, vgl. Fn 25 Meldung, Rz 61, 73.

27 Meldung. Rz 50.

28 Meldung, Rz 51.

29 Meldung, Rz 49 und 52.

über [B] zu erlangen. Im öffentlichen Kaufangebot 1etto in bar je Namenaktie der [B] mit einem Nennttobetrags allfalliger vor dem Vollzug des Kaufan- 2! Dies entspricht einem Kaufpreis von rund 216 Der Verwaltungsrat von [B] entschied sich, das tützen.?? [B] verpflichtete sich im Rahmen einer 1 [A] den Aktionären zur Annahme zu empfehlen. she Nachfrist ab, bis zu der die [B]-Aktionare ihre iss dem definitiven Endergebnis wurden 96.90 %

1ass Angebotsprospekt unter der Bedingung, dass : WEKO) dem Zusammenschlussvorhaben zuis zu diesem Zeitpunkt aufgeschoben. Nach Voll- ‚ die verbleibenden Minderheitsaktionare mit einer

svorhabens

rzeit [60-70] % ihres Umsatzes mit Printprodukten. Ihmen mit Printmedien um ein Drittel in den letzten rnahme und des Ausbaus der Pendlerzeitung 20 sland seien in der Vergangenheit die rückläufigen ilweise kompensiert worden. Seit einigen Jahren Pendlermedien zurück. Seit 2014 habe dieser um , die massiven Umsatzverluste im Print-Bereich ler zu kompensieren. Diesem Ziel diene einerseits der [A] versuche, in verschiedenen Digitalmärkten werb von [B] ein weiteres für [A] neues Geschäftsrmarktung von TV- und Radiowerbung.”? Gemäss llossenen Transaktionsvereinbarung vom 21. Den für ihre Kunden neue Technologien, innovative :ntwickeln und anbieten können. [...]

16. Die Zusammenschlussparteien bringe zentraler Bedeutung sei, sich mit einem star mischen und zusehends internationalen We ein Zusammengehen mit einem grossen Me

17. Im öffentlichen Kaufangebot vom 2. F sche Neuausrichtung für [B] aufgrund langf veränderte Konsumverhalten beim linearen Werbeplattformen) notwendig sei. Mithilfe ei schäftsbasis erweitert werden, um die bes: kompensieren zu können. Durch die angestı potenten Mehrheitsaktionär und strategisch sche Zielsetzung verfolge sowie Zugang zu nergien ermögliche.?! Gemäss Meldung sei die notwendigen Investitionen in die Weitere Zudem sollen in Bereichen wie Datenmana Ausspielung Synergien bestmöglich optimi dass durch das Zusammenlegen des techn allem im Bereich der Buchungs- und Auslief ben und Innovationen geschaffen werden k

18. [...].°° Es sei vorgesehen, dass [B] na ständiges Unternehmen innerhalb der [A]-( führe. [...].°®

19. Gemäss Meldung haben die Zusamm: tens Ende 2020 als eigenständiges Untern: des Vermittlers und Vermarkters [B] sei ein Medienunternehmen ihr Werbeinventar weit würden. Medienunternehmen würden ihr We sen, solange sie davon überzeugt seien, dé ressen als Medienanbieter agiere. Daneben tising für die von [A] herausgegebenen Med

30 Meldung, Rz 48.

31 Meldung, Beilage 11, S. 30. 32 Meldung, Rz 57.

33 Meldung, Beilage 11, S. 30. 34 Meldung, Rz 57.

35 Meldung, Rz 72.

36 Meldung, Rz 77 f.

37 Meldung, Rz 76.

Nn weiter vor, dass es für die Zukunft von [B] von ken Partner zusammenzuschliessen, um im dynattbewerb bestehen zu können. Deshalb strebe [B] dienunternehmen an.”

-ebruar 2018 ist festgehalten, dass eine strategiristiger Risiken und Herausforderungen (u.a. das TV, die zunehmende Konvergenz verschiedener nes potenten strategischen Partners solle die Gehriebenen langfristigen Risiken im Kerngeschäft ‘ebte Transaktion mit [A] würde [B] einen finanziell an Partner erhalten, der die gleiche unternehmeriweiterem Werbeinventar und technologischen Syeine solide finanzielle Basis für [B] zwingend, um ntwicklung der Technologien tätigen zu können.?? gement, Buchungssysteme und programmatische ert werden.*? Gemäss Meldung erhoffe sich [B], Jlogischen Wissens der beiden Unternehmen (vor erungsplattformen) die Technologien vorangetrieach dem Zusammenschluss ihr Angebot als selb- Sruppe mit dem bisherigen Management weiter-

2nschlussparteien vereinbart, dass [B] bis mindesahmen weitergeführt werde. Die Eigenständigkeit e notwendige Voraussetzung dafür, dass andere erhin durch [B] vermarkten bzw. vermitteln lassen rbeinventar nur von einem Dritten vermarkten lasss der Vermarkter unabhängig von eigenen Intewürde auch der Unternehmensbereich [A] Adverien weiter für deren Vermarktung bestehen.”

A.5 Verfahren

20. Am19. Dezember 2017 ging beim Sel E-Mail der Meldungsentwurf der [A] hinsicht treffend [A] und [B] ein.”®

21. Mit Schreiben vom 19. Dezember 201

22. Mit Schreiben vom 11. Januar 2018 ı 19. Dezember 2017 Stellung und unterrichte dung und notwendige Ergänzungen bzw. Ar

23. Am 21. Februar 2018 erhielt das Sek menschlussvorhabens von den Zusammen:

24. Mit Schreiben vom 21. Februar 2018 dung.”

25. Mit Schreiben vom 2. Marz 2018 wies dung hin und forderte die Zusammenschluss mationen und Unterlagen nachzureichen.*?

26. Am 9. April 2018 reichte [A] eine erg ein.**

27. Am 11. April 2018 versandte das Se Auskunftsbegehren an diverse in der Deuts markter, Werbeinventareigner, Werbetreibe antwortung diverser Fragen bis zum 19. Apr nehmen wurden auf entsprechendes Gesuc

28. Am 17. April 2018 richtete das Sekret französisch- und italienischsprachigen Schv Werbeinventareigner, Werbetreibende sowie

38 Meldungsentwurf vom 19. Dezember 2017 (ac

39 Eingangsbestätigung vom 19. Dezember 201'

40 Beurteilung des Meldungsentwurfs vom 10. Jé

41 Meldung vom 20. Februar 2018 (act. 11 und 1

42 Eingangsbestätigung vom 21. Februar 2018. I

43 Beurteilung der Meldung vom 2. März 2018 (a

44 Einreichung der Meldung im Zusammenschlu:

45 Zustellung diverser Fragebogen auf Deutsch (

46 Diverse Fristerstreckungsgesuche und gewäh und 35, act. 38 und 39).

<retariat der WEKO (nachfolgend: Sekretariat) per lich eines Unternehmenszusammenschlusses be-

7 bestätigte das Sekretariat den Eingang des Melvahm das Sekretariat zum Meldungsentwurf vom te die Parteien über die Unvollständigkeit der Mel- ıpassungen.*

retariat eine «erleichterte Meldung» des Zusamschlussparteien.*'

bestatigte das Sekretariat den Eingang der Meldas Sekretariat auf die Unvollstandigkeit der Melsparteien auf, bis zum 26. April 2018 diverse Inforanzte Meldung des Zusammenschlussvorhabens

kretariat im Rahmen der Sachverhaltsabklarung chschweiz domizilierte Werbevermittler und -vernde sowie Mediaagenturen und ersuchte um Beil 2018.4° Verschiedenen angeschriebenen Unterh hin Fristerstreckungen gewährt.“

ariat entsprechende Auskunftsbegehren an in der veiz domizilierte Werbevermittler und -vermarkter, > Mediaagenturen und ersuchte um Beantwortung

st. 1 und 4).

7 (act. 2 und 3).

ınuar 2018 (act. 7 und 8).

2).

März 2018 (act. 13 und 14).

ct. 15 und 16).

ssvorhaben [A] [B] vom 9. April 2018 (act. 17 und 19) act. 21-25).

rte Fristerstreckungen (z.B. act. 30 und 31, act. 34 diverser Fragen bis zum 25. April 2018.*” Au Fristerstreckungen erteilt.*®

29. Inder Folge reichten diverse Unternel des Sekretariats vom 11. und 17. April 2018

30. Mit Schreiben vom 20. April 2018 bes! dung und verlangte von den Zusammensch weiterer Informationen gemäss Art. 15 VKU

31. Mit Schreiben vom 26. April 2018 reic mationen und Unterlagen ein.”

32. Am 27. April 2018 wurden die Zusar und Ergänzung dieser Informationen und | entsprechendes Gesuch hin wurde den Zus 2018 erstreckt.°?

33. Mit Schreiben vom 3. Mai 2018 reichte gen gemäss Art. 15 VKU ein.®?

34. Am 8. Mai 2013 entschied die Kar WEKO, eine vertiefte Prüfung (nachfolgen: Sinne von Art. 10 Abs. 2 KG durchzuführe: menschlussparteien gleichentags mitgeteilt schlussparteien die Beschlussbegründung gend: Beschlussbegründung) zu, mit de Stellungnahme einzureichen.™ Die Offentlic! einer Prüfung mittels einer Pressemitteilung wurde am 17. Mai 2018 im schweizerischen

47 Zustellung diverser Fragebogen auf Französis

48 Diverse Fristerstreckungsgesuche und gewah act. 211 und 212, act. 240 und 241).

49 Bestätigung der Vollständigkeit der Meldung v

50 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom :

51 Aufforderung zur Vervollständigung und Ergär und 304).

52 Fristerstreckungsgesuch (act. 325 und 335) si

53 Einreichung weiterer Unterlagen nach Art. 15

54 Information über vertiefte Prüfung (act. 391).

55 Pressemitteilung WEKO vom 9. Mai 2018 (act

f Gesuch verschiedener Unternehmen hin wurden

men Stellungnahmen zu den Auskunftsbegehren ein.

ätigte das Sekretariat die Vollständigkeit der Mellussparteien gleichzeitig die Einreichung diverser bis zum 4. Mai 2018.

hten die Zusammenschlussparteien weitere Infornmenschlussparteien um eine Vervollständigung Jnterlagen bis zum 30. April 2018 ersucht.°’ Auf ammenschlussparteien diese Frist bis zum 3. Mai

ın die Zusammenschlussparteien weitere Unterlanmer für Unternehmenszusammenschlusse der d: Prüfung) des Zusammenschlussvorhabens im n. Die Einleitung der Prüfung wurde den Zusam- . Zudem stellte das Sekretariat den Zusammenbetreffend die Einleitung einer Prüfung (nachfolr Bitte, bis zum 18. Mai 2018 hierzu eine ıkeit wurde am 9. Mai 2017 über die Durchführung orientiert.” Die Einleitung des Prüfungsverfahrens Handelsamtsblatt (nachfolgend: SHAB) publiziert.

ch (act. 108-113) und Italienisch (act. 114-116).

om 20. April 2018 (act. 184 und 188). 26. April 2018 (act. 282 und 287).

ızung von Unterlagen gemäss Art. 15 VKU (act. 303

wie Gewährung Fristerstreckung (act. 326 und 327). VKU (act. 369 und 380).

. 392).

35. Am 11. Mai 2018 stellten die Zusamn und baten um Zustellung des Aktenverzeict ben vom 15. Mai 2018 wurde den Zusamme fallenen Aktenstücke sowie ein aktuelles Ak

36. Mit Schreiben vom 16. Mai 2018 ersuc um Einreichung weiterer Angaben gemäss ‚

37. Am 17. Mai 2018 beantragten die Zus zur Beschlussbegründung Stellung zu nehn gleichdatiertem Schreiben entsprach das Se Frist um weitere sieben Tage bis zum 25. M vom 18. Mai 2018 ersuchten die Zusamm zum 1. Juni 2018.°° Das Sekretariat lehnte n terstreckung um weitere sieben Tage ab. Ir ausnahmsweise um drei zusätzliche Tage b

38. Am 22. Mai 2018 ersuchten die Zus; Frist zur Einreichung weiterer Unterlagen g Sekretariat entsprach diesem Antrag teilwe 25. Mai 2018.%

39. Mit Auskunftsbegehren vom 23. Mai 2 Switzerland Sarl® ersucht, bis zum 1. Juni Mai 2018 wurden weitere Auskunftsbegehr die einverlangten Informationen bis zum 1. . und [B] mit gleichdatierten Schreiben ersuc reichen.”

58 Weitere Angaben nach Art. 15 VKU (act. 423

59 Fristerstreckungsgesuch für die Einreichung d fung (act. 425 und 430).

60 Fristerstreckung (act. 426 und 427).

61 Gewährung Fristerstreckung für Stellungnahrr und 438).

62 Fristerstreckungsgesuch zur Einreichung von

63 Gewährung teilweise Fristerstreckung zur Ein und 439).

64 Auskunftsbegehren (act. 440 und 454).

65 Auskunftsbegehren (act. 441 und 455).

66 Auskunftsbegehren (act. 442-449 und act. 45t

67 Auskunftsbegehren (act. 453 und 454 sowie a

ıenschlussparteien ein Gesuch um Akteneinsicht ınisses sowie aller Verfahrensakten.°® Mit Schreinschlussparteien die bis zum 14. Mai 2018 angetenverzeichnis übermittelt.?”

hte das Sekretariat die Zusammenschlussparteien Art. 15 VKU bis zum 23. Mai 2018.°®

sammenschlussparteien, dass ihnen die Frist, um 1en, bis zum 1. Juni 2018 zu erstrecken sei. Mit kretariat dem Gesuch teilweise und erstreckte die ai 2018. Mit neuerlichem Fristerstreckungsgesuch snschlussparteien um eine Fristverlangerung bis nit Schreiben vom 22. Mai 2018 eine erneute Frisn Sinne eines Entgegenkommens wurde die Frist is zum 28. Mai 2018 verlängert.®'

ammenschlussparteien um eine Erstreckung der emäss Art. 15 VKU bis zum 30. Mai 2018.% Das ise und erstreckte die betreffende Frist bis zum

018 wurden die [H] (Schweiz) GmbH* und die [I] 2018 diverse Informationen einzureichen. Am 24. en an acht Unternehmen gerichtet, mit der Bitte, Juni 2018 einzureichen. 6° Zudem wurden auch [A] ht, innert derselben Frist weitere Angaben einzu-

und 424).

er Stellungnahme zur Begründung der vertieften Prüie zur Begründung der vertieften Prüfung (act. 435

Angaben nach Art. 15 VKU (act. 434 und 437).

reichung von Unterlagen nach Art. 15 VKU (act. 436

3-463).

ct. 464 und 465).

40. Auf entsprechende Gesuche hin, wurd rens für diverse Unternehmen sowie die Zu streckt.©

41. Am 25. Mai 2018 reichten die Zusa Art. 15 VKU betreffend die Vermittlungs- un

42. Am 28. Mai 2018 reichten die Zusan schlussbegründung ein.”°

43. Mit Schreiben vom 28. Mai 2018 wu Aktenverzeichnis, die seit dem 15. Mai 201€ nisse bereinigte Akten zugestellt.”'

44. Am 31. Mai 2018 wurden die Zusamı 2018 korrekte Angaben der Reichweiten | reichen.’* Auf entsprechendes Gesuch hin v bis zum 15. Juni 2018 erstreckt.’?

45. Innerhalb der gesetzten Frist reichten den Auskunftsbegehren vom 23./24. Mai 20

46. Mit Schreiben vom 4. Juni 2018 wur Vermarktungsverträge einzureichen, welche den.’? Die betreffenden Unterlagen wurden gestellt.’°

47. Am 14. Juni 2018 reichten die Zusam ten von [B] im Kontext mit den Hörermärkte:

68 Fristerstreckungsgesuche (act. 452, act. 471 ı act. 499 und act. 502) sowie Gewährungen Frist 482, act. 491, act, 495, act. 498, act. 500 und ac

69 Weitere Angaben nach Art. 15 VKU betreffenc reich (act. 470 und 477).

70 Stellungnahme zur Beschlussbegriindung (ac

71 Zustellung aktualisiertes Aktenverzeichnis unc

72 Aufforderung zur Einreichung der korrekten Ai (act. 508 und 509).

73 Fristerstreckungsgesuch (act. 512 und 517) ul

74 Stellungnahmen [I] (act. 512), [J] (act. 515), [K [M] AG (act. 528 und 545), [N]-Mediengruppe (a (Schweiz) GmbH (act, 531 und), [B] (act. 532 un 547), [P] Schweiz AG (act. 525 und 535) sowie [

75 Auskunftsbegehren betreffend Vermarktungs\

76 Begleitschreiben betreffend Vermittlungs- und

77 Vermittlungs- und Vermarktungsvertrage (act.

e die Frist zur Beantwortung des Auskunftsbegehsammenschlussparteien bis zum 8. Juni 2018 ermmenschlussparteien weitere Angaben gemäss d Vermarktungsmärkte im Printbereich ein.©

imenschlussparteien ihre Stellungnahme zur Berde den Zusammenschlussparteien ein aktuelles } angefallenen Akten sowie um Geschaftsgeheimnenschlussparteien aufgefordert, bis zum 8. Juni von [B] im Kontext mit den Hörermärkte einzuvurde die Frist für die Einreichung dieser Angaben

die angefragten Unternehmen ihre Antworten zu 18 ein.’*

de [B] ersucht, bis zum 13. Juni 2018 sämtliche mit TV- und Radio-Sendern abgeschlossen wurdem Sekretariat fristgerecht am 13. Juni 2013 zumenschlussparteien Angaben über die Reichwein ein.7

ınd act. 481, act. 472, act. 490, act. 494, act. 497, erstreckungen (act. 453, act. 483 und act. 486, act. t. 501) + act. Zusammenschlussparteien.

1 Vermittlungs- und Vermarktungsmärkte im Printbet. 489 und 503). | neue Verfahrensakten (act. 484 und 487).

ngaben hinsichtlich Reichweiten Hörermärkte

id Gewährung Fristerstreckung (act. 533 und 541).

] GmbH (act. 522 und 526),[L] AG (act. 524 und 527), ct. 529 und 546), [G] AG (act. 530 und 550), [H]

d 551), [A] (act. 533 und 542), [O] AG (act. 534 und Q] (act. 448).

ertrage (act. 518 und 519). Vermarktungsverträge (act. 552 und 553).

552 und 553).

48. Mit Schreiben vom 18. Juni 2018 reicl betreffend neuste Entwicklungen im Kontex

49. Mit Auskunftsbegehren vom 22. Juni den Bereichen der TV-, Radio-, Online- und | einzureichen. ’?

50. Am 25. Juni 2018 reichte [A] zwei Zeit

51. Mit Schreiben vom 27. Juni 2018 reict für Medienbetriebswirtschaftslehre an der | Chur, ein.®'

52. Am 4. Juli 2018 wurden [B] und [G] ur anpassungen ersucht. Am 5. Juli 2018 reich Informationen zu den Akten.®?

53. Mit Auskunftsbegehren vom 6. Juli 20% Informationen zu Crossmedia-Kampagnen wurde diese Frist bis zum 16. Juli 2018 erst

54. Am 11. Juli 2018 wurde den Zusamn WEKO vom 25. Juni 2018 zugestellt. Die Zu hierzu bis zum 20. Juli 2018 eine Stellungn menschlussparteien die seit der letzten Akte

55. Am 16. Juli 2018 reichte [G] eine St 2018 ein.®

56. Auf entsprechende Gesuche hin?” wu Stellungnahme zur Begründung der vorläuf 3. August 2018 erstreckt.°®

78 Eingabe [A] betreffend neueste Entwicklunger 78 Auskunftsbegehren an [G] (act. 566 und 569).

80 Stellungnahme i. S. Artikel in Schweiz am Sor

81 Einreichung Gutachten der HTW Chur (act. 57

82 Antwort [G] auf Anfrage hinsichtlich Stellungn: wort [B] zu Anfrage betreffend unterjährige Preis

83 Auskunftsbegehren an [G] (act. 587 und 588).

84 Fristerstreckungsgesuch von [G] (act. 588) so

85 Zustellung vorläufige Beurteilung der WEKO \ und 592).

86 Stellungnahme [G] zum Auskunftsbegehren v

87 Fristerstreckungsgesuche [A] (act. 601 und 6(

88 Gewahrungen Fristerstreckung betreffend [A]

hten die Zusammenschlussparteien eine Eingabe t mit dem Zusammenschlussvorhaben ein.’®

2018 wurde [G] ersucht, weitere Informationen in Print-Werbung sowie betreffend Bundelangeboten

ungsartikel zu den Akten.°°

ite [A] ein Gutachten von [NNN], Lehrbeauftragter tochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in

n Angaben über unterjährige Preis- und Mengenten die genannten Unternehmen die betreffenden

18 wurde [G] ersucht, bis zum 11. Juli 2018 diverse einzureichen.°? Auf entsprechendes Gesuch hin reckt.®*

1enschlussparteien die vorläufige Beurteilung der sammenschlussparteien erhielten die Möglichkeit, ahme einzureichen. Zudem erhielten die Zusam- :neinsicht angefallenen Aktenstticke.®

ellungahme zum Auskunftsbegehren vom 6. Juli

rde [A] und [B] die Frist fur die Einreichung einer igen Beurteilung bis zum 31. Juli 2018 respektive

1 (act. 559 und 560).

ıntag und [N] (act. 571 und 572). 73 und 575).

ahme zum Auskunftsbegehren (act. 583) sowie Ant- - bzw. Mengenanpassungen (act. 584).

wie Gewährung Fristerstreckung (act. 589).

(om 25.06.2018 sowie neue Verfahrensakten (act. 591

om 06.07.2018 (act. 596). )3) und [B] (act. 604 und 618).

(act. 605 und 606) sowie [B] (act. 608, 609 und 619).

57. Die Zusammenschlussparteien reicht 3. August 2018 ([B])” eine Stellungnahme «

58. Am 10. August 2018 reichte die [GGG ten auf die von [B] im Rahmen der Stellunc Prüfung gestellten Fragen ein.°"

59. Ebenfalls am 10. August 2018 reichte [S], Professoren für Volkswirtschaftslehre aı

B Erwägungen

B.1 Geltungsbereich

60. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober

schränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251) ( Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerl an Unternehmenszusammenschlissen bete

B.1.1 Unternehmen

61. Als Unternehmen gelten samtliche Na tungen im Wirtschaftsprozess, unabhangig Abs. 1P KG). Die am Zusammenschluss be men zu qualifizieren.

B.1.2 Unternehmenszusammenschlus

62. Als Unternehmenszusammenschluss ner Beteiligung oder der Abschluss eines Ve unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle übe: men oder Teile von solchen erlangen (Art. 4

63. Ein Unternehmen erlangt im Sinne ve bisher unabhängiges Unternehmen (Zielunt ligungsrechten oder auf andere Weise die auf die Tätigkeit des Zielunternehmens aus: damit grundsätzlich immer eine Änderung « Zielunternehmen zum Gegenstand.

64. Die Meldung eines Zusammenschluss des Zusammenschlusses zu erfolgen. Vor: Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts. Ist

89 Stellungnahme [A] zur vorläufigen Beurteilung 0 Stellungnahme [B] zur vorläufigen Beurteilung 81 Eingabe von [GGG] vom 10.08.2018 (act. 624 %2 Einreichung Gutachten Eichenberger/Schelke

% Verordnung vom 17. Juni 1996 über die Kontr 251.4.

en fristgerecht am 31. Juli 2018 ([A])® und am in.

| (Schweiz) AG (nachfolgend: [GGG]) ihre Antwor- ‚nahme zur vorläufigen Beurteilung der vertieften

[A] ein Gutachten von Prof. Dr. [R] und Prof. Dr. 1 der Universität Freiburg, ein.”

1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbe- Jilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen osabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich iligen (Art. 2 KG).

chfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleisvon ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 steiligten Unternehmen sind als solche Unterneh- gilt jeder Vorgang, wie namentlich der Erwerb eirtrages, durch den ein oder mehrere Unternehmen “ein oder mehrere bisher unabhängige Unterneh- Abs. 3 Bst. b KG).

yn Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG die Kontrolle über ein ernehmen), wenn es durch den Erwerb von Betei- Möglichkeit erhält, einen bestimmenden Einfluss zuüben (Art. 1 VKU). Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG hat Jer Kontrollverhältnisse an einem oder mehreren

vorhabens hat gemäss Art. 9KG vor dem Vollzug aussetzung für die Meldung ist grundsätzlich der der Zusammenschluss lediglich beabsichtigt oder

der vertieften Prüfung (act. 620 und 621). der vertieften Prüfung (act. 622 und 623). ).

r (act. 625).

olle von Unternehmenszusammenschlüssen; SR ist die Realisierung des Verpflichtungsgesc kann das Zusammenschlussvorhaben - ana werden, wenn die beteiligten Unternehmen sprechende Verpflichtungsgeschäft abzusc Realisierung des Geschäfts zu erfüllen (vg Der Meldung sind folglich eine schriftliche, scheidung/Absichtserklärung, aus welcher d geht, sowie allfällige Vertragsentwürfe beizu Zusammenschlussvorhaben nach der Meld hörden vor, je nach Tragweite der Anderun oder deren Ergänzung zu verlangen (vgl. Ar

65. [A] möchte die alleinige Kontrolle übe! alle sich im Publikum befindenden Aktien v Voranmeldung erfolgte am 22. Dezember : 2018.% [B] hat sich im Rahmen einer Trans: [A] den Aktionären zur Annahme zu empfet besseres Angebot vorliegt. Somit liegt ein fre um 16.00 Uhr lief die gesetzliche Nachfrist : [A] andienen konnten. Gemäss dem definiti [B] [A] angedient.”®

66. Daraus folgt, dass die Transaktion ein damit einen Zusammenschluss im Sinne vor

B.1.3 Begriffsdefinitionen

67. Fürdie Zwecke des vorliegenden Zus den Begriffe wie folgt definiert:

68. Bannerwerbung: Bei der Bannerwert Platz auf einer bestimmten Website, an dem Werbung mit anderen Worten ein bestimmt gung stehen dem Werbetreibenden dazu gr sogenannte Leaderboard (zuoberst quer Skyscraper (rechts am Rande der Websit:

% Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates von menszusammenschlüssen, ABI. L 24 vom 29.1.

RPW 2006/4 672 Rz 24, Gaz de France/Suez.

86 Meldung, Rz 41 und Beilage 11, S. 1. 97 Meldung, Rz 42 und Beilage 12.

9 Medienmitteilung [A] vom 17.04.2018; abrufbz enmitteilungen/96-90-der-[B]-aktien-an-[A]-ange

89 Verordnung vom 17.6.1996 über die Kontrolle

häfts noch von gewissen Bedingungen abhängig, og zu der Regelung in der EU - dennoch gemeldet glaubhaft machen, dass sie gewillt sind, das enthliessen beziehungsweise die Bedingungen zur von den Parteien unterzeichnete Grundsatzentie Absicht zum Zusammenschluss konkret hervorlegen. Sollten die Unternehmen ihr beabsichtigtes ung abändern, behalten sich die Wettbewerbsbe- J, entweder die Einreichung einer neuen Meldung t. 21 VKU).

r [B] erlangen. [A] hat ein öffentliches Angebot für ‘on [B] zu 35.50 Franken pro Aktie gemacht. Die 2017, das öffentliche Kaufangebot am 2. Februar aktionsvereinbarung verpflichtet, das Angebot von len, sofern bis zum Ablauf der Angebotsfrist kein undliches Ubernahmeangebot vor. Am 11. April ab, bis zu der die [B]-Aktionare ihre Anteile an die ven Endergebnis wurden 96.90 % der Aktien der

en Erwerb alleiniger Kontrolle von [A] über [B] und 1 Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG und Art. 1 VKU® darstellt.

ammenschlussvorhabens werden die nachfolgenyung bucht der Werbetreibende einen bestimmten seine Werbung erscheinen soll. Er bucht für seine es Umfeld (z.B. Startseite von [N].ch). Zur Verfüossflächige Formate. Weit verbreitet sind z.B. das

über der Website platziert), der sogenannte > der Höhe nach platziert) und das sogenannte

1 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unterneh- 2004, S. 1 ff.

9; RPW 2006/3, S. 481 f. Rz 48, AteVEOSH-Aktiven;

ir unter https://www.[A].ch/de/gruppe/newsroom/medidient, zuletzt besucht am 13.08.2018.

von Unternehmenszusammenschlüssen (SR 251.4).

Rectangle (grossflächiges Rechteck). Die B ken / das Image des Werbetreibenden bei rufen. Bannerwerbung wird daher auch als |

69. Suchmaschinenwerbung: Dies ist di maschinenseiten ausgeliefert wird. Im Fall v Werbung als Suchmaschinenwerbung bez anderen Websites dadurch, dass sie praktis der Anzeige wird durch den Nutzer gesteuer bestimmter Suchergebnisse provoziert. Suc für Werbung, bei welcher der Werbetreibe stimmte Nutzer ansprechen will (z.B. jene « sprechende Suchabfrage starten). Sowohl | maschinenwerbung liegt der Focus auf Pe sind Suchmaschinenwerbung und Netzwerl hat sich aus der Suchmaschinenwerbung he bung weiss der Werbekunde bei Suchması sultatseite einer bestimmten Suchmaschine

70. Mobile Advertising: Als Mobile Adve sondere auf Smartphones angezeigt und dé auf andere Eigenschaften der mobilen Nutzu auf mobilen Geräten innerhalb von dort ins Möglichkeit, dass zusätzliche Nutzerdaten Daten etc.) verwendet werden können, um passen und zu steuern."°2

71. Mediengattung: Hierunter werden Me formen übermittelt werden können. Typiscl Internet, Out-of-Home.

72. Netzwerkwerbung: Dies ist Online-W Kontext und / oder das Profil der Nutzer best soll. Anders als bei Bannerwerbung bucht d (Umfeld). Stattdessen liegt der Focus auf Regel wird diese Form der Werbung in einer Der Werbetreibende weiss nicht, auf welche: werden wird.'®

73. Mediaagentur: Mediaagenturen plan treibende optimalen Mix an Werbeträgern, nern bzw. mit deren Vermarkter Verhandlun

102 gl. BUNDESKARTELLAMT, «Online Werbung», in der digitalen Wirtschaft», Februar 2018, S.6 u bewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte

annerwerbung dient in erster Linie dazu, die Marden Nutzern zu verankern oder in Erinnerung zu magewerbung bezeichnet. '

ejenige Form von Online-Werbung, die auf Suchon [H] wird z.B. sämtliche auf [H].ch ausgelieferte sichnet. Suchmaschinen unterscheiden sich von ch nur aus einer Suchmaske bestehen. Der Inhalt t, indem er durch seine Suchabfrage die Ausgabe hmaschinen sind aus diesem Grund prädestiniert nde — wie bei der Netzwerkwerbung — ganz bejie sich für Bergsport interessieren und eine entbei der Netzwerkwerbung als auch bei der Suchrformance und Zielgruppengenauigkeit. Deshalb “werbung eng miteinander verwandt und letztere raus entwickelt. Anders als bei der Netzwerkwer- ;hinenwerbung, dass seine Werbung auf der Re- (z.B. [H] oder local.ch) ausgeliefert wird."

rtising wird jene Werbung bezeichnet, die insbezu auf die geringere Grösse des Bildschirms und Ing optimiert wird. Bei der Schaltung von Werbung tallierten Applikationen (Apps) besteht zudem die (bspw. Standort, Kontaktdaten, profilspezifische die Werbung entsprechend (personalisiert) anzudien verstanden, über welche bestimmte Werbe- 1e Mediengattungen sind Print, Kino, Radio, TV,

'erbung, bei der der Werbetreibende lediglich den immt, an welche die Werbung ausgeliefert werden er Werbetreibende aber keine bestimmte Website Performance und Zielgruppengenauigkeit. In der n Netzwerk mit zahlreichen Websites ausgeliefert. "Website im Netzwerk seine Werbung ausgeliefert

en Werbekampagnen, erarbeiten den für Werbeführen mit den verschiedenen Werbeinventareiggen und nehmen entsprechende Buchungen vor.

Schriftenreihe «Wettbewerb und Verbraucherschutz nd MONOPOLKOMMISSION, Sondergutachten 68, «Wett- », S. 63, Rz 131.

74. Programmatic Advertising (Echtzei' Advertising oder Programmatische Werbun: zeichnet den vollautomatischen und individ Echtzeit. Dabei werden auf Basis der vorliec beformen/Werbemittel (siehe nachfolgend), gewünschten Zielgruppe, dem Ort des Nut werden, ausgeliefert. Diese Selektion gesc zess, bei dem, nach der Überprüfung der I benden, der Höchstbietende den Zuschlag « ser Prozess dauert üblicherweise nur w Advertising wird fälschlicherweise häufig al: wendet, welches lediglich den Auktionsteil k

75. Real Time Bidding (Prozess der Ab\ kann Programmatic Advertising als eine Er gesehen werden. Während RTB ausschliess Werbetreibende (Advertiser) auf einem Ope die entsprechende Werbefläche teilnehmen weiter. Denn durch die zunehmende Auswe modelle hinzu, die nicht zwangsläufig über

beispielsweise Private Deals, die nur zwisc eigner; siehe nachfolgend) und Werbetreibe ranteed Modelle (z.B. durch eine Automatis welche den Anforderungen des Werbetreibe botschaften garantiert ausgeliefert werden,

Somit beschreibt Programmatic Advertising

Publisher und Werbetreibende miteinander

76. Ad Server: Ein Ad Server ist ein Wel Werbeinhalten gespeichert sind und der die Faktoren und Bedingungen an Websites ai besucht, dann wird der Ad Server der Seite ausstrahlen, die bspw. auf seine Browsil («geo-tagging») oder seine (sozio)demogra tation») abgestimmt sind. Mit Hilfe von Ad gruppen- bzw. nutzerspezifisch ausgesteue die Erfolge der Werbung (bspw. durch die N «impression-clicks») gemessen werden. Ac Bereich des Programmatic Advertising.

77. Ad Exchanges: Auf einem Ad Excha che Werbetreibende und Werbeinventareig! tar») austauschen. Der Austausch findet t\ oben). So genannte Demand-Side-Platforn zwei Softwares, welche durch Werbetreiber Werberaum und -zeit zu kaufen bzw. zu ve ventareigner (bspw. Websiteseigner) ihren \ ren für die Werbetreibenden automatisch « werden muss, damit bestimmte Kriterien de Nutzer des Werbeinventars (bspw. Ort, sozi füllt sind. Eine SSP dient den Werbeinvent: dene Ad Exchanges anzubieten. Über Ad S bei via SSP einem Ad Exchange die Inf Webseite (evtl. unter der aktuellen Nutzung gung steht.

twerbung anhand von Kriterien): Programmatic J ist ein Begriff aus dem Online-Marketing. Er be- Ualisierten Ein- und Verkauf von Werbeflächen in jenden Nutzerdaten Werbebotschaften über Werwelche nutzerspezifisch (bspw. entsprechend der zers, dem genutzten Endgerät etc.) selektioniert hieht dabei in der Regel über einen Auktionspro- Nutzerrelevanz für die Kampagne des Werbetreisrhalt und die Werbebotschaft ausliefern darf. Dieanige Millisekunden. Der Begriff Programmatic ; Synonym für den Begriff Real Time Bidding vereschreibt.

wicklung von Echtzeit Werbung): Grundsätzlich neiterung des Begriffes Real Time Bidding (RTB) lich den Auktionsprozess beschreibt, bei dem alle n Marketplace gleichberechtigt an der Auktion um können, greift Programmatic Advertising deutlich itung der Technologie kamen auch Transaktions- RTB abgewickelt werden konnten. Dazu gehören hen einzelnen Publishern (bspw. Werbeinventarnden geschlossen werden, oder Automated Guaerungsplattform, die Werberaum bzw. -zeit sucht, :nden entsprechen und auf welchen dann Werbebis ein gewünschtes Zielvolumen erreicht wurde). alle Prozesse, Marktteilnehmer und Vorgänge, die verbinden.

server, auf welchem Informationen zu konkreten se unter der Berücksichtigung von verschiedenen usliefert. Wenn ein Nutzer bspw. die Seite der X X eine bestimmte Werbebotschaft an den Nutzer ıggewohnheiten, seine geographische Lokalitat phischen Eigenschaften («demographic segmen- Server können so ganze Werbekampagnen zielrt werden. Zudem können mit Hilfe von Ad Server Nessung von Clicks gefolgt auf die Aussteuerung; | Server sind somit eine wichtige Komponente im

nge sind konkrete Werbeinhalte gespeichert, welner (siehe nachfolgend den Begriff «Werbeinven- ‚pischerweise über Real Time Bidding statt (vgl. de bzw. Werbeinventareigner genutzt werden um rkaufen. Uber Ad Exchanges platzieren Werbein- Nerberaum bzw. ihre Werbezeit. DSP selektionie- Jen Werberaum bzw. die Werbezeit, die gekauft s Werbetreibenden an das Zielpublikum bzw. die odemographische Merkmale etc.) bestmöglich erareignern dazu, ihr Werbeinventar über verschieerver, bspw. einer bestimmten Webseite, wird daormation gesendet, dass auf einer bestimmten von bestimmten Nutzern) Werberaum zur Verfü-

78. Synchronisierte Werbung: Unter syr nisierte Auslieferung von Werbung über ver: mittel verstanden. Sie findet typischerweise

79. Werbeagentur: Werbeagenturen def nen.

80. Werbeform/Werbemittel: Unter Wei wahrnehmbare Erscheinungsform der Werl hierunter die Kategorien Bannerwerbung, C gen. Werbung kann in Printmedien in Form folgen. Es sind aber auch innovativere Werl Im Online-Bereich können sich unterschiec Bildschirmtypen (Mobile-Werbung, Desktop. Notebook-Werbung) ergeben.

81. Werbeträgergattung/Werbekanal: A Mediengattung der verschiedenen Werbetri

82. Werbeträger: Als Werbeträger werde die jeweilige Werbung ausgeliefert wird. Ty

83. Werbeinventar: Als Werbeinventar w die von einem Anbieter dieses Inventars (Wi betreibende vermarktet wird.

84. Werberaum bzw. -zeit: Die zur Verfi zieren: Teile einer Website, Teile eines Prii katwerbung.

B.2 Vorbehaltene Vorschriften

85. In den hier zu beurteilenden Märkten zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 K macht.

B.3 Meldepflicht

86. Vorhaben über Zusammenschlüsse vc zu melden, sofern im letzten Geschäftsjahr nehmen einen Umsatz von insgesamt mind: entfallenden Umsatz von insgesamt minde Bst. a KG) und mindestens zwei der beteili von je mindestens 100 Mio. Franken erzielte

87. Für die Berechnung der Grenzbetrage gung der Kontrolle gelten sowohl die kontrol als beteiligte Unternehmen (Art. 3 Abs. 1 Bsi

ıchronisierter Werbung wird eine zeitlich synchroschiedene Werbeträger und Werbeformen/Werbeim Rahmen eines Programmatic Advertising statt.

inieren und produzieren einzelne Werbekampag-

'beform bzw. Werbemittel wird die real sinnlich Jebotschaft verstanden. Im Online-Bereich fallen ontent Ad, Popup, Skyscraper oder Video-Anzeieines Werbeinserats oder einer Werbebeilage erjeformen möglich, wie Sticker oder Warenmuster. lliche Werbeformen auch durch unterschiedliche Werbung, [Smart]-TV-Werbung, Tablet-Werbung,

Is Werbeträgergattung bzw. Werbekanal wird die iger bezeichnet

nN die einzelnen Medien bezeichnet, über welche ‚pische Werbeträger sind die Suchmaschine [H], in.ch.

ird die Gesamtheit aller Werbeträger bezeichnet, erbeinventareigner oder Werbevermittler) an Werigung gestellten Möglichkeiten, Werbung zu platitmediums, TV-Werbezeit, Radio-Werbezeit, Plagibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht G wurde von den Parteien auch nicht geltend geyn Unternehmen sind vor ihrem Vollzug der WEKO vor dem Zusammenschluss die beteiligten Untersstens 2 Mia. Franken oder einen auf die Schweiz »stens 500 Mio. Franken erzielten (Art. 9 Abs. 1 gten Unternehmen einen Umsatz in der Schweiz on (Art. 9 Abs. 1 Bst. b KG).

> nach Art. 9 Abs. 1 bis 3 KG im Falle einer Erlanlierenden als auch die kontrollierten Unternehmen . b VKU). Der auf die Schweiz entfallende Umsatz von [A] beträgt 1005 Mio. Franken." [B] er: lds» von rund [...] Mio. Franken.'® Gemäss nahmen, die [B] von den Werbetreibenden Vermarkterin von Werbeinventar sei, verblei winn» (gemäss der Terminologie des Finan erlös abzüglich des Teils der Werbeeinahm ben müsse. Der Bruttogewinn entspreche : Vermittlungs- und Vermarktungstätigkeit erz [B] im Geschäftsjahr 2016 betrage [...] Mio Schweiz.'%

88. Vor diesem Hintergrund werden in der Umsätze angegeben:

[A] Schweiz 1005 Weltweit 1005

Tabelle 1: Umsatz der beteiligten Unternehmen

89. [B] tritt in den relevanten Märkten al: eigenes Werbeinventar. Gemäss der bisher dung geltend gemacht - in Anlehnung an di gen’ für den Umsatz auf den relevanten

der [B] zur Anwendung.’ Somit werden vi Bst. a und b KG nicht erreicht. Die Voraus: schluss gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. a und b K

90. Gemäss Art. 9 Abs. 4 KG besteht je schwellen eine Meldepflicht, wenn am Zus welches in einem Verfahren nach Kartellges der Schweiz auf einem bestimmten Markt « menschluss diesen oder einen solchen Mar nachbart ist.

91. Mit Verfügung vom 1. Dezember 1997 gesetz festgestellt, dass die Le Temps SA

104 Meldung, Beilage 2, Kennzahlen.

105 Meldung, Beilage 6, S. 3.

106 Meldung, Rz 80 ff.

107 RPW 2007/2, 235 f. Rz 326, Richtlinien des \ VSW uber die Kommissionierung von Berufsver

108 Konsolidierte Mitteilung der EU-Kommission | Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von L unter http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/re am 13.08.2018.

108 Vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vc E. 8.3.2.

zielte im Geschäftsjahr 2016 einen sog. «Nettoer- Meldung entspricht der Nettoerlös den Werbeeinerhält. Da [B] aber lediglich eine Vermittlerin und be [B] als eigener Umsatz nur der sog. «Bruttogezberichts von [B]). Dieser entspreche dem Nettoen, den [B] an die Medienunternehmen weitergesomit dem Kommissionsumsatz, den [B] mit ihrer ielte. Der Bruttogewinn (Kommissionsumsatz) von _ Franken weltweit sowie [...] Mio. Franken in der

Meldung fur die beteiligten Unternehmen folgende

[B] insgesamt

[...] [...]

[...] [...]

im Geschaftsjahr 2016 (in Mio. CHF)

> Vermittlerin auf und hat gemäss Meldung kein igen Praxis der WEKO'” kommt — wie in der Mel- > Mitteilung der Kommission zu Zuständigkeitsfra- Märkten der Bruttogewinn (Kommissionsumsatz) orliegend die Umsatzschwellen von Art. 9 Abs. 1 setzungen für einen meldepflichtigen Zusammen- G sind somit nicht erfüllt.

doch ungeachtet des Erreichens dieser Umsatzammenschluss ein Unternehmen beteiligt ist, für etz rechtskräftig festgestellt worden ist, dass es in sine beherrschende Stellung hat und der Zusamkt betrifft, der ihm vor- oder nachgelagert oder be-

7 hat die WEKO in einem Verfahren nach Kartell- (nachfolgend: Le Temps) auf dem «marche des

/erbandes Schweizerischer Werbegesellschaften. mittlern.

zu Zustandigkeitsfragen gemäss der Verordnung (EG) Jnternehmenszusammenschlussen, Rz 159; abrufbar 10/2/2007/DE/2-2007-971-DE-1-0.Pdf, zuletzt besucht

m 27. April 2010 i.S. Publigroupe (B-2977/2007), journaux quotidiens suprarégionaux d’analy «analytische» Tageszeitungen in der fran: Gruppe auf dem «marché des journaux que (Markt fur regionale Tageszeitungen in den F sind."'° Seit dem Erwerb der Aktienmehrhei der damit verbundenen Übernahme des si (inklusive deren Beteiligung an Le Temps) d der Marktbeherrschung auf den oben genz Gruppe. [A] hat jedoch 2014 ihre Beteiligunc nun allein von [M] kontrolliert wird.'"?

92. Inder Stellungnahme zur Begründunc ten Prüfung führen die Zusammenschluss WEKO hinsichtlich einer marktbeherrschenc lich auf die Lesermärkte und nicht auf die W jenes Entscheids explizit darauf hingewieser Werbemärkten keine marktbeherrschende

Schluss, dass eine marktbeherrschende Ste knüpften Werbemarkt gelte, unzulässig.'"®

93. Die betreffenden Ausführungen der 2 Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellt matisch zu einer ebensolchen Stellung auf e ist hinsichtlich der Beurteilung, ob gestützt relevant, ob eines der beteiligten Unterne schende Stellung aufweist.

94. Vorliegend ergibt sich eine Meldepflic Zusammenschluss beteiligt ist, der den Maı Genf und Lausanne betrifft, oder einen so Tageszeitungen in den Regionen Genf und

95. Gemäss Meldung ist [B] im Bereich de Medien (TV, Radio, Online) und von Out-ofden Märkten für die Vermittlung und Verma zösischsprachigen Schweiz tätig.'"?

96. Es stellt sich vorliegend somit namen und Vermarktung von Radio- und TV-Wert Markt für regionale Tageszeitungen in den I

97. In ihrer Stellungnahme zur Begrundut chen die Zusammenschlussparteien gelten die in Art. 9 Abs. 4 KG enthaltenen unbestim

110 Vgl. RPW 1998/1, 61 Rz 96, Le Temps.

112 Vgl. RPW 2014/4, 706 ff. Rz 1 ff., Ringier/Le

113 Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R: 114 Meldung, Rz 21.

115 Meldung, Rz 116 und 121.

se de Suisse romande» (Markt für überregionale zösischsprachigen Schweiz) und die Edipressejtidiens des régions de Geneve et de Lausanne» kegionen Genf und Lausanne) marktbeherrschend t an der Presse publications SR S.A. (PPSR) und chweizerischen Geschäfts der Edipresse-Gruppe urch [A]'"' entfaltet die rechtskräftige Feststellung innten Märkten auch Wirkung auf die ganze [A]- yan Le Temps an [M] verkauft, so dass Le Temps

| des Beschlusses zur Durchführung einer vertiefsparteien aus, der massgebliche Entscheid der Jen Stellung der [A] AG beziehe sich ausschliesserbemärkte. Die WEKO habe in den Erwägungen 1, dass der betreffende Zusammenschluss auf den Stellung begründe oder verstärke. Somit sei der ‘lung auf dem Lesermarkt auch für den damit verusammenschlussparteien sind unbehelflich. Das ing auf einem bestimmten Markt führt nicht autoinem mit diesem verknüpften Markt. Ebenso wenig auf Art. 9 Abs. 4 KG eine Meldepflicht besteht, :hmen in einem Werbemarkt eine marktbeherr-

‚ht gemäss Art. 9 Abs. 4 KG, wenn [A] an einem kt für regionale Tageszeitungen in den Regionen chen Markt betrifft, der dem Markt für regionale Lausanne vor-, nachgelagert oder benachbart ist.

r Vermittlung und Vermarktung von elektronischen Home-Werbung tätig.''* [B] ist unter anderem auf rktung von Radio- und TV- Werbezeit in der frantlich die Frage, ob die Märkte für die Vermittlung ezeit in der französischsprachigen Schweiz dem Regionen Genf und Lausanne benachbart sind.

1g der Durchführung einer vertieften Prüfung mad, das Bundesverwaltungsgericht verlange, dass mten Rechtsbegriffe der vor-, nachgelagerten und

Temps.

z 19.

benachbarten Märkte restriktiv ausgelegt wi TV-, Radio-, Online- und OOH-Werbung, ve von den Märkten, in denen [B] tätig ist, zum onen Genf und Lausanne zu gelangen, sei Von der Vermittlung /Vermarktung zur Bere von TV-, Radio-, Online- und OOH-Werbun lung von Print-Werbung zum Lesermarkt f sprung» über verschiedenste Märkte hinwe gericht geforderten restriktiven Auslegung v

98. Nach der Praxis des Bundesverwaltun anderen Markt benachbart, wenn er Güter u tes bis zu einem gewissen Grad substituier Es werden dabei sowohl sachlich als auch ré nicht vorausgesetzt, dass die Märkte unmitt soweit benachbart sind, dass zwischen den ausgeschlossen werden können. Es soll \ marktbeherrschende Stellung durch ein Zus übertragen kann.

99. Tageszeitungen richten sich nicht nur Werbung an die Leser.''? Bestandteil des \ dere die an die Leserschaft gerichtete Print ser- und Werbemarkte offenkundig so eng m von einem zweiseitigen Markt gesprochen v bende in der Regel umso interessanter, je r Markt für Printwerbung in der französischsp Lausanne untrennbar mit dem Markt für reg Lausanne verknüpft.'?°

100. Gemäss Praxis der WEKO stellen Prir relevante Märkte dar. Auch wenn es durch menden Konvergenz der einzelnen Medien

dass die einzelnen Werbeformen, welche at nicht vollständig austauschbar sind. Allerdin gen zwischen einzelnen Werbeträgern gebe gend Wettbewerbseffekte zwischen dem Ma Genf und Lausanne und dem vom vorlie

116 Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R:

117 Vgl. Urteil des BVGer, RPW 2014/2, 477 f. E. 622 Rz 5, Meldepflicht der Emmi AG.

118 Vgl. MANI REINERT, in: Basler Kommentar, Ka N 310 ff.

119 Vgl. in diese Sinne auch RPW 1998/1, 45 Rz 120 RPW 2017/3, 507 Rz 28, Tamedia AG/Neo A

irden. [B] sei ein reiner Vermittler/Vermarkter von rfüge aber über kein eigenes Werbeinventar. Um

Markt für regionale Tageszeitungen in den Regieine ganze Kette von «Sprüngen» notwendig: (1) itstellung von Werbung; (2) von der Bereitstellung g zur Print-Werbung (3) sowie von der Bereitstelür regionale Tageszeitungen. Ein solcher «Dreig entspreche nicht der vom Bundesverwaltungson Art. 9 Abs. 4 KG.''®

gsgerichts und der WEKO gilt ein Markt als einem imfasst, die mit den Gütern des betroffenen Markbar sind und deren Nachfrage parallel verläuft.''7 jumlich benachbarte Märkte erfasst.'"® Es ist dabei elbar benachbart sind. Entscheidend ist, dass sie Märkten Wettbewerbseffekte nicht von vornherein rerhindert werden, dass ein Unternehmen seine ammenschlussvorhaben auf einen anderen Markt

“mit Informationen bzw. News, sondern auch mit Nerberaums einer Tageszeitung bildet insbeson- -Firmenwerbung. Dabei ist zu beachten, dass Leiteinander verknüpft sind, dass grundsätzlich auch verden kann. Eine Tageszeitung ist für Werbetreinehr Leserreichweite diese aufweist. Somit ist der rachigen Schweiz bzw. in den Regionen Genf und jonale Tageszeitungen in den Regionen Genf und

it- sowie Radio- und TV-Werbung eigene sachlich

die zunehmende Digitalisierung zu einer zunehkommt, geht die WEKO in ihrer Praxis davon aus, ıf den einzelnen Werbeträgern möglich sind, noch gs stellt sie fest, dass es gewisse Wechselwirkunn kann.'?! Dementsprechend können auch vorlieirkt für regionale Tageszeitungen in den Regionen genden Zusammenschlussvorhaben betroffenen

Z 20 f. 2.3., The Swatch Group AG/WEKO; RPW 2006/4,

rtellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 9 KG

30, Le Temps. advertising AG.

Märkten für die Vermittlung und Vermarktu sischsprachigen Schweiz nicht von vornhere Benachbartheit dieser Märkte im Sinne von

101. Die Voraussetzungen von Art. 9 Abs. sammenschlussvorhaben ist damit entgege meldepflichtig.

B.4 Beurteilung des Zusammen

102. Gemäss Art. 10 Abs. 2 KG kann die untersagen oder ihn mit Bedingungen und ‚ der Zusammenschluss:

a) eine marktbeherrschende Stellung, du kann, begründet oder verstärkt; und

b) keine Verbesserung der Wettbewerbsve die Nachteile der marktbeherrschenden

103. Im Rahmen der Prüfung gemäss Art. ob eine marktbeherrschende Stellung vorlie mehrere Unternehmen als marktbeherrsch: Nachfrager in der Lage sind, sich von ander abhängig zu verhalten.

104. Unternehmen sehen sich in ihren Ver tenziellen Konkurrenten beschränkt. Die vor: Zusammenschluss ergibt sich folglich dara gend aktuelle und potenzielle Konkurrenter dem Zusammenschluss disziplinieren werde

105. Hierzu sind untenstehend zunächst di Hinsicht abzugrenzen. Danach ist zu unters den Stellung die Möglichkeit der Beseitigung sammenschlussvorhaben eine qualifizierte Abs. 2 Bst. aKG begründet oder verstärkt.

106. Grundsätzlich erfolgt die Beurteilung v in denen nicht alle am Zusammenschluss bı stellen bei einem Zusammenschlussvorhak diesem Fall käme es zu keinen Marktanteils: einen Einfluss auf die Wettbewerbssituatior WEKO je nachdem auch Bereiche, in deneı teiligten bestehen und keine Marktanteilsad:

B.4.1 Relevante Märkte

107. Zur Beurteilung, ob Anhaltspunkte de Zusammenschluss eine marktbeherrschend mäss Art. 11 Abs. 3 VKU die sachlichen ı sachlich relevante Markt alle Waren und L hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres v ierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 B Gebiet umfasst, in welchem die Marktgegen ren oder Leistungen nachfragt oder anbiete

ng von Radio- und TV- Werbezeit in der franzöin ausgeschlossen werden. Es besteht mithin eine Art. 9 Abs. 4 KG.

4 KG sind somit erfüllt, und das vorliegende Zun der Auffassung der Zusammenschlussparteien

schlussvorhabens

Wettbewerbskommission den Zusammenschluss Auflagen zulassen, wenn die Prüfung ergibt, dass

rch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden

rhältnisse in einem anderen Markt bewirkt, welche Stellung überwiegt.

10 Abs. 2 Bst. a KG ist zunächst zu untersuchen, gt. Gemäss Art. 4 Abs. 2 KG gelten einzelne oder snd, wenn sie auf einem Markt als Anbieter oder en Marktteilnehmern in wesentlichem Umfang un-

"haltensspielräumen durch ihre aktuellen und poaussichtliche Marktstellung der Parteien nach dem us, ob nach Realisierung ihres Vorhabens genü- | verbleiben, die das Verhalten der Parteien nach N.

e relevanten Märkte in sachlicher und räumlicher suchen, ob bei einer etwaigen marktbeherrschen- ) wirksamen Wettbewerbs besteht, mithin das Zu- / marktbeherrschende Stellung gemäss Art. 10

on Zusammenschlussvorhaben auch für Bereiche, steiligten Unternehmen tätig sind. Möglicherweise en die Beteiligten potenzielle Konkurrenz dar. In additionen. Allerdings hätte der Zusammenschluss 1 in den betroffenen Bereichen. Deshalb prüft die 1 keine Überlappungen in den Tätigkeiten der Beditionen erfolgen oder zu erwarten sind.

für bestehen, dass durch einen meldepflichtigen e Stellung begründet oder verstärkt wird, sind geind räumlichen Märkte zu bestimmen, wobei der eistungen umfasst, die von der Marktgegenseite orgesehenen Verwendungszweckes als substitust. a VKU) und der räumlich relevante Markt das seite die den sachlichen Markt umfassenden Wa- (vgl. Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

108. Ausgangspunkt der Bestimmung der s schäftstätigkeit der am Zusammenschluss k

109. [A] ist im Presse- und Zeitschriftenber formen.

110. Im Bereich OOH-Werbung ist [A] mit | und Pendlermedien) kontrolliert [A] alleine o Werbung 29 Websites.'??

111. Gesamthaft erzielte die [A] im Jahr z (1005 im Jahr 2016), wovon 24.1 % (22.5 ° gungen, 15.7 % (16.1 %) auf das Geschäfts Geschäftsfeld Bezahlmedien fallen.'?°

112. [B] ist ein Werbevermittlungs- und -v im Bereich elektronische Medien (TV, Ra Werbung tätig ist. Im Einzelnen ist [B] in de und regionale TV-Werbung, nationale und sche Online-Firmenwerbung sowie OOH-W:

113. Gemäss Bundesverwaltungsgericht « Marktes aus Sicht der Nachfrager als Markte Produktes.'?* Massgebend ist dabei, welche ten Produkt in Wettbewerb stehen. Dies ist der verschiedenen Produkte gegeben ist, v des vorgesehenen Verwendungszwecks vi werden. Massgebend ist demzufolge, welch von bestimmten Leistungen diesen Bedarf ir eine zufriedenstellende Erfüllung ist es dabe identischer Weise erbracht wird, andererseit keit nicht ausreichend. Zudem sind für die / die Art und der Inhalt des jeweiligen wettbe tigen.'?

114. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen Art. 11 Abs. 3 VKU stets an der Marktgegen: kreten Gegebenheiten des gemeldeten Zu Daher ist die Marktabgrenzung grundsatzli Hierbei kann zwar auf Marktabgrenzungen | zurückgegriffen werden, dennoch sind über jeweils geltenden tatsächlichen Umstände :

122 Meldung, Beilage 4.

richt_de.pdf, zuletzt besucht am 13.08.2018.

124 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1: Preispolitik Swisscom ADSL, B-7633/2009, E. V

125 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1: Preispolitik Swisscom ADSL, B-7633/2009, E. V

achlich und räumlich relevanten Märkte ist die Geeteiligten Unternehmen.

eich tätig und betreibt verschiedene Online-Platt-

C] aktiv. Im Bereich Print-Medien (Bezahlmedien der mit Dritten 28 Printtitel und im Bereich Online-

2017 einen Betriebsertrag von 974 Mio. Franken 4) auf das Geschäftsfeld Marktplätze und Beteilifeld Pendlermedien und 60.2 % (61.4 %) auf das

armarktungsunternehmen, welches insbesondere dio und Online) als auch im Bereich der OOHn nachfolgenden Werbebereichen tätig: nationale regionale Radio-Werbung, statische und dynamierbung.

arfolgt die Abgrenzung des sachlich relevanten yegenseite, d. h. der Abnehmer eines abgesetzten Waren und Dienstleistungen mit einem bestimmimmer dann der Fall, wenn die Austauschbarkeit veil sie aufgrund ihrer Eigenschaften, Preise und on den Nachfragern als gleichwertig angesehen > Produkte aus Sicht eines objektiven Nachfragers | akzeptabler Weise zufriedenstellend erfüllen. Für i einerseits nicht erforderlich, dass die Leistung in s ist eine bloss teilweise gegebene Austauschbar- ‚bgrenzung des sachlich relevanten Marktes auch werbsbeschränkenden Verhaltens zu berücksich-

, dass sich die Marktabgrenzung somit gemäss seite orientiert. Die Marktabgrenzung hat den konsammenschlussvorhabens Rechnung zu tragen. ch in jedem Einzelfall von Neuem vorzunehmen. n ähnlich gelagerten Zusammenschlussvorhaben nommene Marktabgrenzungen im Hinblick auf die zu prüfen und bei abweichenden Umständen den

Investor%20Relations/Deutsch/2017 geschaeftsbe-

4. September 2015 in Sachen Sanktionsverfügung —

4. September 2015 in Sachen Sanktionsverfügung — .1.3.d.

tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen den.'?° Dies bestätigt auch das Bundesgeri dass die Bestimmung des relevanten Markt: somit auf einen strittigen Einzelfall fokussier

115. Der nachfolgende Abschnitt B.4.1.1 e marktung von Werberaum und -zeit, die Be: auf Nutzer- und Werbemärkten unter dem dient auch dazu, die Zusammenschlusspart relevanten Marktgegenseiten zu skizzieren.

B.4.1.1 Vorbemerkungen zu den relevan

116. Zu den klassischen Medien- und Wert Werbung in Online-Medien, Zeitungen und . bung) und Kino-Werbung gezählt. Aufgrund men [B] und [A] zusammen in fünf (Fernse bung) der sechs klassischen Medien- und V

B.4.1.2 Vorbemerkungen zu Nutzer- und

117. Ausgehend von den Geschäftstätigke auch Werbemärkte relevant. Wie sich nachf von zwei- oder mehrseitigen Märkte auf.'? Fragestellungen im Zusammenhang mit Plat die Marktabgrenzung sowie den auf den F Netzwerkeffekten und deren Effekte auf de werden die Märkte für die Vermittlung und Plattformmärkte analysiert.

118. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, o seitigkeit auch bei vergleichsweise tiefen M. herrschende, Stellung ergeben kann (siehe

B.4.1.3 Austauschbeziehungen in Medie

119. Im vorliegenden Zusammenschlussvec der Vermittlung und Vermarktung von Wert

126 Vgl. RPW 2017/4, 583 Rz 46, Tamediaj/Trad dia/Tradono Denmark/Tradono Switzerland; RP\ RPW 2014/4, 762 Rz 33, Tamedia/home.ch.

127 Urteil des BGer 2C_79/2014 vom 28. Januar

128 JEAN-CHARLES ROCHET/JEAN TIROLE, Platforrr the European Economic Association, 1(4), 990-1

chungsplattformen fur Hotels; RPW 2016/1, 316 ff., Six/Terminals mit Dynamic Currency Conver. bilfunk; RPW 2005/2, 312 ff., Tamedia AG/Edipr karten-Interchange Fee.

‚ um systematische Fehlentscheide zu vermiecht in seiner Rechtsprechung, indem es ausführt,

ss an die Sicht der Marktgegenseite anknüpft und t. 127

rläutert, ausgehend von der Vermittlung und Veriehungen zwischen den einzelnen Marktakteuren Aspekt einer Plattformkonstellation näher. Dies eien in ihrem Marktumfeld zu lokalisieren und die

ten Märkten

jegattungen werden TV-Werbung, Radiowerbung, Zeitschriften, Aussenwerbung (Out-of-Home-Werihrer Geschäftstätigkeit sind die beiden Unternehh-, Radio-, Online-, Print- und Out-of-Home Wer- /erbegattungen in der Schweiz tätig.

Werbemärkten

siten von [B] sind vorliegend sowohl Nutzer- als olgend zeigt, weisen diese Märkte Charakteristika > Die WEKO hat sich schon verschiedentlich mit tformmärkten, den Schlussfolgerungen daraus für lattformen entstehenden direkten und indirekten n Wettbewerb auseinandergesetzt.'?? Vorliegend Vermarktung von Werbeinventar als mehrseitige

ass sich bei Plattformmärkten aufgrund der Zweiarktanteilen eine starke, gegebenenfalls marktbedazu auch Abschnitt B.4.2).

nmärkten

jrhaben ergeben sich die relevanten Märkte aus Jjeinventar von Dritten und von [A]. Hierbei gilt es

ono Switzerland; RPW 2016/1, 268 Rz 68, Tame- N 2015/3, 442 Rz 98, Axel Springer Schweiz/Ringier,;

2015, E. 3.2.

| Competition in Two-Sided Markets, 2003, Journal of 1029.

SwissSign; RPW 2016/1, 91 ff. Rz 183 ff, Online-Bu- Rz 157 ff., SRG, Swisscom, Ringier, RPW 2011/1, 96 sion (DCC); RPW 2007/2, 283 ff., Terminierung Moesse SA/Homegate AG; RPW 2006/1, 65 ff., Kredit- zwischen vier Akt tareigner und We matischen Überbl

euren zu unterscheiden: Nutzer vo rbevermittler und -vermarkter. Die ick uber die Wechselbeziehungen :

ye ra [We Wahrnehmung \ des a Werbeinhalts „.““ Pr Nutzer ) Werk / —— 7 Medieninhlt \__

Cc. Direkte Beziehung zwischen Werbein\ betreibenden: Die direkte Beziehung benden findet in der Eigenvermarktul Vermarktung von Zeitungsraum einer den (bspw. wie Vermarktung von We gegenüber Werbetreibenden). Sie fin form statt.

d. Mittelbare Beziehung zwischen Werk Werbetreibenden über den Werbeveri zwischen Werbeinventareignern und ' schaltete Plattform, den Werbevermi Vermarktung von Werberaum und —z Transaktion zwischen dem Werbeinve Konstellation für den Plattformbetreib sichtlich.

122. Für die Zwecke des vorliegenden Zu: letzten beiden Beziehungen, die direkte Be [A]) und Werbetreibenden (c.) und die indir schengeschalteten Werbevermittlern und -v bei der Analyse auch die Nutzerseite von R

B.4.1.4 Bedeutung der Nutzermarkte

123. Bei den Werbemarkten spielen die Ni sie sowohl in ihrer Quantitat als auch in ihre jungere, altere, technikaffinere, wohlhabend beraumes und der Werbezeit auf Werbeträg massgeblich sind. Fur Werbetreibende sind Faktoren bei der Selektion von Werbetrager

124. Für die Werbetreibenden entsteht der ter (indirekt) und die Werbeinventareigner | von Werbeinhalt mit möglichst empfänglich Nutzer vorher lange suchen müssen (Redul

125. Die Werbetreibenden haben dabei eir umfassend und für die Werbebotschaft mög elle Käuferinnen bzw. Käufer des Produkts « höher der Nutzen für Werbetreibende aus indirekter Netzwerkeffekt für die Werbetreibe bzw. von potenziellen Käufern.

126. Sowohl die Reichweite des Nutzerkrei: keit für die Werbebotschaft werden durch d einflusst. Einerseits bieten diese Zugang zu nen und Zuhörer, Zuschauerinnen un Kernaktivitaten der Werbeinventareigner (bs kumulation von diversen umfangreichen Da ten Merkmalen (Wohnort, Haushaltsgrösse, chenden Nutzer. Durch Nutzer- und Nutzu Nutzer besser eruiert und die Werbung dar

‚entareignern (bspw. Websitesbetreiber) und Werzwischen Werbeinventareignern und Werbetreing des Werbeinventars statt. Ein Beispiel ist die Zeitung gegenüber interessierten Werbetreibenrberaum in der BZ Berner Zeitung durch die [A] det ebenfalls ohne dazwischengeschaltete Platteinventareignern (bspw. Websitesbetreiber) und nittler bzw. -vermarkter: Die mittelbare Beziehung Werbetreibenden findet über eine dazwischengetler und -vermarkter statt. Ein Beispiel wäre die ait im TV-Sender 3Plus durch [B]. Eine (allfällige) ntareigner und dem Werbetreibenden ist in dieser er, den Werbevermittler und -vermarkter nicht ersammenschlussvorhabens sind insbesondere die :ziehung zwischen Werbeinventareignern (bspw. >kte zwischen diesen beiden Akteuren mit dazwiermarktern (bspw. [B]) relevant (d.). Daneben ist alevanz.

ıtzer des Werbeinventars eine wichtige Rolle, da r Qualität im Sinne einer Typisierung (bspw. eher ere, sportlichere etc.) für die Attraktivität des Werern (bspw. bestimmte TV-Sender, Zeitungen etc.) insb. die Reichweite und der Werbedruck wichtige n.

Mehrwert, den die Werbevermittler bzw. -vermarkdirekt) generieren, durch das Zusammenbringen en Nutzern, ohne dass die Werbetreibenden die tion der Transaktionskosten).

1 Interesse daran, dass der Nutzerkreis möglichst lichst empfänglich ist. Je mehr Nutzer als potenzi- Jurch die Werbung erreicht werden können, desto ihrer Werbung. M.a.W.: Es resultiert ein positiver nden aus der Grösse des Netzwerks von Nutzern

ses als auch das Wissen um dessen Empfänglichie Werbevermittler bzw. Werbeinventareigner be- ı einem Pool an Nutzern (Leserschaft, Zuhörerind Zuschauer), andererseits ermöglichen die ;pw. der Betrieb von Online-Applikationen) die Ak- ‘en zum Nutzungsverhalten und/oder zu bestimm- Alter, Geschlecht, Einkommen etc.) der entsprengsdaten können die Bedürfnisse der einzelnen it gezielter platziert werden.

127. So können durch die Kombination die werden - es resultiert ein attraktiveres Ange nen inhaltlich und zeitlich zielgerichteter nac gerichtet werden (Targeted Advertising). Di nation der jeweiligen Plattformen (TV, Ra Kampagne eines Werbetreibenden zum Ein: der Technologien und Expertise — für das : und den zielgerichteten Einsatz im spezifisc

128. Das Volumen und die Qualität der Nut: satztechnologien und die Expertise beeinflu bevermittlers bzw. der Werbeträger.

129. Diese Aspekte betreffend die Reichw und die Kombination von Nutzungsdaten w menschlussvorhabens mitberücksichtigt.

B.4.1.5 Entwicklungen in den Schweizer

130. Im Zeitraum 2005 bis 2016 blieben o Print, Online, Kino und übrige Medien (bsp etwa stabil. Eine auf publizistische Medien t daktionellen Inhalten) zeigt, dass die Werbe: stabil geblieben sind, gewachsen ist allerdin

131. Während der Online-Bereich weiter « weist, verliert die Presse markant an Netto-l einnahmen von etwa 2 Mia. Franken um & Einnahmen der TV-Werbung (inkl. Sponso jene aus der Radiowerbung (inkl. Sponsorinc und seit 2013 wieder sinkenden Tenden Werbeeinnahmen ist auf die Zunahme der land, namentlich auch solchen mit kleinen N

132. Gemäss BAKOM'* ist davon auszug¢ fortsetzen werde. Der Pressebereich werde an Werbeeinnahmen verlieren, während « gleichbleiben und jene aus dem TV-Bereic werde ebenfalls zunehmen. Allerdings würde

130 BAKOM, «Auswirkungen von Werbebeschrät KVF-N, 22. Januar 2018, Abschnitt 2.2.

131 BAKOM, «Auswirkungen von Werbebeschrät KVF-N, 22. Januar 2018, Abschnitt 2.2.

132 BAKOM, «Auswirkungen von Werbebeschrät KVF-N, 22. Januar 2018, Abschnitt 2.3, mit Verv 2021, Länderreport Schweiz. Freiburg i. Br.

ser Daten Werberaum und -zeit effektiver genutzt bot von Werberaum und -zeit. Werbeinhalte könh den einzelnen Nutzern bzw. Nutzergruppen auses betrifft auch die Auswahl und/oder die Kombidio, Online oder Print), die für eine bestimmte satz kommen sollen. Dazu bedarf es entsprechen- Sammeln, Aufbereiten, Kombinieren, Analysieren hen Werbeprozess.

zungsdaten, die Verarbeitungs-, Analyse- und Einssen damit auch die relative Attraktivität des Wersite, die Möglichkeiten zum Targeting Advertising erden bei der Prüfung des vorliegenden Zusam-

Werbemärkten

ie Werbeinnahmen in den Bereichen TV, Radio, w. Aussenwerbung oder Adressverzeichnisse) in yeschrankte Betrachtung (nur Werbeträger mit reeinnahmen seit der Finanzkrise insgesamt in etwa gs der Online-Bereich.'?°

in Wachstum in den Netto-Werbeumsatzen auf- Jmsätzen. Von 2011 bis 2016 sanken ihre Werbetwa einen Drittel auf rund 1.2 Mia Franken. Die ring) sind seit 2009 leicht angestiegen, ebenfalls J), wobei letztere aber auf tiefem Niveau verharren z aufweisen. Der leichte Anstieg bei den TV- Vermarktung von Sendern aus dem In- und Auslarktanteilen, zurückzuführen. '?!

shen, dass sich die bisherige Entwicklung in etwa gemäss diesen Prognosen bis im Jahr 2021 weiter lie Werbeeinnahmen im Radio-Bereich in etwa h leicht zunehmen würden. Die Online-Werbung > das gesamte Werbevolumen leicht zurückgehen.

ıkungen bei der SRG, Bericht des BAKOM an die

ıkungen bei der SRG, Bericht des BAKOM an die

ıkungen bei der SRG, Bericht des BAKOM an die veis auf PROGNOS (2017): Medien & Kommunikation

133. Die Werbeeinnahmen würden vor alle aus der Schweiz gebunden seien (Suchma ter, Social Media), steigen.'??

134. Eine wachsende Online-Werbung ist das Bundeskartellamt für das Jahr 2017 ein weiten Werbeumsatz im Online-Bereich aus gewachsen."® Innerhalb des Online-Bereic! tising) mit 54 % der Anzeigenumsatze den c mals die 100-Mrd.-US-Dollar-Marke knacke

B.4.1.6 Substitution von Werbekanälen : Mediaagenturen

135. Gemäss Praxis der WEKO stellen die wie auch Online-Werbung jeweils eigene se zum Zusammenschlussvorhaben Publigrou sueller Werbung, bestehend aus der Verm grenzt hat."?7

136. Im Zuge der Digitalisierung findet eine men statt, die auf dem Internet Protokoll (IP sich angestammte Fernmeldedienstanbieter gerichteten Akteuren konfrontiert sehen, ist diese Umstellung zunächst dazu, dass ange sen neuen Geschäftsfeldern aktiv werden u gen - dass die Trennung zwischen einzelne Radio) unscharfer wird.

137. Sowohl die Produktions- als auch die ‘ reich zunehmend konvergent. So können m Datenverarbeitung ermöglichen und das IP t über verschiedene digitale Netze verbreitet,

138. TV wird bspw. vermehrt online bzw. i versetzt. Die Programme werden dabei hä und sozusagen «integriert» konsumiert. Um Möglichkeit, Artikel mit erganzendem Video wohl den Artikel als auch das Videomater

133 BAKOM, «Auswirkungen von Werbebeschral KVF-N, 22. Januar 2018, Abschnitt 2.3.

134 Vgl. BUNDESKARTELLAMT, «Online Werbung», in der digitalen Wirtschaft», Februar 2018, S.1.

135 Vgl. https://www.wuv.de/medien/werbemarkt am 13.08.2018.

136 gl. https://www.wuv.de/medien/werbemarkt am 13.08.2018.

genbogen; RPW 2007/4, 615 Rz 104.

m in Bereichen, die nicht an publizistische Inhalte schinen, Rubrikenmärkte im Internet, Werbefensauch in anderen Ländern festzustellen. So weist e Schätzung von 204 Mrd. US-Dollar für den welt- .'3 Im Vergleich zum Vorjahr sei dieser um 14 % 1s erwirtschafte die Mobilwerbung (Mobile Adverrössten Teil. Mobile Advertising werde damit erstn und auf 110 Mrd. US-Dollar kommen.'%°

aus der Sicht von Werbetreibenden und

Werbekanäle Print-, Radio- und TV-Werbung sochlich relevante Märkte dar, wobei die WEKO bis pe/S1TV einen Markt für die Vermittlung audioviittlung von Kino-, Radio- und TV-Werbung abge-

Umstellung auf einheitliche Übertragungsplattfor- ) basieren. Nebst dem Telekomsektor, in welchem “mit neuen Geschäftsmodellen von oft global ausdavon auch der Medienbereich betroffen. So führt stammte Fernmeldedienstleister ebenfalls in diend — nun spezifisch auf den Medienbereich bezon Mediengattungen (insbesondere Online, TV und

Verteilungs- und Nutzungsebene ist im Medienbeit verschiedenen elektronischen Geräten, die eine ıinterstützen, Medieninhalte produziert werden, die empfangen und genutzt werden können.

ber ein IP-Netz geschaut — und dies oftmals zeitufig mit geschriebenen Online-Beiträgen ergänzt gekehrt eröffnet eine digitale Zeitungsausgabe die material zu verlinken. Der Nutzer kann damit soial online, zeitversetzt und mobil, z.B. über sein

ıkungen bei der SRG, Bericht des BAKOM an die Schriftenreihe «Wettbewerb und Verbraucherschutz

2017 online ueberholt erstmals tv, zuletzt besucht

2017 online ueberholt erstmals tv, zuletzt besucht

Tamedia AG/Espace Media Groupe; RPW 2009/3, f., Tamedia AG/Radio Basel 1 Werbe AG/Radio Re-

Smartphone, konsumieren. Zudem steht be IP-Netz in der Regel ein Rückkanal zur Verf

139. Diese Entwicklungen auf der Seite de: für die Seite der Werbetreibenden: Die Aus von der Mediengattung ab. Es sind vielmeh Zielgruppe, also etwa eine Breiten- vs. ein Merkmale der Kampagne bestimmen. So e Print und Radio eine zielgruppenspezifische schen Werbung auf Websites, sind dabei : dargestellte Konvergenz auf der Nutzerseite

140. Für die Anbieter von Werbevermittlunc gegruppen, die Werbetreibenden und die M gebote unabhängig, oder zumindest unabh Bündel gestalten können. Weiter eröffnet ihr des Werbekonsums und damit auch ein be den. Der Zeitpunkt, der Nutzer und der Kan dies umso besser, je umfangreicher und gen werden können.

141. Auch wenn es durch die zunehmend genz der einzelnen Medien kommt, geht die men, welche auf den einzelnen Werbeträg noch nicht austauschbar sind, so dass sicl nach Werbeträgern nach wie vor rechtfertig schen den einzelnen Werbeträgern geben | Markt für Vermarktung bzw. Vermittlung vc Vermarktung und Vermittlung von TV-Werl Vermarktung von Radiowerbezeit unterteilt.

142. Im Hinblick auf die Austauschbarkeit eine Befragung von Werbetreibenden und Bild. Zudem zeigte die Befragung, dass der

143. Aus den Antworten der befragten Un die Bestimmung der Werbeträger (Intermec spielt: Zielsetzung einer Kampagne (breit pagne), die Möglichkeit die jeweilige Zielgr benden Produkts, Marke, Kernbotschaft unc nes Werbetreibenden davon auszugehen is einzelnen Werbeträger für die Planung von ausrichtet.'*' Die WEKO stellte schliesslich 1 auch Werbetreibende unter bestimmten Vor:

(vgl. Rz 131 f.).

i der Ausstrahlung von TV-Programmen über ein ügung.

" Nutzer von Medien trägt wiederum Implikationen gestaltung einer Werbekampagne hängt weniger r die Art der Kampagne bzw. die zu erreichenden e Tiefenwerbung, und das Werbebudget, die die rmöglichen die vermehrt IP-basierten Kanäle TV, re Tiefenwerbung. Diese Kanäle, inkl. der klassiaus Sicht der Werbetreibenden durch die vorher stärker substituierbar.

ysdienstleistungen für zwei verschiedene Nachfraedien, bedeutet dies wiederum, dass sie ihre Anängiger, vom Medienkanal und integriert bzw. als en die digitale Werbung ein genaueres Monitoring sseres Reporting gegenüber dem Werbetreibenal können beobachtet und registriert werden; und auer diese registrierten Daten sind und verarbeitet

e Digitalisierung zu einer zunehmenden Konver- WEKO davon aus, dass die einzelnen Werbeforern möglich sind, gemäss der bisherigen Praxis 1 eine Unterscheidung nach Werbekanälen bzw. t, auch wenn es gewisse Wechselwirkungen zwikann. In jüngerer Praxis hat die WEKO auch den yn audiovisueller Werbung in einen Markt für die

yezeit sowie einen Markt für die Vermittlung und der einzelnen Werbeträger untereinander zeigte Mediaagenturen im Jahr 2015 kein einheitliches Online-Werbung eine immer stärkere Bedeutung

ternehmen konnte geschlossen werden, dass für liaplanung) eine Vielzahl an Variablen eine Rolle > Bekanntmachungskampagne oder Imagekamuppe zu erreichen, Eigenschaften des zu bewer- 1 Budget.'*° Weiter zeigte sich, dass aus Sicht eit, dass sich die Zusammenstellung des Mixes der Werbekampagnen am Verhalten der Beworbenen est, dass sowohl Media- und Werbeagenturen als aussetzungen gewisse Substitutionsmöglichkeiten

ingier.

ingier. Diese Entwicklung ist nach wie vor im Gange

ingier.

ingier.

zwischen den einzelnen Werbekanalen, ins und zielgerichteter Online-Werbung bestehe

144. Die Befragung von Werbetreibenden ı Zusammenschlussvorhabens bestätigt dies Werbetreibenden ausgehend von einer kan der einzelnen Werbekanäle und Werbeträge gers insbesondere seine Reichweite, der e Affinität relevant. Im Hinblick auf die Erfüllur ner Mediaplanung sind Werbekanäle und V bar. Diese zeigt auch die Befragung von W des vorliegenden Zusammenschlussvorhab

145. Daher werden vorliegend die Markt grenzt. Zudem werden zur Approximation | märkte bei der Analyse der Wettbewerbseff

B.4.1.7 Eigenvermarktung und Vermittlu Dritter

146. Die Zusammenschlussparteien bringe tens 2020 als eigenständiges Unternehmen [B] das Werbeinventar von [A] umfassend v

142 RPW 2016/1, 315 Rz 155 und 316 Rz 156, S

143 Diese Befunde decken sich auch mit den Erg gangspunkt für die Platzierung einer Werbekam| oder Mediaagenturen ist meistens eine Mediapl: schen Media-Analyse und -planung einen mdglic der gewünschten Zielgruppe zu bestimmen. Dat welche Medien belegt werden sollen, um die zu\ nikationsziele zu realisieren. Daraus ergibt sich « gegeben, und die Mediaplanung erfolgt einerseit baren Kommunikationszielen und andererseits L Budgets (vgl. dazu UNGER FRITZ, FUCHS WOLFG/ sche Grundlagen und praktische Anwendungen, S.1). Massgeblich für die Mediaplanung und ihre Zielgruppen-, Reichweiten-, Werbedruckbestimn Werbezielen und unter Berücksichtigung des be

144 So antwortet die [VVV], dass die Werbekanäl ankomme, welche Kriterien bei der Selektion voi auf Frage 4 des Auskunftsbegehrens an Mediaa antwortet auf dieselbe Frage, dass jeder Kanal s und diese auf Basis der Aufgabenstellungen der Marktumfeldes abgewogen würden. Gewisse Ke kampagnen auf Plakaten oder im TV), wobei anı Suchmaschinenwerbung, act. 302). Auch die Ra 4 im Auskunftsbegehren an Werbetreibende, da Tausender-Kontaktpreis oder jeweilige CTR (Cli die Belegung/Aktivitäten durch Mitbewerber (sov

besondere zwischen zielgerichteter TV-Werbung n können. 42

ind Mediaagenturen im Rahmen des vorliegenden sen Befund. So treffen die Mediaagenturen und ıpagnenspezifischen Mediaplanung die Selektion ar.'43 Dabei sind nebst dem Preis eines Werbetrarzielbare Werbedruck, die Streuverluste und die 1g der kampagnenspezifischen Anforderungen ei- Verbeträger daher grundsätzlich nicht austauscherbetreibenden und Mediaagenturen im Rahmen ens.'**

> werbekanal- und werbeträgerspezifisch abgeder Reichweiten die korrespondierenden Nutzerakte berücksichtigt.

ng und Vermarktung von Werbeinventar

n vor, dass [B] nach der Übernahme bis mindesweitergeführt wird. Zudem sei nicht geplant, dass ermarkten werde (vgl. Rz 19 ff.).

ebnissen aus der Forschung zur Mediaplanung. Auspagne bzw. einer Werbebotschaft für Werbetreibende anung, die zum Ziel hat, im Rahmen einer systematishst effizienten Transport der Werbebotschaft(en) zu ei gilt es Fragen zu beantworten, wann und wie oft ‚or definierten operativen oder strategischen Kommu- Jas erforderliche Budget. Oftmals ist das Budget voris ausgehend von Marketing- und den daraus ableitinter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden \NG UND BURKARD MICHEL, Mediaplanung — Methodi- 6. Auflage, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, 2013, » Zielsetzungen ist daher das Zusammenspiel von nung, abgeleitet aus Marketing-, Kommunikations- und nötigten bzw. vorhandenen Werbebudgets.

e nicht austauschbar seien und es auf die Strategie

1 Werbekanälen und -formen relevant seien (Antwort genturen, act. 158.). Die Mediaschneider Bern AG seine Charakteristika mit Vor- und Nachteilen habe ‘Kunden, der Definition der Zielgruppen sowie des inale seien dabei austauschbar (bspw. Reichweiten- Jere Kanäle ihre klare Funktion hätten (bspw. die [H] iffeisen Schweiz Genossenschaft antwortet auf Frage ss die Kriterien Affinität, Reichweite in der Zielgruppe, ck-Trough-Rate, Anm. des Sekretariats) und zudem veit bekannt) relevant sind (act. 259).

147. Gemäss Meldung sei [B] ein reiner W kein eigenes Werbeinventar. [B] vermittle bz von Dritten.'*

148. Umgekehrt sei [A] nicht im Bereich de tar von Dritten tätig und vermarkte eigene \\ werden könne."

149. Demzufolge werden die Zusammensc wohl in der Eigenvermarktung von Werbein\ bevermittlung und -vermarktung (vorwiegen

150. Aus Sicht der Werbetreibenden und ! sultat einer Mediaplanung hinsichtlich der zı ob und wenn ja, in welchem Ausmass die: einem Anbieter gewählt werden sollen bzw.

151. Weiter muss der Werbetreibende bzw mass er seinen Bedarf an Werberaum und bei Eigenvermarktern deckt.

152. Insofern muss der Werbetreibende bz von Werberaum und -zeit mindestens entlar indirekt und (2) von einem Anbieter (Eigen\ tern (Eigenvermarkter oder Vermittlern). Da zugskanälen, indem (1) [zwei Optionen] mit

153. Die Befragung der Werbetreibenden tauschbarkeit der vier Bezugskanäle von W betreffend die generelle Austauschbarkeit t aus deren Sicht ergeben. Vielmehr werden - pagnenplanung sowohl inhaltlich als auch Ü nale von einzelnen Werbetreibenden oder | werbenden Produkte variiert und/oder komb Mediaagentur vor, dass die Bezugskanäle | den.'*7

154. Bei allen vier Bezugskanälen bestehe tem Mediaplan unterschiedlich stark ausfall bzw. der Bezugskanäle je nach Mediaplan Werbekampagnen, welche Einzelbuchunge scheiden sich diverse der befragten Mediaa direkte Nachfrage. Als Argumente hierfür g

145 Meldung, Rz 93 und 100. 146 Meldung, Rz 92.

147 Vgl. Antwort der [WWW] zu Frage 10 des Au: mass ihrer Antwort zu Frage 9 des Auskunftsbe« [XXX] primär die Charakteristik einer bestimmte: kanals relevant.

/erbevermittler und -vermarkter und verfüge Uber zw. vermarktet ausschliesslich das Werbeinventar

r Vermittlung bzw. Vermarktung von Werbeinven- /erbeträger, auf welchen Firmenwerbung platziert

shlussparteien nach der erfolgten Übernahme so- ‚entar (vorwiegend durch [A]) als auch in der Werd durch [B]) tätig sein.

Viediaagenturen stellt sich — ausgehend vom Re- ı belegenden Werbekanäle — zunächst die Frage, se Werbekanäle aus einer Hand, das heisst von können.

. die Mediaagentur entscheiden, in welchem Aus- -zeit bei Werbevermittlern und -vermarktern und

w. die Mediaagentur betreffend den Bezugskanal 1g von zwei Dimensionen entscheiden: (1) direkt / ermarkter oder Vermittler) / von mehreren Anbieraus ergeben sich mindestens vier Arten von Be- (2) [zwei Optionen] kombiniert werden.

und Mediaagenturen hat hinsichtlich der Auserberaum und -zeit keine eindeutigen Ergebnisse zw. Nicht-Austauschbarkeit dieser Bezugskanäle - ausgehend von Mediaplänen, welche nach Kamber die Zeit hinweg variabel sind — die Bezugska- Viediaagenturen über die Gesamtheit ihrer zu beniert. In diesem Kontext bringt beispielsweise eine e nach Ergebnis der Mediaplanung gewählt würn Vor- und Nachteile, wobei diese je nach konkreen können und somit die Wahl des Bezugskanals unterschiedlich ausfallen kann. Insbesondere bei n eines bestimmten Werbeträgers erfordern, entgenturen und Werbetreibenden tendenziell für die enannt werden insbesondere der direkte Kontakt

skunftsbegehrens an Mediaagenturen (act. 261). Geyehrens an Werbetreibende (act. 291) ist auch für die 1 Werbekampagne für die Entscheidung des Bezugs- und die Nähe zum Medium"*® sowie das V« sonen'# mit persönlicherem Service'®°. We für die Definition des Werbeinhalts'?' sowie die grössere Flexibilität’? hinsichtlich der F rekten Vermittlern eine massgebliche Rolle.

155. Hingegen ist die direkte Nachfrage be mix zu buchen ist, nicht geeignet.'°* Unter gegenüber der indirekten Nachfrage mit eir bunden.'S® Falls bei verschiedenen Werbeir eingekauft werden soll, ermöglicht die Buch einer Hand.’ Bei der Buchung eines Medi die Bündelung von mehreren Medien zusätz Nachfrage wurden etwa die erhöhte Effizien:

148 \/gl. Antwort des [V] ([V]) zu Frage 10 des Au wort der [YYY] zu Frage 10 des Auskunftsbeger Bereich Online/Digital: vgl. Antwort der [U] AG z ren (act. 238).

149 Antwort des [V] zu Frage 10 des Auskunftsbe

150 Vgl. Antwort der [AA] SA zu Frage 10 des Au

151 Vgl. Antwort der [SSS] zum Auskunftsbegehr

152 Beispielsweise führt die [U] AG in ihrer Antwc agenturen aus, dass bei Direktbuchungen mehr disiertem Werberaum vorhanden sei (act. 122). | Auskunftsbegehrens bestehen auch aus Sicht d lungsmöglichkeiten zugunsten der Werbetreiben

153 Vgl. Antwort der [UUU] zu Frage 9 des Auskt

154 Gemäss der Antwort der [AA] SA zu Frage 11 296) wären Direktbuchungen in diesem Fall kos

155 Gemäss der Antwort der [U] AG zu Frage 9 0 ermöglichen indirekte Buchungen bei crossmedi

156 Gemäss der Antwort des [V] zu Frage 10 des gilt dies etwa für die Buchung von Werbung bei | sen Zeitungen über die [B] AG.

157 Die [X] AG führt hierzu in ihrer Anwort zu Fra (act. 195) an, dass sich je nach bevorzugtem Me möglichkeiten ergeben würden, etwa bei einer K Fall sei der Aufwand bei der direkten Buchung h müsse; Gemäss der Antwort der [Y] Switzerland treibende (act. 180) kommt es vor, dass für im P gewährt werden.

158 Vgl. Antwort der [Z] (Schweiz) GmbH zu Frag (act. 290).

jrhandensein direkter, kompetenter Ansprechperiter spielen etwa die kurzen Entscheidungswege ‘die besseren Verhandlungsmöglichkeiten'®? und latzierung des Werbeinhalts für die Wahl von dii komplexen Kampagnen, für welche ein Mediendiesen Voraussetzungen sind Einzelbuchungen 1em finanziellen und zeitlichen Mehraufwand verwentareignern im gleichen Werbekanal Werbung ung über einen Vermittler die Gesamtplanung aus amixes aus einer Hand kann der Aufwand durch lich reduziert werden. '?’ Als Vorteile der indirekten z bei der Verhandlung und Abwicklung genannt. '°®

skunftsbegehrens an Werbetreibende (act. 234); Antrens an Mediaagenturen (act. 156); in Bezug auf den u Frage 9 des Auskunftsbegehrens an Mediaagentugehrens an Werbetreibende (act. 234). skunftsbegehrens an Mediaagenturen (act. 296). en an Mediaagenturen (act. 122).

rt zu Frage 9 des Auskunftsbegehrens an Medien- Spielraum für das Implementieren von nicht standar- Gemäss ihrer Antwort zu Frage 10 des betreffenden er [TTT] bei direkten Buchungen bessere Verhandden (act. 301).

ınftsbegehrens an Werbetreibende (act. 295).

) des Auskunftsbegehrens an Mediaagenturen (act. en- und zeitaufwändig.

es Auskunftsbegehrens an Mediaagenturen (act. 122) ale Kampagnen oftmals optimalere Konditionen.

‚ Auskunftsbegehrens an Werbetreibende (act. 234) verschiedenen Radiosendern über [W] oder bei diverge 10 des Auskunftsbegehrens an Mediaagenturen »dienmix medienkanalübergreifende Verhandlungsombination von Print- und Online-Werbung. In diesem öher, da jedes Medium einzeln gebucht werden

AG zu Frage 10 des Auskunftsbegehrens an Werbeaket eingekaufte Werbung gegebenenfalls Rabatte

je 10 des Auskunftsbegehrens an Werbetreibende

Im Weiteren geht aus der Befragung hervoı buchungen die Flexibilität für individuelle LÄ Abhängigkeiten besteht. '°

156. In diesem Zusammenhang ist auf den der Werbeflächen vorwiegend entweder dı integrierten Vermittler stattfindet, sodass ei marktung im Printbereich vorliegend nicht z

157. Demnach werden für die Beurteilung d relevanten Märkte — mit Ausnahme des Pri und Mediaagenturen auch nach direktem un aus Sicht der Werbetreibenden und Mediae Werbeinventar und Vermarkter von eigenen Ob und inwiefern diese Trennung, insbeson« von eigen- bzw. direktvermarkteten Werbek häuser (Online, TV, Radio, OOH), auch m kann derzeit und vorliegend noch offen gela

B.4.1.8 Vorbemerkung zur Vermittlung u

158. Bei den Märkten für die Vermittlung ui lyse der Wettbewerbsverhältnisse auf die schlussparteien erwirtschaften, abgestellt. | mittlung und Vermarktung von TV-Werbezei Radio-Werbezeit, die Marte für Vermittlung ı dynamische Online-Werbeflächen sowie dei mit lassen sich keine Aussagen darüber mac parteien im Bereich der Vermittlung und Ve zu denjenigen ihrer Wettbewerber sind.

159. Dennoch lassen sich bereits aus den rungen hinsichtlich der Stärke der Zusamme auf diese Weise auch allfällige konglomerate luiert werden. Dies gilt insbesondere für die \ Werbung und die erzielten Werbeeinnahme

160. Insbesondere werden im Rahmen d auch die nachfolgenden indirekten Netzwer! formen berücksichtigt:

- Indirekte Netzwerkeffekte von We aagenturen: Die Attraktivität einer V Werbetreibende steigt mit der Quan ger, welche von Werbeinventareigne auch die erzielbare Werbereichweit mit Werbeinventareignern werden de levanten Grössen (Umfang, Qualität,

159 Vgl. Antwort der [AA] SA zu Frage 10 des Au

160 gl. Antwort des [BB] zu Frage 10 des Ausku

', dass die indirekte Nachfrage gegenüber Direktsungen einschränkt'®? und ein höheres Risiko für

Printmärkten festzustellen, dass die Vermarktung

ırch die Verlage selbst oder durch einen vertikal ne Unterscheidung zwischen Eigen- und Drittverveckmässig ist.

es vorliegenden Zusammenschlussvorhabens die ntbereichs — aus der Sicht von Werbetreibenden d indirektem Bezugskanal abgegrenzt. Das heisst, igenturen gehören Vermittler und Vermarkter von 1 Werbeinventar nicht zur gleichen Angebotsseite. Jere vor dem Hintergrund allfälliger Erweiterungen anälen und -trägern im Portfolio grosser Verlagsittel- bis langfristig vorgenommen werden muss, ssen werden.

ind Vermarktung von Werbeinventar Dritter

nd Vermarktung von Werbeinventar wird zur Ana- : Bruttowerbeumsätze, welche die Zusammen- Jies betrifft insbesondere die Märkte für die Vert, die Märkte für Vermittlung von Vermarktung von ind Vermarktung von Werberaum für statische und n Markt für Aussenwerbung (OOH-Werbung). Da- ‚hen, wie hoch die Margen der Zusammenschlussrmarktung von Werbeinventar Dritter im Vergleich

vermittelten Bruttowerbeumsätzen Schlussfolgenschlussparteien im Markt ziehen. Zudem können > Effekte (siehe dazu Abschnitt B.4.4) besser evaermittelten Werbeumsätze im Bereich der Onlinen für die Bereitstellung von Online-Werbeflächen.

ar Portfolio-Effekte (siehe dazu Abschnitt B.4.4) keffekte auf Vermittlungs- und Vermarktungsplattrbeinventareignern auf Werbetreibende/Medi- Verbevermittlungs- und Vermarktungsplattform für ‘itat und Qualität der Werbekanäle und Werbeträrn bereitgestellt wird. Hierbei spielt insbesondere > eine wichtige Rolle. Anstelle von Marktanteilen her diese für Werbetreibende/Mediaagenturen re- Reichweite etc.) bei der Wettbewerbsanalyse auf

skunftsbegehrens an Mediagenturen (act. 296).

inftsbegehrens an Werbetreibende (act. 182).

den Werbemarkten mit Werbetreibe tigt.

- Indirekte Netzwerkeffekte von W ventareignern: Im Gegensatz zu de Werbetreibende/Mediaagenturen läs fekte bzw. die Sogwirkung von W Marktgegenseite, die Werbeinventar den/Mediaagenturen und entsprech Werbetreibenden/Mediaagenturen a sind an möglichst hohen Werbeums interessiert und nicht an Werbetreib welcher sie die Werbevermittlungstungen entschädigen, sind es die We sen.

161. Werbeinventareigner sind insofern au gen Input, das Werbeinventar, anbieten un fungieren in diesem Sinne auch als Nachfr. sätze abzüglich der Kommission entspreche marktungsplattformen den Werbeinventarei lungs- und Vermarktungsplattformen geger dem erzielten bzw. erzielbaren Werbeumsa

162. Zur Eruierung der Wettbewerbsstärke als Anbieter von Werbeinventar gegenüber ventar von Werbeinventareignern wird demr sprechenden Marktanteile auf den Werbem andererseits auf die Quantität sowie auf die angebotenen Werbeinventars abgestellt.

B.4.1.9 Märkte im Bereich TV-Werbung

163. Im TV-Bereich wird vorwiegend zw TV-Werbung unterschieden. Werbetreibend Werbevermittler. Hingegen wird regionale T' marktet. Da sich aufgrund der Nachfrage c nationaler TV-Werbung wesentlich von der scheidet, rechtfertigt sich eine separate Mar

164. Beim Markt für Vermarktung und Verm zweiseitigen Markt. Die Werbetreibenden bz Vermarkter bzw. Vermittler die TV-Werbez« über den Vermarkter bzw. Vermittler an. LC TV-Sender und Werbetreibende zu unterscl

165. [...]. Da die Kommissionsgebühr der V mit einem Werbeinventar erzielten Umsatz bestehen [...].'°' Der Preis für die Ausstral Faktoren ab. Massgebend sind die Spotda

161 In Bezug auf die [B], vgl. nachfolgend, Rz 58:

nden/Mediaagenturen als Nachfrager berücksicherbetreibenden/Mediaagenturen auf Werbeinn Netzwerkeffekten von Werbeinventareignern auf st sich im Hinblick auf die indirekten Netzwerkeferbetreibenden/Mediaagenturen auf die andere eigner, besser auf die Umsätze mit Werbetreibenenden Marktanteilen auf den Werbemärkten mit Is Nachfrager abstellen. Die Werbeinventareigner ätzen aus der Vermarktung ihres Werbeinventars enden an sich. Abzüglich einer Kommission, mit und Vermarktungsplattformen für ihre Dienstleisrbeumsätze, die an die Werbeinventareigner fliesch Vorleistungserbringer, welche einen notwendi- J die Vermittlungs- und Vermarktungsplattformen ager nach diesem Werbeinventar. Die Werbeumn dann dem Preis, welche Vermittlungs- und Vergnern vergüten. Die Nachfragemacht der Vermittuber den Werbeinventareignern steigt damit mit tz mit Werbetreibenden/Mediaagenturen.

von Vermittlungs- und Vermarktungsplattformen Werbetreibenden und Nachfragern von Werbeiniach einerseits auf die Werbeumsätze und die entärkten mit Werbetreibenden/Mediaagenturen und Qualität (Umfang, Qualität, Reichweite etc.) des

ischen nationaler TV-Werbung und regionaler e buchen nationale TV-Werbung meist über einen V-Werbung meist durch die TV-Sender selbst verlurch die Werbetreibenden die Marktsituation bei Marktsituation bei regionaler TV-Werbung unterktabgrenzung.

ittlung von TV-Werbezeit handelt es sich um einen w. ihre beauftragten Mediaagenturen fragen beim sit nach. Die TV-Sender bieten die TV-Werbezeit aher ist zwischen den beiden Marktgegenseiten leiden.

Verbevermittler und -vermarkter in aller Regel vom abhangt und insofern gleichgerichtete Interessen lung eines TV-Werbespots hängt von mehreren uer, die Anzahl Zuschauer, die den Werbeblock voraussichtlich sehen werden, der Tausen: Faktoren. '®2

166. Die Vermarkter bzw. Vermittler, die ni genden TV-Sender gehoren, werden fur ihre entschädigt. '°°

167. In der Schweiz kann allgemein zwisc unterschieden werden: den offentlich-rechtli TV-Sendern und den privaten ausländisch Schweiz. Werbetreibende und Mediaagent für die Ausstrahlung von klassischen TV-We z.B. das Sponsoring von TV-Sendungen ge

168. Ein Schweizer Werbefenster entsteht ten TV-Programm gezielt auf das Schweizer Dies geschieht bei einem in der Schweiz ve: die Original-Werbung durch auf das Schwei:

169. Die Zusammenschlussparteien sind d der spezifisch auf bestimmte Zuschauergrt halb werden vorliegend keine Märkte für die TV-Werbezeit abgegrenzt.

170. Seit kurzem biete [B] mit einer technis dukte im Bereich der synchronisierten Werbt ziele auf die Nutzer, die während des TV-Ko net surfen. Dabei werde angestrebt, auf d auszuliefern, sobald der relevante Spot an komme eine von einem Drittunternehmen li kenne anhand des TV-Signals den TV-Spot

171. Die synchronisierte TV-Werbung ist ei sammle'®, sodass vorliegend kein separate gegrenzt wird. Gleichwohl muss beachtet w reren Bildschirmen (bspw. TV und Smartph« fur die Werbung und die Steigerung der Rei zeit und vorliegend kann eine weitergehend: werden.

162 Schlussbericht 32-0246: [B] Group TV-/Radic Guide 2013 von [ZZZ], S. 31).

163 Schlussbericht 32-0246: [B] Group TV-/Radic

164 Bspw. über die Teilung eines Werbeprogram: an die einzelnen Zielgruppen (bspw. bis 35-Jähr men) ausgestrahlt werden.

165 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

166 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

167 \/gl. bspw. [H], STERLING BRANDS UND IPSOS, « platform Consumer Behavior», U.S., August 201

d-Kontakt-Preis, die Zeitschiene sowie saisonale

cht zum gleichen Unternehmen wie die beauftra- > Vermarktungsdienstleistung mittels Kommission

hen drei Typen von Anbietern von TV-Werbezeit chen TV-Sendern der [Q], den privaten Schweizer en TV-Sendern mit einem Werbefenster für die Jren fragen TV-Werbezeit nach, die mehrheitlich rbespots, aber auch für andere Werbeformen wie nutzt werden.

dadurch, dass in einem in der Schweiz verbreite- Publikum ausgerichtete Werbung eingesetzt wird. 'breiteten TV-Programm aus dem Ausland, indem zer Publikum ausgerichtete Werbung ersetzt wird.

erzeit nicht im Bereich der zielgerichteten (d.h. in ıppen ausgerichteten) TV-Werbung tätig.’ Des- : Vermittlung und Vermarktung von zielgerichteter

ch anspruchsvolleren Synchronisierung neue Pro- ıng an. Dazu gehört das SynchScreen TV. Dieses nsums parallel mittels eines Smartphone im Interem Smartphone entsprechende Online-Werbung 1 TV ausgestrahlt werde. Fur die Spoterkennung

zenzierte Software zum Einsatz. Die Software er- ne neue Werbeform, mit der [B] erste Erfahrungen sr Markt für die synchronisierten TV-Werbung ab- =rden, dass die gleichzeitige Benutzung von mehne) zunimmt und dieses Nutzungsverhalten auch chweite und des Werbedrucks relevant ist.'°” Der- 2 Marktabgrenzung allerdings noch offengelassen

vermarktung, Rz 24 (mit Verweis darin auf Media

vermarktung, Rz 23.

ms in verschiedene zielgruppenspezifische Blöcke, die ige, Single-Haushalte, mit einem bestimmten Einkom-

26. April 2018, Rz 19 (act. 282 und 287). 26. April 2018, Rz 19 (act. 282 und 287).

«The New Multi-screen World — Understanding Cross- 2, [B] AUDIENCE UND MEC, «Multiscreener — die

B.4.1.9.1 Märkte für die Vermittlung | Werbezeit für national ausgerich

172. Auf den Märkten für die Vermittlung Werbezeit für national ausgerichtete TV-Wi bei ihm unter Vertrag stehenden TV-Sende ren und verkauft TV-Werbezeit. Hierbei erfc tete TV-Werbung.

173. Bei TV-Programmen sowie der darin

den einzelnen Sprachregionen unterschiede schweizweit empfangen werden können. E entsprechenden Märkte sprachregional abzı sammenschlussvorhabens ist daher ebenfa

B.4.1.9.2 Märkte für die Vermittlung | Werbezeit für regional ausgerich

174. Neben nationaler TV-Werbung bieten an, regionale TV-Werbung zu buchen. Die Z Bereich der Vermittlung und Vermarktung vo wird sich die Angebotssituation vor TV-Werbung (aber auch auf anderen Werb Ebene für die regional tätigen Werbetreibe: oder einsetzen wollen, durch den Zusamme auch den Bereich der regional ausgerichtete

aktiveren Nutzer?», Multiscreen Studie 2013, 10 dia/[B]-austria/insights/studien-und-research/mu studie.pdf?la=de-at, zuletzt besucht am 13.08.2( RESEARCH, «Millennials Coming of Age - Cha die 2016, abrufbar unter http://www.[B]austria.at tiscreen-studie-20 16_short.pdf?la=de-at, zuletzt UND INTERCATIVEMEDIA CCSP GMBH, Catch Me | abrufbar unter http://multi-screen.eu/Multi-Scree 13.08.2018, UNITED INTERNET MEDIA AG, Catch N studie, 2016, abrufbar unter https://www.united-i tungsstudien/catchmeifyoucan-teil2/, zuletzt bes

170 So antwortet [CC] SA auf Frage 6 (a) und (b) «Tous les intermédiaires peuvent intégrer [CC] c pour la publicité TV. Elle planifie certaines camp direct avec une ou quelques télévisions régional message spécifiquement sur une ou quelques re breuses années, un partenaire important pour [C forme d’une commission. Avec l’ouverture des fe les volumes planifiés par [B] ont nettement dimir des volumes envoyés par les agences média su pas de bénéficier des avantages d’un marché lik

und Vermarktung von nicht-zielgerichteter TVtete TV-Werbung'®

| und Vermarktung von nicht-zielgerichteter TVarbung vertritt der Vermarkter bzw. Vermittler die r gegenüber Werbetreibenden und Mediaagentu- Igt die Vermarktung meist für national ausgerichgezeigten Werbung kann grundsätzlich zwischen n werden, auch wenn die meisten TV-Programme s entspricht ebenfalls der Praxis der WEKO die igrenzen.'® Für die Zwecke des vorliegenden Zu- Ils von sprachregionalen Märkten auszugehen.

und Vermarktung von nicht-zielgerichteter TVtete TV-Werbung

zumindest lokale TV-Sender auch die Möglichkeit usammenschlussparteien bringen vor, dass [B] im n regionaler TV-Werbung kaum tätig sei. Dennoch . TV-Werbezeit für regional ausgerichtete ekanälen, bspw. Print) auf lokaler und regionaler ıden, die TV-Werbung als Werbemittel einsetzen nschluss verandern.'”° Daher rechtfertigt es sich, 2n TV-Werbung zu betrachten.

-2013, abrufbar unter http://www .[BJaustria.at/-/me- 118, [B] AUDIENCE, MEC UND MINDTAKE

ncen und Rezepte fur die Werbung, Multiscreen Stu- /-/media/[B]-austria/insights/studien-und-research/mulabgerufen am xy.xy.2018; UNITED INTERNET MEDIA AG f You Can! — Multi-Screen-Grundlagenstudie 2013, n-Grundlagenstudie-2013/, zuletzt besucht am

Je If you Can! 2.0 — Update Multi-Screen-Grundlagennternet-media.de/de/research/online-studien/gatucht am 13.08.2018.

com/Ringier. Ringier.

im Auskunftsbegehren an Werbeinventareigner:

lans leur plan media. [...] [B] est un acteur majeur agnes nationales sur le TRC, mais aussi parfois en es romandes si l’annonceur cherche a appuyer son sgions. En ce sens, [B] a constitué pendant de nom- ‚C] en termes d’apport d’affaire, rétribuée sous la snétres publicitaires suisses (M6, W9, puis TF1, ...), 1ué mais restent les plus importants parmi l'ensemble isses. Travailler avec un prestataire unique ne permet re et concurrentiel.»

175. Regionale TV-Werbung lässt sich zud ren, da aufgrund der nationalen Ausstrahlu viel zu gross wäre.

176. Für die Beurteilung des vorliegenden für die Vermittlung und Vermarktung von ni gerichtete Werbung nach Konzessionsgebie

B.4.1.10 Märkte im Bereich Radio-Werbur

B.4.1.10.1 Märkte für die Vermittlung |

177. Radiowerbezeit wird sowohl für die Au für andere Werbeformen wie z.B. das S| Schweiz können rund 65 Privatradios empf: den kann.'”? Den öffentlich-rechtlichen Rac klassischen Radiowerbespots verboten, da: laubt (Art. 14 RTVG"’%). Zudem existieren ve osender, wobei bei diesen nicht ersichtlich is in der Schweiz empfangene Radiosender ei werbung wird nachfolgend sowohl die Aus andere Werbeformen wie z.B. das Sponsori

178. Neben den öffentlich-rechtlichen Senc terrestrische Signal empfangbarer Radioseı biete der einzelnen Privatradios durch die | mit Werbung in einem einzelnen Privatradio werden.'’* Durch den Zusammenschluss zu zelnen Privatradios eine bessere Abdeckun dium Radio für die Schaltung von Werbun: Radiosender erhöht sich damit die Chance, 1 eingesetzt zu werden. So gibt die [DD] A Schweiz an.”

172 Vl. http://www.[W].ch/de-ch/radio/privatradio

173 Bundesgesetz Uber Radio und Fernsehen vo

174 Dies gilt nicht für den Webradiokonsum der je pulse «Webradiostudie 2011» zeigte sich, dass. wird. Hauptsächlich jüngere Radiohörer verwenc um Sender zu hören, die sie sonst nicht empfan Webradio gehört (https://www.mediapulse.ch/file studie_2011.pdf, zuletzt besucht am 13.08.2018 steigend. Während das Webradio 2011 gemäss von 6 % erreichte, waren es 2015 bereits rund 2: finition und der Leistungen des Service public de schen Medien vom 17. Juni 2016, 14).

175 Vgl. www.[DD].ch/pools.htm, zuletzt besucht

em nicht durch nationale TV-Werbung substituieng eines regionalen Werbespots der Streuverlust

Zusammenschlussvorhabens werden die Märkte cht-zielgerichteter TV-Werbezeit für regional austen (nachfolgend: KG) räumlich abgegrenzt.

und Vermarktung von Radio-Werbezeit'”'

sstrahlung klassischer Radiowerbespots als auch Jonsoring von Radiosendungen genutzt. In der angen werden, in denen Werbung geschaltet werlioprogrammen der [Q] ist die Ausstrahlung von 5 Sponsoring von Radiowerbung ist hingegen ersrschiedene über das Internet ausgestrahlte Radit, ob und inwieweit ausländische über das Internet n Schweizer Werbefenster anbieten. Unter Radiostrahlung klassischer Radiowerbespots als auch ng von Radiosendungen verstanden.

lern der [Q] erreicht kein in der Schweiz über das ıder eine nationale Abdeckung. Da die Sendegejeweilige Konzession klar vorgegeben sind, kann immer nur eine lokal begrenzte Reichweite erzielt sogenannten Radiowerbepools erreichen die eing bzw. eine höhere Hörerreichweite, die das Meg insgesamt attraktiver macht. Für die einzelnen ür überregionale und nationale Werbekampagnen G mehr als 16 verschiedene Radiopools in der

m/Ringier. markt-schweiz, zuletzt besucht am 13.08.2018. m 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40).

»weiligen Sender. Gemäss dem Bericht zur Mediader Radiokonsum über das Internet erst wenig genutzt Jeten zu diesem Zeitpunkt Webradio. Dies meistens, gen konnten. Über das Mobiltelefon wurde nur wenig

). Allerdings ist die Nutzung von Webradio signifikant dem zitierten Bericht (S. 10) eine Tagesreichweite

5 % (Bericht des Bundesrats zur Überprüfung der Der [Q] unter Berücksichtigung der privaten elektroniam 13.08.2018.

179. Werbezeit im Programm eines bestirr pool kann entweder direkt beim Sender ode tungsorganisation oder aber über einen Ve bucht werden. Vermarkter bzw. Vermittler zwischen den Werbekunden bzw. deren Me sendern bzw. Radiowerbepools auf der anc mittler besitzen Radiowerbe-Vermarkter bz Radiosender kann also noch andere Verma

180. Beim Markt für Vermarktung und Ver einen zweiseitigen Markt. Die Werbetreibenc beim Vermarkter bzw. Vermittler die Radiow werbepools bieten die Radiowerbezeit über

181. Die Vermarkter bzw. Vermittler erhalt einen prozentualen Anteil des von ihnen ge sion.'7®

182. Die Preisfestsetzungshoheit für Radi Sendern, wobei sich die Tarife für die Schalt Hörerzahlen, der Spotdauer sowie dem Aus

183. Hinsichtlich der Vermittlung von Radio i.S. [B] aus einer Marktbefragung hervor, di bung überwiegend Uber Vermittler, lokale ı dagegen vorwiegend direkt bei den einzelr pools) gebucht werde.'’® Dies lässt den Scl den bzw. deren Mediaagenturen die Direktk kein hinreichendes Substitut zur Buchung ü lokale oder regionale Werbekunden die Buc ternative zu einer Direktbuchung beim gewi

184. In Analogie zur ständigen Praxis der W bezeit erscheint es deshalb vorliegend als

mittlung und den Verkauf von nationaler Rac Verkauf von Radiowerbezeit für regionale W erfolgt, kann auf die Abgrenzung von region zeit für die Zwecke der vorläufigen Prüfun: verzichtet werden.

185. Gemäss Meldung seien die Märkte ir wenn nicht sogar national abzugrenzen. Au sender in sog. Radiowerbepools seien Prive eine überregionale oder nationale Werbekaı

186. Gemäss den Ausführungen der Zusa Radio auch im Radio-Bereich synchronisie:

176 Schlussbericht 32-0246: [B] Group TV-/Radic

177 Schlussbericht 32-0246: [B] Group TV-/Radic

178 Schlussbericht 32-0246: [B] Group TV-/Radic

178 Meldung, Rz 125 mit Hinweis auf RPW 2016,

imten Radiosenders oder bei einem Radiowerbear Werbepool bzw. der entsprechenden Vermarkrmarkter bzw. Vermittler von Radiowerbezeit gevon Radiowerbezeit fungieren hierbei als Mittler diaagenturen auf der einen Seite und den Radioleren Seite. Anders als TV-Vermarkter bzw. -Verv. -Vermittler in der Regel keine Exklusivität; der rkter bzw. -Vermittler beauftragen.

mittlung von Radiowerbezeit handelt es sich um Jen bzw. ihre beauftragten Mediaagenturen fragen erbezeit nach. Die Radio-Sender bzw. die Radioden Vermarkter bzw. Vermittler an.

en für ihre Dienstleistung von den Radiosendern nerierten Werbeumsatzes in Form einer Kommisowerbezeit liegt grundsätzlich bei den einzelnen ung von Radiowerbespots insbesondere nach den strahlungszeitpunkt richten. "77

werbezeit für die Schweiz ging in der Vorabklärung ass nationale bzw. national verbreitete Radiower- ınd regionale bzw. regional verbreitete Werbung 1en Radiosendern (oder regionalen Radiowerbeiluss zu, dass einerseits für nationale Werbekunuchung bei mehreren Radiosendern in der Regel ber einen Vermittler darstellt und andererseits für hung über einen Vermittler nicht als gangbare Alinschten Radiosender erscheint.

/EKO im Bereich der Bereitstellung von Radiowersachgerecht, einen sachlichen Markt für die Ver- Jiowerbezeit für die Schweiz abzugrenzen. Da der ferbung vorwiegend durch die Radiosender selbst alen Märkten für die Vermittlung von Radiowerbey des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens

ı räumlicher Hinsicht mindestens sprachregional, fgrund des Zusammenschlusses mehrerer Radiotradiosender auch für Werbekunden attraktiv, die mpagne buchen möchten.'’?

mmenschlussparteien biete [B] mit SynchScreen te Werbung an. Hier werde Online-Werbung auf

vermarktung, Rz 30. vermarktung, Rz 31. vermarktung, Rz 68.

dem Smartphone in Abhängigkeit vom Rac phone höre und zum Teil auch in Abhängig fert, der wiederum mittels geografischem L Produkt werde durch Swiss Radio World ve

187. Auch die synchronisierte Radio-Werbı fahrungen sammle'®', sodass vorliegend ke Werbung abgegrenzt wird. Gleichwohl mus: dungen eines Smartphones für die Werbung bedrucks relevant sein können. Derzeit und‘ zung allerdings noch offengelassen werden

B.4.1.11 Märkte im Bereich Online-Werbu

B.4.1.11.1 Märkte für die Vermittlung | Werbeflächen

188. Gemäss Praxis der WEKO ist zwisch Firmenwerbung (siehe nachfolgend Abschn von Online-Firmenwerbung zu unterscheid: Märkten für die Bereitstellung von statisch resp. Märkten für die Vermittlung von statisc unterschieden. '®2

189. Auf dem Markt für die Vermittlung vor WEKO auf der Anbieterseite die Vermittler \ tungen versuchen, Anbieter (Betreiber von \ ger (Werbetreibende) nach Online-Werbefl geseite befinden sich einerseits Werbetreibe damit Anbieter von Online-Werbeflächen, c beide Nachfragegruppen nicht in einem St komplementär sind, muss der Anbieter der pen separat bedienen und einen Austausch teln. Damit ist der Markt für die Vermittlung v Markt und kann grundsätzlich in die beiden Werbeflächen gegenüber Werbetreibenden flächen gegenüber Betreibern von Websites

190. Zudem ist bei der Marktabgrenzung : men zu unterscheiden. Fur die Zwecke des \

180 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

181 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

182 RPW 2016/1 287 Rz 28, Tamedia/[F]; RPW z

ligroupe.

lioprogramm, das der Nutzer auf seinem Smartkeit von seinem geografischen Standort ausgelieocation Targeting (GPS) ermittelt werde. Dieses rkauft.'®°

ing ist eine neue Werbeform, mit der [B] erste Erin separater Markt für die synchronisierten Radio- 5 beachtet werden, dass die technischen Anwen- } und die Steigerung der Reichweite und des Wervorliegend kann eine weitergehende Marktabgrenng

und Vermarktung von Werberaum für Onlinean einem Markt für die Bereitstellung von Onlineitt B.4.1.11.2) und einem Markt für die Vermittlung an. Bei beiden Märkten wird wiederum zwischen an sowie von dynamischen Online-Werbeflächen nen sowie von dynamischen Online-Werbeflächen

1 Online-Werbeflächen stehen gemäss Praxis der ‚on Online-Werbeflächen, die mit ihren Dienstleis- Nebsites) von Online-Werbeflächen und Nachfraächen zusammen zu bringen. Auf der Nachfrande und andererseits Betreiber von Websites und lie miteinander ins Geschäft kommen wollen. Da bstitutionsverhältnis zueinander stehen, sondern Vermittlungsdienstleistung beide Nachfragegrup- | zwischen den beiden Nachfragegruppen vermiton Online-Werbeflächen ein typischer zweiseitiger Teilmärkte Markt für die Vermittlung von Online- und Markt für die Vermittlung von Online-Werbeunterteilt werden. '®®

zwischen statischen und dynamischen Werbefor- /orliegenden Zusammenschlussvorhabens und im

26. April 2018, Rz 19 (act. 282 und 287). 26. April 2018, Rz 19 (act. 282 und 287).

2014/3, 523 Rz 61 ff., Swisscom/Publigroupe; RPW

ngier; RPW 2014/3 523 Rz 61, Swisscom/Pub-

Einklang mit der bisherigen Praxis der WE diesen Werbeformen eine Substitutionsbezi

191. Die Zusammenschlussparteien verne «dynamische» und «statische» Online-Wer die in der ganzen Werbebrache am wenigs beigehe. Wenn in der Beschlussbegründur dass zwischen statischen und dynamische bestünden, so sei dies schlicht und einfach f relevanten Markt. Sie liessen sich heute kaı nander über. Heute werde z.B. auch die «kle oder nutzerbezogen ausgeliefert und nach die Suchmaschinenwerbung als auch die N Werbetreibenden untereinander substituiert

192. Die Zusammenschlussparteien subst: sind vorliegend keine Anhaltspunkte gegebe werden müsste. Vielmehr ist auch vorlieger je nach Ziel, welches sie mit einer Werbekan der Bereitstellung bzw. Vermittlung von On des vorliegenden Zusammenschlussvorhab: Bereich gemäss bisheriger Praxis festgeha andere Marktabgrenzung, welche die versch line-Bereich noch granularer unterscheidet,

193. Basierend auf die in Abschnitt B.1.3 (F sen sich die Bannerwerbung dem Markt für : werkwerbung dem Markt für dynamische W

194. Sowohl für die Vermittlung und Verm auch für die Vermittlung und Vermarktung vc sätzlich eine schweizweite wie auch eine Dennoch ist davon auszugehen, dass nur i in der Schweiz lebende Internetnutzer ar schweizweiten oder sprachregionalen räun Für die Prüfung des vorliegenden Zusamr Sprachregionen (Deutschschweiz, französ grenzt.

185 Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R:

-KO ist nicht davon auszugehen, dass zwischen ehung besteht. '®*

inen diese Marktabgrenzung. Die Unterteilung in bung sei wohl jene Marktabgrenzung der WEKO, ten verstanden werde, da sie an der Realität vor- 1g nun sogar noch die Aussage gemacht werde, in Werbeformen keine Substitutionsbeziehungen alsch. Beide Werbeformen gehörten zum gleichen ım noch unterscheiden und gingen fliessend ineissische» Bannerwerbung immer häufiger kontext- Klicks abgerechnet. Sowohl die Bannerwerbung, etzwerkwerbung seien deshalb aus der Sicht des yar. 185

anziieren ihre Auffassung nicht hinreichend. Auch 2n, dass die bisherige Praxis der WEKO geändert id davon auszugehen, dass die Werbetreibenden 1pagne erreichen wollen, unterschiedliche Formen ine-Werbeflächen nachfragen.'? Für die Zwecke ens wird an der Unterteilung der Märkte im Onlineten. In anderen konkreten Einzelfällen kann eine iedenen und mannigfaltigen Werbeformen im Onnotwendig sein.

.z 68 ff.) vorgenommenen Begriffsdefinitionen lasstatische Werbeformen und die Such- sowie Netzerbeformen zuordnen. "?7

larktung von statischen Online-Werbeflächen als ın dynamischen Online-Werbeflächen kann grundinternationale Dimension angenommen werden. n einer Minderzahl ausländische Werbetreibende sprechen wollen, so dass durchaus von einer lichen Dimension ausgegangen werden kann.'?® nenschlusses werden die Märkte räumlich nach isch- und italienischsprachige Schweiz) abgengier, RPW 2012/1, 154 Rz 98,

z 165 (act. 489 und act. 503).

ingier, RPW 2012/1, 155 Abschnitt B.5.1.2,

B.4.1.11.1.1 Märkte für die Vermittlung | statische Online-Werbeflächen

195. Auf dem Markt für die Vermittlung und Werbeflächen stehen sich auf der Angebots auf Websites Werberaum zur Verfügung st raums an Bedingungen gebunden wäre, un über. Oftmals wird diese Werbeform mit de 1000-page-impressions») abgerechnet. Ge beformen tendenziell eine Breitenwirkung b:

196. Bei Werberaum für statische Online-\ die Website, auf welcher die Werbung ausgé beinventareigner in einem Vertragsverhältni einen Unterschied, mit welchem Werbeinve

B.4.1.11.1.2 Märkte für die Vermittlung | dynamische Online-Werbefläche

197. Auf dem Markt für die Vermittlung und chen stehen sich auf der Angebotsseite Betr ites Werberaum zur Verfügung stellen, unc uber. Die Aufschaltung der Werbung erfolgt durchlaufenen Evaluationsprozesses. Diese gen als auch kontextbezogen durchgefuhrt v mit der Methode PPC («pay-per-click») abc eine Tiefenwirkung bzw. sogenannte «Perfc mische Online-Werbeflachen kennt der Kau Werbung ausgeliefert wird in der Regel nich einzelnen Zielgruppenkategorien und Parar Werbung wird dann über einen Ad-Exchang liche im Netzwerk registrierten Websites bei für einen Werbetreibenden nicht wichtig, da: seite ausgestrahlt werden.

B.4.1.11.2 Märkte für die Bereitstellun

198. Gemäss Praxis der WEKO wurde der chen in die beiden Teilbereiche Markt für di tische Werbeformen und Markt für die Bereit Werbeformen unterteilt.

199. Betreffend die Unterscheidung zwisc kann auf die Ausführungen in Abschnitt B.4

191 Vgl. zum Ganzen RPW 2016/1 323 Rz 222, « media AG/PPN AG; RPW 2013/1 98 Rz 43, Put

und Vermarktung von Werberaum für

Vermarktung von Werberaum für statische Onlineseite Betreiber von Websites oder Vermittler, die ellen, ohne dass das Aufschalten dieses Werbed auf der Nachfrageseite Werbetreibende gegenr Methode CPM («cost-per-mille» bzw. «pay-perwisse Unternehmen assoziieren mit diesen Werzw. ein sogenanntes «Branding».'?°

Nerbeflächen kennt der Käufer des Werberaums liefert wird und er steht mit dem bestimmten Wers. In der Regel macht es für den Werbetreibenden ntareigner er zusammenarbeiten will.

und Vermarktung von Werberaum für n

Vermarktung von dynamischen Online-Werbefläeiber von Websites oder Vermittler, die auf Webs- | auf der Nachfrageseite Werbetreibende gegenaufgrund gewisser Bedingungen und eines vorher r Evaluationsprozess kann sowohl personenbezo- ‚erden. Üblicherweise werden diese Werbeformen jerechnet und es wird mit dieser Werbeform eher mance» angestrebt.'” Bei Werberaum für dynafer des Werberaums die Website, auf welcher die tim Voraus. Vielmehr legt der Werbetreibende die neter für die Auslieferung der Werbung fest. Die e im Netzwerk ausgeliefert. Hierbei werden sämtm Evaluationsprozess berücksichtigt. Damit ist es 3s seine Werbeinhalte auf einer bestimmten Webg von Online-Werbeflachen™"'

Markt fur die Bereitstellung von Online-Werbefla- e Bereitstellung von Online-Werbeflachen fur stastellung von Online-Werbeflachen für dynamische

hen statischen und dynamischen Werbeformen 1.11 verwiesen werden.

ligroupe/lmproveDigital; RPW 2012/1 155 Rz 108,

200. Sowohl für die Bereitstellung von stat reitstellung von dynamischen Online-Werbe ten oder einer internationalen Dimension au Minderzahl ausländische Werbetreibende ir wollen, so dass durchaus von einer schweiz sion ausgegangen werden kann.1%

B.4.1.11.3 Märkte für die Bereitstellun

201. Auf dem Markt für die Bereitstellung‘ men stehen sich auf der Anbieterseite Betrei Online-Werbeflächen direkt an Werbetreibe Werbetreibende, die entsprechenden Werb formen sind häufig Gegenstand einer direkte den Werbetreibenden.

202. Für die Beurteilung des vorliegender schweizerische Markt für die Bereitstellung \ regionen (Deutschschweiz, französisch- unc

B.4.1.11.4 Märkte für die Bereitstellun

203. Auf dem Markt für die Bereitstellung \ formen stehen sich auf der Anbieterseite Be seite Online-Werbeflächen punktuell verkau bende, die entsprechenden Werberaun Bereitstellung von Online-Werbung für stati formen die Auslieferung der Werbeanzeige Rahmen eines Programmatic Advertising) k

204. Fur die Beurteilung des vorliegender schweizerische Markt fur die Bereitstellun Sprachregionen (Deutschschweiz, französis

B.4.1.12 Märkte im Bereich Out-of-Home |

205. Im Bereich der Out-of-Home

OOH-Unternehmen Werbung von Werbetrei dieser Flachen sind Private und Gemeinden Private, die über solche Flächen verfügten, für diese Flächen nachfragen. Sie würden d Flächen betrauen. Die OOH-Unternehmen : den die Schnittstelle zwischen den Inhaberr

206. Demnach ist auch in diesem Bereich welchen die OOH-Unternehmen einerseits d wesen und Private als Werbeinventareigne dienstleistung bedienen. Es ist damit denk aufzufassen und dabei auch mögliche Net:

192 RPW 2012/1, 155 Abschnitt B.5.1.2, SRG/Ri

1% Meldung, Rz 137.

ischen Online-Werbeflächen als auch für die Beflächen kann grundsätzlich von einer schweizweisgegangen werden. Dennoch werden nur in einer 1 der Schweiz lebende Internetnutzer ansprechen weiten oder sprachregionalen räumlichen Dimeng von statischen Online-Werbeflächen

von Online-Werbeflächen für statische Werbeforber von Online-Plattformen, die auf ihrer Webseite nde verkaufen wollen und auf der Nachfrageseite eraum nachfragen, gegenüber. Statische Werbe- ın und meist längerfristigen Vertragsbeziehung mit

) Zusammenschlussvorhabens wird der gesamt- ‚on statischen Online-Werbeflachen nach Sprach- 1 italienischsprachige Schweiz) gegliedert.

g von dynamischen Online-Werbeflachen

‚on Online-Werbeflachen für dynamische Werbetreiber von Online-Plattformen, die auf ihrer Webfen wollen, und auf der Nachfrageseite Werbetrei- 1 nachfragen, gegenüber. Im Vergleich zur sche Werbeformen wird bei dynamischen Werbeoft über ein Netzwerk und automatisiert (bspw. im oordiniert.

) Zusammenschlussvorhabens wird der gesamtg von dynamischen Online-Werbeflachen nach ch- und italienischsprachige Schweiz) gegliedert.

Werbung

Werbung bzw. Aussenwerbung schalten benden auf dazu geeigneten Flächen. Die Inhaber . Gemäss Meldung würden die Gemeinwesen und die sich für OOH-Werbung eignen, Absatzwege ie OOH-Unternehmen mit der Vermarktung dieser seien damit die Anbieter in diesem Markt und wür- | der Flächen und den Werbetreibenden bilden.'%

| von einem zweiseitigen Markt auszugehen, bei ie Werbetreibenden und andererseits die Gemeinr (Flächen) mit Vermittlungs- und Vermarktungsbar, diese Märkte explizit als zweiseitige Märkte zwerkeffekte zu adressieren. Fur die Zwecke der

Analyse des vorliegenden Zusammenschlu: der WEKO, beide Seiten als separate Märkt

207. Als Out-of-Home Werbung wird gener: beaussage unentgeltlich sehen kann, wenn wegt und was unter den Begriff der wechs können als Out-of-Home Werbung jene We fentlichen Bereich bewegenden Menschen ( Vorübergehen oder Vorbeifahren kurz wahr käufer oder Benutzer öffentlicher Verkehrs den Werbebotschaften der Aussenwerbung

208. Zur Out-of-Home Werbung zählen gr auf der Aussenseite von Verkehrs- bzw. Tra

209. Die WEKO hat in ihrer bisherigen Pra gegrenzt.'” Unterschiede zwischen den be dass es sich bei der Verkehrsmittelwerbung gung und nicht an einem fixen Standort befi und schnell austauschen bzw. ändern lasse

210. Vorliegend wird die Plakatwerbung eb Werbung) erfasst. Zudem wird die Aussen werbung (inner- und ausserhalb von Verke der Marktanteile der beteiligten Parteien ka Zusammenschlussvorhabens eine definitive oder den Ausschluss von Verkehrsmittelwe Transportmitteln) offengelassen werden.

211. In der Meldung wird geltend gemacht, sprechenden Entscheiden der WEKO in tect sischen Plakate würden heute zunehmend d «Plakatwerbung» sei damit zu eng geworde Werbung eingebürgert. Es sei deshalb heu hen.'?” Zu diesem Markt würden namentlich bung, POS'®- und POI’®-Werbung, Verke Strassen, Bahnhöfen und Flughäfen, einsch (z. B. in Form von AdScreens).

194 \/gl. Entscheid des Bundeskartellamtes, Fallk senwerbung - Erwerb der Wall AG durch die JC

195 Vgl. Entscheid des Bundeskartellamtes, Fallk senwerbung - Erwerb der Wall AG durch die JC ner Entscheid der REKO/WEF, RPW 2006/2, 38

196 Vgl. RPW 2001/2, 318 ff. Rz 56 ff., JC Decau in der Stadt Luzern.

197 gl. Meldung, Rz 132. 198 Point of Selling.

199 Point of Interest.

ssvorhabens werden, wie in der bisherigen Praxis e abgegrenzt.

all alles verstanden, was die Bevölkerung als Wersie sich auf öffentlichem oder privatem Grund beelnden Fremdwerbung fällt. Mit anderen Worten rbeformen bezeichnet werden, die den sich im 6f- ıhne besondere Zutrittsbarriere zugänglich und im zunehmen sind. Als Fussgänger, Autofahrer, Einmittel hat die Bevölkerung ständigen Kontakt mit undsätzlich die Plakatwerbung und die Werbung insportmitteln."9°

xis einen separaten Markt fur Plakatwerbung abiden Werbetragern bestehen insbesondere darin, um einen Werbetrager handelt, der sich in Bewendet und sich die Werbebotschaft nicht so einfach n wie dies grundsatzlich bei Plakaten der Fall ist.

enfalls als Teil der Aussenwerbung (Out-of-Home ferbung sowohl mit als auch ohne Verkehrsmittel- 'hrs- bzw. Transportmitteln) betrachtet. Aufgrund nn im Rahmen der Beurteilung des vorliegenden : Marktabgrenzung im Hinblick auf den Einbezug rbung (inner- und ausserhalb von Verkehrs- bzw.

dass sich die Out-of-Home Werbung seit den entiInologischer Sicht weiterentwickelt habe. Die klasurch digitale Darstellungsarten ersetzt. Der Begriff n, und es habe sich der Begriff der Out-of-Homete von einem Markt fur OOH-Werbung auszugedie folgenden Werbeformen gehören: Plakatwerhrsmittelwerbung sowie die Aussenwerbung auf liesslich der digitalen Formen von OOH-Werbung

ericht vom 26. März 2010: Freigabe im Bereich Aus- Decaux GmbH, B6-123/09 vom 15.12.2009, S. 1.

ericht vom 26. März 2010: Freigabe im Bereich Aus- Decaux GmbH, B6-123/09 vom 15.12.2009, S. 1. Fer- 1E. 8.2.2, Berner Zeitung AG, Tamedia AG/WEKO.

x/Affichage, RPW 2003/1, 80 ff. Rz 35 ff. Plakatierung

212. Herkömmliche Plakate bestehen im / mehreren Standard- und Spezialformaten z Innovationen und neuer technologischen Er digitale Formen der Plakatwerbung entwick: bebotschaft über einen Bildschirm (sogena Unterschied zur analogen Plakatwerbung e Darstellung von stehenden, sondern auch \ Plakatwerbung fehlt jedoch — im Gegensat digitale Plakatwerbung lediglich «en passaı bung nicht geeignet ist, komplexere Werbet

213. Digitale Bildschirme haben gegenüber tere Vorteile. So können die Bilder bei der | matisierten Buchungsmöglichkeiten schnell Produktions- und Montagekosten weg.?”?

214. Digital OOH (nachfolgend: DOOH) ka sing verwendet werden. Dabei können Wert kanäle (bspw. Mobile), in Abhängigkeit des | gigkeit des Wetters durch Anreicherung vor Kampagnen laufend bzw. «live» optimiert w nenreporting durch konsolidierte Ausspielu Advertising eröffnen damit zusätzlich Möglic rung von Werbebotschaften.

215. In ihrer bisherigen Praxis ist die WEK und digitalen Plakatwerbung zwar durchaus der weitgehenden Austauschbarkeit der be ten. Die Unterschiede bestehen vor allem ¢ bung schneller und billiger gewechselt werd: auch bewegte Bilder gezeigt werden könne werbung erreicht werden soll, — nämlich of oder durch eine kurze Abfolge von Bildern Konsumenten zu erhalten, um eine bestim Erinnerung zu rufen — bleibt jedoch das glei und die Fähigkeit, ein Produkt näher zu erla loge Plakatstellen immer öfter durch digitale

200 \/gl. dazu etwa http://www.aussenwerbung-s« sucht am 13.08.2018.

201 \/gl. dazu Bericht des Bundeskartellamtes üb die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgaben:

202 \/gl. Programmatic Digital out of Home — War macht, HORST BRUNNER ([B] Audience Austria), |

203 Vgl. Programmatic Digital out of Home — War macht, HORST BRUNNER ([B] Audience Austria), |

\llgemeinen aus bedruckten Papierbögen, die in ur Verfügung stehen.?” Aufgrund fortschreitender itwicklungen haben sich in letzter Zeit stets neue, lt. Bei der digitalen Plakatwerbung wird die Wernnte ePanels, eBoards, Screens) übermittelt. Im rmöglicht die digitale Plakatwerbung nicht nur die (on bewegten Bildern («Spots»). Bei der digitalen z zu einem TV-Spot — der Audioteil. Zudem wird it» wahrgenommen, weshalb diese Art von Werotschaften zu verbreiten.?'

‚herkömmlichen Plakataushangen auch noch weidigitalen Plakatwerbung auch aufgrund von autoer und billiger gewechselt werden. Zudem fallen

nn zudem im Rahmen von Programmatic Advertiyebotschaften synchron auch über andere Werbe- Ortes des Werbeempfängers oder auch in Abhän- 1 Wetterdaten übertragen werden. Weiter können 2rden, da digitale OOH auch ein stetiges Kampagngsdaten zulassen.7°? DOOH und Programmatic shkeiten zur zielgruppenspezifischeren Aussteue-

O davon ausgegangen, dass zwischen analogen ‚Unterschiede bestehen, welche jedoch nichts an iden aus Sicht der Werbetreibenden ändern dürf- Jarin, dass die Bilder bei der digitalen Plakatwer- »n können und dass mithilfe von digitalen Plakaten n. Das Ziel, das mit analoger und digitaler Plakat- Ine Zielgruppengenauigkeit durch einzelne Bilder für zumindest kurze Zeit die Aufmerksamkeit der mte Werbebotschaft zu platzieren bzw. erneut in she. Gleich sind zudem etwa die Streugenauigkeit tern. Es ist zudem davon auszugehen, dass ana- Plakatstellen ersetzt werden. Dies dürfte vor allem

s+hweiz.ch/de/out-of-home-media/formate/, zuletzt beer seine Tatigkeit in den Jahren 2007/2008 sowie Uber gebiet, S. 145, abrufbar unter: https://www.bundeskartsberichte/Bundeskartellamt%20-

=3591134, zuletzt besucht am 13.08.2018.

ın programmatische digitale Aussenwerbung Sinn n: werbewoche 06/2008.

ın programmatische digitale Aussenwerbung Sinn n: werbewoche 06/2008.

für den Bereich innerhalb von Gebäuden wi der Fall sein.2%

216. Die WEKO hat weiter auch schon fest Plakatwerbung hingegen wohl solche Scree haben, als der Allgemeinheit stumme Werb« ten Bildern zu übermitteln. Dies wäre zum bestimmten Passanten verschiedene auf ( schaften übermittelt werden könnten.?%

217. Die Zusammenschlussparteien bringe ter Zeit im Bereich der programmatischen C kampagnen durchgeführt habe. Programm: denn auch enge Grenzen gesetzt. Eine zie Online-Werbung sei nur sehr eingeschränk einem Bahnhof Werbung ausgeliefert werd einem Adscreen in einem Tankstellen-Shop zifisch an typische Kunden eines Tankstelle beschränke sich somit darauf, die Auswahl zustimmen. Dies sei aber auch mit klassisc| gehende Steuerung (z.B. indem der Stand einer bestimmten Zielgruppe gehören) sei h

218. Gemäss dem in Fn 202 zitierten Artike als klassisch und 20 bis 30 % als programm

219. Es ist denkbar, dass sich der program

220. Im Zusammenhang mit einer Erweitert Aussteuerung biete [B] mit SynchScreen O bung an. Bei SynchScreen OOH würden O' Stores), die durch [B] vermarktet würden, ı werde der Standort eines Smartphones mit mittelt und in einem definierten Umkreis um Werbung auf das Smartphone ausgeliefert,

221. Zum jetzigen Zeitpunkt und für die Zv bens kann offengelassen werden, ob sich | Screen-Werbung eine separate Marktabgre 187).

222. Im Hinblick auf eine weitergehende Ak werden, dass aus Sicht des Werbetreibende gen (Kontakte), die an einem Standort erzie

204 RPW 2017/3 508 Rz 46, Tamedia/Neo Adver 205 RPW 2017/3 508 Rz 46, Tamedia/Neo Adver

206 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

207 So erwarten auch die meisten befragten Wer vertising in mehreren Werbekanälen zunehmen

208 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

> zum Beispiel in Bahnhöfen und Einkaufszentren

Jehalten, dass nicht unter den Begriff der digitalen ns fallen würden, die mehr oder anderes zu bieten >botschaften in Form von stehenden oder beweg- Beispiel dann der Fall, wenn in Bezug auf einen liese Person speziell zugeschnittene Werbebotnin diesem Zusammenhang vor, dass [B] in jüngs- YOH-Werbung in der Schweiz lediglich erste Testtic Advertising sei im Bereich der OOH-Werbung Igruppengenaue Auslieferung wie im Bereich der t möglich. So könne z.B. auf einem Adscreen in en, die sich spezifisch an Pendler richte. Oder in könne Werbung ausgeliefert werden, die sich spen-Shops richte. Programmatische OOH-Werbung der Standorte auf den Inhalt einer Kampagne abner Plakatwerbung möglich. Eine darüber hinausort von Passanten erkannt werden kann, die zu eute kaum möglich.20®

| seien 70 bis 80 % der DOOH-Buchungen heute atisch zu qualifizieren.

matische Anteil in Zukunft noch erhöhen wird.2°”

Ing der Reichweite und der zielgruppengenaueren OH auch im DOOH-Bereich synchronisierte Wer- OH-Standorte (z.B. Tankstellen und Convenience nit einer Online-Kampagne synchronisiert. Dabei tels geografischem Location Targeting (GPS) er- ı den OOH-Standort — soweit verfügbar — Onlinedie einen Bezug zum OOH-Standort habe.?®

vecke des vorliegenden Zusammenschlussvorhaei einer zielgruppengenaueren Auslieferung von ınzung rechtfertigt (siehe dazu auch Rz 171 und

grenzung nach Plakatstandorten kann festgestellt ın vor allem die Anzahl der möglichen Betrachtunit werden können, bedeutend ist. Dabei ist es für

tising. tising. 4. Mai 2018 (act. 356).

bevermittler und -vermakter, dass Programmatic Adwird, darunter namentlich auch im DOOH-Bereich.

26. April 2018, Rz 19 (act. 282 und 287).

ihn jedoch grundsätzlich unerheblich, ob sic vatem Grund befindet. Somit ist von der grui ten auf öffentlichem und privatem Grund au

223. Ebenfalls nicht angezeigt erscheint e Standorten der Werbeträger in einen Plakat höfen und in Flughäfen etc. Dies deshalb, Plakates inmitten einer Fussgängerzone, | Bahnhöfen vergleichbar sind.?'° Auch hier is von möglichst vielen Menschen wahrgenom

224. Gemäss Meldung seien alle wichtiger Channel) in der gesamten Schweiz tätig. [ schwergewichtig in der Westschweiz tätig ge Einkaufszentren in der Deutschschweiz täti präsent und plane, ihre Geschäftstätigkeit ir dies spreche dafür, von einem nationalen N gehen?!

225. Gemäss Meldung weise [B] keine Tä auf. Die Marktanteile von [B] seien in den v in den Sprachregionen.?"?

226. Werbetreibende fragen Plakat- bzw. A onal nach. Entsprechend sind grundsätzlich für Plakat- bzw. Aussenwerbung abzugrenz dass neben den in der Meldung erwähnten Aussenwerbung eine Vielzahl von weiteren ren, welche nicht über ein schweizweites flä

227. Für die Beurteilung des vorliegenden z einem nationalen Markt auch sprachregior räume Genf, Lausanne, Bern, Basel, Ostscl

B.4.1.13 Märkte für Plakat- bzw. Aussenw

228. Die WEKO folgt vorliegend der bishe grenzt Märkte für Plakat- bzw. Aussenwerbt

229. Auf den Märkten für Plakat- bzw. Auss betreibenden als Nachfrager und die Plakat. genüber.

209 RPW 2017/3 508 Rz 47, Tamedia/Neo Adver

210 gl. Entscheid des Bundeskartellamtes, Fallk senwerbung - Erwerb der Wall AG durch die JC ferner auch RPW 2003/1, 80 ff. Rz 37 ff. Plakatie

211 Meldung, Rz 135.

212 Meldung, Rz 136.

213 RPW 2017/3, 509 f. Rz 51 und 58, Tamedia ,

h ein Plakatstandort auf öffentlichem oder auf pri- ıdsätzlichen Austauschbarkeit von Plakatstandorine anderweitige Unterteilung des Marktes nach markt in Einkaufszentren, einen solchen in Bahnweil die Werbewirkungen und Zielgruppen eines n einem Einkaufszentrum, in Flughäfen oder in t vielmehr lediglich entscheidend, dass ein Plakat men wird.

ı OOH-Unternehmen (insb. [J]/[KK] SA und Clear )ies gelte auch fur [B]. [C] sei zwar ursprünglich wesen, sei aber bereits seit 2007 auch in diversen g und seit kurzem auch in Zürich und Winterthur der gesamten Schweiz weiter auszubauen. Auch larkt fur Aussenwerbung (OOH-Werbung) auszutigkeitschwerpunkte in bestimmten Grossräumen erschiedenen Grossräumen etwa gleich hoch wie

ussenwerbung entweder lokal, regional oder nati- 1 separate regionale/lokale und nationale Märkte en. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, wichtigen Anbietern im Bereich der Plakat- bzw. Plakat- bzw. Aussenwerbegesellschaften existiechendeckendes Plakatstellennetz verfügen.?'?

usammenschlussvorhabens werden somit neben ale und regionale Märkte betreffend die Grossweiz, Tessin und Zürich abgegrenzt.

erbung

rigen Terminologie in der Marktabgrenzung und ıng (OOH-Werbung) ab.

enwerbung (OOH-Werbung) stehen sich die Wer- - bzw. Aussenwerbeunternehmen als Anbieter getising.

ericht vom 26. März 2010: Freigabe im Bereich Aus- Decaux GmbH, B6-123/09 vom 15.12.2009, S. 2; vgl. rung in der Stadt Luzern.

AG/Neo Advertising AG.

B.4.1.14 Märkte für Absatzkanäle für Plak

230. Auf den Märkten für Absatzkanäle für kat- bzw. Aussenwerbeunternehmen als An und Aussenwerbung (Gemeinden und Priva

231. Wie erwähnt ist Plakatwerbung an der Sicht des Werbetreibenden und damit auch sich ein Plakatstandort auf öffentlichem ode eine grundsätzliche Austauschbarkeit von Grund und die Gemeinden stehen bei der Anbietern im Wettbewerb.?'* Grundsätzlich Plakatstellen im Innern von Gebäuden oder in Flughäfen etc. befinden.?'®

232. Zudem fragt es sich auch hier, ob ein bung abzugrenzen ist oder von einem einh bung auszugehen ist. Für die Zwecke des allerdings offen gelassen werden, ob jeweils

233. Die Zusammenschlussparteien vertre Markt national abzugrenzen sei. Gerade de wisse Lose von Ausschreibungen der Städ fentlichem Grund habe gewinnen können, Markt handle.?'®

234. Dieser Argumentation kann nicht gefe parteien in verschiedenen Städten Lose ge Wettbewerbssituation in den einzelnen Re schweizweite Plakat- bzw. Aussenwerbeunt tigt sich eine lokale/regionale Marktabgrenzu schlussvorhabens werden die regionalen M: mandie und italienischsprachige Schweiz) s

B.4.1.15 Märkte im Bereich der Printmedi

235. Die WEKO unterscheidet im Medienb Zuschauer-, Nutzermarkten) und Werbemi bung). Lesermärkte lassen sich anhand de bestimmen, welche auf die Interessen der je den eigentlichen Zeitungen (insbesondere 1 zeitungen), welche in der Regel den allge auch die sogenannten Special-Interest-Tite markte, da sie sich an ein spezielles Publikt ten.

214 Vgl. RPW 2003/1, 81 ff. Rz 37 ff., Plakatierur

215 Vgl. Vgl. RPW 2003/1, 82. Rz 42, Plakatierur

216 Meldung, Rz 139.

at- bzw. Aussenwerbung

Plakat- bzw. Aussenwerbung stehen sich die Plabieter und die Inhaber von Standorten für Plakatte) als Nachfrager gegenüber.

1 verschiedensten Orten denkbar. Dabei ist es aus der Plakatgesellschaft prinzipiell unbedeutend, ob r privatem Grund befindet. Entsprechend besteht Plakatstandorten auf öffentlichem und privatem Vergabe von Plakatanschlagstellen mit privaten ebenfalls nicht zu unterscheiden ist, ob sich die im Freien, in Einkaufszentren, in Bahnhöfen oder

| separater Markt für Absatzkanäle für Plakatwereitlichen Markt für Absatzkanäle von Aussenwervorliegenden Zusammenschlussvorhabens kann ; separate Märkte abzugrenzen sind.

ten in der Meldung den Standpunkt, dass dieser +r Umstand, dass die in Genf domizilierte [C] gete Zürich und Winterthur für Plakatflächen auf öfbeweise, dass es sich um einen schweizweiten

gt werden. Selbst wenn die Zusammenschluss- »winnen konnten, sagt dies noch nichts über die :gionen aus. Zudem dürften im Markt nicht nur ernehmen tätig sein. Aus diesem Grund rechtfer- Ing. Für die Zwecke des vorliegenden Zusammenärkte nach Sprachregionen (Deutschschweiz, Roowie nach Grossräumen abgegrenzt.

en

ereich u. a. zwischen Lesermärkten (bzw. Hörer-, arkten (Bereitstellung und Vermittlung von Werr Charakteristika der einzelnen Printerzeugnisse weiligen Leser abgestimmt sind. Dabei sind nebst ‘ageszeitungen, Pendlerzeitungen und Sonntagsmeinen Informationsbedarf der Leser abdecken, | zu betrachten. Letztere bilden je eigene Leserim mit dem vom Titel abgedeckten Interesse richg in der Stadt Luzern.

g in der Stadt Luzern.

236. Die nach Praxis der WEKO abzugrei ebenfalls anhand der Charakteristika der ei baren Lesern bestimmen. Dies führt dazu, d log zu den Lesermärkten abgegrenzt werde

237. Für die Zwecke der Prüfung des vorlie Eigenvermarktung und die Vermarktung vi Märkten zusammengefasst (vgl. auch Abscl

B.4.1.16 Märkte für Print-Firmenwerbung?

238. Auf dem Markt für Print-Firmenwerbuı Printmedien und auf der Nachfrageseite We in Printmedien schalten möchten, gegentk einzelnen Lesermärkte und die damit korres mehrfacher Hinsicht abgegrenzt.

239. Einerseits erfolgt eine themenspezifis schen Special-Interest-Titeln wird oft Werbt geschaltet.?'® Aus diesem Grund ist es sinn Interest-Titeln eigene Werbemärkte abzugr rest-Titel wird praxisgemäss von den Titelgrt gegangen.?"®

240. Andererseits unterscheidet die WEK( ständiger Praxis insbesondere zwischen fol

- Markt für nationale Print-Firmenwerb Print-Firmenwerbung umfasst die We gesamten Sprachgebiet der Schweiz werben. Für nationale Werbekampagr zes der Bevölkerung charakteristisch;

- Markt für lokale/regionale Printfirmenw gionale Print-Firmenwerbung umfasst Meist sind Nachfrager nach regionale: aus allen Wirtschaftsbereichen.

241. Ausgangspunk für die Marktabgrenzuı cke des vorliegenden Zusammenschlussvc schlussparteien. Im Print-Bereich ist [B] nic Portfolio:

217 Vgl. zum Ganzen auch Abschnitt B.3.1.8.3; F gier.

220 RPW 2004/2, S. 491, Rz 43, SRG-Espace-Bi Media Groupe.

nzenden Werbemärkte lassen sich grundsätzlich nzelnen Printerzeugnisse und den damit erreichass auch die Märkte für Print-Firmenwerbung anan.

genden Zusammenschlussvorhabens werden die yn Printmedien durch Vermittler in den gleichen ınitt B.4.1.7).

1g stehen sich auf der Anbieterseite Verleger von rbetreibende, die entsprechende Werbeanzeigen er. In ihrer bisherigen Praxis hat die WEKO die spondierenden Märkte für Print-Firmenwerbung in

che Marktabgrenzung. In solchen themenspezifi- ıng, die sich an ein spezifisches Publikum richtet voll, für die verschiedenen Gruppen von Specialanzen. Bei der Marktabgrenzung für Special-Inte- ıppen der sogenannten WEMF-Klassifikation aus-

) im Bereich Printwerbung in Zeitungen gemäss

jenden Markten:22°

ung: Der sachlich relevante Markt für nationale rbetätigkeit von Unternehmen, die gleichzeitig im oder zumindest in den einzelnen Sprachregionen 1en ist die Erreichung eines gewissen Prozentsaterbung: Der sachlich relevante Markt für lokale/redie regionale Werbetätigkeit von Unternehmen. ‘Werbung in der Region ansässige Unternehmen

ıgen im Bereich der Printmedien sind für die Zwerhabens die Tätigkeiten der beiden Zusammenht tätig. [A] hat die nachfolgenden Titel in ihrem

ibune des Arts.

ind; RPW 2007/4, 610 Rz 62 ff., Tamedia AG/Espace

P

20 minuten 20 minuten BZ Berner Zeitung Das Magaz Le Matin Dimanche Schweizer | Tagesanzeiger annabelle Berner Oberländer Bilan

Der Bund der Landbo Finanz und Wirtschaft Furttaler Guide TV Lausanne ( Le Matin du Soir L’essentiel metroexpress Rumlanger

Tagblatt der Stadt Zürich Thalwiler Ai

TV taglich Tribune des

Zurcher Unterlander Zurichsee-z

Tabelle 1: Produktportfolio [A]

242. Gemäss Meldung sind die Zusammer den nachfolgenden Werbemarkten tatig:

- Markt fur nationale Print-Firmenwerbu der Deutschschweiz;

- Markt fur nationale Print-Firmenwerbu der französischen Schweiz;

- Markt für nationale Print-Firmenwerbu

- Markt für nationale Print-Firmenwerl Schweiz;

- Markt für nationale Print-Firmenwer Schweiz;

- Markt für Print-Firmenwerbung in del schweiz;

- Markt für Print-Firmenwerbung in der F Schweiz;

- Markt für Print-Firmenwerbung in Illus schweiz;

- Markt für Print-Firmenwerbung in der I

ortfolio

Friday 24 heures

in Femina

-amilie Sonntagszeitung Alpha

BZ Langenthaler Tagblatt

te encore! GHI rite Le Matin Bilan Luxe Sihltaler Izeiger Thuner Tagblatt Arts Tribune de Geneve eitung Züritipp

ischlussparteien mit ihren Print-Erzeugnissen auf

ng in Tages-, Sonntags- und Wochenzeitungen in

ng in Tages-, Sonntags- und Wochenzeitungen in

ng in Pendlerzeitungen in der Deutschschweiz;

Jung in Pendlerzeitungen in der französischen

bung in Pendlerzeitungen in der italienischen

* Finanz- und Wirtschaftspresse in der Deutsch-

‘inanz- und Wirtschaftspresse in der französischen

trierten mit allgemeinen Themen in der Deutsch-

News- und Themenpresse in der Deutschschweiz;

  • Markt für Print-Firmenwerbung in der

  • Markt für Print-Firmenwerbung in der

  • Mark für Print-Firmenwerbung in der F

- Mark für Print-Firmenwerbung in der Schweiz;

- Markt für Print-Firmenwerbung in Lifes

- Markt für lokale/regionale Print-Firmer zeigern im Grossraum Zürich;

- Markt für lokale/regionale Print-Firmer zeigern im Grossraum Bern;

- Markt für lokale/regionale Print-Firmer zeigern im Grossraum Genf/Lausanne

243. Da sich die Marktbeschreibungen der blick auf die Anbieter und Nachfrager in den die Zwecke des vorliegenden Zusammensc der einzelnen Märkte verzichtet. Zudem wer schlussvorhabens die korrespondierenden

die für die Werbetreibenden relevanten Rei geführt.

244. In räumlicher Hinsicht hat die WEKO menwerbung grundsätzlich nach Sprachreg den Zusammenschlussvorhabens wird im E gionalen Märkten für die Deutschschwe italienischsprachige Schweiz ausgegangen.

245. Ebenso erfolgt die räumliche Marktak mäss der Praxis der WEKO. Da regional v bestimmten Region ansprechen wollen, dri auf. Der räumliche Markt für regionale Wei märkte abzugrenzen. Deshalb orientiert sic! für regionale Print-Firmenwerbung an den V

B.4.1.17 Markt für Mediaberatung

246. Anbieter im Markt für Mediaberatung : in der Regel von mittleren und grossen W entwickeln.

247. Gemäss Meldung erbringen insbeson: der Schweiz (wie z.B. [EE], [FF], [GG] ode Bezug auf alle Werbemittel. Es zeichne die:

221 RPW 2004/2, 493 Rz 51, SRG-Espace-Bund Groupe.

Programmpresse in der Deutschschweiz; Programmpresse in der französischen Schweiz; rauen- und Peoplepresse in der Deutschschweiz;

Frauen- und Peoplepresse in der französischen

style-Zeitschriften in der französischen Schweiz;

werbung in Tages- und Lokalzeitungen sowie Anwerbung in Tages- und Lokalzeitungen sowie Anwerbung in Tages- und Lokalzeitungen sowie Aneinzelnen Markte fur Print-Firmenwerbung im Hineinzelnen Kategorien weitgehend ahneln, wird fur hlussvorhabens auf eine sachliche Beschreibung den fur die Zwecke des vorliegenden Zusammen- Lesermarkte nicht abgegrenzt. Hingegen werden hweiten im Print-Bereich in Kapitel B.4.2.1.8 aufin ihrer Praxis die Märkte für nationale Print-Firionen abgegrenzt. Für die Zwecke des vorliegeninklang mit der Praxis der WEKO von je sprachreiz, die französischsprachige Schweiz und die

jgrenzung für regionale Print-Firmenwerbung geerankerte Werbetreibende die Bevölkerung einer ingt sich tendenziell eine enge Marktabgrenzung rbung ist daher analog zu demjenigen für Leser- 1 die WEKO bei der räumlichen Marktabgrenzung VEMF-Wirtschaftsgebieten.??'

sind die Media- und Werbeagenturen. Sie werden erbetreibenden beauftragt, Werbekampagnen zu

Jere die grösseren Werbe- und Mediaagenturen in sr [HH] Group) ihre Mediaberatungstätigkeiten in se Agenturen geradezu aus, dass sie für die Wer-

; RPW 2007/4, 611 Rz 71, Tamedia AG/Espace Media betreibenden Kampagnen entwickeln, die ve dio-Werbung) umfassen. Aus diesem Grunc Werbemittel zu segmentieren.???

248. Die grösseren Werbe- und Mediaagen es sich, von einem gesamtschweizerischen

249. Im Rahmen des vorliegenden Zusamn grenzung für Mediaberatung indes offenge Meldung bei beiden denkbaren Marktabgre 11 Abs. 1 Bst. d VKU vorliegt.

B.4.2 Voraussichtliche Stellung in den

250. Es werden nur diejenigen sachlichen u unterzogen, in welchen der gemeinsame M beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr b nem der beteiligten Unternehmen 30 % od Diese Märkte werden vorliegend als «vom Z Wenn diese Schwellen nicht erreicht werde der Unbedenklichkeit des Zusammenschlus sich dann eine nähere Prüfung.

251. Hinsichtlich der Wettbewerbsanalyse | nicht einzig auf die Marktanteile abzustellen im Gegensatz zur Praxis in der EU aus ein herrschende Stellung.?** Allerdings bildet ei schende Stellung.?”° Mit anderen Worten be Anhaltspunkte für das Vorhandensein eine! vorliegenden Prüfung gemäss Art. 33 KG

erhärten lassen und das Zusammenschlu durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt wv

252. Insbesondere bei Plattformmarkten k¢ punkte für eine marktbeherrschende Stellun

253. Weiter ist festzuhalten, dass eine ma schmelzung beziehungsweise Addition vor kann. Möglich ist beispielsweise auch, das: schlussbedingten Wegfall potenzieller Kon auch Rz 106).

254. Der potenziellen Konkurrenz kommt ei aufgrund von Marktverhalten (z. B. einer Pr

222 Meldung, Rz 142.

223 Meldung, Rz 143.

DAMIEN, Analysis of Conglomerate Effects in EU Herausgeber Buccirossi Paolo, 2008 (zit. NEVEN trol), S. 205.

rschiedene Werbemittel (Print-, Online-, TV-, Ra- | rechtfertige es sich nicht, den Markt nach Art der

turen seien schweizweit tätig. Deshalb rechtfertige Markt auszugehen. ???

ıenschlussverfahrens kann die definitive Marktablassen werden, da gemäss den Angaben in der nzungen kein betroffener Markt im Sinne von Art.

betroffenen Märkten

ind räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse arktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der eträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von eier mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU). usammenschluss betroffene Märkte» bezeichnet. n, kann in Bezug auf die betreffenden Märkte von ses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt

asst sich allgemein feststellen, dass diesbezüglich ist. So folgert die Praxis und Lehre in der Schweiz em hohen Marktanteil nicht per se eine marktbe- 1 Marktanteil von 50 % Indiz für eine marktbeherrstehen bei einem Marktanteil von 50 % und mehr “ marktbeherrschenden Stellung. Im Rahmen der ist zu untersuchen, ob sich diese Anhaltspunkte ssvorhaben eine marktbeherrschende Stellung, ‚erden kann, begründet oder verstärkt.

innen auch bei Marktanteilen unter 50 % Anhaltsg bestehen (vgl. Rz 118).

rktbeherrschende Stellung nicht bloss durch Ver- 1 Marktanteilen entstehen oder verstärkt werden 3 eine Marktbeherrschung durch den zusammen- <urrenz begründet oder verstärkt wird (vgl. dazu

ne disziplinierende Wirkung nur dann zu, wenn es eiserhöhung) des allenfalls marktbeherrschenden

E. 9.3.3.2), Publigroupe SA et al./WEKO.

E. 9.3.3.2), Publigroupe SA et al/WEKO; NEVEN J. Merger Control, in: Handbook of Antitrust Economics, , Analysis of Conglomerate Effects in EU Merger Con-

Unternehmens mit hinreichender Wahrsch rasch erfolgen können (d. h. innerhalb von Sind Marktzutritte frühestens nach einigen . tung, hat dies keinen nennenswerten Einflı nehmens, da diesem nur beschränkt ausgev sind Marktzutritte zudem weniger wahrschei hem Wachstum gerechnet werden kann.??7

255. Diesbezüglich kann vorweggenomm: schlusses zu keinen Marktanteilsadditionen als Vermittler und Vermarkter auf einzelne Bereich, als starker Wettbewerber auf. [A] stellungsmärkten im Online- und Printbereicl ausgegangen werden, dass aufgrund der ı Werbeinventar bzw. als Werbevermittler ur chen Tatigkeitsfelder in den einzelnen Wer innerhalb der nachsten zwei bis drei Jahren die potenzielle Konkurrenz im Rahmen ein Abschnitt B.4.5.7 eingegangen.

B.4.2.1 Bestimmung der betroffenen Ma

256. Gemäss den Angaben der Zusammeı genden Abschnitten ausgewiesenen Markta

B.4.2.1.1 Markte im Bereich TV-Werk

B.4.2.1.1.1 Markte fur die Vermittlung unc Werbezeit für national ausgerich

257. Die von den Zusammenschlussparteie und Vermarktung von nicht-zielgerichteter Schweiz und stützen sich damit auch auf N Werbestatistik Schweiz nicht separat ausg schlussparteien geschätzt.??®

258. Mittels Daten der MA Strategy 2016779 Sprachregionen verteilt worden. ?°°

226 Vgl. RPW 2015/3, 501 Rz 203, Tamedia/ricaı ferstopp; Leitlinien zur Bewertung horizontaler Z die Kontrolle von Unternehmenszusammenschli Horizontalleitlinien), S. 12 f., Rz 68 ff.

228 Dazu seien Bruttoumsätze teilweise mittels g worden. Vgl. Meldung, Beilage 13, Rz 1 ff.

230 Dazu wurden Bruttoumsätze teilweise mittels Vgl. Meldung, Beilage 13, Rz 3.

einlichkeit zu Marktzutritten kommt, die Zutritte zwei bis drei Jahren) und genügend gross sind. Jahren zu erwarten oder nur von geringer Bedeu- Iss auf das Verhalten des eingesessenen Unteryichen werden kann.??® In schrumpfenden Märkten inlich als in Märkten, in welchen in Zukunft mit hoen werden, dass es aufgrund des Zusammenauf einem betroffenen Markt kommen wird. [B] tritt n Vermittlungsmärkten, insb. im Radio- und TVist als Werbeinventareigner auf einzelnen Bereit- 1 in starken Marktpositionen. Es kann daher davon Interschiedlichen Positionen als Bereitsteller von ıd -vermarkter sowie aufgrund der unterschiedlibekanälen die beiden Zusammenschlussparteien nicht in Konkurrenz zueinander treten würden. Auf er allfällig kollektiven Marktbeherrschung wird in

rkte

ischlussparteien ergeben sich die in den nachfolnteile für das Jahr 2016.

ung 1 Vermarktung von nicht-zielgerichteter TVtete Werbung

nN ausgewiesenen Marktanteile für die Vermittlung Werbezeit beruhen auf Daten der Werbestatistik ettowerbeumsätze. Die Werbeumsätze der in der ewiesenen Sender wurden von den Zusammenseien die Werbeumsätze auf die entsprechenden

‘do.ch; RPW 2014/1, 236 Rz 177, Swatch Group Lieusammenschlüsse gemäss der Ratsverordnung über issen, ABl. C 31 vom 5.2.2004 (nachfolgend: EUeschätzten Faktoren in Nettoumsätze umgerechnet

ategy/, zuletzt besucht am 13.08.2018.

geschätzten Faktoren in Nettoumsätze umgerechnet.

259. Die Angaben für die beteiligten Unterr

Markt für die Vermittlung N bzw. Vermarktung von nicht-zielgerichteter TV- [A] Werbezeit für national

ausgerichtete Werbung

In der Deutschschweiz 0%

In der französischsprachi- 0 0%

gen Schweiz

In der italienischsprachi- 0%

gen Schweiz

Tabelle 2: Marktanteile die Vermittlung bzw. Ver Sprachregionen

260. Demnach liegen zwei betroffene Märk Vermittlung und Vermarktung von nicht-zie und in der französischsprachigen Schweiz \

261. Im Zuge der Prüfung der einzelnen be Zuschauermärkte einzugehen sein. B.4.2.1.1.2 Märkte fur die Vermittlung unc

Werbezeit für regional ausgerich

262. Die von den Zusammenschlussparteie von nicht-zielgerichteter TV-Werbezeit für re

Markt für die Vermittlung N und Vermarktung von nicht-zielgerichteter TV- [A] Werbezeit für regional

ausgerichtete Werbung

Im KG 1 (Genf) 0% Im KG 2 (Waadt-Frei- 0% burg)

Im KG 3 (Wallis) 0% Im KG 4 (Jurabogen) 0% Im KG 5 (Bern) 0% Im KG 6 (Biel) 0% Im KG 7 (Basel) 0%

231 Vgl. Meldung, Beilage 13, Rz 4.

1ehmen würden aus internen Daten stammen. 2°"

larktanteil [B] betrof- Marktanfen teilsaddition [50-60] % Ja Nein [30-40] % Ja Nein [0-10] % Nein Ja

marktung von nicht-zielgerichteter TV-Werbezeit nach

te im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU für die gerichteter TV-Werbezeit in der Deutschschweiz Or.

stroffenen Märkte wird insbesondere auch auf die

1 Vermarktung von nicht-zielgerichteter TVtete Werbung

nN ausgewiesenen Marktanteile für die Vermittlung gional ausgerichtete Werbung lauten wie folgt:

larktanteil [B] betrof- Marktanfen teilsaddition [0-10] % Nein Nein [0-10] % Nein Nein [0-10] % Nein Nein [0-10] % Nein Nein [0-10] % Nein Nein [0-10] % Nein Nein

[0-10] % Nein Nein

Im KG 8 (Aargau Solothurn) 0% Im KG 9 (Innerschweiz) 0% Im KG 10 (Nordschweiz) 0% Im KG 11 (Ostschweiz) 0% Im KG 12 (Südost- 0% schweiz)

Im KG 13 (Tessin) 0%

Tabelle 3: Marktanteile für die Vermittlung bzw. ' nach KG

263. Damit liegen in den einzelnen Märkte zielgerichteter TV-Werbezeit in den einzelne vor.

B.4.2.1.2 Märkte im Bereich Radiowe

B.4.2.1.2.1 Märkte für die Vermittlung unc national ausgerichtete Werbung

264. Die von den Zusammenschlussparteie und Vermarktung von Radio-Werbezeit beı stützen sich damit auch auf Nettowerbeum auch Sponsoringerträge. Es sei davon ausg beumsatze auf die Direktvermarktung durcl gend für die Vermittlungs- und Vermarktung

265. Hieraus ergeben sich gemäss Angabe den Marktanteile:

Markt für die Vermittlung und Vermarktung von Radio-Werbezeit für |

national ausgerichtete Werbung [/ In der Deutschschweiz 0 In der franzosischsprachigen 0 Schweiz

In der italienischsprachigen 0

Schweiz

Tabelle 4: Marktanteile fur die Vermittlung und V nen

232 Vgl. Meldung, Beilage 13, Rz 5.

233 Vgl. Meldung, Beilage 13, Rz 5.

[0-10] % Nein Nein

[0-10] % Nein Nein [0-10] % Nein Nein [0-10] % Nein Nein [0-10] % Nein Nein [0-10] % Nein Nein

Vermarktung von nicht-zielgerichteter TV-Werbezweit

n für die Vermittlung und Vermarktung von nicht- 2n Konzessionsgebieten keine betroffenen Märkte

rbung

1 Vermarktung von Radio-Werbezeit für

nN ausgewiesenen Marktanteile für die Vermittlung uhen auf Daten der Werbestatistik Schweiz und \satze.2°* Die Gesamtmarktumsätze beinhalteten egangen worden, dass [40-50] % der Radio-Wer- 1 die Sender entfallen würden. Damit sind vorliesmärkte die restlichen [50-60] % relevant.?°?

2n der Zusammenschlussparteien die nachfolgen-

Marktanteil B Marktanteilsadetroffen diti Y [B] ton

ermarktung von Radio-Werbezeit nach Sprachregio-

266. Demnach liegen drei betroffene Märkt Werbezeit in der Deutschschweiz, in der frar sprachigen Schweiz vor.

267. Im Zuge der Prüfung der einzelnen be Hörermärkte einzugehen sein.

B.4.2.1.2.2 Märkte für die Vermittlung unc regional ausgerichtete Werbung

268. Im Hinblick auf die Marktanteile der ri ten Märkte ergeben sich gemäss Zusammer [B] Marktanteile von jeweils nahezu 0 % M: betroffenen Märkte im Sinne von Art. 11 Ab:

B.4.2.1.3 Märkte im Bereich Online-V

B.4.2.1.3.1 Märkte für die Vermittlung unc Online-Werbeflächen

269. Gemäss den Zusammenschlussparte marktung von Werberaum für statische Onl übernommene [DDD] AG, welche früher in Werberaum für statische Online-Werbefläch Bereich der Eigenvermarktung für [A] tätig.?

270. Gemäss den Angaben der Zusammer nung auf dem Bruttowerbevolumen der sta Verfahren berechnet worden sei. Um den Vi schätzte Werbevolumen in Abzug gebrach selbst verkauft wurde.??7

271. Zum Gesamtmarkt für Bannerwerbun Focus weise zwar das Gesamtwerbevolur relevanten Marktteilnehmern als deutlich zu die in Media Focus erfassten Werbeeinnahr würden, welche freiwillig monatlich ihre Wer rechnung der Werte aus früheren Verfahren chen sei deshalb zusätzlich der Teil des Ge: Media Focus nicht enthalten sei. ?°®

234 Es sind dies die KG 2-10, 12-15, 17, 19, 21-2 235 \/gl. Meldung, Abschnitt 5.9.9.

236 \/gl. Meldung, Rz 158.

237 gl. Meldung, Beilage 13, Rz 11.

238 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 12.

e für die Vermittlung und Vermarktung von Radio- \zösischsprachigen Schweiz und in der italienischstroffenen Märkte wird insbesondere auch auf die

1 Vermarktung von Radio-Werbezeit für

iumlich nach Konzessionsgebieten*™ abgegrenzischlussparteien sowohl für die [A] als auch für die ırktanteil für das Jahr 2016.2° Damit liegen keine 5. 1 Bst. d VKU vor.

Verbung

1 Vermarktung von Werberaum für statische

ien sei die [A] nicht in der Vermittlung und Verine-Werbeflächen tätig. Die im Jahr 2016 von [A] 1 Bereich der Vermittlung resp. Vermarktung von en tätig gewesen sei, sei heute ausschliesslich im ischlussparteien beruhe die Gesamtmarktberechtischen Online-Werbung, das analog zu früheren armittlungsmarkt zu berechnen, sei davon das get worden, das von den Betreibern der Websites

J würden keine offiziellen Daten vorliegen. Media ien für Online aus, dieses werde aber von allen tief bewertet. Dies im Wesentlichen deshalb, weil nen lediglich auf einer Auswahl Websites beruhen beumsätze melden würden. Aufgrund einer Hoch- sowie neuerlich durchgeführten Expertengespräsamtmarktvolumens geschätzt worden, welcher in

4, 27, 29-34.

272. Auf diesen Grundlagen betrage der ge 20]%. Grösster Wettbewerber sei [G] mit eir

273. Für die sprachregionale Gliederung d Netz-Metrix-Profile sowie gemäss inhaltliche wurden, auf die einzelnen Sprachregionen \

B.4.2.1.3.1.1. Markt für die Vermittlung u Online-Werbeflächen in der Deut

274. Gemäss den Angaben der Zusammen Der Marktanteil von [B] betrage rund [10-20] 11 Abs. 1 Bst. d VKU vorliege.?*'

275. Der wichtigste Wettbewerber sei [G].? B.4.2.1.3.1.2. Markt für die Vermittlung u Online-Werbeflächen in der franz

276. Gemäss den Angaben der Zusammen Der Marktanteil von [B] betrage rund [30-40 11 Abs. 1 Bst. d VKU vorliege.”4°

277. Der wichtigste Wettbewerber sei [G].? B.4.2.1.3.1.3. Markt für die Vermittlung u Online-Werbeflächen in der italie

278. Gemäss den Angaben der Zusammen Der Marktanteil von [B] betrage rund [30-40 11 Abs. 1 Bst. d VKU vorliege.?*°

279. Der wichtigste Wettbewerber sei [G].?

239 \/gl. Meldung, Rz 159 f.

240 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

241 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

242 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

243 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

244 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

245 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

246 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

ssamtschweizerische Marktanteil von [B] rund [10- 1em Markanteil von rund [50-60] % .2°°

er Märkte sei das Gesamtmarktvolumen gemäss n Kriterien, die auf einzelnen Websites angewandt rerteilt worden.?*°

nd Vermarktung von Werberaum für statische schschweiz

schlussparteien sei [A] nicht in diesem Markt tätig. %, womit kein betroffener Markt im Sinne von Art.

nd Vermarktung von Werberaum für statische ‚ösischsprachigen Schweiz

schlussparteien sei [A] nicht in diesem Markt tätig. | %, womit ein betroffener Markt im Sinne von Art.

nd Vermarktung von Werberaum für statische nischsprachigen Schweiz

schlussparteien sei [A] nicht in diesem Markt tätig. | %, womit ein betroffener Markt im Sinne von Art.

3. Mai 2018, Rz 2 (act. 356). 3. Mai 2018, Rz 3 (act. 356). 3. Mai 2018, Rz 4 (act. 356). 3. Mai 2018, Rz 5 (act. 356). 3. Mai 2018, Rz 6 (act. 356). 3. Mai 2018, Rz 7 (act. 356).

3. Mai 2018, Rz 8 (act. 356).

B.4.2.1.3.2 Märkte für die Vermittlung unc dynamische Online-Werbefläche

280. Gemäss Zusammenschlussparteien « von Werberaum für dynamische Online-Wer nommene [Il] AG (nachfolgend: [Il]), die frül von Werberaum für dynamische Online-We womit die Geschäftstätigkeiten der ehemallic Betreibsteil sei heute ausschliesslich im Ber

281. Gemäss den Zusammenschlussparte Bruttowerbevolumen der dynamischen Onlir berechnet worden sei. Um den Vermittlung men in Abzug gebracht worden, welches ı wurde (Eigenvermarktung). Suchmaschiner sie von den Betreibern der Suchmaschinen Netzwerkwerbung praktisch ausschliesslich betreiben, vermittelt/vermarktet.248

282. Die Gesamtmarktberechnung sei eine falls geschätzten Umsätze der wichtigsten L betreiben und vermarkten würden. Dieses \ schlussverfahren [A\/[II].249

283. Auf diesen Grundlagen betrage der g 10] %. Dominierender Wettbewerber sei [H]

284. Für die sprachregionale Gliederung d Netz-Metrix-Profile sowie gemäss inhaltliche wurden, auf die einzelnen Sprachregionen \

B.4.2.1.3.2.1. Markt für die Vermittlung u dynamische Online-Werbefläche

285. Gemäss den Angaben der Zusammen Der Marktanteil von [B] betrage rund [0-10] 11 Abs. 1 Bst. d VKU vorliege.?°

286. Dominierender Wettbewerber sei [H] r

247 \/gl. Meldung, Rz 161.

248 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 14.

249 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 15.

250 gl. Meldung, Rz 162 f.

251 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

252 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

253 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

1 Vermarktung von Werberaum für n

sei [A] nicht in der Vermittlung und Vermarktung beflächen tätig. Die im Jahr 2013 vollständig überrer im Bereich der Vermittlung resp. Vermarktung rbeflachen tätig war, sei mit [A] fusioniert worden, yen [II] heute ein Betriebsteil von [A] seien. Dieser eich der Eigenvermarktung für [A] tätig. 74”

ien baue die Gesamtmarktberechnung auf dem \e-Werbung auf, das analog zu früheren Verfahren smarkt zu berechnen, sei davon das Werbevoluyon den Betreibern der Websites selbst verkauft werbung werde grundsätzlich nicht vermittelt, da (insb. [H]) direkt verkauft werde. Dagegen werde durch Dritte, die entsprechende Werbenetzwerke

Schätzung und beruhe auf der Addition der eben- Internehmen, die in der Schweiz Werbenetzwerke forgehen entspreche der Meldung im Zusammenesamtschweizerische Marktanteil von [B] rund [0- mit einem Markanteil von rund 70-80 %.?°°

er Märkte sei das Gesamtmarktvolumen gemäss n Kriterien, die auf einzelnen Websites angewandt erteilt worden.?®'

nd Vermarktung von Werberaum für n in der Deutschschweiz

schlussparteien sei [A] nicht in diesem Markt tätig. %, womit kein betroffener Markt im Sinne von Art.

nit einem Marktanteil von rund 70-80 %.?°%

3. Mai 2018, Rz 2 (act. 356). 3. Mai 2018, Rz 20 (act. 356). 3. Mai 2018, Rz 21 (act. 356).

B.4.2.1.3.2.2. Markt für die Vermittlung u dynamische Online-Werbefläche

287. Gemäss den Angaben der Zusammen Der Marktanteil von [B] betrage rund [0-10] 11 Abs. 1 Bst. d VKU vorliege.?”*

288. Dominierender Wettbewerber sei [H] r

B.4.2.1.3.2.3. Markt für die Vermittlung u dynamische Online-Werbefläche

289. Gemäss den Angaben der Zusammen Der Marktanteil von [B] betrage rund [0-10] 11 Abs. 1 Bst. d VKU vorliege.?°®

290. Dominierender Wettbewerber sei [H] r

B.4.2.1.3.3 Märkte für die Bereitstellung \

291. Gemäss den Zusammenschlussparte Bereitstellung von statischen Online-Werbe marktung verwiesen werden. Der Gesamtn Geräten und auf Mobile-Geräten ausgeliefer zum relevanten Markt.?°®

292. Erstmals habe auf unabhängige Schät zurückgegriffen werden können. Demnach Schweiz einen Umsatz von rund 120 Mio. Fr Gestützt auf diese Angaben sei mittels gest in den Jahren 2014-2016 berechnet und zt schätzung von [A] sei der Umsatz von [I] v rechnen, weil [I] kein Werbenetzwerk betreik komme, dass die Werbung in der Regel mit werde (statt PPC; pay-per-click), was ebenf

293. Durch die erstmalige Berücksichtigun: früheren Meldungen. Demgegenüber würde fer ausfallen?

254 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

255 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

256 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

257 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom 258 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 26.

259 /gl. Meldung, Beilagen 13, 31 und 32 Rz 27; RPW 2012/1, 324 Rz 226.

260 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 28.

nd Vermarktung von Werberaum für n in der französischsprachigen Schweiz

schlussparteien sei [A] nicht in diesem Markt tätig. %, womit kein betroffener Markt im Sinne von Art.

nit einem Marktanteil von rund 70-80 %.2”

nd Vermarktung von Werberaum für n in der italienischsprachigen Schweiz

schlussparteien sei [A] nicht in diesem Markt tätig. %, womit kein betroffener Markt im Sinne von Art.

nit einem Marktanteil von rund 70-80 %.2°7

ron statischen Online-Werbeflachen

ien kann zur Berechnung des Umsatzes mit der flachen sinngemass auf Rz 270 fur die Eigenvervarkt umfasse Online-Werbung, die auf Desktopt werde. Ebenfalls gehöre die Bewegtbildwerbung

zungen des Umsaizes von [I] mit Online-Werbung habe [I] mit Online-Werbung im Jahr 2016 in der anken oder gar von rund 150 Mio. Franken erzielt. chatzten Entwicklungsfaktoren der Umsatz von [I] im Gesamtmarkt hinzuaddiert worden. Nach Einveitgehend der statischen Online-Werbung zuzuye, sondern Werbung auf [I] selbst verkaufe. Hinzu der Methode CPM («cost-per-mille») abgerechnet alls typisch für statische Online-Werbung sei.?°°

J von [I] falle der Gesamtmarkt grösser aus als in n die Marktanteile der übrigen Anbieter etwas tie-

3. Mai 2018, Rz 22 (act. 356). 3. Mai 2018, Rz 23 (act. 356). 3. Mai 2018, Rz 24 (act. 356).

3. Mai 2018, Rz 25 (act. 356).

294. Dementsprechend gingen neueste vc Schweiz von einem Gesamtmarktvolumen fi (Banner-, Suchmaschinen- und Netzwerkwe

295. Dies entspreche weitgehend den Sch Grundlage die nachfolgend ausgewiesenen ken für Suchmaschinenwerbung, rund 400 Mio. Franken für Bannerwerbung).?%

296. Gemäss den Zusammenschlussparte dominiert. [H] erziele in der Schweiz bereits einem einheitlichen Markt für Online-Werbu nen- und Netzwerkwerbung unterscheide, s Auch wenn man nur den Teilmarkt der stat den wichtigsten Anbietern. 26°

B.4.2.1.3.3.1. Markt für die Bereitstellung Deutschschweiz

297. Basierend auf den im vorangehenden Zusammenschlussparteien einen Marktante statischen Online-Werbeflächen in der Deut

298. Nach Schätzung von [A] dürften runc schen Online-Werbung auf mobilen Endger ausgeliefert werden. Das Werbevolumen we mobilen Nutzung stärker wachse und damit gewonnen habe. Dieser Trend dürfte sich fc dass sich das Verhältnis zwischen mobiler | nicht wesentlich unterscheide. Wenn man d würde, dürfte sich der Marktanteil von [A] ge den Teilmärkten kaum wesentlich veränderr

299. Betreffend die Bewegtbild-Werbung m Anteil am Gesamtmarktvolumen der statisc bei rund [20-30] % liege. Zahlen zum Anteil von Drittunternehmen seien nicht verfügbar. bild-Werbung aber stark zugenommen, da Internetnutzung ermöglichen würden, Bew: fern. Grundsätzlich sei jede Website, die On bild-Werbung auszuliefern. Würde man ein:

261 Vgl. Meldung, Rz 204. 262 \/gl. Meldung, Rz 205. 263 \/gl. Meldung, Rz 206. 264 \/gl. Meldung, Rz 208.

265 \/gl. Meldung, Rz 210.

yn unabhängiger Seite publizierte Zahlen für die ir Online-Werbung von rund 1.8 Mia. Franken aus

ätzungen der beteiligten Unternehmen, auf deren Marktanteile berechnet wurden (rund 1 Mia. Fran- Mio. Franken für Netzwerkwerbung und rund 400

ien werde der Online-Werbemarkt von [H] und [I] mehr als 1 Mia. Franken Umsatz. Gehe man von ng aus, der nicht zwischen Banner-, Suchmaschi- 0 liege der Marktanteil von [H] bei rund [50-60] %. ischen Online-Werbung betrachte, gehöre [H] zu

von statischen Online-Werbeflächen in der

Abschnitt beschriebenen Grundlagen melden die il von [20-30] % der [A] für die Bereitstellung von schschweiz. [B] sei in diesem Markt nicht tätig. ?°*

| [20-30] % des Gesamtmarktvolumens der statiäten und rund [70-80] % auf Desktop-Computern achse in beiden Bereichen, wobei der Bereich der in den letzten Jahren proportional an Bedeutung jrtsetzen. Es könne davon ausgegangen werden, und ortsfester Nutzung bei den meisten Websites en Markt somit nach diesem Kriterium unterteilen

2mass den Zusammenschlussparteien in den bei- 1.

elden die Zusammenschlussparteien, dass deren shen Online-Werbung nach Schätzungen von [A] der Bewegtbild-Werbung auf einzelnen Websites In den letzten Jahren habe der Anteil der Bewegtes die standig wachsenden Bandbreiten bei der gtbild-Werbung in grösserem Umfang auszulieline- Werbung anbiete, auch in der Lage, Bewegt- »n eigenständigen Markt für Bewegtbild-Werbung abgrenzen, so dürfte der Marktanteil von [A] lich vom Anteil am Gesamtmarkt für statisch

300. Demnach liege gemäss Meldung kein d VKU vor.

B.4.2.1.3.3.2. Markt für die Bereitstellung französischsprachigen Schweiz

301. Auf dem Markt für die Bereitstellung v sischsprachigen Schweiz betrage der Marka Markt tatig.7°”

302. Betreffend die Auslieferung von Werk zung könne analog auf die Ausführungen g sich das Verhaltnis zwischen mobiler und or kaum unterscheiden dürfte.2°®

303. Ebenso könne zum Anteil der Bewegt schen Online-Werbung analog auf die Aus

304. Demnach liegt ein betroffener Markt ir

305. Im Zuge der Prüfung der einzelnen be Nutzermärkte einzugehen sein.

B.4.2.1.3.3.3. Markt für die Bereitstellung italienischsprachigen Schweiz

306. Auf dem Markt für die Bereitstellung nischsprachigen Schweiz betrage der Marke Markt tatig.?”°

307. Betreffend die Auslieferung von Werk zung könne analog auf die Ausführungen g sich das Verhaltnis zwischen mobiler und or kaum unterscheiden dürfte.?”'

308. Ebenso könne zum Anteil der Bewegt schen Online-Werbung analog auf die Aus den.?7?

266 gl. Meldung, Rz 211. 267 \/gl. Meldung, Rz 212. 268 gl. Meldung, Rz 214. 269 \/gl. Meldung, Rz 215. 270 \/gl. Meldung, Rz 212. 271 \/gl. Meldung, Rz 214.

272 Vgl. Meldung, Rz 215.

nach Einschätzung von [A] deshalb kaum wesentie Online-Werbung abweichen. ?6

betroffener Markt im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst.

von statischen Online-Werbeflächen in der

on statischen Online-Werbeflächen in der franzöinteil der [A] rund [30-40] %. [B] sei nicht in diesem

ung auf mobile Endgeräte und die ortsfeste Nutemäss der obigen Rz 298 verwiesen werden, da tsfester Nutzung in den einzelnen Sprachregionen

bild-Werbung am Gesamtmarktvolumen der statiführungen in der obigen Rz 299 verwiesen wern Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU vor.

stroffenen Märkte wird insbesondere auch auf die

von statischen Online-Werbeflächen in der

von statischen Online-Werbeflächen in der italieinteil der [A] rund [30-40] %. [B] sei nicht in diesem

ung auf mobile Endgeräte und die ortsfeste Nutemäss der obigen Rz 298 verwiesen werden, da tsfester Nutzung in den einzelnen Sprachregionen

bild-Werbung am Gesamtmarktvolumen der statiführungen in der obigen Rz 299 verwiesen wer-

309. Demnach liegt ein betroffener Markt ir

310. Im Zuge der Prüfung der einzelnen be Nutzermärkte einzugehen sein.

B.4.2.1.3.4 Märkte für die Bereitstellung \

311. Zur Berechnung der Marktanteile in de mit Suchmaschinen- und Netzwerkwerbung

312. Betreffend die Suchmaschinenwerbun keine offiziellen Daten vorliegen. So weise I von allen relevanten Marktteilnehmern als d Marktvolumen gemäss Media Focus gestut:

313. Fast das ganze Marktvolumen der S Zahlen zu [H] würden zeigen, dass [H] im Jal Umsatz erziele. Darin seien [CCC] (statisch (Netzwerkwerbung) nicht berücksichtigt. Sc schliesslich um Suchmaschinenwerbung ha

314. Betreffend die Netzwerkwerbung mel samtmarktberechnung eine Schätzung sei u sätze der wichtigsten Unternehmen beruhe, vermarkten würden. Dieses Vorgehen entsp

B.4.2.1.3.4.1. Markt für die Bereitstellung der Deutschschweiz

315. Basierend auf den im vorangehenden Zusammenschlussparteien einen Marktante mischen Online-Werbeflächen in der Deuts«

316. Nach Schätzung von [A] dürften rund | schen Online-Werbung auf mobilen Endger ausgeliefert werden. Das Werbevolumen we mobilen Nutzung stärker wachse und damit gewonnen habe. Dieser Trend dürfte sich fc dass sich das Verhältnis zwischen mobiler | nicht wesentlich unterscheide. Wenn man d würde, dürfte sich der Marktanteil von [A] ir dern.?7®

273 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 31. 274 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 32. 275 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 33. 276 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 34. 277 Vgl. Meldung, Rz 222.

278 Vgl. Meldung, Rz 222.

n Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU vor.

stroffenen Märkte wird insbesondere auch auf die

on dynamischen Online-Werbeflachen

r dynamischen Online-Werbung wurden Umsätze herangezogen.?”?

g würden gemäss den Zusammenschlussparteien Media Focus zwar Zahlen aus, diese würden aber eutlich zu tief bewertet. Aus diesem Grund sei das t auf die folgende Herleitung ergänzt worden:2”

uchmaschinenwerbung entfalle auf [H]. Neueste yr 2017 in der Schweiz bereits rund 1 Mia. Franken e Online-Werbung) und das [H]-Display-Netzwerk mit dürfte es sich bei diesem Volumen fast ausndeln.2”°

Jen die Zusammenschlussparteien, dass die Gend auf der Addition der ebenfalls geschatzten Umdie in der Schweiz Werbenetzwerke betreiben und reche der Meldung im Verfahren [A}/[II].2”6

von dynamischen Online-Werbeflächen in

Abschnitt beschriebenen Grundlagen melden die il [0-10] % der [A] für die Bereitstellung von dyna- :hschweiz. [B] sei in diesem Markt nicht tatig.2””

10-20] % des Gesamtmarktvolumens der dynamiäten und rund [70-80] % auf Desktop-Computern achse in beiden Bereichen, wobei der Bereich der ‚in den letzten Jahren proportional an Bedeutung jrtsetzen. Es könne davon ausgegangen werden, und ortsfester Nutzung bei den meisten Websites en Markt somit nach diesem Kriterium unterteilen ı den beiden Teilmärkten kaum wesentlich verän-

317. Betreffend die Bewegtbild-Werbung m im Bereich der dynamischen Online-Werbu der [A] liegediese bei rund [0-10] %.?’°

318. Demnach liegt gemäss Meldungkein k VKU vor.

B.4.2.1.3.4.2. Markt für die Bereitstellung der französischsprachigen Schw

319. Der von den Zusammenschlussparteie hezu [0-10] %. [B] sei in diesem Markt nicht

320. Betreffend die Auslieferung von Wert zung könne analog auf die Ausführungen g sich das Verhältnis zwischen mobiler und or kaum unterscheiden dürfe.?®'

321. Ebenso könne zum Anteil der Bewegtl mischen Online-Werbung analog auf die Au den.?82

322. Demnach liegt gemäss Meldung kein k VKU vor.

B.4.2.1.3.4.3. Markt für die Bereitstellung der italienischsprachigen Schwe

323. Der von den Zusammenschlussparteie hezu [0-10] %. [B] sei in diesem Markt nicht

324. Betreffend die Auslieferung von Wert zung könne analog auf die Ausführungen g sich das Verhältnis zwischen mobiler und or kaum unterscheiden dürfe.?®*

325. Ebenso könne zum Anteil der Bewegtl mischen Online-Werbung analog auf die Au den.?®5

326. Demnach liegt gemäss Meldung kein k VKU vor.

279 \/gl. Meldung, Rz 223. 280 \/gl. Meldung, Rz 224. 281 \/gl. Meldung, Rz 214. 282 \/gl. Meldung, Rz 215. 283 \/gl. Meldung, Rz 224. 284 \/gl. Meldung, Rz 214.

285 Vgl. Meldung, Rz 215.

elden die Zusammenschlussparteien, dass dieser ng vernachlässigbar klein sei. Nach Schätzungen

yetroffener Markt im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d

von dynamischen Online-Werbeflächen in /eiz

:n gemeldete Marktanteil 2016 von [A] betrage natätig. 26°

ung auf mobile Endgeräte und die ortsfeste Nutemäss der obigen Rz 316 verwiesen werden, da tsfester Nutzung in den einzelnen Sprachregionen

Jild-Werbung am Gesamtmarktvolumen der dynaisfuhrungen in der obigen Rz 317 verwiesen weryetroffener Markt im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d

von dynamischen Online-Werbeflächen in iz

:n gemeldete Marktanteil 2016 von [A] betrage natätig. 28°

ung auf mobile Endgeräte und die ortsfeste Nutemäss der obigen Rz 316 verwiesen werden, da tsfester Nutzung in den einzelnen Sprachregionen

Jild-Werbung am Gesamtmarktvolumen der dynaisfuhrungen in der obigen Rz 317 verwiesen weryetroffener Markt im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d

B.4.2.1.4 Märkte im Bereich Out-of-H

B.4.2.1.4.1 Märkte für Plakat- bzw. Ausse

327. Die von den Zusammenschlusspartei der Media Focus Werbestatistik. Allerdings die Wettbewerber, die in Media Focus nicht abgestellt, welche entweder den Umsatzar Anbieter zu entnehmen seien oder die von wurde auf interne Angaben abgestellt, die dı sprechen.?®®

328. Gemäss den Angaben der Zusammer ren Anbieter mangels verfügbarer Daten ge zung der beteiligten Unternehmen dürften [0 rucksichtigte OOH-Gesellschaften entfa hinzugerechnet worden.?8”

329. Auf diesen Grundlagen betrage der M: bei nahezu [0-10] %. Grösster Wettbewerbe [60-70] %.2°®

330. Mangels verfügbarer Zahlen sei es n Unterscheidung zwischen innen und aussen kehrsmittelwerbung ganz weg, so würden di die gerundeten Werte ebenfalls bei [0-10] % Dies zeige, dass die Verkehrsmittelwerbur schen Verkehrsmittelwerbung innen und aus ben ohne Relevanz sei.?®°

331. Bei der weiteren Gliederung des räun Zusammenschlussparteien kein betroffener anteil von [A] bei rund [0-10] %, in der franz: in der italienischsprachigen Schweiz bei [0-1 regionen bei [0-10] %.?°°

332. Für die nach Grossräumen geglieder folgenden Marktanteile. Jene Anteile in Klar berücksichtigung der Verkehrsmittelwerbun

286 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 17. 237 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 17. 288 \/gl. Meldung, Rz 164 und 166.

289 \/gl. Meldung, Rz 165.

2% Vgl. Meldung, Rz 167.

291 V/gl. Meldung, Abschnitt 5.9.9.

lome Werbung

nwerbung

en berechneten Marktanteile beruhen auf Daten seien darin nicht alle Anbieter berücksichtigt. Für ausgewiesen seien, wurde auf die Werbeumsätze ıgaben in den Geschäftsberichten der einzelnen Experten geschätzt wurden. Für [A] ([C]) und [B] an in Media Focus ausgewiesenen Umsätzen entischlussparteien musste das Volumen der kleineschätzt werden. Nach sehr konservativer Schat- -10] % des Gesamtmarktes auf kleinere, nicht bellen. Dieser Wert sei dem Gesamtmarkt

arktanteil von [A] rund [0-10] %. Jener von [B] liege ar sei [J] / [KK] SA mit einem Markanteil von rund

icht möglich, bei der Verkehrsmittelwerbung eine am Fahrzeug zu treffen. Lasse man aber die Ver- e Marktanteile nur geringfügig höher liegen (wobei für [A] und nahezu [0-10] % für [B] liegen würden). ig generell und damit auch Unterscheidung zwisen für das vorliegende Zusammenschlussvorhalichen Marktes auf Sprachregionen liege gemäss Markt vor. In der Deutschschweiz liege der Markt- Ssischsprachigen Schweiz bei rund [10-20] % und 0] %. Der Marktanteil von [B] liege in allen Sprachten Märkte für Aussenwerbung ergeben sich die ımer sind die Marktanteile, welche durch die Nicht- J resultieren."

N

Markt [A] Markt für Plakat- bzw. Aussenwerbung im Grossraum [10-20] Genf/Lausanne Markt für Plakat- bzw. Aussen- [0-10] werbung im Grossraum Zürich Markt für Plakat- bzw. Aussen- | [0-10] werbung im Grossraum Bern Markt für Plakat- bzw. Aussen- | [0-10] werbung im Grossraum Basel Markt für Plakat- bzw. Aussenwerbung im Grossraum Ost- [0-10] | schweiz Markt für Plakat- bzw. Aussen- [0-10]

werbung im Grossraum Tessin

Tabelle 5: Marktanteile für die Plakat- bzw. Auss

333. Demnach liegen gemäss Meldung kei Bst. d VKU vor.

B.4.2.1.4.2 Märkte für Absatzkanäle für P

334. Gemäss Meldung seien die Anbieter Aussenwerbung identisch zu jenen auf dem sich hierbei um die OOH-Unternehmen. So Marktanteile, die nachfolgend für den Mark wurden (vgl. Abschnitt B.4.2.1.4), in etwa de für Plakat- bzw. Aussenwerbung entspreche

335. Demnach liegen keine betroffenen Mé

B.4.2.1.5 Märkte im Bereich der Prin‘

336. Gemäss Angaben der Zusammensch Vermittlung und den Verkauf von Inserate- t Marktanteile:

292 Vgl. Meldung, Rz 140.

larktanteil Marktan-

% [0-10] % Nein Nein % [0-10] % Nein Nein % [0-10] % Nein Nein % [0-10] % Nein Nein % [0-10] % Nein Nein % [0-10] % Nein Nein

enwerbung nach Grossräumen

ne betroffenen Markte im Sinne von Art. 11 Abs. 1

lakat- bzw. Aussenwerbung

auf dem Markt für Absatzkanäle für Plakat- bzw. Markt für Plakat- bzw. Aussenwerbung. Es handle mit könne davon ausgegangen werden, dass die t für Aussenwerbung (OOH-Werbung) berechnet n Markanteilen von [A] ([C]) und [B] auf dem Markt :n würden. 292

irkte im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU vor.

lussparteien haben diese in den Märkten für die ınd Werberaum in Printmedien die nachfolgenden

Markt

Markt für nationale Print-Firmenwerbung Sonntags- und Wochenzeitungen in de schweiz (vor Zusammenschluss [A]/BaZ)

Markt für nationale Print-Firmenwerbung Sonntags- und Wochenzeitungen in de schweiz (nach Zusammenschluss [A]/BaZ)

Markt für nationale Print-Firmenwerbung Sonntags- und Wochenzeitungen in der fr: Schweiz

Markt für nationale Print-Firmenwerbung in tungen in der Deutschschweiz

Markt für nationale Print-Firmenwerbung in tungen in der französischen Schweiz

Markt für nationale Print-Firmenwerbung in tungen in der italienischen Schweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Finar schaftspresse in der Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Finar schaftspresse in der französischen Schwei

Markt für Print-Firmenwerbung in Illustriert meinen Themen in der Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der New menpresse in der Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Progr in der Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Progr in der französischen Schweiz

Mark für Print-Firmenwerbung in der Frau oplepresse in der Deutschschweiz

Mark für Print-Firmenwerbung in der Frau oplepresse in der französischen Schweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in Lifestyle-. in der französischen Schweiz

Markt für lokale/regionale Print-Firmenwer ges- und Lokalzeitungen sowie Anzeiger! raum Zürich

Markt für lokale/regionale Print-Firmenwer ges- und Lokalzeitungen sowie Anzeiger! raum Bern

Markt für lokale/regionale Print-Firmenwer ges- und Lokalzeitungen sowie Anzeiger! raum Genf/Lausanne

[A] [B] Betroffen in Tages-, in Tages-, + Deutsch- | [30-40] % | [0-10] % Ja in Tages-, Pendlerzei- 99.400] % | [0-10] % Ja Pendlerzei- 99.400] % | [0-10] % Ja re Zeitschriften [10-20] % | [0-10] % Nein bung in Ta- 1 im Gross- | [20-30] % | [0-10] % Nein bung in Ta- 1 im Gross- | [10-20] % | [0-10] % Nein bung in Ta- 1 im Gross- | [30-40] % | [0-10] % Ja

Tabelle 6: Marktanteile in den gemeldeten Markt und Werberaum in Printmedien

337. Hieraus ergeben sich die nachfolgend

- Markt für nationale Print-Firmenwerbu der französischen Schweiz

- Markt für nationale Print-Firmenwerbu

- Markt für nationale Print-Firmenwerl Schweiz

- Markt für nationale Print-Firmenwer Schweiz

- Markt für Print-Firmenwerbung in del schweiz

  • Markt für Print-Firmenwerbung in der |

  • Markt für Print-Firmenwerbung in der

  • Markt für Print-Firmenwerbung in der

  • Mark für Print-Firmenwerbung in der F

- Mark für Print-Firmenwerbung in der Schweiz

- Markt für lokale/regionale Print-Firmer zeigern im Grossraum Genf/Lausanne

338. Im Zuge der Prüfung der einzelnen be in den betroffenen Märkten mit den jeweili sein. Für die Zwecke des vorliegenden Zus zung und Analyse der Märkte für Rubrikanze vom Zusammenschlussvorhaben betroffen auch auf den Märkten für Rubrikanzeigen tä zeigen durch das Zusammenschlussvorhat zu erwarten. Die mit den einzelnen Seiten e sind hingegen bereits in den Märkten im Be

B.4.2.1.6 Markt für Mediaberatung

339. Gemäss den Angaben der Zusammer teile im Bereich der Mediaberatung auf De [JJ]) abgestellt worden. Der Gesamtmarktu die [JJ] für die einzelnen Mitglieder nur Bar als effektiver Wert der jeweilige Mittelwert di Mio. Franken).?”

293 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 19.

ien für die Vermittlung und den Verkauf von Inserateen betroffenen Märkte:

ng in Tages-, Sonntags- und Wochenzeitungen in

ng in Pendlerzeitungen in der Deutschschweiz

Jung in Pendlerzeitungen in der französischen

bung in Pendlerzeitungen in der italienischen

* Finanz- und Wirtschaftspresse in der Deutsch-

News- und Themenpresse in der Deutschschweiz Programmpresse in der Deutschschweiz Programmpresse in der französischen Schweiz ‘rauen- und Peoplepresse in der Deutschschweiz

Frauen- und Peoplepresse in der französischen

werbung in Tages- und Lokalzeitungen sowie An-

>troffenen Märkte wird insbesondere auch auf die gen Printtiteln erzielten Reichweiten einzugehen ;ammenschlussvorhabens wurde auf die Abgrensigen verzichtet, da diese auf der einen Seite nicht sind. So ist nicht ersichtlich, dass [B] in Zukunft tig werden wird. Zudem sind im Bereich Rubrikanyen keine nennenswerten konglomeraten Effekte rzielten Umsatze im Bereich der Online-Werbung reich Online-Werbung enthalten.

ischlussparteien sei zur Berechnung der Marktanten der Branchenorganisation [JJ] (nachfolgend: msatz beruhe auf der Addition dieser Ertrage. Da idbreiten (z.B. 25-30 Mio. Franken) ausweist, sei ar Bandbreite verwendet worden (im Beispiel 27.5

340. Da die zur [B]-Gruppe gehörende Age sei, wurde deren Bruttobetriebsertrag gesti tumsatz hinzugerechnet.?*

341. Die Gesamtmarktschätzung berücksii Mitglieder. 2%

342. [A] sei nicht im Bereich der Mediaber: [0-10] %.2%

343. Demnach liegt gemäss Meldungkein k VKU vor.

B.4.2.1.7 Zusammenfassung der bet

344. Aus den vorangehenden Abschnitten | Sinne von Art. 11 Abs.1 Bst. d VKU:

- Markt für die Vermittlung bzw. Verm:

- Markt für die Vermittlung bzw. Verm: chigen Schweiz;

- Markt für die Vermittlung und den schweiz;

- Markt für die Vermittlung und den Ve chigen Schweiz;

- Markt für die Vermittlung und den Ve chigen Schweiz;

- Markt für die Vermittlung und Verma beflächen in der französischsprachic

- Markt für die Vermittlung und Verma beflächen in der italienischsprachige

- Markt für die Bereitstellung von sta sprachigen Schweiz;

- Markt für die Bereitstellung von stati: chigen Schweiz;

- Markt für nationale Print-Firmenwerl in der französischen Schweiz;

- Markt für nationale Print-Firmenwert

- Markt für nationale Print-Firmenwe Schweiz;

294 \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 20. 2% \/gl. Meldung, Beilage 13, Rz 21.

2% \/gl. Meldung, Rz 168.

ntur [B] Interactive 2016 aus der [JJ] ausgetreten itzt auf interne Daten von [B] dem Gesamtmarkchtigt somit — mit Ausnahme von [B] — nur [JJ]-

atung tatig. Der Marktanteil von [B] liege bei rund

yetroffener Markt im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d

roffenen Märkte

ergeben sich die folgenden betroffenen Märkte im

arktung von TV-Werbezeit in der Deutschschweiz;

arktung von TV-Werbezeit in der französischspra-

Vertrieb von Radio-Werbezeit in der Deutschrtrieb von Radio-Werbezeit in der französischsprartrieb von Radio-Werbezeit in der italienischsprarktung von Werberaum für statische Online-Werjen Schweiz;

rktung von Werberaum für statische Online-Wern Schweiz;

tischen Online-Werbeflächen in der französischschen Online-Werbeflächen in der italienischspra-

Jung in Tages-, Sonntags- und Wochenzeitungen

ung in Pendlerzeitungen in der Deutschschweiz;

rbung in Pendlerzeitungen in der französischen

- Markt für nationale Print-Firmenwe Schweiz;

- Markt für Print-Firmenwerbung in de schweiz;

- Markt für Print-Firmenwerbung in ı schweiz;

  • Markt für Print-Firmenwerbung in de

  • Markt für Print-Firmenwerbung in de

- Mark für Print-Firmenwerbung in < schweiz;

- Mark für Print-Firmenwerbung in dei Schweiz;

- Markt für lokale/regionale Print-Firm Anzeigern im Grossraum Genf/Laus

B.4.2.1.8 Reichweiten in den korresp OOH-Bereichen

345. Die Zusammenschlussparteien führer Passantenmarkte durch den Zusammenschl zer/Zuschauer/Hörer/Passanten Uber keine!

346. Für die Beurteilung des Zusammens: die Reichweiten und die Marktdurchdringun: tig dazu sind insbesondere die Leser-, Nutz leine aus den Zahlen zu den Werbeeinnah auf die entsprechenden Reichweiten gezog im Rahmen der Beurteilung des vorliegende

347. Die Zusammenschlussparteien bringe schen Marktanteilen und Reichweiten unters weiten gemessen werden könne und die R Eignung eines Mediums sei.?®

348. Der Feststellung, dass mit Reichweiter kann und sie lediglich ein Indikator sind, kar nichts Anderes gemacht, als die Reichweite: ventars für Werbetreibenden und Mediaage der erzielbare Werbedruck oder die Streuve giges Standardmass und eine wichtige «Wa Basic-Studie aufzeigt.?” Für die Zwecke der habens im Rahmen der vorläufigen Beurtei kator verwendet.

297 Meldung, Rz 94. 2% Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R.

299 https://wemf.ch/de/medienstudien/mach-basi

rbung in Pendlerzeitungen in der italienischen

or Finanz- und Wirtschaftspresse in der Deutschder News- und Themenpresse in der Deutschr Programmpresse in der Deutschschweiz; r Programmpresse in der französischen Schweiz;

ler Frauen- und Peoplepresse in der Deutschr Frauen- und Peoplepresse in der französischen

\enwerbung in Tages- und Lokalzeitungen sowie anne.

yondierenden Print-/TV-/Radio-/Online- und

ı aus, dass Leser-/Nutzer-/Zuschauer-/Hörer- und uss nicht tangiert wurden, da [B] fur die Leser/Nutlei Angebote verfiige.?%”

hlussvorhabens ist es von zentraler Bedeutung, 9 der Zusammenschlussparteien zu prüfen. Wicher-, Zuschauer-, Hörer- und Passantenzahlen. Almen können keine ausreichenden Rückschlüsse an werden, weshalb ein Verzicht auf diese Zahlen ın Zusammenschlussvorhabens nicht möglich ist.

:n vor, dass die Beschlussbegründung nicht zwicheide, die Marktstellung nicht anhand der Reicheichweite nur ein Indikator für die grundsätzliche

1 alleine die Marktstellung nicht gemessen werden in zugestimmt werden. Vorliegend wird denn auch 1 als ein Indikator für die Attraktivität des Werbeinnturen heranzuziehen. Weitere Indikatoren wären rluste und Affinität. Die Reichweiten sind ein gänhrung» im Werbebereich, wie z.B. auch die MACH Analyse des vorliegenden Zusammenschlussvorlung werden die Reichweiten als wichtigster Indiz 155 ff. (act. 489 und act. 503).

c/, zuletzt besucht am 13.08.2018.

349. Die Reichweiten der Werbeträger sind treibende) von Eigenvermarktern als auch v lektion von bestimmten Eigenvermarktern ı prüfung der Reichweiten und die Marl unerheblich, ob sich die einzelnen Werbetr befinden oder nicht. Die Attraktivität der Eig für Mediaagenturen und Werbetreibende si beinventars, das sich in ihrem Portfolio befir

350. Die Zusammenschlussparteien bringe weiten regelmässig Gesamtmarkte resultiere diese damit untauglich seien, um Marktteiln Doppelleser/Doppelnutzer ignorieren.°°'

351. Diese Feststellungen der Parteien sir trägern können sich Uberlappen, sie könne: der Werbedruck - bei Werbeträgern, die den Im letzteren Fall würde die Nettoreichweite e Indikator sind, der eine Unterscheidung zwis stand wird in der Analyse der Wettbewerbsv

352. Das Sekretariat hat deshalb von den Z len für die Reichweiten (lokal, regional und für die vermittelten Werberäume einverlang!

e Leserzahlen und Reichweiten der be cent Readership»®” (nachfolgend: cl Wettbewerber für die letzten drei Jal

e Nutzerzahlen und Reichweiten der markteten Websites je Sprachregio Wettbewerber für die letzten drei Jal

e Zuschauerzahlen und Reichweiten c gular Usership»°°® (nachfolgend: RU sendern je Sprachregion einschliess für die letzten drei Jahre.

e Horerzahlen und Reichweiten der be den von ihnen vermarkteten Radios: der wichtigsten drei Wettbewerber fi

300 Bei Vermittlern ist genau dies ein Haupffaktoı Marktseite der Werbeinventareigner auf die Mar ausübt.

301 Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R.

302 Leserschaft einer durchschnittlichen Ausgabe

303 Radio/TV/Online und Aussenwerbung (Out-o Woche. Im Print würde die RUS Leser umfasser malerweise lesen oder durchblättern.

| sowohl für die Kunden (Mediaagenturen, Werbeon Vermittlern ein wichtiges Kriterium für ihre Se- ınd/oder Vermittlern. Insofern ist es für die Ubertdurchdringung der Zusammenschlussparteien äger im Eigentum der Vermittler und Vermarkter anvermarkter sowie der Vermittler und Vermarkter eigt mit dem Umfang und der Qualität des Weridet.3°°

n weiter vor, dass durch das Addieren von Reich- 2n würden, die weit über 100 % liegen würden und ehmer zu vergleichen. Reichweiten wurden auch

id zutreffend. Reichweiten von einzelnen Werben aber auch disjunkt sein. Im ersteren Fall würde n gleichen Werbeinventareigner gehören — erhöht. rhöht. Auch hier gilt, dass die Reichweiten nur ein chen diesen Fällen nicht ermöglicht. Diesem Um- ’erhältnisse Rechnung getragen.

usammenschlussparteien die nachfolgenden Zahnational) sowohl für die bereitgestellten als auch

teiligten Unternehmen anhand der «calculated Re- XR) einschliesslich derjenigen der wichtigsten drei re.

beteiligten Unternehmen bei den von ihnen vern einschliesslich derjenigen der wichtigsten drei Ire.

ler beteiligten Unternehmen anhand der die « Re- S) sowie bei den von ihnen vermarkteten Fernsehlich derjenigen der wichtigsten drei Wettbewerber

teiligten Unternehmen anhand der RUS sowie bei andern je Sprachregion einschliesslich derjenigen ir die letzten drei Jahre.

‘der positiven indirekten Netzwerkeffekte, welche die ktseite der Werbetreibenden und Mediaagenturen

z 161 (act. 489 und act. 503).

f-Home): Nutzung (fast) täglich oder mehrmals pro 1, die mindestens 3 von 6 Ausgaben eines Titels nor- e Passantenzahlen der beteiligten Ur innen vermittelten Out-of-Home-Wer gen der wichtigsten drei Wettbewerk

353. Diese Zahlen werden in den nachfolg«

B.4.2.1.8.1 Reichweiten im TV-Bereich

354. Gemäss Meldung würden die Nutzerc der RUS ausgewiesen. Für die Sender, die die RUS gestützt auf die Nettoreichweite dı schätzt werden müssen.°°*

355. Die Konzessionsgebiete seien nicht ir den einzelnen Konzessionsgebieten gestut: zessionsgebieten gemäss TV-Panel von Me

356. [B] vermittelt [...] TV-Sender alleine. [. vermarktet. [G] vermittelt und vermarktet 1 Vermarktung in der Schweiz.?°®

357. Die Zusammenschlussparteien bringe schauerzahlen aller von [B] vermittelten/ver nen Marktanteil von [B] zu berechnen. Sie keine eigenen TV-Sender verfüge und dam diglich ein Vermarkter/Vermittler. Die Zus; Reichweiten auch deshalb für falsch, weil die teilweise auch von Dritten vermarktet/vermit len einfach [B] zugewiesen werden könnten

358. Basierend auf den Angaben der Zusai Reichweiten für [B] und [A] im Jahr 2016.

304 Meldung, Beilage 13, Abschnitt 8.1.3.

305 Meldung, Beilage 13, Abschnitt 8.1.3.

306 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

307 Meldung, Rz 333.

ternehmen anhand der RUS sowie bei den von beräumen je Sprachregion einschliesslich derjenier für die letzten drei Jahre.

snden Abschnitten und Tabellen ausgewiesen.

laten aus der MA Strategy stammen und anhand nicht in der MA Strategy erhoben werden, habe ar Sender gemäss TV-Panel von Mediapulse ge-

1 der MA Strategy hinterlegt, weshalb die RUS in 7t auf die Nettoreichweite der Sender in den Kondiapulse geschätzt worden sei. 3°

..] weitere TV-Sender werden durch [B] und Dritte 7 TV-Sender. Ein Sender (be curious) vermarket =ins oder Italia 1) haben keine Vermittlung bzw.

n vor, dass es aus ihrer Sicht falsch ware, die Zumarkteten TV-Sender zu addieren und daraus eibegründen dies mit der Tatsache, dass [B] Uber it auch keine eigenen Zuschauer habe. [B] sei leammenschlussparteien halten eine Addition der 2 von [B] vermittelten und vermarkteten TV-Sender

telt würden und deshalb nicht alle Zuschauerzah- mmenschlussparteien ergeben sich die folgenden

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287).

Reichweiten im TV-Bereich

In der Deutschschweiz

In der französischsprachigen Schweiz

In der italienischsprachigen Schweiz

Im KG 1 (Genf)

Im KG 2 (Waadt-Freiburg)

Im KG 3 (Wallis)

Im KG 4 (Jurabogen)

Im KG 5 (Bern)

Im KG 6 (Biel)

Im KG 7 (Basel)

Im KG 8 (Aargau Solothurn)

Im KG 9 (Innerschweiz)

Im KG 10 (Nordschweiz)

Im KG 11 (Ostschweiz)

Im KG 12 (Südostschweiz)

Im KG 13 (Tessin)

Tabelle 7: Reichweiten im TV-Bereich im Jahr 21 vermittelte TV-Sender.

B.4.2.1.8.2 Reichweiten im Radio-Bereich

359. Gemäss Meldung würden die Nutzerc der RUS ausgewiesen. Für die Sender, die

[B] [A] Betroffen (20-30 %) [0-10] % Nem (20-30 %) [0-10] % Nem (20-20 %) [0-10] % Nem (20-20 %) [0-10] % Nem (140-50) %) 10-10] % in 140.50] %) 10-10] % in 120.50] %) 10-10] % in 140.50] %) 10-10] % bo 140.50] %) 10-10] % bo 140.50] %) 10-10] % bo 140.50] %) 10-10] % bo 130.40] %) 10-10] % in

916; in Klammer: Reichweiten basierend auf alleine

laten aus der MA Strategy stammen und anhand nicht in der MA Strategy erhoben werden, habe

die RUS gestützt auf die Nettoreichweite di schätzt werden mussen.°%

360. Die Konzessionsgebiete seien nicht in der RUS zu den einzelnen Konzessionsgeb Pulse Radio Reporter vorgenommen worde

361. Die Zusammenschlussparteien bringe rerzahlen aller von [B] vermittelten/vermarkt Marktanteil von [B] zu berechnen. Sie begr eigenen Radio-Sender verfüge und damit au ein Vermarkter/Vermittler. Die Zusammens teile auch deshalb fur falsch, weil Radio-Ser den und deshalb nicht alle Zuschauerzahler

362. Basierend nur auf alleine vermittelte R im Jahr 2016 eine Reichweite von [0-10] %

363. Die Zusammenschlussparteien geben an. Diese wurden mit Ausnahme der [Q]-Se

364. Aufgrund der Angaben der Zusamme jeweiligen Sprachregionen die folgenden Re 60] % in der französischsprachigen Schw Schweiz.

B.4.2.1.8.3 Reichweiten im Online-Bereic

365. Die Zusammenschlussparteien bringe zerzahlen aller von [B] vermittelten/vermai Marktanteil von [B] zu berechnen. Sie begr eigenen Websites verfügt (mit Ausnahme auch keine eigenen Nutzer hat. [B] sei led schlussparteien halten eine Addition der Ma tes auch von anderen vermarktet / vermittel fach [B] zugewiesen werden könnten.?'?

366. Gemäss den Zusammenschlussparte vermarkte [...] Websites.3"°

367. Die Reichweiten in der nachfolgender que User pro Monat) der Websites von [A] < Websites. Als Datengrundlagen dienten ger

308 Meldung, Beilage 13, Abschnitt 8.1.4.

309 Meldung, Beilage 13, Abschnitt 8.1.4.

310 Meldung, Rz 352.

311 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom 312 Meldung, Rz 328.

313 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

er Sender gemäss TV-Panel von Mediapulse geder MA Strategy hinterlegt, weshalb die Zuteilung ieten gestützt auf die Reichweiten gemäss Media n sei.?09

n vor, dass es aus ihrer Sicht falsch wäre, die Höeten Radio-Sender zu addieren und daraus einen inden dies mit der Tatsache, dass [B] über keine ch keine eigenen Zuschauer habe. [B] sei lediglich chlussparteien halten eine Addition der Marktander auch von anderen vermarktet / vermittelt wür- 1 einfach [B] zugewiesen werden könnten.°"°

adio-Sender würde [B] in allen relevanten Märkten erzielen.

die Reichweiten für insgesamt [...] Radio-Sender nder, von [B] und Dritten vermittelt.°"'

nschlussparteien resultieren im Jahr 2016 in den :ichweiten: [50-60] % in der Deutschschweiz, [50- eiz und [40-50] % in der italienischsprachigen

h

n vor, dass es aus ihrer Sicht falsch wäre, die Nut- ‘kteten Websites zu addieren und daraus einen inden dies mit der Tatsache, dass [B] über keine der eigenen Unternehmenswebseite) und damit iglich ein Vermarkter/Vermittler. Die Zusammenrktanteile auch deshalb für falsch, weil die Websit werden und deshalb nicht alle Nutzerzahlen einien vermarkte [A] [...] Websites. [B] vermittle und

1 Tabelle basieren sowohl auf Nutzerzahlen (Uni- ıls auch auf Nutzerzahlen der von [B] vermittelten näss Meldung, nebst Zahlen zu eigenen bzw. ver-

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287).

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287).

mittelten Websites, Nutzerdaten der bei Ne nen Websites und die Studie IGEM-digiMON Expertenschätzung ergänzt.?'*

Reichweiten im Online-Bereich

In der Deutschschweiz

in der französischsprachigen Schweiz

In der italienischsprachigen Schweiz

Tabelle 8: Reichweiten im Online-Bereich im Jal

B.4.2.1.8.4 Reichweiten im OOH-Bereich

368. Die Zusammenschlussparteien bring kaum Daten zu den Reichweiten öffentlich v [J]/[KK] SA mit der eigenen Datenbank der [| denen sich vermutlich auch Gesamtmarktzé men hätten aber keinen Zugriff auf diese D:

369. Die Reichweiten hätten somit nur gest ermittelt werden können, weshalb die berec ten verbunden seien.°"°

370. Nachfolgend werden die von den Zusé ausgewiesen:

371. Die Zusammenschlussparteien weise dung für [B] eine Reichweite von [0-10] % Jahr 2016 aus.

372. Gegliedert nach Sprachregionen weise weiten für das Jahr 2016 aus:

Reichweiten im OOH-Bereich

In der Deutschschweiz [0-

314 Meldung, Beilage 13, Abschnitt 8.1.2. Angeg Einbezug des [H] AdWords-Displaynetzwerk (tie schiedenen Websites, die in diesem Netzwerk s Doppelzählungen der Reichweite der angegebe: Das Sekretariat geht aufgrund von Plausibilisier nicht aufgelisteten Websites mit angegebenen L

315 Meldung, Beilage 13, Abschnitt 8.1.5.

316 Meldung, Beilage 13, Abschnitt 8.1.5.

t-Metrix-Profile und Net-Metrix-Audit ausgewiese- IITOR. Zudem wurde der Gesamtmarkt durch eine

[A] [B] Betroffen

ır 2016

en vor, dass hinsichtlich der Passantenströme erfugbar seien. Zwar verfüge wohl der Marktführer _L] AG über Daten zu den Passantenströmen, aus Ihlen errechnen liessen. Die beteiligten Unternehutzt auf Schätzungen der beteiligten Unternehmen hneten Reichweiten mit erheblichen Unsicherheiimmenschlussparteien angegebenen Reichweiten

n hinsichtlich der Passentenströme in ihrer Mel- und für [A] eine Reichweite von [0-10] % für das

an die Zusammenschlussparteien folgende Reich-

Reichweiten Betroffen

[A] [B]

10] % [0-10] % Nein

ben sind die Reichweiten über Websites, ohne den ferer Divisor). Über dieses lässt sich Werbung auf verind, buchen. Damit wird das Ausmass von allfälligen nen Websites verringert (siehe dazu auch Rz 350 f.). ingsrechnungen davon aus, dass die Reichweiten der ongtail ([...]) approximiert werden.

In der französischsprachigen

Schweiz [0-

In der italienischsprachigen

Schweiz [0-

Tabelle 9: Reichweiten im OOH-Bereich nach S|

373. Gegliedert nach Grossraumen weiset weiten fur das Jahr 2016 aus:

Reichweiten im OOH-Bereich

Im Grossraum Genf/Lausanne

[0- Im Grossraum Zürich [0- Im Grossraum Bern [0- Im Grossraum Basel [0- Im Grossraum Ostschweiz [0- Im Grossraum Tessin [0-

Tabelle 10: Reichweiten im OOH-Bereich nach (

374. Demnach resultieren gemäss Angabe

B.4.2.1.8.5 Reichweiten im Print-Bereich

375. Gemäss Meldung beruhen die Reichw auf den Daten der MACH Basic. Sie wur: schaftsgebiet (nachfolgend: WG) entsprech: sen.?'®

B.4.2.1.8.6 Reichweiten im Bereich der T:

376. Nachfolgend werden die Reichweiten nen Wirtschaftsgebieten aufgeführt:

317 https://wemf.ch/de/downloads/gebietskarten/

318 Meldung, Beilage 13, Abschnitt 8.1.1.

10] % [0-10] % Nein

10] % [0-10] % Nein

orachregionen im Jahr 2016

1 die Zusammenschlussparteien folgende Reich-

Reichweiten Betroffen

[A] [B]

10] % [0-10] % Nein 10] % [0-10] % Nein 10] % [0-10] % Nein 10] % [0-10] % Nein 10] % [0-10] % Nein 10] % [0-10] % Nein

Srossraumen im Jahr 2016

n der Meldung keine betroffenen Markte.

reiten der Printtitel der Zusammenschlussparteien Jen von den Zusammenschlussparteien je Wirtand der Klassifikation der WEMF AG°"’ ausgewieageszeitungen

im Bereich der Tageszeitungen nach den einzelvemf-gebiete.pdf, zuletzt besucht am 13.08.2018.

Reichweiten im Bereich der Tageszeitunge

Tageszeitungen in der französischsprachic Im WG 11 (Genf)

Im WG 12 (Waadt)

Im WG 13 (Neuenburg)

Im WG 14 (Jura)

Im WG 15 (Freiburg)

Im WG 16 (Unterwallis) Tageszeitungen in der Deutschschweiz

Im WG 22 (Berner Oberland)

Im WG 23 (Oberwallis)

Im WG 24 (Zug)

Im WG 25 (Uri/Schwyz)

Im WG 27 (Glarus/Obersee)

Im WG 28 (Bündner Unterland)

Im WG 29 (Bündner Oberland)

Im WG 31 (Basel)

Im WG 31 (Basel) nach Zusammenschluss Im WG 32 (Solothurn)

Im WG 33 (Berner Seeland)

Im WG 34 (Berner Mittelland)

Im WG 41 (Aargau)

Im WG 42 (Schaffhausen)

Im WG 43 (Zürich)

Im WG 44 (Thurgau)

Tabelle 11: Reichweiten für Tageszeitungen im .

B.4.2.1.8.7 Reichweiten im Bereich von (

377. Nachfolgend werden die Reichweiten den einzelnen Wirtschaftsgebieten aufgefur

Gratiszeitungen/Anzeiger in der französisc

Im WG 11 (Genf)

Im WG 12 (Waadt)

N [A] [B] Betroffen

jen Schweiz

[60-70] % 0% Ja [80-90] % 0% Ja [10-20] % 0% Nein [10-20] % 0% Nein [20-30] % 0% Nein [20-30] % 0% Nein [0-10] % 0% Nein [70-80] % 0% Ja [0-10] % 0% Nein [10-20] % 0% Nein [0-10] % 0% Nein [0-10] % 0% Nein [0-10] % 0% Nein [0-10] % 0% Nein [0-10] % 0% Nein [0-10] % 0% Nein s [A]/BaZ [40-50] % 0% Ja [10-20] % 0% Nein [20-30] % 0% Nein [60-70] % 0% Ja [10-20] % 0% Nein [0-10] % 0% Nein [60-70] % 0% Ja [0-10] % 0% Nein

Jahr 2016

sratiszeitungen/Anzeigern

im Bereich von Gratiszeitungen/Anzeigern nach rt:

hsprachigen Schweiz

[20-30] % 0% Nein

[20-30] % 0% Nein

Gratiszeitungen/Anzeiger in der Deutschsc

Im WG 22 (Berner Oberland)

Im WG 34 (Berner Mittelland)

Im WG 43 (Zürich)

Im WG 43 (Zürich) nach Zusammenschlus

Im WG 31 (Basel) nach Zusammenschluss

Tabelle 12: Reichweiten im Bereich von Gratisze

B.4.2.1.8.8 Reichweiten im Bereich der Pı

378. Nachfolgend werden die Reichweiten nen Verteilgebieten aufgeführt:

Reichweiten im Bereich der Pendlerzeituns

Pendlerzeitungen in der französischsprach

Im Verteilgebiet Genf

Im Verteilgebiet Lausanne

Pendlerzeitungen in der Deutschschweiz

Im Verteilgebiet Zürich

Im Verteilgebiet Bern

Im Verteilgebiet Basel

Im Verteilgebiet Luzern Im Verteilgebiet St. Gallen

Pendlerzeitungen in der italienischsprachic

Im Verteilgebiet Tessin

Tabelle 13: Reichweiten für Pendlerzeitungen in

B.4.2.1.8.9 Reichweiten im Bereich der Sı

379. Nachfolgend werden die Reichweiten zelnen Sprachregionen aufgeführt:

Sonntagszeitungen

In der Deutschschweiz

In der französischsprachigen Schweiz

Tabelle 14: Reichweiten im Bereich der Sonntac

‚hweiz

[10-20] % 0% Nein [0-10] % 0% Nein [10-20] % 0% Nein s [A]/BaZ [0-10] % 0% Nein

ondlerzeitungen

im Bereich der Pendlerzeitungen nach den einzelyen [A] [B] Betroffen igen Schweiz [90-100] % 0% Ja [90-100] % 0% Ja [60-70] % 0% Ja [70-80] % 0% Ja [70-80] % 0% Ja [70-80] % 0% Ja [70-80] % 0% Ja jen Schweiz [90-100] % 0% Ja ı Jahr 2016

onntagszeitungen

im Bereich der Sonntagszeitungen nach den ein-

[A] [B] Betroffen [20-30] % 0% Nein [90-100] % 0% Ja

szeitungen im Jahr 2016

B.4.2.1.8.10 Reichweiten im Bereich deı

380. Nachfolgend werden die Reichweiter nach den einzelnen Sprachregionen aufgefi

Finanz- und Wirtschaftspresse

In der Deutschschweiz

In der französischsprachigen Schweiz

Tabelle 15: Reichweiten im Bereich der Finanz-

B.4.2.1.8.11 Reichweiten im Bereich deı

381. Nachfolgend werden die Reichweiten men nach den einzelnen Sprachregionen aı

Illustrierte und allgemeine Themen

In der Deutschschweiz

Tabelle 16: Reichweiten im Bereich der Illustrier

B.4.2.1.8.12 Reichweiten im Bereich deı

382. Nachfolgend werden die Reichweiten i einzelnen Sprachregionen aufgeführt:

News und Themenpresse

In der Deutschschweiz

Tabelle 17: Reichweiten im Bereich der News ur

B.4.2.1.8.13 Reichweiten im Bereich deı

383. Nachfolgend werden die Reichweiten nen Sprachregionen aufgeführt:

Programmpresse

In der Deutschschweiz

In der französischsprachigen Schweiz

Tabelle 18: Reichweiten im Bereich der Progran

B.4.2.1.8.14 Reichweiten im Bereich deı

384. Nachfolgend werden die Reichweiten den einzelnen Sprachregionen aufgeführt:

" Finanz- und Wirtschaftspresse

1 im Bereich der Finanz- und Wirtschaftspresse ihrt:

[A] [B] Betroffen [0-10] % 0% Nein [20-30] % 0% Nein

und Wirtschaftspresse im Jahr 2016

Illustrierten und allgemeinen Themen

im Bereich der Illustrierten und allgemeinen The- ıfgeführt:

[A] [B] Betroffen

[20-30] % 0% Nein

ten und allgemeinen Themen im Jahr 2016

" News- und Themenpresse

m Bereich der News und Themenpresse nach den

[A] [B] Betroffen

[20-30] % 0% Nein

id Themenpresse im Jahr 2016

‘ Programmpresse

im Bereich der Programmpresse nach den einzel-

[A] [B] Betroffen [30-40] % 0% Ja [60-70] % 0% Ja

mpresse im Jahr 2016

- Frauen- und Peoplepresse

im Bereich der Frauen- und Peoplepresse nach

Frauen- und Peoplepresse

In der Deutschschweiz

In der französischsprachigen Schweiz

Tabelle 19: Reichweiten im Bereich der Progran

B.4.2.1.8.15 Reichweiten im Bereich deı

385. Nachfolgend werden die Reichweiter einzelnen Sprachregionen aufgeführt:

Lifestyle-Zeitschriften

In der französischsprachigen Schweiz

Tabelle 20: Reichweiten im Bereich der Lifestyle

B.4.3 Vorgehen zur Analyse der Wettb

386. Grundsätzlich werden bei Unternehme ten unterschieden: Unilaterale Effekte bzw fekte.°'?

387. Unilaterale Effekte resultieren durch di sammenschlussparteien durch den Unter! bspw. in höheren Preisen, einem geringere neuen Unternehmens manifestieren.

388. Koordinierte Effekte resultieren durch Verhalten zwischen den Marktteilnehmern, Anreize zu kollusivem Verhalten durch ein Markt mit mehr als zwei Unternehmen unter

389. Sowohl unilaterale als auch koordini Marktes auftreten. Dagegen wirken sogena bzw. Produkte hinweg. Insofern handelt es diesem Fall würden sie zum gleichen Mark vollständige Substitute (wie sie oftmals in | nen), Komplemente oder aus Nachfragesic sem Sinne können konglomerate auch als

319 Vgl. auch BUNDESKARTELLAMT, Conglomerate Discussion paper (zit. BUNDESKARTELLAMT, Conc 13.08.2018 und an NEVEN J. DAMIEN, Analysis ot Handbook of Antitrust Economics, Herausgeber glomerate Effects in EU Merger Control), S. 183

320 Produkte, die nachfrageseitig komplett unabr von «schwachen» Substituten gesehen werden.

[A] [B] Betroffen

[30-40] % 0% Ja

[60-70] % 0% Ja

impresse im Jahr 2016

‘ Lifestyle-Zeitschriften

| im Bereich der Lifestyle-Zeitschriften nach den

[A] [B] Betroffen

[10-20] % 0% Nein

-Zeitschriften im Jahr 2016

ewerbswirkungen des Zusammenschlusses

2nszusammenschlussen zwei Gruppen von Effek- ‚. nicht-koordinierte Effekte und koordinierte Ef-

e Veranderung von individuellen Anreizen der Zunehmenszusammenschluss. Diese können sich n Output oder veranderten Bundelangeboten des

die Veranderung von Anreizen zu koordiniertem

also zu kollusivem Verhalten. So können sich die e Fusion zwischen zwei Unternehmen in einem "bestimmten Voraussetzungen verstärken.

ierte Effekte können innerhalb eines relevanten nnt konglomerate Effekte über bestimmte Märkte sich bei diesen Produkten nicht um Substitute (in t gehören). Sie sind bspw. «schwache» bzw. un- Jenachbarten Märkten vorgefunden werden könht vollständig unabhängig voneinander.°”° In die- «indirekte» Effekte bezeichnet werden, also als

Mergers in Merger Control — Review and Prospects, Iomerate Mergers in Merger Control), abrufbar unter blika-

‘Conglomerate Effects in EU Merger Control, in: Buccirossi Paolo, 2008 (zit. NEVEN, Analysis of Conff.

\ängig voneinander sind, können auch als Grenzfall

Effekte, die nicht «direkt» innerhalb eines N dukte dieselbe Nachfrageseite haben. Andeı den Produkten, die über diese Nachfragese

390. Die Prüfung von unilateralen Effekte ir d VKU betroffenen Märkte, die in Abschnitt | folgenden Abschnitt B.4.2.

391. Die Prüfung von konglomeraten Effel einer marktbeherrschenden Stellung führen B.4.2.1.8 zusammengefassten korrespondie

392. Koordinierte Effekte im Zusammenhar ben werden in Abschnitt B.4.5 geprüft.

B.4.3.1 Analyse der voraussichtlichen S

B.4.3.1.1 Markt für die Vermittlung ui Werbezeit in der Deutschschwei:

393. Auf Basis der von der Werbestatistik ¢ towerbeausgaben für Werbekampagnen im 775 Mio. Franken (13.9 %) auf TV-Werbeat

394. Gemäss den Angaben der Zusamme Vermarktung von nicht-zielgerichteter TV-W 800] Mio. Franken, wovon [500-600] Mio. F Franken auf die französischsprachige Schw chige Schweiz entfielen.??? [B] ist der wichtig zer Werbefenstern von privaten ausländiscl dern.°?* Der wichtigste Konkurrent von [B] öffentlich-rechtlichen TV-Sender vertreibt. D terer Vermarkter und Vermittler von TV-Wer

Markt für die Vermittlung und Vermarktung Deutschschweiz

Zusamr Zeit- Wert Gesamtraum markt [A] © Umsatz [---] 0 Q In % 100 % 0% ao „ Umsatz [-- -] 0

321 NEVEN (Fn 319), Analysis of Conglomerate Ei

323 Meldung, Beilage 16.

324 Mit [...] exklusiv vermittelten/vermarkteten Se markteten Sendern (bspw. [...]), vgl. Meldung, B

larktes wirken. Dabei ist notwendig, dass die Pro- "nfalls besteht keine indirekte Beziehung zwischen ite entsteht.??"

inerhalb der einzelnen gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. B.4.2.1.7 zusammengefasst sind, erfolgt im nach-

Kten, die zu einer Begründung oder Verstärkung könnten, werden, unter Einbezug der in Abschnitt renden Bereichen, in Abschnitt B.4.4 geprüft.

ig mit dem vorliegenden Zusammenschlussvorhatellung in den betroffenen Märkten

nd Vermarktung von nicht-zielgerichteter TV- Z

schweiz ausgewiesenen Zahlen betrugen die Net- Jahr 2016 insgesamt 5.560 Mia. Franken, wovon sgaben (inkl. Sponsoring) entfielen.°22

'nschlussparteien betreffend die Vermittlung und 'erbezeit liegt das Gesamtmarkvolumen bei [700- ranken auf die deutsche Schweiz, [100-200] Mio. eiz und [0-1] Mio. Franken auf die italienischspraste Wettbewerber in der Vermarktung von Schweinen TV-Sendern sowie von Schweizer Privatsenist [G], die für die [Q] den TV-Werberaum der aneben ist die [III] AG (nachfolgend: [IIl]) ein weibezeit.

von nicht-zielgerichteter TV-Werbezeit in der

nenschlusspar- Wettbewerber teien

[B] [G] [Ill] AG [...] [...] [...] [...] [...] [...]

fects in EU Merger Control, S. 184.

erbestatistik-2017/, zuletzt besucht am 13.08.2018.

ndern (bspw. [...]) und [...] weiteren vermittelten/vereilage 59.

In % 100 % 0%

+ Umsatz [..-] 0 a In % 100 % 0%

Tabelle 21: Marktanteile und Umsatze im Markt tung von TV-Werbezeit in der Deutschschweiz??

395. Auf dem Markt fur die nicht-zielger Werbezeit in der Deutschschweiz sind vor: bewerber, wobei [B] einen Marktanteil von [ erzielt. [III] hat mit einem Marktanteil von [0- sich de facto ein duopolistischer Markt ergib lichen [G] und [B] als aktuelle Wettbewerbe:

396. Durch das Zusammenschlussvorhab Marktanteile sind ein Faktor, der in die Anal, je nach Einzelfall, weitere Faktoren berücks fekte oder die Finanzkraft, welche eine (alle gründen oder verstärken können. Die Beurte einen prospektiven Charakter, wobei die W Wettbewerbs praxisgemäss mit einem Zeith

397. Das Marktvolumen für die nicht-zielg: konstant oder rückläufig (vgl. auch den in Fı

398. Allerdings ist der Bereich der nicht-zie von den Entwicklungen im Bereich der zielg weiterentwickelte Targetingmöglichkeiten s von Seiten der Mediaagenturen nach wie vc ats im Rahmen des vorliegenden Zusamme

399. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die ist, sodass sich nach wie vor eine laufende sem Bereich aufdrängt.”?’” Unabhängig dave Bereitstellung solcher Möglichkeiten sowohl steht.?2®

325 Meldung, Beilage 14.

326 So erwartet bspw. die [X] AG «alle Formen di adressable TV» und erachtet diese als interesse an Mediaagenturen, act. 185). Die [U] AG erwar Werbung im Bereich TV und verbindet mit diese Rahmen des «Hybrid Broadcasting Broadband 1 cher Werberaum geschaffen werden kann, der t Frage 8 im Fragebogen an Mediaagenturen, act

[...] [...] [...]

* in Mio. CHF

fur die nicht-zielgerichtete Vermittlung bzw. Vermark- ichtete Vermittlung bzw. Vermarktung von TVallem [G] und [B] die dominierenden beiden Wett- 40-50] % und [G] einen Marktanteil von [40-50] % -10] % eine untergeordnete Marktstellung, sodass t. Somit stehen sich auf diesem Markt im Wesent- “gegenüber.

en kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen. ise des Wettbewerbs einfliesst. Daneben müssen, ichtigt werden. Darunter fallen bspw. Portfolio-Efnfalls kollektiv) marktbeherrschende Stellung besilung von Zusammenschlussvorhaben hat zudem /EKO auch die voraussichtliche Entwicklung des orizont von zwei bis drei Jahren abschätzt.

erichtete TV-Werbung war in den letzten Jahren 1 130 zitierten Bericht des BAKOM).

Igerichteten TV-Werbung nicht vollständig isoliert erichteten TV-Werbung zu betrachten. So werden owohl von Seiten der Werbetreibenden als auch yr erwartet, wie die Marktbefragung des Sekretarinschlussvorhabens aufgezeigt hat.”®

ser Bereich weiterhin mit Unsicherheiten behaftet Beobachtung der Wettbewerbsverhältnisse in dieyn wird auch an dieser Stelle festgestellt, dass die [G] als auch [B] sowie Dritten grundsätzlich offener Weiterentwicklung der Targetingmöglichkeiten, z.B. int und relevant (Antwort auf Frage 8 im Fragebogen tet die Aussteuerung von zielgruppenspezifischer

r weniger Streuverluste und dass via OK-Button (im 'V»-Standards, Anmerkung des Sekretariats) zusatzlileute noch nicht zur Verfügung steht (Antwort auf

. 238); vgl. auch RPW 2016/1, 311 ff. Rz 134 und 204,

m/Ringier.

m/Ringier.

B.4.3.1.2 Markt für die Vermittlung tu Werbezeit in der französischspr:

400. Gemäss den Angaben der Zusammen Vermittlung bzw. Vermarktung von TV-Wer gende Marktanteile:

Markt für die Vermittlung und Vermarktun: Schweiz

Zeit- Wert Gesamtraum markt

[A]

co Umsatz [---] 0 ® Umsatz [---] 0 a In % 100 % 0% “ Umsatz [---] 0

Tabelle 22: Marktanteile und Umsätze im Markt tung von TV-Werbezeit in der französischsprach

401. Auf dem Markt für die nicht-zielger Werbezeit in der französischsprachigen Scl wobei [B] einen Marktanteil von [30-40] % u

402. Durch das Zusammenschlussvorhab Marktanteile sind ein Faktor, der in die Anal, je nach Einzelfall, weitere Faktoren berücks fekte oder die Finanzkraft, welche eine (alle gründen oder verstärken können. Die Beurte einen prospektiven Charakter, wobei die W Wettbewerbs praxisgemäss mit einem Zeith

403. Im vorliegenden Fall stehen insbesonc gung im Print-, TV-, Radio-, OOH- und Onli dergrund. Die Erwägungen in Abschnitt B.4 zusammen eine relativ ausgeprägte Reichw haben. Durch die Kombination einzelner W geeignete und reichweitenstarke Angebote ı

404. Die Ausführungen im vorangehenden für die Vermittlung bzw. Vermarktung von sischsprachigen Schweiz.

329 Meldung, Beilage 15.

ind Vermarktung von nicht-zielgerichteter TVichigen Schweiz

schlussparteien ergeben sich für den Markt für die bezeit in der französischsprachigen Schweiz foly von TV-Werbezeit in der französischsprachige

nenschlusspar- Wettbewerber teien

[B] [G] L...] L...] L...] L...]

[...] [...]

* in Mio. CHF

für die nicht-zielgerichtete Vermittlung bzw. Vermarkigen Schweiz???

ichtete Vermittlung bzw. Vermarktung von TVnweiz befinden sich [G] und [B] in einem Duopol, nd [G] einen Marktanteil von [60-70] % hat.

en kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen. ise des Wettbewerbs einfliesst. Daneben müssen, ichtigt werden. Darunter fallen bspw. Portfolio-Efnfalls kollektiv) marktbeherrschende Stellung besilung von Zusammenschlussvorhaben hat zudem /EKO auch die voraussichtliche Entwicklung des orizont von zwei bis drei Jahren abschätzt.

lere auch die Reichweiten und die Marktdurchdrinnebereich der Zusammenschlussparteien im Vor- .2.1.8 zeigen Anhaltspunkte auf, dass [A] und [B] eite über einzelne Werbekanäle und Werbeträger erbeträger lassen sich, je nach Werbekampagne, für Werbetreibende gestalten.

Abschnitt in Rz 398 f. gelten auch für den Markt nicht-zielgerichteter TV-Werbezeit in der franzö-

B.4.3.1.3 Berucksichtigung der korre

405. Gemäss den Angaben der Zusamme den Tabellen ausgewiesenen Reichweiten <

B.4.3.1.3.1 TV-Reichweiten in der Deutsc

TV-Reichweiten in der Deutschschweiz

Zusammenscl Zeit- Sesam: parteien Wert reichraum : weite [A] co RUS* [...] 0 ® RUS [...] 0 s RUS [...] 0

Tabelle 23: TV-Reichweiten in der Deutschschw

406. Aufgrund der Verteilung der Reichweit ist [B] mit [40-60] %°°' im Jahr 2016 gege marktern und/oder Vermittlern mit [10-20] ‘ Reichweite. Diese Verteilung ist ähnlich zu j

407. Ähnliche Reichweiten und -verteilung gebiete (KG) in der Deutschschweiz°”? betré

330 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

331 Die untere Grenze von [40-50] % ergibt sich « vermittelt werden. Die obere Grenze von [50-60] und/oder Dritte vermarket werden.

332 KG 5-12.

333 Durchschnittliche Reichweite von [B] im Jahr gegangen von einer Grundgesamtheit) von 0.01 im Jahr 2016: [0-10] % bei einer Standardabwei 0.007; durchschnittliche Reichweite von [G] im J (ausgegangen von einer Grundgesamtheit) von schen Vermarkter und/oder Vermittlern im Jahr : gegangen von einer Grundgesamtheit) von 0.01

:spondierenden TV-Reichweiten

nschlussparteien ergeben die in den nachfolgenuf den betroffenen Märkten.

hschweiz luss- [B] und [G] Keine Vermittweitere lung/Vermarktung in der [B] Schweiz

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

*Regular Usership; in Tsd.

en im Zuschauermarkt TV in der Deutschschweiz nüber [G] mit [20-30] % und ausländischen Ver- % der führende Anbieter und erzielt die höchste ener in den zwei vorangehenden Jahren.

an zeigen sich, wenn die einzelnen Konzessionsachtet werden.???

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287).

Jurch die Reichweite der Sender, die alleine von [B] % ergibt die Reichweite der Sender, die durch [B]

2016: [40-50] % bei einer Standardabweichung (aus- 9; durchschnittliche Reichweite von [B] und weiteren chung (ausgegangen von einer Grundgesamtheit) von ahr 2016: [20-30] % bei einer Standardabweichung 0.019; durchschnittliche Reichweite von ausländi- 2016: [20-30] % bei einer Standardabweichung (aus- 1.

B.4.3.1.3.2 TV-Reichweiten in der französ

TV-Reichweiten in der französischsprachic

Zusammenscl Zeit- Sesam: parteien Wert reichraum . weite [A] © RUS [...] 0 ® RUS [...] 0 Q In % 100 % 0% [2 s RUS [...] 0

Tabelle 24: TV-Reichweiten in der französischsp

408. Aufgrund der Verteilung der Reichweit chigen Schweiz ist [G] mit [40-50] % im Jahı dischen Vermarkter und/oder Vermittlern m höchste Reichweite. Diese Verteilung ist äh

409. Ähnliche Reichweiten zeigen sich, we französischsprachigen Schweiz? betrachte

B.4.3.2 Markt für die Vermittlung und Ve Deutschschweiz

410. Gestützt auf die Angaben der Zusam Vermittlung und Vermarktung von Radio-W [...] Mio. Franken. [G] bzw. der [Q] ist die A

334 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

335 Die untere Grenze von [20-30] % ergibt sich « vermittelt werden, die obere Grenze von [30-40] und/oder Dritte vermarket werden.

336 KG 1-4.

337 Durchschnittliche Reichweite von [B] im Jahr gegangen von einer Grundgesamtheit) von 0.02 Jahr 2016: [0-10] % bei einer Standardabweichu 0.015; durchschnittliche Reichweite von [G] im J (ausgegangen von einer Grundgesamtheit) von schen Vermarkter und/oder Vermittlern im Jahr : gegangen von einer Grundgesamtheit) von 0.01

ischsprachigen Schweiz

jen Schweiz ıluss- [B] und [G] Keine Vermittweitere lung/Vermarktung in der [B] Schweiz

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

*Regular Usership; in Tsd.

rachigen Schweiz*4

en im Zuschauermarkt TV in der französischspra- 2016 gegenüber [B] mit [20-40] %°°° und auslänit [10-20] % der führende Anbieter und erzielt die nlich zu jener in den zwei vorangehenden Jahren.

nn die einzelnen Konzessionsgebiete (KG) in der t werden.°°”

rmarktung von Radio-Werbezeit in der

menschlussparteien entfällt auf den Markt für die 'erbezeit in der Deutschschweiz ein Umsatz von ‚usstrahlung von klassischen Radiowerbespots in

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287).

Jurch die Reichweite der Sender, die alleine durch [B] % ergibt die Reichweite der Sender, die durch [B]

2016: [20-30] % bei einer Standardabweichung (aus- 4; durchschnittliche Reichweite von [B] und weitere im ing (ausgegangen von einer Grundgesamtheit von ahr 2016: [40-50] % bei einer Standardabweichung 0.026; durchschnittliche Reichweite von ausländi- 2016: [20-30] % bei einer Standardabweichung (aus- 2.

der ganzen Schweiz verboten, das Sponso Rz 177).

Markt für die Vermittlung und Vermarktung

Zusamn

Zeit- Wert Gesamtraum markt

[A]

Um-

© satz’ [...] 0 N In% 100 % 0% lo Umsatz [---] 0 Q In % 100 % 0% + Umsatz [---] 0 a In % 100 % 0%

Tabelle 25: Marktanteile und Umsatze im Markt bezeit in der Deutschschweiz?°®

411. Die vorliegenden Marktanteile fur das von [B] in diesen Markt, wobei auf [B] [40- Mitbewerber betragen zwischen [10-20] % ı [10-20] % und auf [FFF] [10-20] % entfaller genden Jahren, wobei [EEE] etwas an Mark

412. Durch das Zusammenschlussvorhab Hierbei gilt allerdings zu beachten, dass Ma tor sind, die in die Analyse des Wettbewerb:

413. Vielmehr ist auch dieser Markt im Rah vertieft zu prüfen. Diese können eine (alleı gründen oder verstärken.

B.4.3.2.1 Markt für die Vermittlung u französischsprachigen Schweiz

414. Gemäss Meldung entfällt auf den Marl Werbezeit in der französischsprachigen Sct der [Q] ist die Ausstrahlung von klassischer ten, das Sponsoring von Radiowerbung ist }

Markt für die Vermittlung bzw. Vermarktune gen Schweiz

338 Meldung, Beilage 17.

ring von Radiowerbung ist hingegen erlaubt (vgl.

von Radio-Werbezeit in der Deutschschweiz

ıenschlusspar- Wettbewerber teien

[B] [G] [EEE] [FFF]

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur die Vermittlung und Vermarktung von Radio-Wer-

; Jahr 2016 deuten auf eine sehr starke Stellung 50] % entfallen. Die Marktanteile der wichtigsten ınd [10-20] %, wobei auf [G] [10-20] %, auf [EEE] . Diese Struktur ist ähnlich zu den zwei davorlietanteil verloren hat.

en kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen. rktanteile und Marktanteilsadditionen nur ein Fak- > einfliessen.

men der Überprüfung von konglomeraten Effekten falls kollektiv) marktbeherrschende Stellung bend den Vertrieb von Radio-Werbezeit in der

<t für die Vermittlung und Vermarktung von Radioweiz ein Umsatz von [...] Mio. Franken. [G] bzw. 1 Radiowerbespots in der ganzen Schweiz verbolingegen erlaubt (vgl. Rz 177).

y von Radio-Werbezeit in der französischsprachi-

Zusamr

Zeit- Wert Gesamtraum markt

[A]

Um-

© satz’ [...] 0 N In % 100 % 0% lo Umsatz [..-] 0 al In % 100 % 0% + Umsatz [..-] 0 Q In % 100 % 0%

Tabelle 26: Marktanteile und Umsätze im Markt tung von TV-Werbezeit in der italienischsprachic

415. Die vorliegenden Marktanteile für das von [B] in diesem Markt, wobei auf [B] [60- Mitbewerber betragen zwischen [0-10] % u [0-10] % und auf [FFF] [0-10] % entfallen. In als auch die [FFF], im Gegensatz zu [B] unc

416. Durch das Zusammenschlussvorhab Auch hier gilt, dass Marktanteile nur ein Fal fliessen.

417. Vielmehr ist auch dieser Markt im Rah vertieft zu prüfen. Diese können eine (alleı gründen oder verstärken.

B.4.3.2.2 Markt für die Vermittlung u italienischsprachigen Schweiz

418. Für den Markt für die Vermittlung unc nischsprachigen Schweiz melden die Zusar Franken. [G] bzw. der [Q] ist die Ausstrahlun Schweiz verboten, das Sponsoring von Rad

Markt für die Vermittlung bzw. Vermarktun gen Schweiz

Zusamn

Zeit- Wert Gesamtraum markt

[A]

339 Meldung, Beilage 18.

nenschlusspar- Wettbewerber teien

[B] [G] [EEE] [FFF]

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur die nicht-zielgerichtete Vermittlung bzw. Vermarken Schweiz”

; Jahr 2016 deuten auf eine sehr starke Stellung -70] % entfallen. Die Marktanteile der wichtigsten nd [10-20] %, wobei auf [G] [10-20] %, auf [EEE]

den beiden Jahren davor haben sowohl die [EEE] | [G], an Marktanteil verloren.

en kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen. tor sind, die in die Analyse des Wettbewerbs einmen der Überprüfung von konglomeraten Effekten falls kollektiv) marktbeherrschende Stellung bend den Vertrieb von Radio-Werbezeit in der

] Vermarktung von Radio-Werbezeit in der italienmenschlussparteien einen Umsatz von [...] Mio. g von klassischen Radiowerbespots in der ganzen iowerbung ist hingegen erlaubt (vgl. Rz 177).

g von Radio-Werbezeit in der italienischsprachinenschlusspar- Wettbewerber teien

[B] [G] [EEE] [FFF]

IE [J 0

© satz

N In% 100 % 0% lo Umsatz [..-] 0 a In % 100 % 0% <+ Umsatz [...] 0 Q In % 100 % 0%

Tabelle 27: Marktanteile und Umsätze im Markt bezeit in der italienischsprachigen Schweiz”

419. Im Gegensatz zu den Märkten für die zeit in der französischsprachigen Schweiz ı keine herausragende Stellung. Die vorliege eine ähnliche Marktstellung von [B] und [G einen Marktanteil von [0-10] % und [FFF] h Jahren davor haben sowohl die [EEE] als at anteile verloren.

420. Durch das Zusammenschlussvorhab Auch hier gilt, dass Marktanteile nur ein Fal fliessen.

421. Vielmehr ist auch dieser Markt im Rah vertieft zu prüfen. Diese können eine (alleı gründen oder verstärken.

B.4.3.2.3 Berücksichtigung der korre

422. In den einzelnen Sprachregionen erge

340 Meldung, Beilage 18.

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur die Vermittlung und den Vertrieb von Radio-Wer-

Vermittlung bzw. Vermarktung von Radio-Werbe- Ind der Deutschschweiz hat [B] auf diesem Markt 'nden Marktanteile fur das Jahr 2016 deuten auf ] mit Marktanteilen von [30-40] % hin. [EEE] halt at einen Marktanteil von [0-10] %. In den beiden ıch die [FFF], im Gegensatz zu [B] und [G], Markten kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen. tor sind, die in die Analyse des Wettbewerbs einmen der Überprüfung von konglomeraten Effekten falls kollektiv) marktbeherrschende Stellung bespondierenden Radio-Reichweiten

ben sich die folgenden Reichweiten:

Radio-Reichweiten in der Deutschschweiz

Zus:

Zeit- Wert Gesamtraum reichweite 7 © RUS* [...] ( al In % 100 % 0 lo RUS [...] ( a In % 100 % 0 a In % 100 % 0

Tabelle 28: Radio-Reichweiten in der Deutschsc

341 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

ammenschlusspar- [G] [EEE] teien

A] [B]

) [...] [...] [...]

% [50-60] % [40-50] % [50-60] %

) [..-] [...] [...]

% [50-60] % [40-50] % [50-60] %

) [...] [...] [...]

% [50-60] % [40-50] % [50-60] %

hweiz *" * in Tsd.

14. Juni 2018, Beilage 1 (act. 554).

Radio-Reichweiten in der französischsprac

Zus:

Zeit- Wert Gesamtraum reichweite 7 © RUS* ..] ( ® RUS [...] ( Q In % 100 % 0

R

a In % 100 % 0

Tabelle 29: Radio-Reichweiten in der französisc

Radio-Reichweiten in der italienischsprach

Zusi Zeit- Wert Gesamtraum reichweite 7 © RUS* [...] ( al In % 100 % 0 lo RUS [...] ( a In % 100 % 0

RUS

a In % 100 % 0

Tabelle 30: Radio-Reichweiten in der italienisch:

423. Die Reichweiten von [FFF] können me den.

342 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

343 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

‚higen Schweiz

ammenschlusspar- [G] [EEE]

Al [B]

) [...] [...] [...]

% [60-70] % [30-40] % [60-70] %

) [..-] [...] [...]

% [60-70] % [30-40] % [60-70] %

) [...] [...] [...]

% [60-70] % [30-40] % [60-70] % hsprachigen Schweiz °42 * in Tsd. igen Schweiz

ammenschlusspar- [G] [EEE]

Al [B]

) [...] [...] [...]

% [40-50] % [50-60] % [40-50] %

) [..-] [...] [...]

% [40-50] % [50-60] % [40-50] %

) [...] [...] [...]

% [40-50] % [50-60] % [40-50] % sprachigen Schweiz *4% * in Tsd.

ingels verfügbarer Zahlen nicht ausgewiesen wer-

14. Juni 2018, Beilage 1 (act. 554).

14. Juni 2018, Beilage 1 (act. 554).

B.4.3.2.4 Markt für die Vermittlung ui Online-Werbeflächen in der fran:

424. Der Markt für die Bereitstellung von st sprachigen Schweiz hat gemäss den Zusan lumen von [...] Mio. Franken. Der Marktant wobei [A] in diesem Markt nicht tätig sei.°*

Markt für die Vermittlung und Vermarktun« chen in der französischsprachigen Schwei:

F Zusammer

Zeit- Wert Gesamtraum markt Um-

© sat" [...] 0

N In% 100 % 0% Um-

N In % 100 % 0% Um-

oO

N In% 100 % 0%

Tabelle 31: Marktanteile und Umsätze im Markt für statische Online-Werbeflächen in der französ

390. [G] hat mit [60-70] % den höchsten N von [30-40] % ist [B] der wichtigste Konkurr: werberin nur einen geringen Marktanteil vor den zwei davorliegenden Jahren ähnlich.

425. Demnach kann — ausgehend von den als duopolistisch bezeichnet werden, wobei

B.4.3.2.5 Markt für die Vermittlung ui Online-Werbeflächen in der italie

426. Der Markt für die Bereitstellung von s sprachigen Schweiz hat gemäss den Zusan lumen von [...] Mio. Franken. Der Marktant wobei [A] in diesem Markt nicht tätig sei. °*°

344 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

345 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

346 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

nd Vermarktung von Werberaum für statische .ösischsprachigen Schweiz

atischen Online-Werbeflächen in der französischimenschlussparteien im Jahr 2016 ein Umsatzvoeil von [B] betrage im Jahr 2016 rund [30-40] %,

y von Werberaum für statische Online-Werbefla- ischlussparteien Wettbewerber

[B] [G] [MM] AG

[...] L..] [...]

[30-40] % [60-70] % [0-10] %

[...] L..] [...]

[40-50] % [50-60] % [0-10] %

[...] L..] [...]

[30-40] % [60-70] % [0-10] %

*in Tsd. CHF

fur die Vermittlung und Vermarktung von Werberaum ischsprachigen Schweiz*45

Narktanteil im Jahr 2016. Mit einem Marktanteil ant von [G]. Die [MM] AG hat als weitere Mitbe- | [0-10] %. Diese Marktanteilsverteilungen sind in

Marktanteilen — der Wettbewerb in diesem Markt [G] der Marktleader ist.

nd Vermarktung von Werberaum für statische nischsprachigen Schweiz

tatischen Online-Werbeflächen in der italienischimenschlussparteien im Jahr 2016 ein Umsatzvoeil von [B] betrage im Jahr 2016 rund [30-40] %,

3. Mai 2018, Rz 5 und Beilage 1 (act. 356). 26. April 2018, Beilage 19 (act. 287).

3. Mai 2018, Rz 7 und Beilage 2 (act. 356).

Markt für die Vermittlung und Vermarktune chen in der italienischsprachigen Schweiz

raum on markt [TAT [A]

Um-

© satz’ [...] 0

N In % 100 % 0%

® Umsatz [---] 0

Q In % 100 % 0%

“ Umsatz [---] 0

a In % 100 % 0%

Tabelle 32: Marktanteile und Umsatze im Markt für statische Online-Werbeflachen in der französ

390. [G] hat mit [60-70] % den höchsten N von [30-40] % ist [B] der wichtigste Konkurr: teil von [0-10] % hat. Diese Marktanteilsvert ähnlich.

427. Demnach kann — ausgehend von den als duopolistisch bezeichnet werden, wobei

B.4.3.2.6 Markt für die Bereitstellung französischsprachigen Schweiz

428. Der Markt für die Bereitstellung von st sprachigen Schweiz hat gemäss den Zusan Mio. Franken. Der Marktanteil von [A] betra: Markt nicht tatig.*°

347 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

348 Meldung, Rz 212.

y von Werberaum für statische Online-Werbeflanschlussparteien Wettbewerber

[B] [G] [MM] AG

[...] L..] [...]

[...] L...] [...]

[...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur die Vermittlung und Vermarktung von Werberaum ischsprachigen Schweiz*4’

Jlarktanteil im Jahr 2016. Mit einem Marktanteil snt von [G]. Die [MM] AG hat nur einen Marktaneilungen sind in den zwei davorliegenden Jahren

Marktanteilen — der Wettbewerb in diesem Markt [G] der Marktleader ist.

| von statischen Online-Werbeflächen in der

atischen Online-Werbeflächen in der französischimenschlussparteien ein Umsatzvolumen von [...] ge im Jahr 2016 rund [30-40] %. [B] sei in diesem

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287).

Markt für die Bereitstellung von statischen gen Schweiz

Zusamme Zeit- Wert Gesamt- { raum markt

[A] Um- © satz’ [...] [...] N In% 100 % [30-40] % lo Umsatz [..-] [...] al In % 100 % [40-50] % + Umsatz [..-] [...] Q In % 100 % [30-40] %

Tabelle 33: Marktanteile und Umsätze im Markt chen in der französischsprachigen Schweiz °*°

429. Der wichtigste Wettbewerber von [A] r im Jahr 2016 ist gemäss den Zusammens Marktanteilen von [0-10] %. Die Verteilung 2014 bis 2016 stabil.

430. Durch das Zusammenschlussvorhab Auch hier gilt, dass Marktanteile nur ein Fal fliessen.

431. Wie die vorangehend dargestellten M prüfung von konglomeraten Effekten vertieft marktbeherrschende Stellung begründen oc

B.4.3.2.7 Markt für die Bereitstellung italienischsprachigen Schweiz

432. Gemäss den Zusammenschlussparte schen Online-Werbeflächen in der italieniscl Mio. Franken. Der Marktanteil von [A] betra Markt nicht tatig.°°°

349 Meldung, Beilage 33.

350 Meldung, Rz 216.

Online-Werbeflächen in der französischsprachinschlusspar- Wettbewerber eien

[B] [1] [H] [T]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur die Bereitstellung von statischen Online-Werbeflanit einem ahnlich hohen Marktanteil von [30-40] % chlussparteien [I]. Danach folgen [H] und [T] mit der gemeldeten Marktanteile ist Uber die Jahre

en kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen. tor sind, die in die Analyse des Wettbewerbs einärkte ist auch dieser Markt im Rahmen der Überzu prüfen. Diese können eine (allenfalls kollektiv) ler verstärken.

| von statischen Online-Werbeflächen in der ien hat der Markt für die Bereitstellung von statiisprachigen Schweiz ein Umsatzvolumen von [...] ge im Jahr 2016 rund [30-40] % [B] sei in diesem

Markt für die Bereitstellung von statischen ( Schweiz

Zusamme Zeit- Wert Gesamt- { raum markt

[A] Um- © satz’ [...] [...] N In% 100 % [30-40] % lo Umsatz [..-] [...] al In % 100 % [30-40] % + Umsatz [..-] [...] Q In % 100 % [30-40] %

Tabelle 34: Marktanteile und Umsätze im Markt chen in der italienischsprachigen Schweiz°>"

433. Der wichtigste Wettbewerber von [A] r im Jahr 2016 ist gemäss den Zusammensct Marktanteilen von [10-20] bzw. [0-10] %. Di die Jahre 2014 bis 2016 stabil.

434. Durch das Zusammenschlussvorhab Auch hier gilt, dass Marktanteile nur ein Fal fliessen.

435. Wie die vorangehend dargestellten M prüfung von konglomeraten Effekten vertieft marktbeherrschende Stellung begründen oc

B.4.3.2.8 Berücksichtigung der korre

436. Die folgenden Tabellen zeigen die Rı Nutzerverkehr über die einzelnen berücksic giert ist (vgl. dazu auch Fn 314). Daher resul ser ist als bspw. die Wohnbevölkerung der <

351 Meldung, Beilage 34.

Online-Werbeflächen in der italienischsprachigen

nschlusspar- Wettbewerber eien

[B] [1] [H] [000]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

* in Tsd. CHF

für die Bereitstellung von statischen Online-Werbeflänit einem leicht tieferen Marktanteil von [20-30] % lussparteien [I]. Danach folgen [H] und [OOO] mit e Verteilung der gemeldeten Marktanteile ist über

en kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen. tor sind, die in die Analyse des Wettbewerbs einärkte ist auch dieser Markt im Rahmen der Überzu prüfen. Diese können eine (allenfalls kollektiv) ler verstärken.

:spondierenden Online-Reichweiten

eichweiten in Unique User per Month, wobei der ntigten Websites nicht um Doppelzählungen korritiert auch ein Gesamtreichweite, die weitaus grös- Schweiz.

Online-Reichweiten in der französischspra

Zeit- Gesamt- Par

raum Wert reich- I weite [A]

© UUpM LJ] LJ]

® UUpM [...] [...]

Tabelle 35: Online-Reichweiten in der französisc

437. [A] erzielte in den Jahren 2014 bis 20 (Online) in der französischsprachigen Schw ieren zwischen [0-10] % im gleichen Zeitrau hafte Reichweite von [70-80] % in den Jahr bewerber in Bezug auf die erzielten Reichw bzw. von ca. [0-10] % erzielen.

438. Die Zusammenschlussparteien bringe würden.?5° Die Berechnungen des Sekret: schlussparteien eingereichten Unterlagen ¢ nicht kenntlich gemacht, welche Websites vi mittelt bzw. vermarktet betrachtet werden.

352 [H].ch, [H]+ und [CCC].

353 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom Angaben unter http://[G].ch/brands/digital, zuletz

354 Tl] muss nicht notwendigerweise der drittwich nung seitens der Zusammenschlussparteien wir die [N]-Gruppe mindestens einen ahnlich hohen

355 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

356 Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R.

chigen Schweiz

teien Wettbewerber

[B] [HP [Ge] [1%

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

* Unique User per Month; in Tsd. shsprachigen Schweiz5>

16 eine Reichweite von [20-30] % im Nutzermarkt 3iz. Die entsprechenden Reichweiten von [B] variim. Auf Websites von Dritten entfällt eine gesamten 2014 bis 2016, wobei die zwei stärksten Wetteiten, [H] und [G], Reichweiten von ca. [10-20] %

n vor, dass die Reichweiten von [G] nicht stimmen ariats stützen sich auf die von den Zusammenjemäss Fn 353. In Beilage 58 der Meldung wird yn den Zusammenschlussparteien als von [G] ver-

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287) kombiniert mit t besucht am 13.08.2018.

tigste Wettbewerber sein. Aufgrund der häufigen Nend [I] dennoch aufgeführt. Hierbei ist anzumerken, dass Marktanteil bei den Nutzern erzielt.

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287).

z 170 (act. 489 und act. 503).

Online-Reichweiten in der italienischspraclh

Zeit- Gesamt- Part raum Wert reichweite [A] ® UUpM [...] [...] a In % 100% [10-20] %

Tabelle 36: Online-Reichweite in der italienischs

439. [A] erzielte in den Jahren 2014 bis 20 (Online) in der italienischsprachigen Schwe ieren zwischen [0-10] % im gleichen Zeitrau hafte Reichweite von [80-90] % in den Jahr bewerber in Bezug auf die erzielten Reichw bzw. von ca. [10-20] % erzielen.

B.4.3.2.9 Markt für nationale Print-Fi Wochenzeitungen in der französ

440. Auf dem Markt für nationale Print-Firm tungen in der französischen Schweiz haber teien und der wichtigsten Wettbewerber wie

357 [H].ch, [H]+ und [CCC].

358 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom Angaben unter http://[G].ch/brands/digital, zuletz

359 [I] muss nicht notwendigerweise der drittwich nung seitens der Zusammenschlussparteien wir die [N]-Gruppe mindestens einen ahnlich hohen

360 Eingabe der Zusammenschlussparteien vom

ligen Schweiz

sien Wettbewerber

[B] [H]°°" [GP [17859

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

[...] [...] [...] [...]

* Unique User per Month; in Tsd. prachigen Schweiz?60

16 eine Reichweite von [10-20] % im Nutzermarkt iz. Die entsprechenden Reichweiten von [B] variim. Auf Websites von Dritten entfällt eine gesamten 2014 bis 2016, wobei die zwei stärksten Wetteiten, [H] und [G], Reichweiten von ca. [10-20] %

rmenwerbung in Tages-, Sonntags- und ischen Schweiz

enwerbung in Tages-, Sonntags- und Wochenzei- 1 sich die Marktanteile der Zusammenschlussparfolgt entwickelt:

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287) kombiniert mit t besucht am 13.08.2018.

tigste Wettbewerber sein. Aufgrund der häufigen Nend [I] dennoch aufgeführt. Hierbei ist anzumerken, dass Marktanteil bei den Nutzern erzielt.

26. April 2018, Beilage 19 (act. 287).

Markt für nationale Print-Firmenwerbung in franz. Schweiz zeit- | wy Gesamt- Partei ert raum markt [A] Um- © satz’ [...] [...] ® Umsatz [---] [...] s Umsatz [---] [...]

Tabelle 37: Marktanteile und Umsätze im Markt tags- und Wochenzeitungen in der französischsj

441. Aus Tabelle 11 ist ersichtlich, dass d: menwerbung stetig rückläufig ist und gleich kann geschlossen werden, dass [A] im Ma Sonntags- und Wochenzeitungen in der fr Marktanteilen verliert. Dennoch verfügt [A] der fast dreimal so hoch ist, wie der nachfol

442. Insgesamt handelt es sich hierbei un relativen Starke von [A] in diesem Markt ist « weitaus wichtigste Anbieter ist. Dies zeigt si

443. So erreicht [A] in den korrespondieren gion Reichweiten von bis zu [80-90] % (vgl. WG 11 (Genf; [60-70] %) und WG 12 (Waa der Reichweiten in diesen Lesermärkten un Jahren, so ergibt sich folgendes Bild:

361 Meldung, Beilage 20.

Tages-, Sonntags- und Wochenzeitungen in der

an Wettbewerber

[B] [FFF] [M] [GGG]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur nationale Print-Firmenwerbung in Tages-, Sonnyrachigen Schweiz °°"

as Marktvolumen im Markt für nationale Print-Firzeitig [A] leicht an Marktanteilen verliert. Hieraus rkt für nationale Print-Firmenwerbung in Tages-, anzösischen Schweiz leicht überproportional an in diesem Marktsegment über einen Marktanteil, gender Wettbewerber.

1 einen stark konzentrierten Markt. Aufgrund der Javon auszugehen, dass [A] auf diesem Markt der ch auch in den Leserzahlen.

Jen Lesermarkten für Tageszeitungen je nach Re- Abschnitt B.4.2.1.8.6). Besonders stark ist [A] im dt; [80-90] %). Betrachtet man die Entwicklungen d diejenigen der Wettbewerber in den letzten drei

Reichweiten im Lesermarkt für Tageszeitui

Zeit- Gesamt- Partei raum Wert reichweite [A] © cRR* [...] [...] lo cRR* [...] [...]

Tabelle 38: Reichweiten im Lesermarkt für Tage

Reichweiten im Lesermarkt für Tageszeitui

Zeit- Gesamt- Parteic raum Wert reichweite [A] © cRR* [...] [...] " cRR* [...] [...] + cRR* [...] [...]

Tabelle 39: Reichweiten im Lesermarkt fur Tage

444. |Im Bereich der Sonntagszeitungen in Reichweite von [90-100] %. Im Einzelnen h Jahren wie folgt entwickelt:

ngen im WG 11 (Genf)

N Wettbewerber [B] [M] [MMM] [XX] 0 [...] [...] [...] 0 [...] [...] [...] 0 [...] [...] [...]

szeitungen WG 11 *inTSD

ngen im WG 12 (Waadt)

sn Wettbewerber [B] [M] [XX] [MMM] 0 [..-] [...] [...] 0% [10-20] % [0-10] % [0-10] % 0 [..-] [...] [...] 0% [10-20] % [0-10] % [0-10] % 0 [..-] [...] [...] 0% [0-10] % [0-10] % [0-10] % szeitungen WG 12 * in Tsd.

der französischen Schweiz erreicht [A] sogar eine aben sich hier die Reichweiten in den letzten fünf

Reichweiten im Lesermarkt für Sonntagsze

Zeit- Gesamt- Part raum Wert reichweite [A] © cRR* [...] [...] Q In % 100 % [90-100] % lo cRR* [...] [...] al In % 100 % [90-100] % + cRR* [...] [...] Q In % 100 % [90-100] %

Tabelle 40: Reichweite im Lesermarkt für Sonnt:

445. Die Reichweiten in den Lesermärkten der französischsprachigen Schweiz, insbesc Wirtschaftsgebieten, in welchen [A] eine ho stand zu den nachfolgenden Wettbewerberr

446. Werbetreibende, die insbesondere in (insbesondere auch, wenn eine nationale

kaum Ausweichmöglichkeiten vor. [A] muss entsprechenden Leserzahlen und Reichweit

447. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für nationale Print-Firmenwerbur der französischsprachigen Schweiz. Auch F in die Analyse des Wettbewerbs einfliessen Finanzkraft eine (allenfalls kollektiv) marktbe

B.4.3.2.10 Markt für nationale Print-Fi Deutschschweiz

448. Auf dem Markt für nationale Print-Firr schweiz haben sich die Marktanteile der Zus bewerber wie folgt entwickelt:

itungen in der französischen Schweiz

eien Wettbewerber [B] [N] AG [IM] 0 [..-] [..-] 0% [0-10] % [0-10] % 0 [..-] [..-] 0% [0-10] % [0-10] % 0 [..-] [..-] 0% [0-10] % [0-10] % agszeitungen in der franz. Schweiz * in Tsd.

zeigen eine überragende Marktstellung von [A] in yndere in den WG 11 und 12. Auch in den anderen he Reichweite hat, ist zu erkennen, dass der Ab- 1 äusserst gross ist.

diesen Regionen Print-Firmenwerbung platzieren Medienkampagne angestrebt wird), finden somit daher in diesen Wirtschaftsgebieten aufgrund der en als marktbeherrschend angesehen werden.

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf 1g in Tages-, Sonntags- und Wochenzeitungen in ier gilt, dass Marktanteile nur ein Faktor sind, die . So können bspw. auch Portfolio-Effekte oder die herrschende Stellung begründen oder verstärken.

rmenwerbung in Pendlerzeitungen in der

nenwerbung in Pendlerzeitungen in der Deutsch- ;ammenschlussparteien und der wichtigsten Wett-

Markt für nationale Print-Firmenwerbung ir Parte [A] Um- R [...] [...] © satz (je) 0 fe) al In % 0 [80-90] % Umsatz [---] [...] ike) Umsatz [---] [...] N 100% (100 %)

Tabelle 41: Marktanteile und Umsätze im Markt gen in der Deutschschweiz 36

449. Der Markt für nationale Print-Firmenwe ist als ein klassisches Duopol anzusehen, Berücksichtigt man zudem, dass die Pendle scheint und die Pendlerzeitung von [M] (Blic! für die Leserschaft nicht als Substitut, sonc ergibt sich für [A] ein Marktanteil von 100 %

450. Die weitergehende Gliederung der M. lerzeitungen nach Tagesabschnitten kann v Beurteilung des vorliegenden Zusammensc

451. Betrachtet man die korrespondierende so erreicht [A] im Verteilgebiet Zürich einen einen Marktanteil von [70-80] %, im Verteil Verteilgebiet Luzern einen Marktanteil von Marktanteil von [70-80] %. Ausgehend von zeitungen 20minuten und Blick am Abend el wiederum Marktanteile von 100 %.

452. In den letzten drei Jahren haben sicl entwickelt:

362 Meldung, Beilage 21.

| Pendlerzeitungen in der Deutschschweiz

en Wettbewerber

[B] [M] 0 LJ]

[10-20] %

0% (100 %) 0 Ld

[20-30] %

0% (100 %) 0 Ld

[20-30] %

0% (100 %)

*in Tsd. CHF

für nationale Print-Firmenwerbung in Pendlerzeitunrbung in Pendlerzeitungen in der Deutschschweiz wobei [A] das führende Duopolunternehmen ist. rzeitung von [A] (20minuten) jeweils morgens erk am Abend) jeweils abends erscheint, so ist diese lern vielmehr als Komplement anzusehen. Damit

arkte für nationale Print-Firmenwerbung in Pendorliegend offengelassen werden, da diese für die hlussvorhabens nicht relevant ist.

2n Lesermärkte in den relevanten Verteilgebieten, | Marktanteil von [60-70] %, im Verteilgebiet Bern gebiet Basel einen Marktanteil von [60-70] %, im [70-80] % und im Verteilgebiet St. Gallen einen der Tatsache, dass die Leser die beiden Pendlerrer als Komplement ansehen, ergeben sich für [A]

n die Marktanteile auf den Leserzahlen wie folgt

Reichweiten im Lesermarkt für Pendlerzeit

Zeit- Gesamt- Parte raum Wert reichweite [A] © cRR* [...] [...] Q In % 100 % [60-70] % lo cRR* [...] [...] al In % 100 % [60-70] % Q In % 100 % [60-70] %

Tabelle 42: Reichweiten im Lesermarkt für Pend

Reichweiten im Lesermarkt für Pendlerzeit

Zeit- Gesamt- Parte raum Wert reichweite [A] © cRR* [...] [...] " cRR* [...] [...] + cRR* [...] [...]

Tabelle 43: Reichweiten im Lesermarkt für Pend

Reichweiten im Lesermarkt für Pendlerzeit

Zeit- Gesamt- Parte raum Wert reichweite [A] © cRR* [...] [...] 0 cRR* [...] [...]

Tabelle 44: Reichweiten im Lesermarkt fur Pend

ungen im Verteilgebiet Zürich

en Wettbewerber [B] [M] 0 [...] 0% [30-40] % 0 [...] 0% [30-40] % 0 [...]

0% [30-40] %

lerzeitungen Zurich * in Tsd.

ungen im Verteilgebiet Bern

en Wettbewerber [B] [M] 0 [...] 0% [20-30] % 0 [...] 0% [30-40] % 0 [...]

0% [30-40] %

lerzeitungen Bern * in Tsd.

ungen im Verteilgebiet Basel

en Wettbewerber [B] [M] 0 [...] 0% [30-40] % 0 [...] 0% [30-40] % 0 [...]

0% [30-40] %

lerzeitungen Basel * in Tsd.

Reichweiten im Lesermarkt für Pendlerzeit

Zeit- Gesamt- Partei raum Wert reichweite [A] © cRR* [...] [...] Q In % 100 % [70-80] % lo cRR* [...] [...] al In % 100 % [70-80] % Q In % 100 % [70-80] %

Tabelle 45: Reichweiten im Lesermarkt für Pend

Reichweiten im Lesermarkt für Pendlerzeit

Zeit- Gesamt- Parte raum Wert reichweite [A] © cRR* [...] [...] " cRR* [...] [...] + cRR* [...] [...]

Tabelle 46: Reichweiten im Lesermarkt für Pend

453. Die Entwicklung der Leserzahlen ist i recht konstant geblieben, auch wenn ein RU

454. Betrachtet man sowohl die Marktante lerzeitungen als auch die korrespondieren schend eingestuft werden.

455. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für nationale Print-Firmenwerbt Auch hier gilt, dass Marktanteile nur ein Fal fliessen. So können bspw. auch Portfolioeff marktbeherrschende Stellung begründen oc

ungen im Verteilgebiet Luzern

en Wettbewerber

[B] [M]

0 [...]

0% [20-30] %

0 [...] 0% [20-30] %

0 [...]

0% [20-30] %

lerzeitungen Luzern * in Tsd.

ungen im Verteilgebiet St. Gallen

en Wettbewerber

[B] [M]

0 [...]

0% [20-30] %

0 [...]

0% [20-30] %

0 [...]

0% [20-30] %

lerzeitungen St. Gallen * in Tsd.

n den letzten Jahren hinsichtlich der Marktanteile ckgang der Gesamtleserschaft zu beobachten ist.

ile hinsichtlich der Print-Firmenwerbung in Pendden Leserzahlen, so muss [A] als marktbeherrn kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf Ing in Pendlerzeitungen in der Deutschschweiz. tor sind, die in die Analyse des Wettbewerbs einekte oder die Finanzkraft eine (allenfalls kollektiv) ler verstärken.

B.4.3.2.11 Markt für nationale Print-Fi französischsprachigen Schweiz

456. Auf dem Markt für nationale Print-Fit sischsprachigen Schweiz haben sich die Me wichtigsten Wettbewerber wie folgt entwicke

Markt für nationale Print-Firmenwerbung ir Schweiz

Zeit- Gesamt- Partei Wert

raum markt [Al Um-

© satz’ [...] [...]

N In% 100 % 100 %

® Umsatz [---] [...]

Q In % 100 % 100 %

s Umsatz [---] [...]

a In % 100 % 100 %

Tabelle 47: Marktanteile und Umsätze im Markt gen in der französischsprachigen Schweiz 363

457. Da auf dem Markt für nationale Print-F sischsprachigen Schweiz keine Wettbewerb lysen. [A] ist als marktbeherrschend einzust

458. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für nationale Print-Firmenwerbut gen Schweiz. Auch hier gilt, dass Marktan Wettbewerbs einfliessen. So können bspw. (allenfalls kollektiv) marktbeherrschende Ste

B.4.3.2.12 Markt für nationale Print-Fi italienischsprachigen Schweiz

459. Auf dem Markt für nationale Print-Firm sprachigen Schweiz haben sich die Marktan tigsten Wettbewerber wie folgt entwickelt:

363 Meldung, Beilage 22.

rmenwerbung in Pendlerzeitungen in der

menwerbung in Pendlerzeitungen in der franzöarktanteile der Zusammenschlussparteien und der It:

1 Pendlerzeitungen in der französischsprachigen

an Wettbewerber

0%

0%

0%

*in Tsd. CHF

fur nationale Print-Firmenwerbung in Pendlerzeitun-

-irmenwerbung in Pendlerzeitungen in der franzöer im Markt tatig sind, erubrigen sich weitere Anaufen.

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf Ig in Pendlerzeitungen in der französischsprachiteile nur ein Faktor sind, die in die Analyse des _ auch Portfolio-Effekte oder die Finanzkraft eine slung begründen oder verstärken.

rmenwerbung in Pendlerzeitungen in der

\enwerbung in Pendlerzeitungen in der italienischteile der Zusammenschlussparteien und der wich-

Markt für nationale Print-Firmenwerbung i Schweiz

Zeit- Gesamt- Parteit Wert

raum markt [A] Um-

© satz’ [...] [...]

N In% 100 % 100 %

® Umsatz [---] [...]

Q In % 100 % 100 %

s Umsatz [---] [...]

a In % 100 % 100 %

Tabelle 48: Marktanteile und Umsätze im Markt gen in der italienischsprachigen Schweiz 364

460. Da auf dem Markt für nationale Print. nischsprachigen Schweiz keine Wettbewerb lysen. [A] ist als marktbeherrschend einzust

461. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für nationale Print-Firmenwerbun Schweiz. Auch hier gilt, dass Marktanteile n werbs einfliessen. Diese können eine mark ken.

B.4.3.2.13 Markt für Print-Firmenwerb der Deutschschweiz

462. Auf dem Markt für Print-Firmenwerbt Deutschschweiz haben sich die Marktanteile ten Wettbewerber wie folgt entwickelt:

364 Meldung, Beilage 23.

n Pendlerzeitungen in der italienischsprachigen

an Wettbewerber

0%

0%

0%

*in Tsd. CHF

fur nationale Print-Firmenwerbung in Pendlerzeitun-

-Firmenwerbung in Pendlerzeitungen in der italieer im Markt tätig sind, erübrigen sich weitere Anaufen.

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf g in Pendlerzeitungen in der italienischsprachigen ur ein Faktor sind, die in die Analyse des Wettbetbeherrschende Stellung begründen oder verstärung in der Finanz- und Wirtschaftspresse in

ıng in der Finanz- und Wirtschaftspresse in der > der Zusammenschlussparteien und der wichtigs-

Markt für Print-Firmenwerbung in der Finar Zeit- Gesamt- Partei Wert raum markt [A] Um- © satz’ [...] [...] ® Umsatz [---] [...] ad In % 100 % [30-40] % s Umsatz [---] [...]

Tabelle 49: Marktanteile und Umsätze im Markt presse in der Deutschschweiz?

463. Auf dem Markt für Print-Firmenwerbt Deutschschweiz kann quasi von einer Duo stärksten Marktteilnehmer einen gemeinsar ist allerdings zu beachten, dass [M] mit eir Unternehmen in diesem Markt darstellt.

464. Betreffend die korrespondierenden Le Reichweite von [0-10] % in der Deutschsch bei der Leserschaft im Verhältnis zum Mark der Finanz- und Wirtschaftspresse von [30- diesem Segment ungewöhnlich.

465. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für nationale Print-Firmenwerbı Deutschschweiz. Auch hier gilt, dass Markt: Wettbewerbs einfliessen. So können bspw marktbeherrschende Stellung begründen oc

B.4.3.2.14 Markt für Print-Firmenwerb Deutschschweiz

466. Auf dem Markt für Print-Firmenwerbun schweiz haben sich die Marktanteile der Zus bewerber wie folgt entwickelt:

365 Meldung, Beilage 24.

1z- und Wirtschaftspresse in der Deutschschweiz

an Wettbewerber

[B] [M] INN] AG |[OO] Group

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur Print-Firmenwerbung in Finanz- und Wirtschaftsing in der Finanz- und Wirtschaftspresse in der polsituation ausgegangen werden, da die beiden nen Marktanteil von [80-90] % erreichen. Hierbei 1em Marktanteil von [50-60] % das klar führende

serreichweiten erreicht [A] allerdings lediglich eine weiz. Vor dem Hintergrund der tiefen Reichweite tanteil auf dem Markt für Print-Firmenwerbung in 40] % erscheinen die hohen Werbeeinnahmen in

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf Ing in der Finanz- und Wirtschaftspresse in der anteile nur ein Faktor sind, die in die Analyse des . auch Portfolio-Effekte eine (allenfalls kollektiv) ler verstarken.

ung in der News- und Themenpresse in der

g in der News- und Themenpresse in der Deutsch- ;ammenschlussparteien und der wichtigsten Wett-

Markt für Print-Firmenwerbung in der New: Zeit- Gesamt- Partei Wert raum markt [A] Um- © satz’ [...] [...] ® Umsatz [---] [...] s Umsatz [---] [...]

Tabelle 50: Marktanteile und Umsätze im Markt in der Deutschschweiz?s6

467. Im Markt für Print-Firmenwerbung in schweiz sind vorwiegend zwei starke Akteur schwächerer Marktakteur tätig. Auf dem ko nen Marktanteil von [20-30] %. Aufgrund der Markt könnte eine kollektive Marktbeherrscl Auch die vergleichsweise niedrigen Leserz: Markt für Print-Firmenwerbung in der Newsden Schluss nahe, dass [A] über eine kollekt bzw. konglomerate Effekte vorliegen.

468. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für nationale Print-Firmenwerbun schweiz. Auch hier gilt, dass Marktanteile n werbs einfliessen. So können bspw. auch F herrschende Stellung begründen oder verst

B.4.3.2.15 Markt für Print-Firmenwerb Deutschschweiz

469. Auf dem Markt für Print-Firmenwerbur haben sich die Marktanteile der Zusammen: wie folgt entwickelt:

366 Meldung, Beilage 25.

s- und Themenpresse in der Deutschschweiz

an Wettbewerber

[B] [PP] [N] AG [QQ]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur Print-Firmenwerbung in News- und Themenpresse

der News- und Themenpresse in der Deutsch- e und mit der [N] AG ein dritter, jedoch bedeutend rrespondierenden Lesermarkt verfügt [A] Uber ei- - starken Marktstellung von [A] und [M] auf diesem qung durch diese beiden Unternehmen vorliegen. ahlen im Verhältnis zu den Marktanteilen auf dem und Themenpresse in der Deutschschweiz legen ive marktbeherrschende Stellung verfügen könnte

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf g in der News- und Themenpresse in der Deutschur ein Faktor sind, die in die Analyse des Wettbeortfolio-Effekte eine (allenfalls kollektiv) marktbearken.

ung in der Programmpresse in der

1g in der Programmpresse in der Deutschschweiz schlussparteien und der wichtigsten Wettbewerber

Markt für Print-Firmenwerbung in der Prog zeit- | wy Gesamt- Parteit ert raum markt [A] Um- © satz’ [...] [...] ® Umsatz [---] [...] s Umsatz [---] [...]

Tabelle 51: Marktanteile und Umsätze im Markt der Deutschschweiz?67

470. Der Markt für Print-Firmenwerbungen weitgehend zwischen [A] und [M] aufgeteilt. [90-100] % auf sich, wobei [A] mit einem h erzielt als [M] mit einem Marktanteil von [40:

Reichweiten im Lesermarkt für Programme Zeit- Gesamt- Parteic raum Wert reichweite [A] co cRR* [...] [...] ® cRR* [...] [...] s cRR* [...] [...]

Tabelle 52: Reichweiten im Lesermarkt für Prog!

471. Betreffend die korrespondierenden R reicht [A] einen Marktanteil von [30-40] %.

für Print-Firmenwerbung in der Programmpı korrespondierenden Leserreichweiten hoch dass [M] in den letzten drei Jahren einen I}

367 Meldung, Beilage 26.

rammpresse in der Deutschschweiz

an Wettbewerber

[B] [M] [T] [RR]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur Print-Firmenwerbung in der Programmpresse in

in der Programmpresse in der Deutschschweiz ist Beide vereinen zusammen einen Marktanteil von Narktanteil von [50-60] % mehr Werbeeinnahmen -50] %.

resse in der Deutschschweiz

an Wettbewerber

[B] [M] [T] [RR]

0 L...] L...] L...] 0 L...] L...] L...]

0 [...] [...] [...]

ammpresse in der Deutschschweiz * in Tsd.

sichweite im Lesermarkt für Programmpresse er- Damit erscheinen die Werbeeinnahmen im Markt resse in der Deutschschweiz im Vergleich zu den zu sein. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, constant höheren Marktanteil bei der Leserschaft hält. So ist im Weiteren zu untersuchen, ob liegt bzw. inwiefern [A] entsprechend konglc

472. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für nationale Print-Firmenwerbur Auch hier gilt, dass Marktanteile nur ein Fal fliessen. So können bspw. auch Portfolio-Eff Stellung begründen oder verstärken.

B.4.3.2.16 Markt für Print-Firmenwerb französischen Schweiz

473. Auf dem Markt für Print-Firmenwerbu Schweiz haben sich die Marktanteile der Zu: bewerber wie folgt entwickelt:

Markt für Print-Firmenwerbung in der Prog : Parteie Zeit- Wert Gesamtraum markt [A] Um- © satz’ [...] [...] lo Umsatz [..-] [...] + Umsatz [..-] [...]

Tabelle 53: Marktanteile und Umsätze im Markt französischen Schweiz 368

474. Im Markt für Print-Firmenwerbung in d Schweiz liegt ein klassisches Duopol vor. Be erreicht [A] eine Reichweite von [60-70] % u

368 Meldung, Beilage 27.

‚allenfalls eine kollektive Marktbeherrschung vorymerate Effekte nutzen kann.

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf ig in der Programmpresse in der Deutschschweiz. tor sind, die in die Analyse des Wettbewerbs einekte eine (allenfalls kollektiv) marktbeherrschende

ung in der Programmpresse in der

ing in der Programmpresse in der französischen sammenschlussparteien und der wichtigsten Wettrammpresse in der französischen Schweiz

an Wettbewerber

[B] [M]

0 [...]

0% [60-70] %

0 [...] 0% [50-60] %

0 [...] 0% [50-60] %

*in Tsd. CHF

fur Print-Firmenwerbung in Programmpresse in der

er Programmpresse in der französischsprachigen treffend die korrespondierenden Leserreichweiten ind liegt damit klar vor [M].

Reichweiten im Lesermarkt für Programm

Zeit- Gesamt- Partei raum Wert reichweite [A] © cRR* [...] [...] lo cRR* [...] [...]

Tabelle 54: Reichweiten im Lesermarkt für Prog!

475. Trotz der hohen Leserzahlen im Bere chigen Schweiz kann [A] dies nicht in einem einnahmen monetarisieren. Dies spricht fui Markt für Print-Firmenwerbung in der Progra von einer kollektiven Marktbeherrschung vo

476. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für nationale Print-Firmenwerbur chigen Schweiz. Auch hier gilt, dass Markte Wettbewerbs einfliessen.

477. Durch das Zusammenschlussvorhabe Print-Firmenwerbung in der Programmpress Marktanteilsadditionen. Daher bestehen all Anhaltspunkte für die Begründung oder V Auch hier gilt, dass Marktanteile nur ein Fal fliessen. So können bspw. auch Portfolio-Eff Stellung begründen oder verstärken.

B.4.3.2.17 Markt für Print-Firmenwerb Deutschschweiz

478. Auf dem Markt für Print-Firmenwerl Deutschschweiz haben sich die Marktanteile ten Wettbewerber wie folgt entwickelt:

resse in der französischsprachigen Schweiz

an Wettbewerber

[B] [M]

0 [...] 0% [30-40] %

0 [...] 0% [30-40] %

0 [...] 0% [30-40] %

rammpresse in der franz. Schweiz * in Tsd.

ich der Programmpresse in der französischspraähnlichen starken Masse wie [M] bei den Werbe- “eine starke Marktposition von [M]. Daher ist im mmpresse in der französischen Schweiz allenfalls n [M] und [A] auszugehen.

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf 1g in der Programmpresse in der französischsprainteile nur ein Faktor sind, die in die Analyse des

n kommt es allerdings auf dem Markt für nationale e in der französischsprachigen Schweiz zu keinen ine durch die Betrachtung dieses Marktes keine erstärkung einer marktbeherrschenden Stellung. tor sind, die in die Analyse des Wettbewerbs einekte eine (allenfalls kollektiv) marktbeherrschende

ung in der Frauen- und Peoplepresse in der

Jung in der Frauen- und Peoplepresse in der : der Zusammenschlussparteien und der wichtigs-

Markt für Print-Firmenwerbung in der Frau: Zeit- Gesamt- Parteit Wert raum markt [A] Um- © satz’ [...] [...] ® Umsatz [---] [...] s Umsatz [---] [...]

Tabelle 55: Marktanteile und Umsätze im Markt

479. Der Markt für Print-Firmenwerbung it schweiz wird von [A] und [M] dominiert. Be Werbeeinnahmen auf sich. [A] erzielt im Ve nahmen.

480. Betreffend die korrespondierenden Le hohe Reichweiten.

Reichweiten im Lesermarkt für Frauen- un Zeit- Gesamt- Partei raum Wert reichweite [A] co cRR* [...] [...] ® cRR* [...] [...] s cRR* [...] [...]

Tabelle 56: Reichweiten im Lesermarkt Frauen ı

369 Meldung, Beilage 28.

an- und Peoplepresse in der Deutschschweiz

An Wettbewerber [B] [M] [SS] [TT] 0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...] 0 [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

fur Frauen- und Peoplepresse in der Deutschschweiz

1 der Frauen und Peoplepresse in der Deutschide vereinen einen Marktanteil von [80-90] % der rgleich zu [M] allerdings etwas höhere Werbeeinserreichweiten erreichen [A] und [M] in etwa gleich

d Peoplepresse in der Deutschschweiz

N Wettbewerber [B] [M] [QQ] [UU] 0 [...] [...] [...] 0 [...] [...] [...] 0 [...] [...] [...]

* in Tsd.

ind Peoplepresse dt. Schweiz

481. Aufgrund der Marktanteilszahlen sind der Frauen- und Peoplepresse in der Det schende Position vorliegen. Zudem ist zu nutzen kann, um trotz der etwas geringere: Werbeeinnahmen zu erzielen als [M].

482. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für nationale Print-Firmenwerl Deutschschweiz. Auch hier gilt, dass Markt: Wettbewerbs einfliessen. So können bspw marktbeherrschende Stellung begründen oc

B.4.3.2.18 Markt für Print-Firmenwerb französischen Schweiz

483. Auf dem Markt für Print-Firmenwerbur sischen Schweiz haben sich die Marktanteile ten Wettbewerber wie folgt entwickelt:

Markt für Print-Firmenwerbung in der Fr Schweiz Zeit- Gesamt- Parteit Wert raum markt [A] Um- © satz’ [...] [...] ® Umsatz [---] [...] s Umsatz [---] [...]

Tabelle 57: Marktanteile und Umsätze im Markt Schweiz 370

484. Der Markt für Print-Firmenwerbung ir schen Schweiz wird von [A] dominiert. Auch [A] einen Marktanteil von ca. [60-70] %.

370 Meldung, Beilage 29.

[A] und [M] im Markt für Print-Firmenwerbung in itschschweiz könnte eine kollektiv marktbeherruntersuchen, inwieweit [A] konglomerate Effekte 1 Leserzahlen einen höheren Marktanteil bei den

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf Jung in der Frauen- und Peoplepresse in der anteile nur ein Faktor sind, die in die Analyse des . auch Portfolio-Effekte eine (allenfalls kollektiv) ler verstärken.

ung in der Frauen- und Peoplepresse in der

1g in der Frauen- und Peoplepresse in der franzö- > der Zusammenschlussparteien und der wichtigsauen- und Peoplepresse in der französischen

an Wettbewerber

[B] [M] [SS] [TT]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

für Frauen- und Peoplepresse in der französischen

1 der Frauen- und Peoplepresse in der französi- 1 in den korrespondierenden Lesermärkten erzielt

Reichweiten im Lesermarkt für Frauen- t Schweiz

- Parteic

Zeit- Wert Gesamtraum markt [A]

© cRR* [...] [...]

" cRR* [...] [...]

+ cRR* [...] [...]

Tabelle 58: Reichweiten im Lesermarkt für Fraus

485. Im Hinblick auf die Reichweiten fur F chigen Schweiz ist [A] als weitaus starkstes

486. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt fur nationale Print-Firmenwerbur sischsprachigen Schweiz. Auch hier gilt, das lyse des Wettbewerbs einfliessen. So könne lektiv) marktbeherrschende Stellung begrün

B.4.3.2.19 Markt für lokale/regionale F Lokalzeitungen sowie Anzeigern

487. Auf dem Markt für lokale/regionale Pr sowie Anzeigern im Grossraum Genf/Lausa schlussparteien und der wichtigsten Wettbe

ind Peoplepresse in der französischsprachigen

an Wettbewerber

[B] [VV] [M] [WW] 0 L...] L...] L...] 0 L...] L...] L...]

0 [...] [...] [...]

* in Tsd. an und Peoplepresse franz. Schweiz

rauen- und Peoplepresse in der französischspra- Unternehmen einzustufen.

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf 1g in der Frauen- und Peoplepresse in der franzö- 3s Marktanteile nur ein Faktor sind, die in die AnanN bspw. auch Portfolio-Effekte eine (allenfalls kolden oder verstarken.

rint-Firmenwerbung in Tages- und im Grossraum Genf/Lausanne

int-Firmenwerbung in Tages- und Lokalzeitungen inne haben sich die Marktanteile der Zusammenwerber wie folgt entwickelt:

gern im Grossraum Genf/Lausanne

zeit- | wy Gesamt- Partei raum an markt [A]

+ Umsatz [...] [...]

Tabelle 59: Marktanteile und Umsatze im Markt Lokalzeitungen sowie Anzeigern im Grossraum

488. Im Markt für lokale/regionale Print-Firt Anzeigern im Grossraum Genf/Lausanne h spiegelt sich auch in den entsprechenden sischsprachigen Schweiz wider. So erreich' 70] % und im WG 12 (Waadt) einen Markt len/regionalen und überregionalen Tagesze

489. Durch das Zusammenschlussvorhabe dem Markt für lokale/regionale Print-Firmen' gilt, dass Marktanteile nur ein Faktor sind, d können bspw. auch konglomerate und koor« begründen oder verstärken.

B.4.4 Konglomerate Effekte

490. Vorliegend werden Portfolio-Effekte ur merate Effekte hinsichtlich einer möglichen parteien geprüft.

491. Im Gegensatz zu koordinierten Effekt wirken können, manifestieren sich konglome

492. Vorliegend steht die Prüfung von möc bspw. die an den Abschluss von Vertragen zusätzliche Produkte kaufen oder Leistung: im Vordergrund (vgl. den nachfolgenden Ab

371 Meldung, Beilage 30.

372 NEVEN (Fn 319), Analysis of Conglomerate Ei

Jung in Tages- und Lokalzeitungen sowie Anzeian Wettbewerber

[B] [XX] [YY] [ZZ]

0 [...] [...] [...] 0 [...] [...] [...]

0 [...] [...] [...]

*in Tsd. CHF

lokale/regionale Print-Firmenwerbung in Tages- und Genf/Lausanne °”'

nenwerbung in Tages- und Lokalzeitungen sowie at [A] eine starke Stellung. Diese starke Stellung Lesermärkten für Tageszeitungen in der franzöt [A] im WG 11 (Genf) einen Marktanteil von [60- anteil von [80-90] %, wobei nicht zwischen lokaitungen unterschieden wird.

n kommt es zu keinen Marktanteilsadditionen auf werbung in Tages- und Lokalzeitungen. Auch hier je in die Analyse des Wettbewerbs einfliessen. So linierte Effekte eine marktbeherrschende Stellung

1d die Steigerung der finanziellen Kraft als konglo- Einzelmarktbeherrschung der Zusammenschluss-

=n, die sich auch innerhalb einzelner Märkte ausrate Effekte über verschiedene Märkte hinweg.°”2

Jlichen bedingten Verkäufen («contingent sales»; gekoppelte Bedingung, dass die Vertragspartner an annehmen) im Rahmen von Portfolio-Effekten schnitt B.4.4.1).

fects in EU Merger Control, S. 184.

493. In der Literatur und in der Praxis werc Skaleneffekte (Economies of Scale), Verbun lover-Effekte von starken zu schwächeren schluss bedingte Wegfall von Teilsubstitute fekte können tendenziell als unproblema konkreten Einzelfall relevant sein können.

B.4.4.1 Portfolio-Effekte

494. Die Zusammenschlussparteien bieter bedeutende Wettbewerber auf sämtlichen re bezeit an. Mit Ausnahme der Plakat- und A Breitenmedium wichtigen Werbekanal TV a den anderen Wettbewerbern konkurrenzfär reich vorwiegend im Bereich der Bereitstellt

495. Insbesondere im Printbereich ragt die über jene der Konkurrenz heraus, wobei sic bereich als auch durch die erzielbaren Reicl

496. Durch den Zusammenschluss ergebe deutende Stellungen in den einzelnen Werb Reichweiten. Durch geeignete Vermarktung diaagenturen attraktive Werbemöglichkeiten forderungen von verschiedenen Werbekam Kombination zu entsprechen.

497. Im Bereich der Vermittlung von Werl dadurch auch, über den Mechanismus von it Werbeinventareigner, die ihr Werbeinventa turen attraktiven Werbevermittler an ebendi

498. Zudem haben die Zusammenschluss dass sie auf allen relevanten Werbekanäler

373 NEVEN (Fn 319), Analysis of Conglomerate Et insbesondere Economies of Scale und Economi Auswirkungen haben.

len im Rahmen von konglomeraten Effekten auch deffekte (im Sinne von Economies of Scope), Spil- Produktmarken oder der durch den Zusammenn auf benachbarten Märkten diskutiert. Diese Eftisch eingestuft werden?”?, wobei sie aber im

1 bzw. vermitteln als einzige und in der Schweiz slevanten Werbekanälen Werbeflächen bzw. Werussenwerbung sind sie dabei sowohl auf dem als Is auch auf den weiteren Werbekanälen relativ zu ig, wobei ihre Konkurrenzfähigkeit im Online-Being von Online-Werbeflächen besteht.

relative Stellung der Zusammenschlussparteien th dies sowohl durch die Marktstellung im Werbeweiten begründet.

ın sich dadurch über sämtliche Werbekanäle beemärkten und v.a. im Printbereich herausragende lassen sich dadurch für Werbetreibende und Me- | anbieten, die es vermögen, den heterogenen Anpagnen an Werbekanäle, Werbeträger und deren

Jeträgern werden die Zusammenschlussparteien direkten Netzwerkeffekten, wiederum attraktiv für r Uber einen für Werbetreibende und Mediaagense vermitteln lassen können.

sparteien, insbesondere aufgrund der Tatsache, 1 tätig sind und zumindest bei den Werbekanalen

fects in EU Merger Control, S. 186 ff. So können es of Scope effizienzsteigernde und prokompetitive

Print und TV-Werbung teilweise über eine st menschlussvorhaben weitreichende Moglict ren und auf diese Weise den wirksamen We

499. Vorliegend steht die Prüfung der Mögl aus Bündelangeboten («contingent sales») i unter den sogenannten Portfolio-Effekten di

500. Portfolio-Effekte sind konglomerate E chen» Substituten und/oder Komplementen

501. Bei Portfolio-Effekten handelt es sich legung der Produktportfolios der Zusamme rung der Anzahl angebotener Produkte kön tuten®”° oder von komplementären Produkte Diese können eine Wettbewerbsbehinderun der Marktgegenseite begründen oder verst «tying» (der ausschliesslich an ein bestimn oder, schwächer, von «bundling» (Produktl werden konnen; allerdings oftmals in ihre St bot) gesprochen.

502. Ebenso kann eine grössere Flexibilitä batte entstehen.

374 In diesem Sinne führt der [...] in seiner Antwc treibende (act. 234) aus, im Bereich der TV-Wer ausschliessliche Buchung von TV-Werbung übe Fall. Im Gegenteil würden insbesondere internat preisgünstige Privatsender über [B] buchen, um nalen Printwerbung heute fast kein Weg an [A] v tungen in den grössten Schweizer Städten, die ¢ tagszeitungen heraus. Im Übrigen sei die [W] re bereits heute unverzichtbar. Im diesen Sinne äu worten zu Frage 9 des Auskunftsbegehrens an \ der [...] sowie der [...]; («Marktführerin und wich

375 \/gl. Antwort der [...] zu Frage 9 des Auskunf [...] beurteilt es als sehr kritisch, dass die [A] als Vermarkter von Radio- und TV-Werbung überne Beeinflussung der Umsatzströme zu Ungunsten (act. 314, Antwort zu Frage 15a. des Auskunftsk [...] und die [...]). Auch die [...] beurteilt den Eint für Werbevermittlung und -vermarktung als schle sog. Audience-Angebote über verschiedenste K und (festen) Preisstellungen (act. 156, Antwort z ren). [G] weist darauf hin, dass durch den Zusan Portfolio substantiell zu vergrössern und der We breiten. Der Preisdruck und das Ausmass der K Eine marktbeherrschende Stellung scheine sow lich einzelner Medienkanäle demnach nicht aus¢ Antwort zu Frage 15a. des Auskunftsbegehrens

376 NEVEN (Fn 319), Analysis of Conglomerate Ei

arke Marktstellung verfügen°’*, durch das Zusamkeiten auf dem Markt Bündelangebote zu offeriettbewerb zu behindern.?’®

ichkeit von wettbewerbsbeseitigenden Wirkungen m Vordergrund. In der Literatur werden diese auch skutiert.

ffekte, die v.a. im Zusammenhang mit «schwaentstehen können.

um unilaterale Effekte, die durch die Zusammeninschlussparteien resultieren. Durch die Erweitenen sich — insb. im Fall von «schwachen» Substi- ın — die Anreize zu «contingent sales» verändern. g und/oder eine ungerechtfertigte Benachteiligung arken. In diesem Zusammenhang wird auch von ites Produkt gekoppelte Verkauf eines Produkts) Jündel, wobei die Produkte auch einzeln gekauft imme teurer, als im entsprechenden Bündelanget in der Gestaltung der Preise, Aktionen und Rart zu Frage 15 des Auskunftsbegehrens für Werbebung führe bereits heute kein Weg an [B] vorbei. Eine r von [G] vermittelte [Q]-Sender sei eher selten der ionale Werbeauftraggeber vermehrt ausschliesslich Kosten zu sparen. Zudem führe im Bereich der natio- 'orbei. Das Medienhaus gebe die grössten Tageszeijrösste Pendlerzeitung sowie eine der grossen Sonn- 5p. [B] im Bereich der nationalen Radiowerbung sserten sich auch diverse Radiosender in ihren Ant- Nerbeinventareigner; vgl. z.B. die Antworten der [...], tigste Vermittlerin»).

isbegehrens an Werbeinventareigner (act. 213). Die umsatzstärkstes Verlagshaus den bedeutendsten hmen möchte. Zumindest mittelfristig müsse mit einer konkurrenzierender Verlagshäuser gerechnet werden egehrens an Werbevermittler und -vermarkter für die luss des Zusammenschlussvorhabens auf den Markt :cht fur den Wettbewerb. Es sei zu erwarten, dass anäle erfolgen würden, mit entsprechenden Standards u Frage 14 des Auskunftsbegehrens für Mediaagentunmenschluss die [A] und die [B] in der Lage seien, ihr rbewirtschaft noch breitere Bündelangebote zu unteronditionenvergabe würden sich weiter verschärfen.

ohl Uber alle Medienkanäle hinweg als auch hinsichtyeschlossen, sondern vielmehr realistisch (act. 232, an Werbevermittler und -vermarkter).

fects in EU Merger Control, S. 185.

503. «Contingent sales» bzw. «bundling» | insbesondre dann problematisch, wenn die ; auf welchen nur beschränkter Wettbewerb F diesen Märkten haben. Diese können sie ' welchen sie im Wettbewerb mit Dritten steh

504. So geht auch der schweizerische Ges: «contingent sales» eine Verhaltensweise da schende Stellung unzulässig (im Sinne eir nachteiligung der Marktgegenseite) missbra des Wettbewerbs.

505. Nebst «contingent sales» können Por duktbasis resultieren («range effects»). Die eine Präferenz für eine breite Auswahl an (n komplementären) Produkten haben. Das ı kung». Dadurch können dfritte Anbieter an N gedrängt werden bzw. zum Marktaustritt ge: lust muss mitberücksichtigt werden, dass be der Konsumentenwohlfahrt resultieren kann

B.4.4.1.1 Prüfung von Portfolio-Effel

506. Im Hinblick auf die Anreize zu wettbe nächst geprüft, ob auf einzelnen Märkten d die Zusammenschlussparteien in diesen eir

507. Aufgrund von Marktanteilen als primä bereich der Fall. Insbesondere in den betrot in Pendlerzeitungen in der französischsprac über die letzten drei Geschäftsjahre einen N

508. Auf dem Markt für nationale Print-Firr schweiz liegen die Marktanteile im Bereich den Jahren 2014 bis 2016 bei [70-80] % (20° die Pendlerzeitung «Blick am Abend» von [ würde der entsprechende Markanteil von [A

509. Die Reichweiten in diesen Märkten si sisch- und italienischsprachigen Schweiz be

510. In einem nächsten Schritt wird die Pla Pendlerzeitungen als Werbeträger dienen | anderer Werbeträger gekoppelt sein könnte märkten beeinflusst würde. Aufgrund der N eine Koppelung nicht ausgeschlossen werc dass durch diese Koppelung Marktanteile in den könnten.

511. Werbung in Zeitungen kann betreffen: naler Differenzierungsmöglichkeiten relativ und Fachexperten und Vertretern der TV- u

377 BUNDESKARTELLAMT, Conglomerate Mergers | Paper for the meeting of the Working Group on (

und/oder «tying» sind aus wettbewerblicher Sicht Zusammenschlussparteien auf Märkten aktiv sind, errscht und sie eine sehr starke Marktstellung auf via «contingent sales» auf Märkte «hebeln», auf an.

stzgeber in Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG davon aus, dass rstellen können, mit denen sich eine marktbeherrier Behinderung anderer Unternehmen oder Beuchen lässt. Dies impliziert noch keine Beseitigung

tfolio-Effekte auch durch die Erweiterung der Pros kann bspw. der Fall sein, wenn die Nachfrager 16glicherweise sogar bis zu einem gewissen Grad srweiterte Portfolio entfaltet dann eine «Sogwirachfrage verlieren und möglicherweise vom Markt zwungen werden. Nebst diesem Wettbewerbsveri diesem Szenario langfristig auch eine Erhöhung (bspw. durch geringere Transaktionskosten).°’’

ten

werbsbehindernden «contingent sales» wird zuer Wettbewerb nur beschränkt vorhanden ist und e starke Marktstellung haben (vgl. auch Rz 698).

re Indikatoren ist dies vorliegend im v.a. im Printfenen Märkten für nationale Print-Firmenwerbung higen und italienischsprachigen Schweiz hatte [A] larkanteil von 100 %.

nenwerbung in Pendlerzeitungen in der Deutschder Print-Firmenwerbung in Pendlerzeitungen in 14), [70-80] % (2015) und [80-90] % (2015), sofern M] demselben Markt zugeordnet wird. Ansonsten ] auch in der Deutschschweiz bei 100 % liegen.

nd ebenfalls sehr hoch bzw. liegen in der franzöi [90-100] %.

usibilität geprüft, dass die Print-Firmenwerbung in <Onnte, an deren Kauf die Möglichkeit des Kaufs > und dabei der Wettbewerb auf diesen Produktlarktstellung der Zusammenschlussparteien kann Jen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, den anderen Werbemarkten hinzugewonnen wer-

1 Erscheinungszeitpunkt, Periodizitat sowie regio- Jezielt eingesetzt werden. So ist gemäss BAKOM nd Werbebranche der Printbereich eine attraktive

n Merger Control — Review and Prospects, Discussion Sompetition Law on 21 September 2006, S.22.

Nische, um gezielt bestimmte Zielgruppen : über verschiedene Kanäle hat die Printfirm: tion und weniger eine Funktion eines eigens

512. Zudem sind die Werbeumsätze in Pr was zum einen mit den geringer werdenden der in technologischer Hinsicht, was die Zie line-Werbung zusammenhängt.

513. Printmedien sind daher, im Vergleich Werbeträger geeignet. Gleichwohl muss bei sich aus einer Vielzahl von verschiedener Schüler, Studenten, Berufstätige etc.) zusa lerzeitungen ebenfallseine gewisse Breitenv

514. Im Hinblick auf die Ausweichmöglich kann zudem festgestellt werden, dass ande: reich, sich ebenfalls eignen, um gezielt best

515. Aus diesen Gründen und in Anbetra: relevanten Werbemarkten kann vorliegend | von Werbung auf anderen Werbeträgern (in schluss in das gemeinsame Portfolio einget Werbung in Pendlerzeitungen die Marktste sprechenden Werbemärkten derart ausgeb: Märkten beseitigt würde, gegenwärtig eher |

516. Auch ausgehend von weiteren Printm der Frauen- und Peoplepresse in der franz Markt für nationale Print-Firmenwerbung in französischen Schweiz [Abschnitt B.4.3.2.9] teilen und Reichweiten - relativ starke Stellı tigenden Wirkung durch «contingent sales» werden.

517. In Anbetracht der ausgeglichenen Ma als Breitenmedium — und damit wohl als für ziert werden kann, ist auch nicht davon ausz Effekte aus «contingent sales» mit TV-Werk

518. Es sei betont, dass es nicht auszusc «contingent sales» anbieten werden. Dam fekte auf einem anderen Markt (z.B. dem müssten solche «contingent sales» mit [G] | dass die Zusammenschlussparteien und [G dings auf den Märkten für Printfirmenwerbt noch weitere bedeutende Marktteilnehmer 1 gung des wirksamen Wettbewerbs auf diese solche «contingent sales» zu Wettbewerbsk

519. Im Hinblick auf die in der Literatur ebe ren Portfolios an Werbeträgern, das durch d

378 BAKOM, «Auswirkungen von Werbebeschrät KVF-N, 22. Januar 2018, Abschnitt 2.3.

ansprechen zu können. In einer Werbekampagne snwerbung demnach mehr ein ergänzende Funkständigen Breitenmediums wie z.B. TV. °7®

intmedien in den letzten Jahren stark rückläufig, Leserzahlen und zum anderen mit der Ausweitung Igruppenorientierung anbelangt, überlegenen On-

| zur TV-Werbung, weniger stark als koppelnder | Pendlerzeitungen bedacht werden, dass Pendler | demographischen Zielgruppen (jüngere, ältere, mmensetzen und damit durch Werbung in Pendvirkung entfaltet werden kann.

keiten für Werbetreibende und Medienagenturen ‘e Werbeträger, insbesondere auch im Online-Beimmte Zielgruppen ansprechen zu können.

cht der Wettbewerbsverhältnisse in den anderen Jie Wahrscheinlichkeit, dass durch die Koppelung sb. Radio und TV, welche von [B] im Zusammenyracht werden) an die gleichzeitige Schaltung von Ilung der Zusammenschlussparteien in den entaut werden kann, dass der Wettbewerb in diesen als gering eingestuft werden.

ärkten (insb. im Markt für Print-Firmenwerbung in ösischen Schweiz [Abschnitt B.4.3.2.18]) und im Tages-, Sonntags- und Wochenzeitungen in der ), auf denen [A] eine — gemessen an den Markan- ıng hat, kann die Gefahr einer wettbewerbsbesei- » als gegenwärtig nicht hoch genug eingeschätzt

irktstellungen von [G] und [B] im TV-Bereich, der die Koppelung geeignetster Werbekanal — qualifiugehen, dass wettbewerbsbeseitigende Portfolioung als bindendes Produkt ausgehen.

hliessen ist, dass die Zusammenschlussparteien it diese allerdings wettbewerbsbeseitigenden Ef- Markt für Printfirmenwerbung) zeitigen würden, oordiniert werden. Es ist zwar durchaus denkbar, ] eine solche Strategie wählen könnten. Da aller- ıng, Online-Werbung und OOH-Werbung jeweils ätig sind, erscheint auf mittlere Frist eine Beseiti- ın Märkten unwahrscheinlich, auch wenn es durch yehinderungen kommen kann.

nfalls diskutierte Sogwirkung infolge eines breiteie Zusammenlegung der Portfolios von [A] und [B]

ıkungen bei der SRG, Bericht des BAKOM an die resultiert, wird vorliegend geprüft, ob bei der ter ein Bedürfnis besteht, die benötigten We

520. Im Rahmen der Marktbefragung wurd wie wichtig es ihnen ist, dass sie Werbung | einer Hand beziehen können. Das Bild ist e keit von notwendigen Werbeträgern aus ein turen und Werbetreibenden nicht festgestell dass der Bezug aus einer Hand bei grössere den Plattformen wertvoll sein kann, dass eii Kompetenz, Koordination und Zeit hat ode: nergien resultieren können.

B.4.4.1.2 Zwischenergebnis zu den F

521. Zusammenfassend ergeben sich nich schlussvorhaben zu Portfolio-Effekten führe entfalten könnten. Dabei ist nicht auszuschl Bündelangebote im Sinne von ausgehande träger angeboten werden. Von der Möglich dabei vorliegend nicht auszugehen.

B.4.4.2 Gesteigerte Finanzkraft

522. Eine allfallig durch den Zusammensc Kostenreduktionen führen, welche üblicherv

523. Unter gewissen Bedingungen kann eit len Effekten führen, wenn ein marktbeherrsc beschränkte finanzielle Mittel hatte und die ¢ derungen - insbesondere die gegen bestir Preisen («predatory pricing») oder sonstige

524. Bei «predatory pricing» muss bedach tegie ist, um Konkurrenten vom Markt zu ver: Erfolg erfüllt sein müssen. So hängt die Aus kurrenten oder der (Wieder)Eintrittswahrsch

525. Vorliegend kann ein «predatory pricinc von [G] mit [T]?®' und [M] als mitkontrollieren

379 BUNDESKARTELLAMT, Conglomerate Mergers Paper for the meeting of the Working Group on (

380 BUNDESKARTELLAMT, Conglomerate Mergers | Paper for the meeting of the Working Group on (

381 Am 31.12.2017 ausgewiesenes Eigenkapital bericht 2017, S. 156).

ı Kunden der Werbevermittler und Werbevermarkrbeträger aus einer Hand beziehen zu können.

en Werbetreibende und Mediaagenturen gefragt, uber die einzelnen Werbekanäle und -formen aus inheitlich: Ein Bedürfnis nach der Bezugsmöglicher Hand kann aus den Antworten der Mediaagent werden. Nur einzelne Werbetreibende geben an, n crossmedialen Kampagnen mit überschneiden- 1 zentraler Ansprechpartner Vorteile in Bezug auf ‘dass bei grösseren Werbebudgets Planungssyortfolio-Effekten

t genugend Anhaltspunkte, dass das Zusammen- 2n könnte, die wettbewerbsbeseitigende Wirkung liessen, dass von den Zusammenschlussparteien ten Werbedienstleistungen über einzelne Werbekeit einer wettbewerbsbeseitigenden Wirkung ist

hluss bedingte gesteigerte Finanzkraft könnte zu veise wohlfahrtsfördernde Wirkungen entfalten.°’°

1e gesteigerte Finanzkraft aber auch zu unilaterahendes Unternehmen vor dem Zusammenschluss jesteigerte Finanzkraft nun für Wettbewerbsbehinnmte Wettbewerber gerichtete Unterbietung von n Geschäftsbedingungen — nutzen könnte.?®°

t werden, dass dies eine relativ kostspielige Stradrängen und verschiedene Bedingungen für deren sicht auf Erfolg auch von der Finanzkraft der Koneinlichkeit von (potenziellen) Konkurrenten ab.

»-Szenario in Anbetracht der relativen Finanzkraft ide Unternehmen als wichtigster Konkurrentin von

n Merger Control — Review and Prospects, Discussion Sompetition Law on 21 September 2006, S.23.

für die Swisscom AG: 5.313 Mia. Franken (Geschäfts-

[AJP®? und [BJ°® als unwahrscheinlich einge: stehen die Zusammenschlussparteien einer wobei das Marktumfeld sehr dynamisch und ist [J] / [KK] SA mit einem Marktanteil von ru ber (vgl. Rz 329). Hierbei muss bedacht wer bedient werden (Werbetreibende/Mediaage indirekte Netzwerkeffekte, die eine Marktste Marktgegenseiten nicht auszuschliessen sir

B.4.4.2.1 Zwischenergebnis zur gest

526. Zusammenfassend ergeben sich keir menschlussvorhaben aufgrund einer geste könnte, die wettbewerbsbeseitigende Wirku

B.4.5 Kollektive Marktbeherrschung

527. Ein Zusammenschluss kann allenfalls gründen oder verstärken. Auch in einem sol untersagen oder ihn mit Bedingungen oder von Art. 10 Abs. 2 KG gegeben sind. Hierb: halten gegeben sind, und ob ein solches Ve dauerhaft sein wird. Die aus einen Zusamm chen Anreizkonstellation führen können, we zeichnet. Die WEKO hat die allgemeinen Gr beherrschung bereits in früheren Entscheid:

528. Das Bundeskartellamt führt aus, das same Marktbeherrschung entstehen lassen und Mechanismen beeinflusst, die dazu fül senwettbewerb fehlt.?®® Gemeinsame Markt den, wenn die Wahrscheinlichkeit impliziter gopols durch den vertikalen Zusammer koordinieren, bzw. wenn eine Koordination « scheinlichkeit einer stabilen Koordinierung k: erhöhen, wenn er Möglichkeiten zur Verhalte

382 Am 31.12.2017 ausgewiesenes Eigenkapital: bericht 2017, S. 38).

383 Am 31.12.2017 ausgewiesenes Eigenkapital: nachweis, Finanzbericht 2017, S. 6).

424 ff., Online-Buchungsplattformen für Hotels; | mark/Tradono Switzerland; RPW 2016/1, 330 R: media/ricardo.ch; RPW 2013/4, 685 Rz 84, BLS France Télécom SA/Sunrise Communications A

385 Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTES zur Marl bar unter: https://www.bundeskartellamt.de/Shar

stuft werden. Im Bereich der Online-Werbemärkte Vielzahl von weiteren Wettbewerbern gegenüber, die Eintrittshürden eher tief sind. Im OOH-Bereich ind [60-70] % der wichtigste etablierte Wettbewer- Jen, dass im OOH-Bereich zwei Marktgegenseiten nturen und Anbieter von Flächen/Standorten) und lung verstärken können, zwischen diesen beiden id.

eigerten Finanzkraft

ie genügenden Anhaltspunkte, dass das Zusamigerten Finanzkraft zu Verhaltensweisen führen ng entfalten könnten.

; eine kollektiv marktbeherrschende Stellung bechen Fall kann die WEKO den Zusammenschluss "Auflagen zulassen, sofern die Voraussetzungen ei ist zu prüfen, ob Anreize zu koordiniertem Verrhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit stabil bzw. enschluss resultierenden Effekte, die zu einer solarden nachfolgend als «koordinierte Effekte» beundlagen und Erkenntnisse zur kollektiven Marktan behandelt.°®*

s ein vertikaler Zusammenschluss eine gemein- und verstärken kann, wenn er die Strukturfaktoren ren, dass es an wesentlichem Binnen- und Ausbeherrschung kann entstehen oder verstärkt wer- Koordinierung steigt, weil die Mitglieder eines Olischluss eher geneigt sind, ihr Verhalten zu sinfacher, wirksamer oder stabiler wird. Die Wahrann sich durch einen vertikalen Zusammenschluss ınskoordination eröffnet oder diese verbessert, die

1.970 Mia. Franken (Konsolidierte Bilanz, Geschäfts-

51.296 Mio. Franken (Konsolidierter Eigenkapitalsport Ferroviaire Holding SAS; RPW 2016/1, 121 f. Rz RPW 2016/1, 281 f. Rz 148, Tamedia/Tradono Denz 254 f., 333 Rz 272, 334 Rz 281 und 336 Rz 309,

AG/BLS Cargo AG; RPW 2010/3, 528 Rz 224,

G; RPW 2008/4, 630 Rz 247, Coop/Carrefour, RPW 2008/1, 184 Rz 455, Migros/Denner.

<tbeherrschung in der Fusionskontrolle, Rz 153, abrufnskontrolle.pdf? blob=publicationFile&v=12.

Entdeckung eines Abweichens von der Verl tionsmittel bereitstellt oder ihren Einsatz bz\ Wettbewerbsdruck von aussen auf das Olic die Marktgegenseite, vermindert.°®®

529. Ein vertikaler Zusammenschluss kanı hen oder diese verbessern, wenn andere Ol sich somit die Symmetrie im Oligopol erhöht sammenschlüsse erleichtert werden, die eir begründen bzw. bestehende Verflechtunger sein, wenn die vertikale Integration durch d men mit einem anderen Oligopolisten entste

530. Koordiniertes Verhalten kann explizit ı kann implizit bzw. stillschweigend stattfinde einer kollektiven Marktbeherrschung irrelev: ist oder stillschweigend stattfindet; eine Be beiden Fällen statt. So kann sich ein Untern ten aussprechen, wenngleich es sich durc Verhaltens seiner Konkurrenten an einem hi das Zustandekommen von koordinierten Eff nation beteiligten Unternehmen vereinbarer Relevant ist vielmehr, dass die an der Koorc den Tag legen, welches eher einem abgesti

531. Dabei können auch Konstellationen v« eine stärkere Marktstellung hat als andere in bis zu einem gewissen Grad unabhängig v weise eine Einzelmarktbeherrschung vorlieg rauf achten muss, dass die Preisdifferenz zu wird.

532. Wenn der weniger starke Marktteilnet hat, über die ihm zur Verfügung stehenden V stärkeren Marktteilnehmers hinzuzugewinne jede mögliche Aktion des schwächeren Ma kann, werden dem schwächeren Marktteilne weiterhin als Wettbewerber zu verhalten.°®® treten, wenn der stärkere Marktteilnehmer ı weil sich der stärkere Marktteilnehmer hinsi werbsparameter gegenüber dem schwäche kann.

533. In der ökonomischen Literatur werder Marktbeherrschung möglich sind, immer dar

386 | eitffaden des BUNDESKARTELLAMTES zur Marl Rz 154.

387 Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTES zur Marl Rz 155.

388 \/gl. RPW 2010/3, S. 556 Rz 385 ff.. France © COLELL, WHINSTON, GREEN, Microeconmic Theor 2007 i.S. Wettbewerbskommission gegen Berne

altenskoordinierung erleichtert, glaubhafte Sankn. ihre Wirksamkeit verbessert, oder wenn er den opol durch Dritte, also Aussenwettbewerber oder

1 Möglichkeiten zur Koordinationserzielung erhöigopolmitglieder bereits vertikal integriert sind und . Die Koordinationserzielung kann auch durch Zuie Verflechtung zwischen den Oligopolmitgliedern | erweitern oder vertiefen. Dies könnte z.B. der Fall ie Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehinter Marktteilnehmern vereinbart werden oder es in. Aus ökonomischer Sicht ist es für die Prüfung ant, ob koordiniertes Verhalten explizit begründet einträchtigung wirksamen Wettbewerbs findet in ahmen explizit vehement gegen kollusives Verhalh sein Marktverhalten unter der Antizipation des erdurch koordinierten Verhalten aktiv beteiligt. Für ekten ist nicht notwendig, dass die an der Koordi- 1, sich nicht mehr als Wettbewerber zu verhalten. lination beteiligten Unternehmen ein Verhalten an mmten Verhalten gleichkommt.

orkommen, in welchen ein Unternehmen im Markt 1 Markt tätige Unternehmen und sich dieses daher erhalten kann. Dennoch muss nicht notwendigerjen, wenn das stärkere Unternehmen dennoch dam weniger starken Marktteilnehmer nicht zu gross

mer in tatsächlicher Hinsicht keine Möglichkeiten Vettbewerbsparameter Marktanteile zu Lasten des >n, weil letzterer aufgrund seiner Marktstarke auf rktteilnehmers schnell und umfassend reagieren hmer die Möglichkeiten genommen, sich im Markt Eine solche Fallkonstellation kann auch dann aufnicht einzelmarktbeherrschend ist, beispielsweise chtlich der ihm zur Verfügung stehenden Wettberen Marktteilnehmer nicht unabhängig verhalten

| koordinierte Effekte, welche bei einer kollektiven iN angenommen, wenn der zu erwartende Gewinn

<tbeherrschung in der Fusionskontrolle (Fn. 385),

<tbeherrschung in der Fusionskontrolle (Fn. 385),

Télécom SA/Sunrise Communications SA; MASy, 1995, S. 426 f., Urteil des BGer vom 22. Februar r Zeitung AG und Tamedia AG, E. 6.4.

durch koordiniertes Verhalten grösser ist al dass der Konkurrent bzw. die Konkurrenter ökonomischer Sicht ist relevant, ob Untern derart beeinflussen, dass sie gegenüber de!

534. Als stillschweigend koordiniertes Verh Aktivitäten der Koordination und Kooperatioı in irgendeiner Form zu beschränken. Insbe Perioden im Markt aktiv sind, erhält die Konl dynamische Betrachtung des Wettbewerbs damit verbundenen Reaktionsmöglichkeiteı reize, welche stillschweigend koordiniertes ‘

535. Zur Klärung der Möglichkeit, Wahrsche beherrschenden Stellung bedarf es daher « gungen und des Wettbewerbsgeschehens a hang sind die koordinationshemmenden (< untersuchen. Neben den Anreizen zur Etab explizitem koordiniertem Verhalten müssen Abweichen vom koordinierten Verhalten zu ı des Verhalten von den weiteren beteiligten Zudem ist koordiniertes Verhalten nur mögli

536. Zentral bei der Analyse von koordinie! vorhaben ist, ob und inwiefern sich das Zus gen zu koordiniertem Verhalten auswirkt. Eı situation verändert (Art. 10 Abs. 2 Bst. a Ki Wettbewerb zu beseitigen.?” So muss sich bzw. die marktbeherrschenden Unternehme nen, dass beispielsweise vorhandene Konk oder verhindert wird, dass sich solche weit: Wettbewerber auftreten. Die entstandene ox somit die Gefahr der Beseitigung wirksamer

537. Damit ein koordiniertes Verhalten Uk kann, genügt es, wenn die Kollusionspartn gemeinsam zu erreichenden Kollusionsziel können.?** In der bisherigen Praxis hat die V gezogen: Anzahl der beteiligten Unterneh

389 RPW 2010/3, S. 529 Rz 230, France Télécor

3% \/gl. auch KUHN KAI-UWeE, An Economists’ Gu Center for Law & Economics, Paper #02-014, pc sandprograms/lawandeconomics/abstracts/2002 13.08.2018.

391 Vgl. RPW 2010/3, S. 529 Rz 231, France Tel

392 Vgl. auch Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTE 385), Rz 157.

3% Vgl. Urteil des BGer 2A.327/2006 vom 22. Fe

394 RPW 2010/3, S 530 Rz 234, France Télécorr

s die zu erwartenden Gewinne, gesetzt den Fall, 1 vom koordinierten Verhalten abweichen.?®? Aus ehmen durch koordiniertes Verhalten die Preise m kompetitiven Gleichgewicht erhöht sind.?”

alten von Unternehmen werden rechtlich formlose 1 bezeichnet, die zum Ziel haben, den Wettbewerb sondere wenn Unternehmen in einer Folge von <urrenzsituation eine zeitliche Dimension, die eine erfordert. Durch die zeitliche Dimension und die 1 des jeweiligen Konkurrenten ergeben sich An- Verhaltensweisen stabilisieren können.°?'

sinlichkeit und Nachhaltigkeit einer kollektiv marktiner Gesamtbetrachtung der Wettbewerbsbedinuf den relevanten Märkten. In diesem Zusammender -fördernden Marktcharakteristika jeweils zu ierung und Aufrechterhaltung von implizitem oder | auch die Möglichkeiten untersucht werden, das interbinden, beispielsweise indem ein abweichen- Unternehmen beobachtet und abgestraft wird.?? ch, wenn die Rahmenbedingungen dies zulassen.

tten Effekten im Rahmen von Zusammenschlussammenschlussvorhaben auf die Anreizbedingunitscheidend ist hierbei, wie sich die Wettbewerbs- S) und ob diese zur Möglichkeit führt, wirksamen die Wettbewerbssituation so verändern, dass das n wirksamen Wettbewerb dadurch beseitigen könurrenten aus dem Wettbewerb gedrängt werden srhin als Konkurrenten verhalten oder dass neue Jer verstärkte marktbeherrschende Stellung muss 1 Wettbewerbs mit sich bringen.

erhaupt entstehen und aufrechterhalten werden er ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich des s haben, um sich entsprechend koordinieren zu VEKO zur Beurteilung folgende Indikatoren heranmen, Marktanteile der beteiligten Unternehmen,

n SA/Sunrise Communications SA.

ide through the Joint Dominance Jungle, John M. Olin f-Seite 8, https://www.law.umich.edu/center- /Documents/Kuhn%2002014.pdf, zuletzt besucht am

ecom SYA/ Sunrise Communications SA.

s zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle (Fn.

bruar 2007, E. 6.4.

ı SA/Sunrise Communications AG.

Marktkonzentration, Symmetrien, Marktwac gen®®®, Stellung der Marktgegenseite®” und

538. Um die Wahrscheinlichkeit von koordi schätzen zu können, muss aufgrund der In fekte auf den betroffenen Märkten auch eine Etablierung einer kollektiv marktbeherrsche der im Markt bzw. den Märkten agierenden schende Stellung einnehmen können.” Eii schung naturgemäss weg, da nur ein einzel dination mit weiteren Akteuren stattfind: Marktbeherrschung im Vergleich zur Einzel dination zwischen den daran beteiligten Un an die Feststellung einer kollektiven Marktb:

539. Für die Zwecke des vorliegenden Zu die Auswirkungen auf den Werbemärkten i Zusammenschlussparteien und [G] sind in | tungen tätig und haben in den einzelnen We für die Zwecke des vorliegenden Zusammr schende Stellung zwischen den Zusammen

B.4.5.1 Anzahl beteiligte Unternehmen, |

540. Im Werbemarkt sind in der Schweiz c Unternehmen, welche im TV-, Radio-, Onlir treten sind. Daher rechtfertigt es sich für di schlussvorhaben eine kollektiv marktbeherı durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt v

395 Vgl. auch Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTE (Fn. 385), Rz 156.

396 Vgl. auch Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTE (Fn. 385), Rz 157.

397 \/gl. auch Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTE (Fn. 385), Rz 159.

3% \/gl. auch Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTE (Fn. 385), Rz 158.

399 RPW 2010/3, 530 Rz 233, France Télécom S Rz 198 ff., Heineken/Eichhof, RPW 2008/1, 186 Coordinated Effects of Mergers, in: Handbook o 2008 (zit : KÜHN, The Coordinated Effects of Me tion Policy — Theory and Practice, 2004 (zit. MO nomischen Literatur weitere Kriterien, die einen | können, diskutiert werden.

400 RPW 2010/3, S. 530 Rz 235, France Telecor

401 RPW 2010/3, S. 530 Rz 237, France Telecor

hstum, Markttransparenz°”, Multimarktbeziehunpotenzielle Konkurrenz?”®.°°

niertem Verhalten auf den einzelnen Märkten abterdependenzen neben der Analyse einzelner Ef- Gesamtbeurteilung vorgenommen werden.’ Zur nden Stellung bedarf es eines Zusammenwirkens Akteuren, welche gemeinsam eine marktbeherrne Koordination fällt bei einer Einzelmarktbeherrner Akteur den Markt beherrscht und keine Kooran muss. Da allerdings bei einer kollektiven marktbeherrschung zusätzlich die mögliche Koorternehmen nachgewiesen werden muss, werden sherrschung erhöhte Anforderungen gestellt.

sammenschlussvorhabens werden insbesondere n den einzelnen Mediengattungen analysiert. Die mindestens vier der fünf betrachteten Mediengatrbemärkten mitunter hohe Marktanteile. Daher ist ienschlussvorhabens eine kollektiv marktbeherrschlussparteien und [G] zu prüfen.

Viarktanteile und Marktkonzentration

lie Zusammenschlussparteien und [G] diejenigen e- und Printbereich mit hohen Marktanteilen verese Märkte zu prüfen, ob durch das Zusammen- ‘schende Stellung begründet oder verstärkt wird, ‚erden kann.

s zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle

s zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle

s zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle

s zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle

A/Sunrise Communications AG; RPW 2008/3, 498 ff. ff. Rz 470 ff., Migros/Denner, KUHN KAI-UWE, The

' Antitrust Economics, Herausgeber Buccirossi Paolo, rgers), S. 105 — 144 oder MOTTA MASSIMO, Competi-

TTA, Competition Policy), S. 142 ff., wobei in der 6ko- Hinweis auf kollektive Marktbeherrschung hindeuten

n SA/Sunrise Communications AG.

n SA/Sunrise Communications AG.

B.4.5.1.1 Märkte für die Vermittlung | Werbezeit

541. Auf dem Markt für die Vermittlung Werbezeit vereinen die Zusammenschlussp [90-100] % (vgl. Abschnitte B.4.3.1.1, B.4.3.

Wi

[AY [I Markt fur die Vermittlung und Vermarktung von nicht-zielgerich- [40-50 teter TV-Werbezeit in der Deutschschweiz Markt fur die Vermittlung und Vermarktung von nicht-zielgerich- [30-40

teter TV-Werbezeit in der französischsprachigen Schweiz

Tabelle 60: Gemeinsame Marktanteile der potenziell |

542. Im Rahmen der untersuchten Marktdy Bereich auf dem Werbemarkt in den letzten schiebungen gekommen ist (vgl. Tabelle 21 und nur wenig Marktdynamik spricht.

543. Berechnet man für die beiden Märkte Herfindahl-Index (nachfolgend: HHI)*°2, so e

Markt

Markt für die Vermittlung und Vermarktung TV-Werbezeit in der Deutschschweiz

Markt für die Vermittlung und Vermarktung TV-Werbezeit in der französischsprachiger

Tabelle 61: Konzentration in den Märkten für die Vern Werbezeit.

402 Der Hirschmann-Herfindahl-Index ist ein mat! Summe der quadrierten Marktanteile der in eine her der HHI ist, desto starker ist der Markt konze nes einzelnen Unternehmens ergibt sich somit e sieht in ihrer Leitlinie vom 6. Februar 2004 zur B von unter 1 000 grundsätzlich als unbedenklich : hen, wenn die Änderung des HHI durch das Zus trägt und HHI von über 2 000 werden als unbed« das Zusammenschlussvorhaben weniger als 15|

und Vermarktung von nicht-zielgerichteter TV-

und Vermarktung von nicht-zielgerichteter TVarteien einen gemeinsamen Marktanteil von über 1.2 und B.4.3.1.3).

orbemarkt Zuschauermarkt

3] [G] [AV [B] [G] Zuschauerschweiz Zuschauermarkt TV in der

sprachigen Schweiz

<ollektiv marktbeherrschenden Unternehmen

namik konnte festgestellt werden, dass es im TV- Jahren nur zu sehr geringfügigen Marktanteilsver- und Tabelle 22), was für stabile Marktverhältnisse

die Konzentrationsmasse nach dem Hirschmannrhält man die nachfolgenden Werte:

HHI

von nicht-zielgerichteter [4 000 - 5 000]

von nicht-zielgerichteter [5 000 - 6 000] 1 Schweiz

nittlung und Vermarktung von nicht-zielgerichteter TV-

1ematisches Konzentrationsmass, welches aus der

m Markt tätigen Unternehmen berechnet wird. Je höntriert. Bei einem Monopol mit 100 % Marktanteil eiin HHI von 10 000. Die Europäische Kommission ewertung von horizontalen Zusammenschlüsse HHI an. HHI bis 2 000 werden als unbedenklich angeseammenschlussvorhaben weniger als 250 Punkte be- 2nklich angesehen, wenn die Änderung des HHI durch ) Punkte beträgt.

544. Zusammenfassend muss daher von h auf welchen ein hohes Mass an Anreiz für « gen, dass es durch das Zusammenschluss und somit keine weitere Konzentration des |

B.4.5.1.2 Märkte für die Vermittlung |

545. Auf dem Markt für die Vermittlung vc schlussparteien und [G] die Radiovermittle markter tätig (z.B. [DD] oder [AAA]), die alleı Zusammenschlussparteien und [G] vereinig

W

[Ay [

Markt für die Vermittlung und Vermarktung von Radio-Werbe- | [40-50 zeit in der Deutschschweiz

Markt für die Vermittlung und Vermarktung von Radio-Werbe- | [60-70 zeit in der französischen Schweiz

Markt für die Vermittlung und Vermarktung von Radio-Werbe- | [40-50 zeit in der italienischen Schweiz

Tabelle 62: Gemeinsame Marktanteile der potenziell |

546. Die Zusammenschlussparteien verein und [80-90] % der Werbeumsätze auf sich. vier (von mindestens sechs Unternehmen) Kleinstunternehmen ist.*% Auch [EEE] als N Mitarbeitern, wobei sich gemäss Webseite scheinen.*” Es ist daher davon auszugehe und [FFF] kaum Wettbewerbsdruck auf die n ternehmen [AJ/[B] und [G] ausgehen wird.

547. Berechnet man für die Märkte die K findahl-Index (nachfolgend: HHI), so erhält ı

Markt

Markt für die Vermittlung und Vermarktung der Deutschschweiz

Markt für die Vermittlung und Vermarktung der französischen Schweiz

404 http://[EEE].ch/team/, zuletzt besucht am 13.(

ochkonzentrierten Märkten ausgegangen werden, xine Kollusion besteht. Zudem ist zu berücksichtivorhaben nicht zu Marktanteilsadditionen kommt Jereits hochkonzentrierten Marktes stattfindet.

und Vermarktung von Radio-Werbezeit

yn Radio-Werbezeit sind neben den Zusammenr [EEE], [FFF] sowie weitere kleinere Werbeverdings kaum wirtschaftliche Bedeutung haben. Die en die nachfolgenden Marktanteile auf sich:

arbemarkt Hörermarkt

3] [G] [A}/ [B] [G]

Horermarkt in schweiz

Hörermarkt in der französischsprachi- gen Schweiz

Hörermarkt in schen Schweiz

<ollektiv marktbeherrschenden Unternehmen

igen in den einzelnen Märkten zwischen [60-70] % Zudem ist zu beachten, dass bereits die Nummer im Markt ein Zweimann-Unternehmen, also ein ummer drei ist ein Kleinunternehmen mit nur neun nur zwei Person mit Radiowerbung zu befassen n, dass von den beiden Radiovermarktern [EEE] 16glicherweise kollektiv marktbeherrschenden Unonzentrationsmasse nach dem Hirschmann-Hernan die nachfolgenden Werte:

HHI von Radio-Werbezeit in [2 000-3 000] von Radio-Werbezeit in [4 000-5 000]

zuletzt besucht am 13.08.2018.

8.2018.

Markt für die Vermittlung und Vermarktung der italienischen Schweiz

Tabelle 63: Konzentration in den Märkten für die Vern

548. Zusammenfassend muss daher von st Die übrigen Radiovermittler im Markt üben : Wettbewerbsdruck auf [B] und [G] aus. Zude dass es durch das Zusammenschlussvorhe Märkten kommt.

B.4.5.1.3 Märkte für Print-Firmenwer

549. Auf den Märkten für Print-Firmenwerb sen Medienhäuser [A], [M] und die [N]-Grup weitere Verlage, die in einzelnen Märkten t auftritt von [M] im Printbereich in der Schw zuzurechnen. Hieran ändert auch die Tatsac selbst vermarktet [...], da davon auszugehe bewerb tritt.

550. Die Zusammenschlussparteien und [( bung die nachfolgenden Marktanteile:

Werbemarkt

Markt fur nationale Print-Firmenwerbung

in Tages-, Sonntags- [50- [10- und Wochenzeitun- 60] % | 20] % gen in der franz.

Schweiz

Markt für nationale Print-Firmenwerbung in Pendlerzeitungen in der Deutschschweiz

[80- [10-

von Radio-Werbezeit in [3 000-4 000]

nittlung und Vermarktung von Radio-Werbezeit.

ark konzentrierten Märkten ausgegangen werden. zudem alleine schon aufgrund ihrer Grösse kaum m muss für die Beurteilung berücksichtigt werden, ben zu keinen Marktanteilsadditionen auf diesen

bung

ung sind in der Schweiz vorwiegend die drei grospe tätig. Daneben bestehen auf regionaler Ebene ätig sind. Da [M] an [G] beteiligt ist, ist der Markteiz aus wettbewerblicher Sicht vollumfänglich [G] she nichts, dass [M] einen Teil ihres Printinventars n ist, dass [M] diesbezüglich nicht mit [G] in Wett-

3] vereinen auf den Märkten für Print-Firmenwer-

Lesermarkt Lesermarkt fur Ta- [60- [10- [70-

geszeitungen im WG

Lesermarkt für Ta- 80] % geszeitungen im WG 90] % | 20] % | 400] %

12 (Waadt)

Lesermarkt fur Sonntagszeitungen in der franz. Schweiz

[90- [0-

[90-

Lesermarkt in VertG [60- [30- [90- Lesermarkt in VertG [70- [20- [90- [90- | Lesermarkt im VertG | [60- [30- [90- Lesermarkt im VertG | [70- [20- [90- Lesermarkt im VertG | [70- [20- [90-

Markt für nationale Print-Firmenwerbung

in Pendlerzeitungen 100% | 0% in der französischsprachigen Schweiz

Markt für nationale Print-Firmenwerbung

in Pendlerzeitungen 100% | 0% in der italienischsprachigen Schweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Finanz- und Wirtschaftspresse in der Deutschschweiz

[30- [50-

Markt fiir Print-Firmenwerbung in der News- und Themenpresse in der Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der [50- [40- Programmpresse in 60] % | 50] % | 1 der Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Programmpresse in der französischen Schweiz

[30- [60-

Markt fiir Print-Firmenwerbung in der Frauen- und Peoplepresse in der Deutschschweiz

[40- [30-

Markt fiir Print-Firmenwerbung in der Frauen- und Peoplepresse in der französischen Schweiz

[70- [20-

Markt fur lokale/regionale Print-Firmenwerbung in Tages- und [30- [0- Anzeigern im Grossraum Genf/Lausanne

Tabelle 64: Gemeinsame Marktanteile der potenziell |

Lesermarkt in fran- Verteilgebieten

Lesermarkt in italie- Verteilgebieten

[80- | Lesermarkt in der [O- [40- [40- [40- | Lesermarkt in der [20- [0- [20- [90- | Lesermarkt in der [30- [40- [70-

Lesermarkt in der

EN französischsprachi- ier ene ee

gen Schweiz

[80- | Lesermarkt in der [30- [30- [60-

gen Schweiz

Lesermarkt für Tageszeitungen im WG [30- 11 (Genf)

40] %

[70- [10- [80-

Lesermarkt für Tageszeitungen im WG 12 (Waadt)

[80- [10- [90-

<ollektiv marktbeherrschenden Unternehmen [A] und [M]

551. Auch im Printbereich zeigt sich, dass | ten betroffenen Märkten zusammen mit [G] « teilen und sie jeweils gemeinsame Marktant nen.

552. Zudem sind auch im Print-Bereich dii darin die nachfolgenden HHI-Werte ergeber

Markt

Markt für nationale Print-Firmenwerbung in Wochenzeitungen in der franz. Schweiz

Markt für nationale Print-Firmenwerbung der Deutschschweiz

Markt für nationale Print-Firmenwerbung der französischsprachigen Schweiz

Markt für nationale Print-Firmenwerbung der italienischsprachigen Schweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Fi presse in der Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der News der Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der P Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Progı zösischen Schweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Fraue der Deutschschweiz

Markt für Print-Firmenwerbung in der Fraue der französischen Schweiz

Markt für lokale/regionale Print-Firmenwer kalzeitungen sowie Anzeigern im Grossrat

Tabelle 65: Konzentration in den Märkten für die Vern

553. Zusammenfassend zeigen sich hochk Zusammenschlussparteien und [M] die Maı menwerbung sind noch eine Reihe weiterer sowie [O] tätig, so dass auf diesen Markter eine kollektive Marktbeherrschung zwischer werden können. Die Marktsituation auf den die Gesamtbetrachtung einfliessen (vgl. nacl dass es durch das Zusammenschlussvorha ditionen kommt.

sich die Zusammenschlussparteien auf den meislie Werbeeinnahmen und Leser grundsätzlich aufeile zwischen ca. 70 % und 100 % auf sich verei-

2 meisten Märkte hochkonzentriert, so dass sich 1:

HHI

Tages-, Sonntags- und [3 000-4 000] in Pendlerzeitungen in [6 000-7 000] in Pendlerzeitungen in 10 000

in Pendlerzeitungen in 10 000

nanz- und Wirtschafts- [4 000-5 000] - und Themenpresse in [3 000-4 000] rogrammpresse in der [4 000-5 000] ammpresse in der fran- [5 000-6 000] n- und Peoplepresse in [3 000-4 000] n- und Peoplepresse in [5 000-6 000] bung in Tages- und Lo- [1 000-2 000]

im Genf/Lausanne

nittlung und Vermarktung von Print-Firmenwerbung.

onzentrierte Märkte, in denen sich vorwiegend die ‘ktanteile aufteilen. Auf den Märkten für Print-Fir- “Unternehmen wie beispielsweise die [N]-Gruppe | alleine betrachtet keine direkten Aussagen Uber | den Zusammenschlussparteien und [G] gemacht Märkten für Printfirmenwerbung wird allerdings in folgend Rz 696 ff.). Zudem ist zu berücksichtigen, ben in diesen Märkten zu keinen Marktanteilsad-

B.4.5.1.4 Märkte für die Vermittlung |

554. Auf dem Markt für die Vermittlung ur den traditionellen Medienunternehmen in d das soziale Netzwerk [I] tätig, wobei diese [...] erzielen.?%

555. Betrachtet man die Märkte für Vermittl statischen Online-Werbeflächen, so erzieler folgenden Marktanteile:

Wi [AV [ Markt fur die Vermittlung und Vermarktung von Werberaum fur sta- [20-30 tische Online-Werbeflachen in der Deutschschweiz Markt für die Bereitstellung von Werberaum für statische Online- [20-30

Werbeflächen in der Deutschschweiz

Markt für die Vermittlung und Vermarktung von Werberaum für statische Online-Werbeflächen in | [30-40 der französischsprachigen

Schweiz

Markt für die Bereitstellung von Werberaum für statische Online- Werbeflächen in der französischsprachigen Schweiz

[20-30

Markt für die Vermittlung und Vermarktung von Werberaum für statische Online-Werbeflächen in | [20-30 der italienischsprachigen

Schweiz

Markt für die Bereitstellung von Werberaum für statische Online- Werbeflächen in der italienischsprachigen Schweiz

[20-30

Tabelle 66: Konzentration in den Märkten für die Vern

556. Im Bereich der statischen Online-Wert auf den Bereitstellungsmärkten v.a. [I] Werk

405 Antwort von [H] zur Frage 3 im Auskunftsbeg und 365).

und Vermarktung von Online-Werbung

ıd Vermarktung von Online-Werbung sind neben er Schweiz vor allem die Suchmaschine [H] und den Grossteil ihrer Einnahmen im Marktsegment

ung und Vermarktung sowie die Bereitstellung von 1 die Zusammenschlussparteien und [G] die nacharbemarkt Nutzermarkt

3] [G] [AY [B] [G]

1% (n/a) Reichweiten im Nutzermarkt [10- (Online) in der | [20-30] % 20] % Deutsch- °

[60- . . . 1% Reichweiten im 70] % Nutzermarkt

Online) in der sprachigen

[60- . . . 1% Reichweiten im 70] % Nutzermarkt

(Online) in der [10- [10- chigen

nittlung und Vermarktung für statische Online-Werbeflachen.

yung darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass eraum auf seinen sozialen Netzwerken ([I], Instaehren an Werbevermittler und -vermarkter (act. 363

gram) bereitstellt und dies einen gewissen ı mittlungsmärkten haben wird. Der Umsatz v Franken betragen.?”

557. Im Bereich der dynamischen Online-' bung als Vermittler und Vermarkter tätig, we 1 Mia. Franken geschätzt werden.*? [I] hat i ca. [...] Mio. Dollar erzielt.*°®

558. Unabhängig vom Verkaufskanal (Ver menschlussparteien und [G] folgende Ums Werbung aus:

Statisch Dyn: [By [...] Mio. [...] N [A] [...] Mio. [...] N [S"" [...] Mio. [...] I

Tabelle 67: Umsatze im Online-Bereich.

559. Zusammenfassend weisen die Zusam line-Werbung hohe Marktanteile auf (auf de ger Konkurrent, im Vermittlungsbereich [B] dynamischen Online-Werbung ist [H] mit de rent, sodass sowohl im Bereich der statisch Werbung von genügend Wettbewerb und di kollektive Marktbeherrschung auf den Markt beraum für statische Online-Werbeflächen ı

B.4.5.1.5 Markt für die Vermittlung ui

560. Der Markt von OOH-Werbung wird vor [P]dominiert. [G] ist in diesem Marktsegmer leine auch keine kollektive Marktbeherrschu auftreten kann.

406 Antwort auf Fragen 4 und 9 im Auskunftsbeg

407 Schweiz am Wochenende, «1,1 Mrd. für [H] ı

408 Antwort auf Fragen 4 und 9 im Auskunftsbeg

409 Antwort auf Frage 20 im Auskunftsbegehren

410 Antwort auf Frage 20 im Auskunftsbegehren

411 Antwort auf Frage 20 im Auskunftsbegehren

Jisziplinierenden Effekt auf die Preise in den Veron [I] in diesem Bereich hat im Jahr 2017 [...] Mio.

Werbung ist v.a. [H] mit der Suchmaschinenwerbei die diesbezüglichen Umsätze von [H] auf ca. n diesem Bereich im Jahr 2017 einen Umsatz von

mittlung oder Bereitstellung) weisen die Zusamätze in der statischen und dynamischen Online- amisch Statisch Dynamisch Nio. [...] Mio. [...] Mio. Nio [...] Mio [...] Mio Nio. [...] Mio. [...] Mio.

menschlussparteien im Bereich der statischen Onn Bereitstellungsmärkten v.a. [A] mit [I] als wichtimit [G] als wichtiger Konkurrent). Im Bereich der r Suchmaschinenwerbung der wichtigste Konkuren als auch im Bereich der dynamischen Onlinesziplinierenden Effekten auszugehen ist, die eine en für die Vermittlung und Vermarktung von Wer- ınwahrscheinlich erscheinen lassen.

nd Vermarktung von OOH-Werbung

wiegend durch die beiden Marktteilnehmer [J] und it nicht tätig, weshalb in diesem Marktsegment alng zusammen mit den Zusammenschlussparteien

ehren an [I] (act. 517).

ind [I]», 27. Januar 2018, S. 7. ehren an [I] (act. 517).

an [B] (act. 532 und 551).

an [A] (act. 533 und 542).

an [G] (act. 530 und 550).

B.4.5.1.6 Zwischenergebnis

561. Aufgrund der gemeinsamen Marktant der in den jeweiligen Werbemärkten bestet meinsame starke Marktstellung der Zusamr TV-Werbung, Radio-Werbung und Printfirm sammenschlussvorhaben kommt es auf der tionen.

562. Im Bereich Print-Firmenwerbung in « schlussparteien, [G] sowie die [N]-Gruppe | der Marktanteile nicht notwendigerweise vor menschlussparteien und [G] in diesen Märk

563. Nachfolgend sind daher die weiteren | lung und Vermarktung von TV- und Radiow

B.4.5.2 Symmetrien

564. In der Literatur wird Symmetrie als Fa Marktteilnehmern begünstigt.*'? Je symmet innen am Markt angebotenen Produkte und sich Uber diese unterscheiden. Bei einer pet verbleibende Unterscheidungskriterium der Fall eine wettbewerblich bedingte gegenseit (impliziten oder expliziten) Kollusion. In eine ten unter sich ahnlicheren Unternehmen wal ternehmen bei der Analyse von koordinierte lichkeit der Unternehmen abgestellt werden

565. In seinem Leitfaden zur Marktbeherrs kartellamt aus, dass eine konglomerate Fu z.B. dann erleichtert, wenn sie die Symme dann der Fall sein, wenn sich ein Oligopol das auf einem Markt tatig ist, auf dem ande könne ein konglomerater Zusammenschlus polisten begründen, welche die Markttransr weichens von der Verhaltenskoordinierun dazu, dass sich die Oligopolisten auf einer g

412 RPW 2010/3, S. 358 Rz 274, France Telecor

413 Vgl. auch KUHN KAI-UWE, An Economists’ Gu Center for Law & Economics, Paper #02-014, 2( sandprograms/lawandeconomics/abstracts/2002 13.08.2018.

414 | eitfaden des BUNDESKARTELLAMTES zur Marl Rz 179.

415 Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTES zur Marl Rz 179.

sile der Zusammenschlussparteien und [G] sowie enden weiteren Wettbewerber kann auf eine genenschlussparteien und [G] in den Bereichen der enwerbung geschlossen werden. Durch das Zu- 1 betroffenen Märkten zu keinen Marktanteilsaddi-

Jer Schweiz sind insbesondere die Zusammenstarke Marktteilnehmer, so dass alleine aufgrund 1 einer kollektiven Marktbeherrschung der Zusamfen auszugehen ist.

<riterien insbesondere im Hinblick auf die Vermittarbung zu untersuchen.

ktor anerkannt, der kollusives Verhalten zwischen rischer zwei Marktteilnehmer hinsichtlich der von Dienstleistungen sind, desto weniger können sie fekten Symmetrie auf allen Ebenen ist das primär Preis. Die einzige Möglichkeit, in einem solchen ge Preisunterbietung zu vermeiden, besteht in der r solchen Konstellation kann koordiniertes Verhal- ırscheinlicher sein. Zur Entscheidung, welche Unn Effekten relevant sind, kann daher auf die Ähn-

‚chung in der Fusionskontrolle führt das Bundesision das Erzielen einer Verhaltenskoordinierung trie der Oligopolisten erhöht.*'* Dies könne etwa ist mit einem Unternehmen zusammenschliesse, re Oligopolmitglieder ebenfalls tätig sind. Zudem s strukturelle Verbindungen zwischen den Oligojarenz erhöhen und so die Entdeckung eines Abg begünstigen.” Führe ein Zusammenschluss rösseren Anzahl von Märkten begegnen als zuvor

n SA/Sunrise Communications AG.

ide through the Joint Dominance Jungle, John M. Olin 01, pdf-Seite 16, https://www.law.umich.edu/center- /Documents/Kuhn%2002014.pdf, zuletzt besucht am

<tbeherrschung in der Fusionskontrolle (Fn. 385),

<tbeherrschung in der Fusionskontrolle (Fn. 385),

(«multi market contacts»), könne dies die N abweichendes Verhalten zu sanktionieren.*

566. Eigenschaften der Unternehmen, welc hinsichtlich des Marktauftritts und der zur \ treffend die angebotenen Produkte und Die mensionen betreffen. Dabei handelt es sich täten im Produktportfolio, Marktanteile, K: Dimensionen unterscheidet sich zwischen ( bei Produkten und Dienstleistungen, die ho nikationsmarkt, in welchem die Kosten für di hängig von der Anzahl Kunden für alle Wett haben, als bei Produkten und Dienstleistun z.B. in der Gesundheitspflege, bei welcher n in durchschnittlich ähnlicher Grössenordnuı Symmetrie auf die Möglichkeiten und Wahr Unternehmen gegenseitig in Wettbewerb tre möglichkeiten in der möglichen Ausgestaltt gen (insbesondere die Dimensionen Techn« als auch Unterschiede in der Marktstellung Kapazitäten) und den damit zusammenhänc lektiv marktbeherrschenden Unternehmen z

B.4.5.2.1 Technologische Symmetrie

567. Unter der Dimension der technologisc petenzen der an einer kollektiv marktbeherı luiert.4"” Sind zwei potenziell an einer kollekt nehmen, was ihre technologischen Kompe dies auf den Preis sowie die Qualität und Au und Dienstleistungen derart auswirken, das nenswert erscheint. Insbesondere bei differ

568. Bei der Werbetätigkeit handelt es sich chem die einzelnen Werbeträger in technis Werbeprodukte anbieten. Zudem handelt e: inklusive ihrer Mutterhäuser um grosse Un erzielen und über entsprechendes technolkc damit zu rechnen, dass in technologischer H rend ist, dass dies einer kollektiv marktbehe

569. Durch das Zusammenschlussvorhabe How von [B] und [A] kombiniert, so dass du gische Symmetrie von [G] und den Zusamn

B.4.5.2.2 Kostensymmetrie

570. Weisen die an der kollektiven Marktbel Kostenstruktur auf und sind die Kostenstr

416 Vgl. auch Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTE (Fn. 385), Rz 157.

417 MASSIMO MOTTA, Competition Policy, 2004 S.

öglichkeiten erweitern, ein von der Koordinierung the letztendlich zu einer weitgehenden Symmetrie /erfügung stehenden Wettbewerbsparameter benstleistungen bewirken, können verschiedene Dium Dimensionen wie Technologie, Anzahl Varieapazitaten oder Kosten. Die Wichtigkeit solcher Jen verschiedenen Industrien. So können Kosten ne Skalenerträge aufweisen (z.B. im Telekommu- »n Aufbau eines schweizweiten Netzwerkes unabbewerber ähnlich sind), eine grössere Bedeutung gen, die konstante Skalenerträge aufweisen (wie nit jeder zu pflegenden Person der Pflegeaufwand 1g steigt). Bei der Beurteilung des Einflusses der scheinlichkeit, dass kollektiv marktbeherrschende ten, werden sowohl qualitative Unterscheidungsing der angebotenen Produkte und Dienstleistunlogie, Varietäten im Produktportfolio und Kosten) (insbesondere die Dimensionen Marktanteile und enden Handlungsoptionen, die den einzelnen kolur Verfügung stehen, betrachtet.

y hen Symmetrie werden die technologischen Komschenden Stellung beteiligten Unternehmen evaiv marktbeherrschenden Stellung beteiligte Untertenzen anbelangt, unterschiedlich, so kann sich isgestaltung der von ihnen angebotenen Produkte ss ein koordiniertes Verhalten als nicht mehr lohsnzierten Produkten ist dies oft der Fall.

1 um ein hoch standardisiertes Geschäft, bei welher Hinsicht in der Regel äusserst vergleichbare > sich bei den Zusammenschlussparteien und [G] iernehmen, die einen jährlichen Milliardenumsatz jgisches Know-How verfügen. Es ist daher nicht linsicht eines der beiden Unternehmen derart führrschende Stellung entgegenstehen würde.

an werden allerdings das technologische Know- ‘ch das Zusammenschlussvorhaben die technolo- 1ienschlussparteien erhöht wird.

ıerrschung beteiligten Unternehmen eine ähnliche ukturen untereinander bekannt, erhöht dies die

s zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle

147.

Wahrscheinlichkeit und die Stabilität koordi metrien können etwa gleich grosse und gleic Kapazitätsauslastung sein. Kostensymmetri geben sein. Auch der Grad der vertikalen | geben.*"®

571. Nach dem Zusammenschlussvorhabe Vermarktungsaktivitäten im Gemeinschaftst mit zu rechnen, dass [T], [Q] und [M] gewi: der Bereiche erzielen können.

572. Auch bei den Zusammenschlussparte tungsaktivitäten in weiten Teilen zusamme ähnlichem Umfang werden realisieren könn:

573. Hinsichtlich der Kostenstruktur ist zu b in der Regel auch einen gewissen Beratung vermittlers beinhaltet. Solche Kosten steller Fixkosten, wie das Bereitstellen von Online-I ständig agieren können, ist in der Finanzrec Betriebsaufwand (ca. [...] Mio. Franken) ent Geldflussrechnung bei ca. [...] Mio. Franke Franken etwas mehr als [...] % der gesamt schäftstätigkeit der Werbevermittlung vorwi höheres Volumen mit höheren Kosten einhe ist von einer gewissen Symmetrie der Koste

574. Derzeit beschäftigt [B] hinsichtlich der bereichen [...] Mitarbeitende. [G] hat mit ins geren Personalbestand. Da sowohl die Zus: scher Hinsicht als symmetrisch angesehet einen ähnlichen Personalbestand haben, si tenfaktoren (technologische Ausrüstung und hen. Der höhere Personalbestand der Zus: dem etwas grösseren Marktvolumen der Z detaillierte Kostenprüfung durchgeführt zu h sammenschlussparteien und [G] als vergleic

575. Aus dem Vermittlungsgeschäft erziele die nachfolgenden Umsätze:

TV

[G] Radio

Online

418 KOHN (Fn 399), The Coordinated Effects of M

420 http://www.[B]group.com/-/media/[B]-group/in bericht_2017.pdf?la=de-ch, S. 3 und 5, zuletzt b

nierten Verhaltens.*'® Indikatoren für Kostensym- ‚hbleibende Marktanteile sowie eine vergleichbare e dürfte eher bei relativ homogenen Produkten gentegration kann Hinweise auf Kostensymmetrien

.ın [TY[QY[M] haben diese drei Unternehmen ihre internehmen [G] zusammengefasst. Zudem ist dasse Effizienzgewinne durch das Zusammenlegen

sien ist damit zu rechnen, dass sie ihre Vermarknlegen werden, so dass sie Effizienzgewinne in en.

eachten, dass das Geschaft der Werbevermittlung s- und Koordinationsaufwand seitens des Werbe- 1 grösstenteils variable Kosten dar. Der Anteil der _Osungen, Uber welche die Werbetreibenden selb- -Anung der [B] Group unter dem Posten sonstiger nalten und bewegt sich gemass der konsolidierten n. Die Personalkosten betragen mit ca. [...] Mio. an Betriebsaufwande. *2° Dies zeigt, dass die Geegend personalintensiv ist und entsprechend ein rgeht. Da dies sowohl für [B] als auch für [G] gilt, nstruktur auszugehen.

Werbevermarktung in den operativen Geschäftsgesamt ca. [...] Mitarbeitenden einen etwas gerinammenschlussparteien als auch [G] in technologi- 1 werden müssen (vgl. Abschnitt B.4.5.2.1) und nd sie in den beiden wichtigsten operativen Kos- | Mitarbeiter) als weitgehend symmetrisch anzuseimmenschlussparteien spiegelt sich dann auch in usammenschlussparteien wider. Auch ohne eine aben, müssen daher die Kostenstrukturen der Zushbar angesehen werden.

n die Zusammenschlussparteien und [G] in etwa

2015 2016 2017

[...] L...] [.] [...] [...] [...] [...] L...] [.]

ergers, S. 128, RPW 2006/2, 282 139, Emmi/AZM.

esucht am 13.08.2018.

Total:

TV

Radio [Bl

Online

Total:

Tabelle 68: Provisionserträge in Franken der Zu:

576. Die mit diesen Umsätzen korrespondi nen Märkten (vgl. Abschnitt B.4.3) und die märkten sind verhältnismässig stabil, wobei tung von Radio-Werbezeit [B] und [G] in der konnten. Hingegen büsste v.a. [EEE] in de Marktanteile ein. Über die betroffenen Werb teilsverteilungen ausgegangen werden. Da sehen sind, sind ausgehend von diesen auct zu erwarten.

577. Zusammenfassend muss daher hinsic schen den Zusammenschlussparteien und Zusammenschlussparteien noch [G] ermögl vorteil gegenüber dem jeweils anderen Un bestehenden Kostensymmetrien einer kollek

578. Da davon auszugehen ist, dass durch tätigkeiten von [A] und [B] zusammengefühı parteien Effizienzgewinne realisiert werden schlussvorhaben bedingten Erhöhung der K

B.4.5.2.3 Symmetrien in den Geschä

579. Wichtig bei der Analyse der Geschäfts duktvarietät einschliesst, ist die Berücksicht che die allenfalls kollektiv marktbeherrsche:i einflussen können.

580. Sowohl die Zusammenschlussparteie auf den Märkten für die Vermittlung und Vet Vermarktung von Radio-Werbezeit, die Ve bung sowie die Vermittlung und Vermarktun: Zusammenschlussparteien und [G] zur Verfi metrisch. Zwar verfügen die Zusammensct im Bereich der OOH-Werbung. Da dieser Bi schaftstatigkeit darstellt, kann auf eine weit tigkeit geschlossen werden.

581. Andererseits verfügt [G] durch die Be Zugang zu den Nutzerdaten des Telekomm

421 act. 550 und act. 551.

L...] L...] [..] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] [..] [.] L...] [..]

sammenschlussparteien und von [G]*"!

erenden Marktanteilsverhaltnisse in den betroffe- Reichweiten in den korrespondierenden Nutzerin den Markten fur die Vermittlung und Vermark- "Vergangenheit ihre Marktanteile etwas erweitern r französisch- und italienischsprachigen Schweiz emärkte hinweg kann somit von stabilen Marktandie Marktverhältnisse als weitgehend stabil anzu- 1 keine relevanten Einflüsse auf die Kostenstruktur

htlich der Kostenstruktur von einer Symmetrie zwi- [G] ausgegangen werden, welche es weder den chen würde, einen entscheidenden Wettbewerbsternehmen zu erreichen. Daher stehen auch die tiv marktbeherrschenden Stellung nicht entgegen.

1 das Zusammenschlussvorhaben die Geschäftst werden und somit durch die Zusammenschlusskönnen, kann von einer durch das Zusammenostensymmetrie ausgegangen werden.

ftstätigkeiten und in den Verkaufskanälen

tätigkeit und der Verkaufskanäle, welche die Proigung der einzelnen Wettbewerbsparameter, welnden Unternehmen in den einzelnen Märkten ben als auch [G] (inklusive ihrer Mutterhäuser) sind 'marktung von TV-Werbezeit, die Vermittlung und rmittlung und Vermarktung von Print-Firmenwer- ) von Online-Werbeflächen tätig. Somit ist das den igung stehende Produktportfolio weitgehend symlussparteien zudem über eine Geschäftstätigkeit sreich allerdings keinen wesentlichen Teil der Ge- Jehende Symmetrie im Portfolio der Geschäftstäteiligung von und Kooperation mit [T] über einen unikationsnetzes, welches potenziell zur Ausliefe- rung von zielgerichteter TV-Werbung genutz gaben für die [Q] ist das Angebot von zielge tersagt, so dass der Zugang zu den Kunden stellt.

582. Die Zusammenschlussparteien mache genüber jenen von [G] unterscheiden würde lichen Märkten sowie das spezifische Angel

583. Die Zusammenschlussparteien verker von Wettbewerbswirkungen in kartellrechtlic keit der Produkte aus Sicht der Marktgegeı Hinsicht unterschiedlich sein können, haben dann Relevanz, wenn sie hierdurch von der gesehen werden. Vorliegend werden zur Ar näle als auch Einzelmärkte betrachtet. Dies: stellung der Homogenität der Produkte durc

584. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass « menlegung der Geschäftstätigkeiten von [E kaufskanälen ähnlicher werden.

B.4.5.2.3.1 TV-Werbung

585. Im Bereich der TV-Vermarktung kanı Vertragsverhältnisse zwischen [B] und de Sendern darauf geschlossen werden, [...].*?

586. [...].42 587. [...] 588. [...].

589. Auf der anderen Seite sind über die | Unternehmen selbst beteiligt. Bis anhin umf: Programmveranstalter [...]. Die [Q] wird ihr Damit ist auch davon auszugehen, dass [G]

590. Daher herrscht zwischen den Zusamn rie, [...]. In technischer Hinsicht sind die Ang weitgehend vergleichbar, so dass hinsichtli gestaltung einer der entscheidenden Wettbe

422 Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R.

423 Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R:

4247]

425 Stellungnahme [B] zur vorlaufigen Beurteilun

426 Eingabe der [Q] vom 11.06.2018 (act. 548).

t werden kann. Aufgrund der regulatorischen Vorsrichteter TV-Werbung allerdings zurzeit noch unvon [T] derzeit kein Differenzierungsmerkmal daran geltend, dass sich ihre Produkte erheblich gen. Sie vergleichen dabei Produkte in unterschiedot in einzelnen Markten.*22

inen den Zweck der Marktabgrenzung zur Analyse hen Verfahren, die sich nach der Substituierbarseite ergibt. Auch wenn Produkte in technischer solche Unterschiede für die Marktabgrenzung nur Marktgegenseite nicht mehr als substituierbar anvalyse der koordinierten Effekte sowohl Werbeka- > Feststellung gilt auch im Hinblick auf die Infrageh die Zusammenschlussparteien.*7°

lie Zusammenschlussparteien durch die Zusam- 3] und [A] in ihren Geschäftstätigkeiten und Ver-

1 auf der einen Seite aufgrund der bestehenden

1 von dieser vermittelten und vermarkteten TV-

Q] die von [G] zu vermarktenden TV-Sender am asst die Vermarktung der Fernsehwerbung der [Q] an Aktienteil von [...] an [G] zu verkaufen, [...].*° einen Einfluss auf die Preise hat.

1enschlussparteien und [G] weitgehende Symmetebote von den Zusammenschlussparteien und [G] ch der Vermarktung von TV-Werbezeit die Preiswerbsparameter ist.

z 187 (act. 489 und act. 503).

z 191 (act. 489 und act. 503).

g der vertieften Prüfung, S. 3 (act. 622 und act. 623).

591. Zusammenfassend lässt sich daher sé hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit bei der weitgehend symmetrisch sind.

592. Es ist allerdings auch zu berücksichtii ben zu keinen Marktanteilsadditionen komm bereits bestehenden Symmetrien ändern wi

B.4.5.2.3.2 Radio-Werbung

593. Von der grundsätzlichen Ausgestaltur und Vermarktern zur Verfügung stehenden dio-Werbung mit demjenigen der TV-Werbı wiesen wird.

594. Aufgrund der regulatorischen Vorgabe ring keine Radio-Werbung ausstrahlen. Die gebotene Menge. Dementsprechend hat [C Einflussmöglichkeit als die Zusammenschlu: seitens [G] hinsichtlich Radio-Werbung redı

595. Hinsichtlich des Wettbewerbsparame und [G] im Wesentlichen symmetrische Ein scheiden sich die zur Verfügung stehender einer weitgehenden Symmetrie auszugeher menschlussparteien und [G] wesentlich unte

596. Die Tatsache, dass [G] in weiten Teile agieren kann, bewirkt eine wichtige Asymm« beherrschenden Stellung in diesem Bereic rücksichtigt werden, dass es durch das Zusé ditionen in diesem Bereich kommt.

B.4.5.2.3.3 Print-Firmenwerbung

597. Auch die Print-Firmenwerbung ist hins lichkeiten sehr standardisiert. Die zur Verfü rate unterscheiden sich zwischen den einze stellt insbesondere das Preis-Leistungs-Ve Qualität der Reichweite den entscheidende tig haben sowohl die Zusammenschlusspar auf die Reichweite der ihnen zur Verfügung

598. Hinsichtlich der Vermarktung von Prin Markt etabliertes Unternehmen. Daher dürft: reich der Print-Firmenwerbung in der Schwe stehen einer möglichen kollektiven Marktbel sichtigen, dass es durch das Zusammensch anteilsadditionen kommt.

agen, dass die Zusammenschlussparteien und [G] Vermittlung und Vermarktung von TV-Werbezeit

yen, dass es durch das Zusammenschlussvorhat, weshalb sich bei der TV-Werbung wenig an den rd.

1g der Geschäftstätigkeit und der den Vermittlern Wettbewerbsparameter ist das Geschaft der Raing vergleichbar, weshalb auf die Rz 585 ff. veran darf die [Q] mit Ausnahme von Radio-Sponso- [Q] verfügt daher Uber eine deutlich geringere an- 3] beim Wettbewerbsparameter Menge geringere ssparteien, was den möglichen Wettbewerbsdruck ziert.

ters Preis haben die Zusammenschlussparteien flussfaktoren. Auch in technischer Hinsicht unter- 1 Mittel kaum, so dass aus technischer Sicht von 1 ist, auch wenn sich die Marktanteile der Zusamrscheiden (vgl. Abschnitt B.4.5.1.2).

:n nur beschränkt im Bereich der Radio-Werbung strie, was den Möglichkeiten einer kollektiv markth grundsätzlich entgegensteht. Zudem muss bemmenschlussvorhaben zu keinen Marktanteilsadichtlich der zur Verfügung stehenden Werbemöggung stehenden Standardformate für Werbeinse- Inen Marktteilnehmern kaum. Aus diesem Grund rhältnis im Bezug zur erzielten Reichweite und 1 Wettbewerbsparameter dar. Zumindest kurzfristeien als auch [G] keinen nennenswerten Einfluss stehenden Print-Werbemittel.

t-Firmenwerbung ist [A] bereits ein starkes und im an bereits heute weitreichende Symmetrien im Beiz zu [G] ([M]) bestehen. Alleine diese Symmetrien ıerrschung nicht entgegen. Es ist aber zu berücklussvorhaben in diesem Bereich zu keinen Markt-

B.4.5.2.3.4 Online-Werbung

599. Die Online-Werbung ist in technische immer neue innovative Werbeformen und V nischer Hinsicht die Bannerwerbung, die Sı als weitgehende Standards im Markt entwic

600. Aufgrund der Ausrichtung ihrer Gescl parteien als auch [G] vorwiegend im Bereic nehmen sowohl das ihnen zur Verfügung st Webseiten als auch die ihnen zur Verfugut Zielgruppenerreichung ähnlich sind. So ve schlussparteien als auch [G] im Wesentlich Radiosendern sowie Webseiten mit Rubrika

601. Durch das Zusammenschlussvorhab: welche insbesondere Webseiten von TV- u seiten umfassen, durch einen grösseren Ani mit Rubrikanzeigen ergänzt. Damit erhöht Symmetrie zwischen den Zusammenschlus:

602. Dennoch sind auf den Märkten für On maschinenwerbung [H] und im Bereich der lektiven Marktbeherrschung im Online-Bere destens auch [H] und [I] daran beteiligt se vermarkteten Online-Werbeangeboten deut so dass in diesem Bereich nur wenig Symm lektive Marktbeherrschung im Bereich der C grund der fehlenden Symmetrie zu [H] und |

B.4.5.2.3.5 Symmetrien über die gesamte

603. Vor dem Zusammenschlussvorhaben marktung von Print-Firmenwerbung tätig. H bereits in diesem Marktsegment tätig. Dies Angebote, also Bündelangebote über die ve

604. Durch das Zusammenschlussvorhabe solche Cross-Media-Angebote lancieren. De bedeutend symmetrischer. Durch den Wegf im Produkt-Portfolio zwischen den Zusamm koordiniertes Verhalten verstärkt.

605. Die Auswertung von Daten hinsichtlich dia-Angebote hat allerdings ergeben, dass (

Stardatum Anzahl Gesampers 2016 [..-] [...] 2017 [..-] [...] 2018 [..-] [...]

r Hinsicht weitgehend standardisiert. Auch wenn Verbemöglichkeiten auftreten, haben sich in tech- ıchmaschinenwerbung und die Netzwerkwerbung kelt.

häftstätigkeit sind sowohl die Zusammenschlussh der Bannerwerbung tätig, weshalb beide Untershende Portfolio an vermittelten und vermarkteten 1g stehenden technologischen Möglichkeiten der rmitteln und vermarkten sowohl die Zusammenen Webseiten von Printmedien, TV-Sendern und nzeigen.

an würden die von [B] vermarkteten Webseiten, nd Radiosendern, aber auch einige Themenwebteil an Webseiten von Printmedien und Webseiten sich durch das Zusammenschlussvorhaben die sparteien und [G].

line-Werbung insbesondere im Bereich der Suchsozialen Netzwerke [I] tätig. Damit von einer kolsich ausgegangen werden könnte, müssten minin. Diese unterscheiden sich mit den von ihnen lich von den Zusammenschlussparteien und [G], etrie im Angebot vorhanden sein dürfte. Eine kol- Inline-Werbung erscheint daher alleine schon auf- I] ausgeschlossen.

Geschäftstätigkeit hinweg

war [B] nicht im Bereich der Vermittlung und Veringegen war [G] aufgrund der Beteiligung von [M] hat es [G] ermöglicht so genannte Cross-Mediarschiedenen Medienkanäle hinweg, anzubieten.

n können neu auch die Zusammenschlussparteien amit werden sie hinsichtlich ihres Produktportfolios all eines wesentlichen Unterscheidungsmerkmals enschlussparteien und [G] werden die Anreize für

ı der Bedeutung der von [G] lancierten Cross-Meliese [...].

ig (netto In % des Geen) samtumsatzes

[..] [...] [..] [...] [..] [...]

Gattungen

Tabelle 69: kundenindividuelle Cross-Media

606. Hinsichtlich der für eine mögliche k Cross-Media-Kampagnen, welche den TV-B dass [...].

607. Da Cross-Media-Kampagnen, welche deutung haben, geht von diesen auf die Mä werbsdruck aus, durch dessen Wegfall ein. ermöglichte Koordinierung begünstigt würde

B.4.5.2.3.6 Zwischenergebnis

608. Durch den Zusammenschluss wird es ihrer Printtitel sowie der Online- und Out-of lungs- und Vermarktungstatigkeiten von [B] bung gegenüber Werbetreibenden und Me veranschaulichen die Situationen vor und n:

Nachfrage nach Werberaum und -zeit 4 4

Mediaberatung

Werbevermittlung [B] und -vermarktung

Werbeinventar [A] Printmedien Online-Werberaum OOH-Werberaum fe

Abbildung 2: Vermittlung/Vermarktung und Bere dem Zusammenschluss

-Kampagnen von [G]

ollektiv marktbeherrschende Stellung relevanten ereich miteinschliessen, kann festgestellt werden,

TV-Werbung beinhalten, im Markt nur wenig Berkte für TV-Werbung kein nennenswerter Wettbedurch eine kollektiv marktbeherrschende Stellung

ys

; [A] ermöglicht, die derzeitige Eigenvermarktung -Home-Werbeflächen koordiniert mit den Vermittin den Bereichen der TV-, Radio- und Online-Werdiaagenturen anzubieten. Folgende Abbildungen ach dem Zusammenschluss:

Werbetreibende

Mediaagenturen

[G]

a *

itstellung/Eigenvermarktung von Werbeinventar — Vor

TV-Sender \e er Sender

nline-Werberaum OOH-Werberaum

Nachfrage nach Werberaum und -zeit 4 4

Mediaberatung

Werbevermittlung und -vermarktung

Werbeinventar [A]

Printmedien Online-Applikationen OOH-Werberaum On

NS Abbildung 3: Vermittlung/Vermarktung und Bere Nach dem Zusammenschluss

609. Die roten Pfeile zeigen die Angebotsfl aagenturen bzw. Werbetreibende angebote die direkte Vermarktung bzw. Eigenvermark eigner. Vernachlassigt wird dabei die Mög Werberaum und/oder der Werberaum und di tet werden bzw. werden könnten.

610. Aus den Abbildungen wird ersichtlich sammengeschlossene Parteien) hinsichtlich sammen mit TV- und Radiosendern und On ähnlicher werden. Der Print- und Onlinewe schlusses in Wechselwirkung mit der gleichz dern und von Online-Werberaum Dritter. Di steht ebenso in Wechselwirkung mit den Ve [M] kann, gleich wie [A], ihr Werbeinventar ii indirekt über [G] vermarkten lassen und da Vermarktung Uber alle Werbekanäle hinwe anpassen.

611. Der zwischen [G] und den Zusamme vertikalen Integration des vermittelten und ve der kollektiven Marktbeherrschung nur weni und vermarktet deren Inventar. [B] vermitte ten, [...] (siehe dazu auch 585). [...] (vgl. Rz ventareignern grundsätzlich offen, sie kann j drei Mutterunternehmen bzw. [...] abstellen.

612. Es ist zu erwarten, dass die Zusamm schlussvorhabens ihre Werbetätigkeiten übe werden. Damit erfolgt bei den Zusammensi koordination des angebotenen Portfolios in c menschlussparteien und [G] sowohl beim z ihrer Einflussmöglichkeiten auf die Preise bı

Werbetreibende

4 4 4 Dr

Mediaagenturen

4 2 td

[B] [6] 4 4 TV-Sender Radio-Sender IM] [a] \ ° Online- * Radio-Sender Werberaum * TV-Sender

line-Werberaum OOH-Werberaum Printmedien

A y,

itstellung/Eigenvermarktung von Werbeinventar —

isse von Werbeinventar, welche indirekt an Medin werden. Die blauen Pfeile zeigen entsprechend tung von Werbeinventar durch die Werbeinventarlichkeit, dass der Online-Werberaum, der OOH- e Werbezeit von TV-Sendern auch direkt vermarkdass sich [G] und [M] sowie [A] und [B] (als zuder parallelen Vermarktung von Printinventar zuline-Werberaum infolge des Zusammenschlusses rbebereich von [A] steht infolge des Zusammeneitigen Vermarktung von TV-Sendern, Radio-Sen- e Eigenvermarktung des Werbeinventars von [M] »rmarktungs- und Vermittlungstätigkeiten von [G]. n Print- und Onlinebereich sowohl selbst als auch s jeweilige Ausmass der indirekten bzw. direkten g den Wettbewerbs- und Nachfrageverhältnissen

nschlussparteien bestehende Unterschied in der rmarkteten Werbeinventars ist für die Beurteilung g relevant. [G] ist ein Tochterunternehmen der [Q] t und vermarktet TV- und Radio-Sender von Drit- 589). [...]. Zwar ist [G] auch gegenüber Werbeinedoch auf ein stabil bleibendes Werbeinventar der

enschlussparteien nach Vollzug des Zusammenr die einzelnen Werbekanäle hinweg koordinieren shlussparteien, ähnlich wie bei [G], eine Gesamtlen einzelnen Werbekanälen, weshalb die Zusamur Verfügung stehenden Angebot als auch bzgl. sdeutend symmetrischer werden.

613. Hinsichtlich der TV-Werbung muss bet gegangen werden, die eine kollektive Markt es aufgrund der geringen Bedeutung von schlussvorhaben zu keinen wesentlichen / reich der TV-Werbung. Daher führt das Zus wettbewerblich relevanten Veränderungen (

B.4.5.2.4 Interessensymmetrie

614. Sowohl die Zusammenschlussparteie und streben daher grundsätzlich eine Gewi mittelten Werbeumsätzen mit einer Kommis: Zusammenschlussparteien als auch [G] - | Umsatzmaximierung hinsichtlich der von ihr

615. Da an [G] die Werbeinventareigner [T die Preissetzungshoheit haben, wird [G] e was die Werbeerlöse anbelangt, verfolgen. mit den von ihr vermarkteten TV- und Radi 585). Hinsichtlich der Werbeerlöse fur die eine der Zusammenschlussparteien, wesh: von Werberaum in Printmedien [...] bei den

616. Während produzierende Unternehme Produktionskapazitäten, die Weiterentwickl Kundensegmente investieren, sind solche | ring einzustufen. In der Regel werden Inno\ belangt, nicht von den Vermarktungsunterne Markt neu ergebende Vermarktungsmöglich angebote, soziale Netzwerke etc.) konseqt Vermarkters bzw. Vermittlers sind vorwiege der Optimierung der Vermittlungs- und Vern

617. Ein Beispiel für eine Innovation ist zi durch [G] angeboten werden kann. Die Zusa keinen Zugang zu einem Fernmeldediensta eröffnen würde. Dennoch ist diese Innovat menschlussvorhabens wenig relevant, da d der Möglichkeit der zielgerichteten Vermar! machen kann (vgl. oben Rz 581).

618. Zusammenfassend sind aufgrund de! schlussparteien und [G] weitgehend symn möglichen Koordination bei einer kollektive keine zusätzlichen Wettbewerbsimpulse auf schen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit zu

B.4.5.2.5 Symmetrien im Bereich det

619. Kapazitäten können im Zusammenha halten eine bedeutende Rolle spielen. Zur V -Zeit braucht es ein Inventar an Werbeträge nutzerseitige Zugang zu Werbekonsumente schaften des betriebenen Mediums und deı ist eine vollständige Substituierbarkeit durct

reits heute von einer sehr grossen Symmetrie ausbeherrschung stark begünstigt. Allerdings kommt Cross-Media-Angeboten durch das Zusammeninderungen der Wettbewerbsverhältnisse im Beammenschlussvorhaben im TV-Bereich zu keinen ler Marktverhältnisse.

n als auch [G] sind kommerzielle Unternehmen nnmaximierung an. Da sie an den von ihnen version prozentual beteiligt sind, verfolgen sowohl die ei einer vereinbarten Kommission — das Ziel der jen vermittelten Werbeumsätze.

], [9] und [M] beteiligt sind und diese letztendlich ine konsequente Umsatzmaximierungsstrategie, Gemäss den Vermarktungsverträgen, welche [B] o-Sendern abgeschlossen hat, [...] (vgl. dazu Rz Vermarktung von Werbung in Printmedien ist [A] alb die Preissetzungshoheit für die Vermarktung Zusammenschlussparteien ist.

n auf mittlere bis langere Frist beispielsweise in ung ihrer Produkte oder die Erschliessung neuer -otenziale bei Vermarktungsunternehmen als geyationen, was die Vermarktungsmöglichkeiten an- 'hmen hervorgebracht, sondern es werden sich im keiten (z.B. Aufkommen des Internets, Mobilfunklent genutzt. Innovative Lösungen auf Stufe des nd in den Buchungs- und Planungstools, also in 1arktungsprozesse zu erwarten.

elgerichtete TV-Werbung, welche beispielsweise immenschlussparteien verfügen derzeit noch Uber ıbieter, der ihnen eine ähnliche Werbemoglichkeit ion für die Beurteilung des vorliegenden Zusamie [Q] aufgrund der regulatorischen Vorgaben von ktung von TV-Werbung zurzeit keinen Gebrauch

* obigen Analyse die Interessen der Zusammenjetrisch. Diese Interessenssymmetrie steht einer n Marktbeherrschung nicht entgegen. Somit sind grund einer möglichen unterschiedlichen strategi- | erwarten.

"Kapazitäten

ng mit koordinierten Effekten und kollusivem Verermarktung bzw. Vermittlung von Werberaum und rn. Da mit einem Werbeinventar in der Regel der n verbunden ist, der insbesondere von den Eigen- “ nutzerseitigen Nachfrage nach diesem abhängt, 1 ein anderes Medium in der Regel nicht möglich.

So wird ein Medium, welches eine gewisse levanz für Werbetreibende behalten, unabh freie Kapazitäten vorhanden sind.

620. Auch wenn ein Vermarkter bzw. Verm Lage ist, die Gesamtnachfrage nach Werbe befriedigen, so führt dies in der Regel nicht über eine entsprechende Nutzerzahl verfüge Dies wäre nur dann der Fall, wenn aufgrun: diges Ausscheiden des betreffenden Mediu

621. Gemäss der Literatur ist bei symmetris ellen Kollusionspartner hinweg sowohl aus klar, ob die Grösse der Kapazitäten kollusiv:

622. Bei ungleichen Verteilungen der Kapa scheinlichkeit für kollusives Verhalten mit s Feststellung ist — aus theoretischer Sicht — nehmer aggregierte Kapazität im Vergleich ; Wenn diese aggregierte Kapazität limitiert is Kapazitäten die Anreize zu kollusivem Ver grösser als das Marktvolumen, kann sie die

623. Die Auswertung der Kapazitäten im B Werbung hat ergeben, [...], weshalb [...] nic dass die Anreize zu kollusivem Verhalten ge

B.4.5.2.6 Zwischenergebnis

624. Nach dem Vollzug des Zusammensc metrien zwischen den Zusammenschlusspa timentsbreite der angebotenen Werbekanäl sammenschlussvorhaben bedeutend s' Alleinstellungsmerkmal mit der zusätzlicher Die durch das Zusammenschlussvorhaben Portfolio der angebotenen Werbekanäle red Hinsicht in seinem zu vermittelnden bzw. ver Analyse der Bedeutung von Cross-Media-A reich der TV-Werbung nur eine geringe Bec qualitativen Unterscheidungsmerkmals seit Marktverhältnisse bewirkt werden.

625. Hinsichtlich der Kosten und der techn Zusammenschlussparteien und [G] kaum Uı ihnen verfolgten Interessen als symmetrisch

626. Betreffend die vorhandenen Kapazität stellen im Markt jedoch keinen restringieren:

427 MOTTA (Fn 399), Competition Policy, S. 149. 428 MOTTA (Fn 399), Competition Policy, S. 149.

429 COMPTE OLIVIER/JENNY FREDERIC/REY PATRIC pean Economic Review 46, 2002, S. 3.

nutzerseitige Nachfrage erfährt, eine gewisse Reängig davon, ob in einem anderen Medium noch

ittler allein, was die Kapazitäten anbelangt, in der raum und -zeit über alle Märkte hinweg selbst zu dazu, dass konkurrierende Medien, die ebenfalls in, vollständig vom Werbemarkt verdrängt werden. 1 von rückläufigen Werbeeinnahmen ein vollstänns aus dem Markt zu erwarten wäre.

scher Verteilung der Kapazitäten über die potenzitheoretischer als auch aus empirischer Sicht unss Verhalten erleichtert.*?7

zitäten hingegen lässt sich sagen, dass die Wahrteigender Ungleichheit abnehmen kann.??® Diese darauf bedingt, wie gross die über alle Marktteilzur Gesamtnachfrage bzw. dem Marktvolumen ist. t, dann kann eine zunehmende Asymmetrie in den halten schwächen. Ist sie hingegen substanziell Anreize zu kollusivem Verhalten verstärken.??°

ereich der Vermittlung und Vermarktung von TVht automatisch davon ausgegangen werden kann, schwächt würden.

hlussvorhaben ergeben sich weitreichende Symrteien und [G]. Insbesondere hinsichtlich der Sor- e werden die beiden Unternehmen durch das Zuymmetrischer, da für [G] das bisherige | Vermarktung der Printmedien von [M] dahinfällt. resultierende grössere Symmetrie betreffend das uziert die Möglichkeiten von [G] sich in qualitativer marktenden Werbeinventar zu unterscheiden. Die ngeboten hat jedoch ergeben, dass diese im Beleutung haben, so dass durch den Wegfall dieses ens [G] keine wesentlichen Veränderungen der

ologischen Möglichkeiten bestehen zwischen den iterscheidungsmdglichkeiten. Zudem sind die von | anzusehen.

en zeigen die Auswertungen, [...]. Die Kapazitäten Jen Faktor dar, weshalb alleine aufgrund der noch

K, Capacitiy constraints, mergers and collusion, Euro- zur Verfügung stehenden Kapazitäten nich dass die Anreize zu kollusivem Verhalten ge

627. Zusammenfassend kann daher gesag! [G] durch das Zusammenschlussvorhaben | metrischer werden, indem die Zusammensc im Printbereich verfugen. Damit verringern schen den Zusammenschlussparteien und [| Wettbewerbsparameter. Diese Unterscheid heit für die Marktverhaltnisse nur von untere schlussvorhaben keinen ausreichenden Eir Verstärkung einer kollektiv marktbeherrsche könnte, dass sich [G] in diesem Bereich gec Wettbewerber verhalten hat und (falls dies dieses Verhalten aufgrund des Zusammens

B.4.5.3 Multimarktbeziehungen

628. Von Multimarktbeziehungen wird gesp zu untersuchenden Markt auch in sogenanr hen.#° Durch Multimarktbeziehungen kann werden.

629. Die Intuition hinter dieser Begünstigur entsprechenden Unternehmen ihre jeweilig: die zu kollusivem Verhalten erfüllt sein müs ges Abweichen — mit der Konsequenz von Bi hinweg koordinieren können. So können ins dene Märkte aufgrund von Multimarktbeziel Es kann insbesondere der Fall sein, dass zv zeitig tätig sind und in diesen Märkten asymı ten, trotz Asymmetrie, Kollusion aufrechtert lusionsgleichgewicht auf einem Markt eine kann.*?' Würde man jeden Markt isoliert ana im konkreten Einzelfall unter Umständen zuı haltbar ist. Betrachtet man beide Märkte jec ten, dann können die Unternehmen sehr syn timarktbeziehungen bei ihrer Analyse bezi sodass ihre Anreizbedingungen zu Kollusi werden. Die relative Schwäche für glaubhaft Marktanteil kann durch die relative Stärke fi höheren Marktanteil «kompensiert» werden Märkte hinweg disziplinieren und Kollusion i

430 RPW 2010/3, S. 550 Rz 342, France Telecor Competition Policy, S. 145 ff.; vgl. auch KÜHN Ké nance Jungle, John M. Olin Center for Law & Ec https://www.law.umich.edu/centersandprograms ments/Kuhn%2002014.pdf, zuletzt besucht am °

431 Bspw. bei zwei Märkten und zwei Unternehm Marktanteil und Unternehmen B ca. 30 %. In Ma teil und Unternehmen A ca. 30 %.

t automatisch davon ausgegangen werden kann, schwächt würden.

t werden, dass die Zusammenschlussparteien und in der Ausgestaltung ihres Produktportfolios symhlussparteien neu über eine relativ starke Präsenz sich allfällige Unterscheidungsmöglichkeiten zwi- G] hinsichtlich der ihnen zur Verfügung stehenden ungsmöglichkeiten waren aber in der Vergangenjeordneter Bedeutung. Damit hat das Zusammenfluss auf die Symmetrien, dass hieraus auf eine snden Stellung in dem Sinne geschlossen werden enüber den Zusammenschlussparteien bisher als zugreffend sein sollte) zu erwarten ist, dass es chlussvorhabens in Zukunft aufgeben würde.

rochen, wenn sich die Marktteilnehmer nebst dem ten Drittmarkten als Konkurrenten gegenüberstekollusives Verhalten unter Umständen begünstigt

ig liegt darin, dass bei Multimarktbeziehungen die an Anreizbedingungen in den einzelnen Märkten, sen (Kooperation muss sich lohnen bzw. einseiti- =strafung — darf sich nicht lohnen), über die Märkte besondere Sanktionsmöglichkeiten über verschienungen geschaffen und aufrechterhalten werden. vei Unternehmen, die in mehreren Märkten gleichmetrische Marktpositionen haben, in beiden Märkalten können, da bei einem Abweichen vom Kol- > Bestrafung auf einem anderen Markt erfolgen lysieren, so könnte man aufgrund der Asymmetrie n Schluss kommen, dass Kollusion nicht aufrechtloch zusammen im Hinblick auf kollusives Verhal- ımetrisch sein. Unternehmen beachten diese Muliglich der Rentabilität von kollusivem Verhalten, on Uber diese Märkte hinweg zusammengefasst e Bestrafung in einem Markt mit einem geringeren ir glaubhafte Bestrafung in einem Markt mit einem . Dadurch können sich die Unternehmen über die n beiden Märkten aufrechterhalten.

n SA/Sunrise Communications AG; MOTTA (Fn 399), \l- UWE, An Economists’ Guide through the Joint Domionomics, Paper #02-014, 2001, pdf-Seite 20 f., /lawandeconomics/abstracts/2002/Docu-

13.08.2018.

en A und B: Unternehmen A hat in Markt 1 ca. 60 % rkt 2 hat dagegen Unternehmen B ca. 60 % Marktan-

630. Sowohl [G] als auch die Zusammens: menschluss in mehreren relevanten Märkteı takt. Vor dem Zusammenschluss ist dies v.: sowie im Printbereich zwischen [A] und [M] [M] seinen Printbereich auch durch [G] verr den sich [G] und [M] sowie [A] und [B] gleic Printbereich als auch im TV-, Radio- und On Multimarktbeziehungen steigt. Daraus alleir im Hinblick auf die Anreize auf kollusives Ve

631. Auf zwei der 20 betroffenen Märkte be in einem Duopol (Markt für die Vermittlun Werbezeit in der Deutschschweiz und Mark Werbezeit in der italienischsprachigen Schw sich [G] und die Zusammenschlussparteier Online-Bereich relativ stärkere Marktpositior Printbereich relativ stärkere Marktpositioner und Multimarktbeziehungen sind somit auf r raussetzungen für ein koordiniertes Auftrete geben.

632. Die durch den Zusammenschluss bec [G] als auch die Zusammenschlussparteien keit zur Koordination auf diesen Märkten.** von sämtlichen anderen Vermittlern und V scheiden.

633. [G] und den Zusammenschlussparteie und der damit zusammenhängenden gerin

432 \/gl. auch KUHN KAI-UWeE, An Economists’ Gu Center for Law & Economics, Paper #02-014, 2( sandprograms/lawandeconomics/abstracts/2002 13.08.2018.

433 Bei gemeinsamen Marktanteilen von 2 75 %. genden Märkte: Markt für die Vermittlung und Ve der französischsprachigen Schweiz; Markt für di statische Online-Werbeflächen in der französisc Vermarktung von Radio-Werbezeit in der italieni Vermarktung von Werberaum für statische Onlir Schweiz; Markt für die Vermittlung und Vermark chen in der italienischsprachigen Schweiz; Mark gen in der Deutschschweiz; Markt für Print-Firm: der Deutschschweiz; Markt für Print-Firmenwerb Markt für Print-Firmenwerbung in der Programm Firmenwerbung in der Frauen- und Peoplepress bung in der Frauen- und Peoplepresse in der fra

434 Vgl. auch Leitfaden des BUNDESKARTELLAMTE (Fn. 385), Rz 157.

chlussparteien stehen vor und nach dem Zusamy im TV-, Radio-, Online- und Printbereich in Kon- 1. im TV- und Radio-Bereich zwischen [B] und [G] der Fall, wobei hier bedacht werden muss, dass narkten lässt. Durch den Zusammenschluss wershzeitig auf diesen relevanten Märkten sowohl im line-Bereich gegenüberstehen, sodass die Anzahl ie lässt sich jedoch noch keine Schlussfolgerung rhalten machen.*??

finden sich [G] und die Zusammenschlussparteien gy und Vermarktung von nicht-zielgerichteter TVt für die Vermittlung und Vermarktung von Radioeiz). Auf 11 der 20 betroffenen Märkte? befinden | in einem asymmetrischen Duopol, wobei [G] im en hat und die Zusammenschlussparteien v.a. im 1 haben. Ausgehend von Marktanteilsverteilungen nindestens 13 der 20 betroffenen Märkte gute Von von [G] und den Zusammenschlussparteien ge-

Jingte erhöhte Anzahl Märkte, in welchen sowohl gleichzeitig tätig sind, eröffnet direkt die Möglich- ' Zudem bietet sich dadurch die Möglichkeit, sich ermarktern von Werbeinventar deutlich zu unter-

ın werden sich aufgrund der stärkeren Symmetrie geren Möglichkeiten sich in qualitativer Hinsicht,

ide through the Joint Dominance Jungle, John M. Olin 101, pdf-Seite 20 f., https://www.law.umich.edu/center- /Documents/Kuhn%2002014.pdf, zuletzt besucht am

Vgl. dazu auch Abschnitt B.4.3. Es sind dies die folrmarktung von nicht-zielgerichteter TV-Werbezeit in e Vermittlung und Vermarktung von Werberaum für hsprachigen Schweiz; Markt für die Vermittlung und schsprachigen Schweiz; Markt für die Vermittlung und e-Werbeflächen in der französischsprachigen

tung von Werberaum für statische Online-Werbeflät für nationale Print-Firmenwerbung in Pendlerzeitunenwerbung in der Finanz- und Wirtschaftspresse in ung in der Programmpresse in der Deutschschweiz; presse in der französischen Schweiz; Markt für Print- e in der Deutschschweiz; Markt für Print-Firmenwernzösischen Schweiz.

s zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle was das Werbeinventarportfolio anbelangt, \ den die Anreize zu kollusivem Verhalten a verstärkt, da die Koordination vorwiegend ü

634. Insbesondere die durch das Zusamn metrie betreffend die vermarkteten Werbeka Anzahl an Multimarktkontakten erleichtert di [G]. Dies insbesondere, weil die Konditioner untereinander abgestimmt werden können. Firmenwerbung, der neu durch die Zusamn nalen TV, Radio und Online koordiniert vert

635. Da aufgrund des Zusammenschlussvc keit von [B] auf den Printbereich bzw. von [. kontakte zwischen den Zusammenschlussp schlussparteien neu die Möglichkeiten habeı Bereich zu bestrafen. Dies war bis anhin dur [B] und [A] auf den jeweils anderen Märkten

636. Dies hat zur Folge, dass sich durch Möglichkeiten vergrössern, auf mögliche A wicht auf einem Markt, auch im Rahmen vor reagieren und ein solches Abweichen zu sa teilenden Sachverhalt grundsätzlich begüns

B.4.5.4 Marktwachstum und Innovation

637. Die Entwicklung des Marktvolumens

etwaige kollektive Marktbeherrschung. Je s obachtbarkeit des Kundenverhaltens und dé dynamisch entwickelnden Markt mit häufige: (z. B. durch grundlegende Innovationen im zu grösseren Marktanteilsverschiebungen

grundsätzlich schwieriger, eine kollektive N aufrecht zu erhalten. Im Gegensatz dazu si sachlich auf konkurrierendes Verhalten zurt

638. Der Werbemarkt ist insgesamt ein leic den einzelnen Werbekanälen deutlich unter: schiedenen Medien bringt weitreichende Vi konsumenten mit sich, welche über die Zwe die Werbewirtschaft hat.

639. Während der Online-Bereich von eine der Bereich der Print-Firmenwerbung seit € näle TV-, Radio und OOH-Werbung haben s anbelangt, als recht konstant herausgestellt

435 Vgl. RPW 2015/3, 498 Rz 179, Tamedia/ricaı SA/Sunrise Communications AG; RPW 2008/1, Rz 287, Heineken/Eichhof, vgl. auch EU-Horizor

veniger unterscheiden (vgl. Rz 627). Dadurch weruf den einzelnen betroffenen Märkten zusätzlich ber die Preise stattfinden muss.

ıenschlussvorhaben entstehende grössere Symnäle und die damit zusammenhängende grössere e Koordination der Zusammenschlussparteien mit 1 für die einzelnen Werbekanäle und Werbeträger Dies betrifft insbesondere den Bereich der Print- 1enschlussparteien zusammen mit den Werbeka- 'ieben werden kann.

rhabens und der Ausdehnung der Geschäftstätig-

A] auf den TV- und Radio-Bereich die Multimarktjarteien und [G] steigen, werden die Zusammen-

1, [G] auch im Printbereich bzw. im TV- und Radioch die beiden individuell agierenden Unternehmen nicht möglich.

die grössere Anzahl an Multimarktkontakten die bweichungen von einem koordinierten Gleichge- 1 Crossmedia-Bündelangeboten, entsprechend zu nktionieren. Dies wirkt sich im vorliegend zu beurtigend auf eine kollektive Marktbeherrschung aus.

über die Zeit beeinflusst die Möglichkeit für eine tabiler die Nachfrage ist, desto höher ist die Beamit die Voraussagbarkeit im Markt. In einem sich n Nachfrageschocks oder grossen Unsicherheiten Markt) kann es aufgrund verschiedener Faktoren kommen. Vor einem solchen Hintergrund ist es Narktbeherrschung aufzubauen beziehungsweise nd in gesättigten Märkten Verschiebungen hauptickzuführen.**®

ht wachsender Markt, wobei sich die Situation bei scheidet. Insbesondere die Digitalisierung der versränderungen im Nutzungsverhalten der Medieniseitigkeit der Märkte wiederum Auswirkungen auf

m starken Marktwachstum gekennzeichnet ist, ist inigen Jahren rückläufig. Die anderen Medienkaich in den letzten Jahren, was die Werbeausgaben

do.ch; RPW 2010/3, 544 Rz 306, France Télécom 189 Rz 498, Migros/Denner, RPW 2008/3, 455 italleitlinien, Rz 45 (Fn 226).

2013 2014 Print-Werbung 1615 1 536 Radio-Werbung 157 150 TV-Werbung 749 772 Aussenwerbung 422 433

Tabelle 70: Netto-Werbeumsätze 2013 bis 2017 *) Daten nicht mit Vorjahr vergleichbar **) keine Daten vorhanden

640. Im Hinblick auf die Entwicklung der V ihrer Einschätzung befragt. Die nachfolgen nisse summarisch aus.

641. Werbevermittler und -vermarkter schä ben je Werbekanal in den nächsten zwei bis entsprechen der Anzahl Nennungen):

Print- Radio-Wer- Werbung bung

Stark abneh- mend Abnehmend 4 2 Gleichbleibend 3 Zunehmend 1

Stark zunehmend

Tabelle 71: Einschätzung der Werbevermittler ui je Werbekanal (Anzahl Nennungen; nach Auswe

642. Mediaagenturen schätzen die Entwick nächsten zwei bis drei Jahren wie folgt ein | Nennungen):

436 Abrufbar unter: https://werbestatistik.ch/de/pu sucht am 13.08.2018.

2015 2016 2017

1 436 1 264 1117 152 159* 151 756" 791* 774 974 1094 2 100* 449 449 452

gemäss der Stiftung Werbestatistik Schweiz**

Verbevolumina wurden die Marktteilnehmer nach den Tabellen weisen die entsprechenden Ergebtzen die Entwicklung der gesamten Werbeausgadrei Jahren wie folgt ein (die Zahlen in den Zellen

TV- Online/Digital- (D)OOH- Werbung Werbung Werbung 2 1 2 3 2 id -vermarkter betreffend gesamten Werbeausgaben rtung von 10 Fragebogen).

lung ihrer Werbeausgaben je Werbekanal in den (die Zahlen in den Zellen entsprechen der Anzahl

ıblikation/uebersicht-werbeumsaetze-2017, zuletzt be-

Print- Radio-Wer- Werbung bung

Stark abneh- mend Abnehmend 6 6 Gleichbleibend 7 Zunehmend

Stark zunehmend

Tabelle 72: Einschätzung der Mediaagenturen b zahl Nennungen; nach Auswertung von 15 Frag

643. Werbetreibende schätzen die Entwick nächsten zwei bis drei Jahren wie folgt ein | Nennungen):

Print- Radio-Wer- Werbung bung

Stark abneh-

3 1 mend Abnehmend 9 1 Gleichbleibend 7 4 Zunehmend 1

Stark zunehmend

Tabelle 73: Einschätzung der Werbetreibenden | zahl Nennungen; nach Auswertung von 27 Frag

644. Aus den bisherigen Marktanteilsentwic Marktteilnehmer ergibt sich, dass Werbevol Zukunft eher abnehmen werden. Unternehn Regel die Tendenz das Ertragspotenzial sc Potenzial von Mengenausweitungen auf rüc neigen solche Märkte dazu, einen geringe: weise Wachstumsmärkte. Daher sind solche förderlich.

645. In den Märkten für die Vermittlung und im Bereich OOH-Werbung bestehen bereits Dies hat zur Folge, dass Unternehmen vc Marktanteilen gewinnen können. Ein solch Wettbewerbsparameter wie Qualität etc. get führt werden. Damit sich ein solcher Preisw menden vertriebenen Mengen generierten geren Preis bedingten Umsatzverluste. |:

TV- Online/Digital- (D)OOH-

Werbung Werbung Werbung 8 8 2 7 6 etreffend ihrer Werbeausgaben je Werbekanal (Anebogen).

lung ihrer Werbeausgaben je Werbekanal in den (die Zahlen in den Zellen entsprechen der Anzahl

TV- Online/Digital- (D)OOH- Werbung Werbung Werbung 1 1

10 5 12

3 10 4 betreffend ihrer Werbeausgaben je Werbekanal (Anebogen).

»klungen sowie den Einschätzungen der befragten umina in den Märkten für Print-Firmenwerbung in len, die in solchen Märkten tätig sind, haben in der ) lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Da das kläufigen Märkten ohnehin sehr eingeschränkt ist, ‘en Wettbewerbsdruck zu entfalten als beispiels- : Markttendenzen für ein kollusives Verhalten eher

Vermarktung von TV- und Radio-Werbezeit sowie ‚seit mehreren Jahren stabile Marktbedingungen. jrwiegend auf Kosten anderer Unternehmen an er Wettbewerb muss, falls er nicht über andere ührt werden kann, vorwiegend über den Preis geettbewerb lohnt, müssen die durch die hinzukom- Umsätze grösser sein, als die durch einen niedrist in solchen Märkten beispielsweise aufgrund langfristiger Verträge, schnellen Reaktions onskosten eine Mengenverschiebung nur ei für koordiniertes Verhalten.

646. Der Bereich der Online-Werbung ist Marktakteure aufgrund des in Zukunft zu en zials bestrebt sind durch intensiven Wettbev Verhalten erscheint in diesem Marktsegmer

B.4.5.5 Markttransparenz

647. Die Vermarktung und Vermittlung von zahl von Nachfragern, weshalb die Konditio der Regel weitgehend standardisiert und d ihre Konditionen in den meisten Fällen öffen auch für die von den Unternehmen gewährt

648. Die Zusammenschlussparteien bringe lichen Produkte in den diversen Kanälen d: bestehe. So würden sich z.B. die verschie: teilgebiet, Demographie der Leserschaft, Re nen Werbekanälen bestünden zudem gro: Dauer etc. der Werbung. Dadurch werde d Vergleichbarkeit der Insertionspreise und -k

649. Wie nachfolgend erläutert wird, kann Rz 583).

B.4.5.5.1 Markttransparenz im Bereii

650. Im Bereich der TV-Werbung veröffent im Internet. Die [B] Media (Schweiz) AG st TV-Sender (inklusive deren Profil und erreic nen“? online zur Verfügung. Somit kann je werber der [B] Media (Schweiz) AG deren t kann das Produktportfolio online abgerufen betreffend die Vermarktung des Werberaur setzt werden.

651. Bei [B] seien die Preise der Se MediaWizard publiziert. Der Zugang zu dies

437 Vgl. z.B.: http://www.[B]media.ch/de-ch/ihre-k

438 Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R:

440 Vgl. http://www.[B]media.ch/de-ch/ihre-kamp: am 13.08.2018.

441 \/gl. http://[G].ch/brands, zuletzt besucht am °

möglichkeiten der Wettbewerber oder Transaktingeschränkt möglich, besteht ein erhöhter Anreiz

ein klares Wachstumssegment, in welchem die vartenden steigenden Kommerzialisierungspotenverb an Marktanteilen zu gewinnen. Koordiniertes it daher wenig wahrscheinlich.

Werberaum richtet sich in der Regel an eine Vielnen, zu denen der Werberaum angeboten wird, in je Vermittler und Vermarkter dieser Werberäume lich zugänglich machen. Dies gilt im Wesentlichen en Mengenrabatte.*?7

n vor, dass die vielen verschiedenen unterschiedazu führen würden, dass kaum Markttransparenz Jenen Print-Angebote bezüglich Reichweite, Verputation etc. unterscheiden. Zwischen den einzelsse Unterschiede hinsichtlich Gestaltung, Inhalt, ie Vergleichbarkeit der Produkte an sich und die onditionen erschwert.*?®

diese Auffassung nicht geteilt werden (vgl. auch

-h der TV-Werbung

licht die [B] Media (Schweiz) AG ihre Konditionen ellt sowohl das Portfolio der von ihr vertriebenen ;hbaren die Zielgruppen)?” als auch die Konditioder Werbetreibende und jeder mögliche Wettbe- (onditionen ohne weiteres einsehen. Auch bei [G] werden.**' Zudem können auch die Konditionen ns grundsätzlich als im Markt bekannt vorausgender und der Werbeinseln im Planungstool sem Planungstool stehe allen Interessierten, insb.

ampagne/tv/konditionen-werberichtlinien. z 190 (act. 489 und act. 503). , zuletzt besucht am 13.08.2018.

agne/tv/konditionen-werberichtlinien, zuletzt besucht

13.08.2018.

Mediaagenturen, Werbetreibenden, Vermar gebühr offen.**?

652. [G] biete im Closed User-Bereich** di an. Diese würden anhand einer wöchentlich block abgebildet.***

653. Bei [O] seien die Preislisten über das

die Preislisten. Betreffend den Sender TVO daher die Transparenz, was den zur Verfüc anbelangt, als sehr gross zu beurteilen.

B.4.5.5.2 Markttransparenz im Bereii

655. Im Bereich Radiowerbung stellt [B] üb: Tool Gross Rating Point Pricer (nachfolgen das Produktportfolio öffentlich zur Verfügun zur Verfügung gestellt und die Konditionen | nen grundsätzlich als im Markt bekannt vor:

656. [EEE]gibt an, dass von sämtlichen Ra malerweise Öffentlich verfügbar seien. Zude Offentlicht. Dabei müsse jedoch berücksicht ausgewiesen würden. In Tat und Wahrheit kaum mehr die offiziellen Konditionen eingel sere Konditionen oder zusätzliche Schaltun:

657. Die [O] gibt an, dass die Preislisten fü

442 Antwort auf Frage 7 im Auskunftsbegehren a

443 Unter http://[G].ch/brands/tv/programmstruktu act. 530 und 550.

444 Antwort auf Frage 7 im Auskunftsbegehren a

445 Unter https://[Olwerbung.ch/[lll für die Verm http://www.[B]media.ch/de-ch/portfolio/tv ([PPP], an die [O], act. 534 und 547.

446 Antwort auf Frage 8 im Auskunftsbegehren a

447 http://werbung. [...]-online.ch/angebote/, Antw act. 529 und 546.

448 http://www.[W].ch/de-ch/service/grp-pricer, Zt

449 http://[G].ch/brands/radio, zuletzt besucht am

450 http://[EEE].ch/radio/, zuletzt besucht am 13.(

451 Antwort auf Frage 7 im Auskunftsbegehren a

452 Unter httos://[O]werbung.ch/[lll]/radio/, Antwo 534 und 547.

kter und Sendern, gegen Bezahlung einer Lizenz-

e Preise für alle von [G] vermarkteten Programme en Programmstruktur für jeden einzelnen Werbe-

Internet verfügbar.**°

Informationen zu TV-Werbung gebe“, nicht aber

seien die Preise online verfügbar.**’Insgesamt ist Jung stehenden Werberaum und die Konditionen

:h der Radio-Werbung

ar Swiss Radio World und dem online verfügbaren id GRP-Pricer) die Vermarktungskonditionen und g.448 Auch bei [G] wird das Produktportfolio online jetreffend die Vermarktung des Werberaums kön- 1usgesetzt werden.**°

diostationen die Preislisten für Radiowerbung norm habe [EEE] auf ihrer Website**°alle Preise verigt werden, dass nicht immer alle Tarifkategorien und auch aufgrund der Wirtschaftslage könnten alten werden. Der Druck seitens der Kunden besyen auszuhandeln, habe stark zugenommen.*?!

r ihre Radio-Sender online verfügbar seien.”

n [B], act. 532 und 551.

ır, Antwort auf Frage 7 im Auskunftsbegehren an [G],

n [G], act. 530 und 550.

arkungsleistung von [Ill] (primär Lokal-TV) und [QQQ]), Antwort auf Frage 7 im Auskunftsbegehren

n die [N], act. 529 und 546.

‚ort auf Frage 8 im Auskunftsbegehren an die [N],

ıletzt besucht am 13.08.2018. 13.08.2018.

8.2018.

n [EEE] (act. 524 und 527).

rt auf Frage 12 im Auskunftsbegehren an die [O], act.

658. Die [N] gibt an, dass die Preise für Ra [LLL], online verfügbar seien.“?

659. Insgesamt ist daher die Transparenz und die Konditionen anbelangt, als sehr gro

B.4.5.5.3 Markttransparenz im Bereii

660. Im Bereich der Print-Firmenwerbung s tionen, zu welchen die Werbeinserate geb Auch [M] folgt diesem Branchenstandard ur nen für die Schaltung von Werbung öffentlic

661. Die [N]*°° und [0] publizieren ihre P

662. Insgesamt ist daher die Transparenz und die Konditionen anbelangt, als sehr gro

B.4.5.5.4 Markttransparenz im Berei«

663. Im Bereich der Online-Werbung steh Verfügung, sich über Preise und Konditione informieren. Die meisten Unternehmen, die einen Ad Server oder über einen Ad Exchan Plattform online abgerufen und miteinander

664. [G] und [M] veröffentlichen die Preislis Medien öffentlich im Internet.“°® [A] veröffen zieren Werbung über ihre Werbenetzwerke und direkt auf ihren eigenen Medien. Die K werke sind nicht öffentlich verfügbar, die Brı ab. [H] und [I] wenden auch für ihr eigenes |

665. Was die Konditionen für die Nutzung \ ist somit von einer weniger grossen Transp:

453 https://[O]werbung.ch/print, Antwort auf Frage 546.

454 https://www.[Al.ch/de/marken, zuletzt besuch

455 http://www.[M].ch/de/portfolio#, zuletzt besuc

456 httos://www.[N]mediasolutions.ch/preise-med begehren an die [N], act. 529 und 546.

457 Unter httos://[O]werbung.ch/f[lll]/radio/, Antwo 534 und 547.

458 http://[G].ch/brands/digital abgerufen werden, act. 530 und 550; Antwort auf Frage 25 im Ausk

459 Antwort auf Frage 6 im Auskunftsbegehren a

460 Antwort auf Frage 6 im Auskunftsbegehren a begehren an [I], act. 512 und 517.

dio [JJJ] und für Radio [KKK], nicht aber für Radio

, was den zur Verfügung stehenden Werberaum ss zu beurteilen.

sh der Printfirmenwerbung

tellt [A] inr gesamtes Portfolio inklusive der Kondiucht werden können, online zum Abruf bereit.*°* id stellt sowohl ihr Portfolio, als auch die Konditioh zur Verfügung.*”°

reislisten ebenfalls öffentlich im Internet.

, was den zur Verfügung stehenden Werberaum ss zu beurteilen.

-h Online-Werbung

en in der Regel verschiedene Möglichkeiten zur n für die Nutzung von Werbeinventar im Markt zu Online-Werbung anbieten, tun dies entweder über ge. Die Konditionen können in der Regel über eine verglichen werden.

ten für Online-Werbung für die einzelnen Onlinelicht die Preislisten auch online.*°? [H] und [I] plat- ([H] Display Network bzw. [I] Audience Network) ommissionen fur die Platzierung der Werbenetz- ıttopreise hängen dabei vom Resultat der Auktion nventar ein Bietverfahren an.“

on Werbeinventar für Online-Werbung anbelangt, arenz auszugehen.

2 28 im Auskunftsbegehren an die [N], act. 529 und

tam 13.08.2018. ht am 13.08.2018.

iadaten/zuerich/, Antwort auf Frage 33 im Auskunftsrt auf Frage 12 im Auskunftsbegehren an die [O], act.

‚Antwort auf Frage 23 im Auskunftsbegehren an [G], unftsbegehren an [M], act. 528 und 545.

n [A], act. 533 und 542.

n [H], act. 531 und Antwort auf Frage 6 im Auskunfts-

B.4.5.5.5 Zwischenergebnis

666. Aufgrund der weitreichenden Transpz raum und die Konditionen für die Vermarktu Konditionenänderungen zeitnah und umfas: hen, dass die Zusammenschlussparteien oc nen abweichende Angebote unterbreiten, d obachtbar wären.

667. Vor diesem Hintergrund ist aufgrund d Konditionenänderungen durch die Zusamm«e können und das jeweils andere Unternehme Die hohe Transparenz wirkt sich daher auf e den Zusammenschlussparteien förderlich aı

B.4.5.6 Stellung der Marktgegenseite

668. Eine allfällige kollektive Marktbeherrs Marktgegenseite ab. Denn ein starker Käuf bewerb unter den Verkäufern stimulieren. A Wechsel des Verkäufers drohen. Eine zweit ziellen Konkurrenten. Dritte Möglichkeit ist herzustellen.*®'

669. Hinsichtlich der Stellung der Marktgeg: frager und deren Ausweichmöglichkeiten bz geneinander auszuspielen und so bessere k Werbetreibenden zu erzielen, betrachtet.

B.4.5.6.1 Märkte im Bereich der TV-V

670. Im Bereich der TV-Werbung stehen s parteien und [G] und auf der Nachfragese Uber.*6 Den Zusammenschlussparteien un TV-Werberaum gegenüber, da TV-Sender i eine Vermarkter am Markt platzieren lassen

671. Die [RRR] bietet den Werbetreibende effiziente und leistungsfähige Planung vor

461 Vgl. RPW 2015/3, 500 Rz 196, Tamedia/ricaı RPW 2008/3, 457 Rz 304, Heineken/Eichhof, RI Communications AG; MARC IVALDI/BRUNO JULLIE Economics of Tacit Collusion, Final Report for D 53; MASSIMO MOTTA, Competition Policy — Theor Horizontalleitlinien, Rz 57 und 64 ff. (Fn 226).

462 Zur Marktstellung der Werbeinventareigner: \

am 13.08.2018.

irenz, was den zur Verfügung stehenden Werbeng des Werberaums anbelangt, können sämtliche send erfasst werden. Es ist nicht davon auszugeler [G] im Einzelfall von den publizierten Konditioie vom jeweils anderen Marktteilnehmer nicht beer Transparenz davon auszugehen, dass allfällige nschlussparteien oder [G] zeitnah erfasst werden in sofort auf solche Änderungen reagieren könnte. ine Koordination des Verhaltens zwischen [G] und IS.

schung hängt auch vom Konzentrationsgrad der er kann mit seiner Verhandlungsmacht den Wett- Is erste Möglichkeit kann dieser Käufer mit einem ie Möglichkeit ist die Berücksichtigung von potendie Drohung, das entsprechende Produkt selber

enseite im Bereich der Werbung werden die Nachw. deren Möglichkeiten die einzelnen Anbieter ge- ‘onditionen für sich oder die von ihnen vertretenen

Verbung

ich auf der Anbieterseite die Zusammenschlussite Werbetreibende und Mediaagenturen gegend [G] stehen eine Vielzahl an Nachfragern nach hr Werbeinventar grossmehrheitlich exklusiv über

n und Mediaagenturen zudem Tools an, die eine ı Fernsehwerbung ermdglichen.*® Mit dem TV-

‘do.ch; RPW 2008/1, 199 Rz 584, Migros/Denner, N/PATRICK REY/PAUL SEABRIGHT/JEAN TIROLE, The

G Competition, European Commission, Marz 2003, y and Practice, 145, <ec.europa.eu/competition/mergl. die nachfolgende Rz 680 f.

igfs/kurzportrait&tabsmenu=08&id=2, zuletzt besucht

Werbetool «MediaWizard» können Agentur mierungen und Reportings von Fernsehwer

672. Da zudem, wie oben ausgeführt, die sind, ist es für die Zusammenschlussparteie druck seitens der Werbetreibenden und Me Marktgegenseite ist daher als schwach einz

B.4.5.6.2 Märkte für Radio-Werbung

673. Auf den Märkten für die Vermittlung ı Schweiz vorwiegend vier Unternehmen tät derzeit ca. [60-70] % des Werbeumsatzes m lichen Marktanteile verbleiben im Wesentlic [FFF] sowie den Radiosendern, die Eigenve

674. Zwar bestehen mit [EEE] und [FFF] f grundsätzlich Ausweichmöglichkeiten. Dies zeigen, nur wenig bedeutend, so dass die fF genseiten (Werbetreibende, Mediaagenture bauen, als gering einzustufen sind.

B.4.5.6.3 Märkte für Online-Werbung

675. Im Bereich der Online-Werbung sind ı Suchmaschine [H] sowie das soziale Netzv ist für Werbetreibende ein weitgehender Ver wiegend von den Schweizer Medienunterne sere Kampagnen kaum möglich.

676. Neben den Zusammenschlussparteier Marktteilnehmer anzusehen.

677. Aufgrund der verschiedenen Anbieter denen technologischen Werbemöglichkeite Netzwerkwerbung) bestehen für einen Teil weichmöglichkeiten. Einen durch diese Aus druck können die Zusammenschlussparteie gebote abfangen. Dennoch ist davon auszı gewisser Wettbewerbsdruck durch die Mark mindest hinsichtlich der Preissetzungsmögli geübt wird.

B.4.5.6.4 Märkte für Print-Firmenwer

678. Auf den Märkten für Print-Firmenwert menschlussparteien, [G] und die [N]-Grupg kleinere Medienunternehmen. Diesen drei w Werbetreibenden und Mediaagenturen gege Zielgruppen und dem zu erzielenden Werbe nen Printmedien Ausweichmöglichkeiten be

am 13.08.2018.

en Prognosen, Marktanalysen, Planungen, Optibung durchführen.***

Bedingungen für koordiniertes Verhalten günstig n und [G] möglich, einem allfälligen Wettbewerbsdiaagenturen entgegenzutreten. Die Stellung der ustufen.

ınd Vermarktung von Radio-Werbung sind in der ig, wobei die Zusammenschlussparteien und [G] it Radiowerbung in der Schweiz erzielen. Die rest- :hen bei den beiden Werbevermittlern [EEE] und rmarktung betreiben.

ür die Werbetreibenden und die Mediaagenturen e sind allerdings, wie dies auch die Marktanteile ieraus resultierenden Möglichkeiten der Marktge- :n und Radio-Sender), Wettbewerbsdruck aufzu-

1eben den Zusammenschlussparteien und [G] die yerk [I/[CCC] wichtige Marktteilnehmer. Dennoch zicht auf die statischen Werbeformen, welche vor- 'hmen vermarktet und vermittelt werden, für grös-

1 und [G] ist die [N]-Gruppe ebenfalls als wichtiger

im Bereich der Online-Werbung und den verschien (Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und der Werbetreibenden und Mediaagenturen Aussweichmöglichkeiten entstehenden Wettbewerbsn und [G] gegebenenfalls durch Kombinationsan- ıgehen, dass im Bereich der Online-Werbung ein tgegenseite aufgebaut werden kann, so dass zuchkeiten ein gewisser disziplinierender Effekt ausbung

ung sind in der Schweiz vorwiegend die Zusamje tätig. Zudem existieren regional verschiedene ichtigsten Unternehmen stehen einer Vielzahl von »nüber. Zudem hängt es von den zu erreichenden druck ab, ob und in welchem Mass bei den einzelstehen.

awizard/portrait&tabsmenu=2&id=5, zuletzt besucht

679. Durch das Zusammenschlussvorhabe möglichkeiten der Zusammenschlussparteie weichmöglichkeiten auf alternative Anbieter verschiedenen Anbieter zeigen. Insbesonde lung der Marktgegenseite als schwach ange

B.4.5.6.5 Vorbringen der Zusammen:

680. Zur Stellung der Marktgegenseite mac für [B] als Vermittler/Vermarkter einerseits seien. [...] Anders sei dies bei [G], da die w und [M]) gleichzeitig auch die Aktionäre von

681. Hierzu kann angemerkt werden, dass ation und der Möglichkeiten der kollektiven möglichen Wettbewerbsbeschränkungen ne teien auch die Wettbewerbseffekte auf die ( [B] als Werbevermittler und -vermarkter so ventareigner als Marktgegenseite bediener die Vermarktung des Werbeinventars anbe [...] das Werbeinventar der TV-Sender vern eigner nicht an [B] beteiligt sind, nicht relevz auch die TV-Sender [...] an der Maximierun: nen von [G] und [B] gegenüber den jeweils bar, was der Möglichkeit einer kollektiven M Vermarktung von TV-Werbezeit nicht entge:

682. Zudem hat die [Q] angekündigt, ihre

Werbeinventar nur noch als Dritte durch [G] ' [B] und [G] hinsichtlich der Vermarktung vc Werbeinventareignern anbelangt, in einer ve

B.4.5.6.6 Zwischenergebnis

683. Die Stellung der Werbetreibenden un muss in den Bereich der Vermittlung und Ve eher als schwach angesehen werden. Diese der Zusammenschlussparteien und [G], wa reichen anbelangt, kaum etwas entgegenzu sem Bereich gleichgerichtete Interessen hi und die Zusammenschlussparteien zudem Markt vertretenen Werbeinventareignern h: die Marktgegenseite aufbauen kann, in dies

684. Im Bereich der Online-Werbung und di werden, dass für Werbetreibende Ausweich möglichen koordinierten Verhaltens zwische hen können. Dies hat zur Folge, dass im Be Effekten zwischen den Zusammenschlussp:

685. Insgesamt muss daher geschlossen v Bereich der TV-Werbung und der Radio-We

465 Stellungnahme zur Beschlussbegründung, R.

n und die sich damit verstärkenden Koordinationsn und [G] wird die Marktgegenseite weniger Aushaben, wie dies die Marktanteile in Rz 550 f. der re in diesen Märkten muss daher die künftige Stelsehen werden.

schlussparteien

then die Zusammenschlussparteien geltend, dass _ die Werbeinventarinhaber die Marktgegenseite ichtigen Aktionare Werbeinventarinhaber ([T], [Q] [G] seien.*%

hinsichtlich der Beurteilung der Wettbewerbssitu- Marktbeherrschung und den damit verbundenen ben der Marktstellung der Zusammenschlussparsesamtmärkte zu untersuchen sind. So mag zwar wohl die Werbetreibenden als auch die Werbein- . Da aber [B] und die Werbeinventareigner, was langt, gleichgerichtete Interessen haben und [B] varktet, ist die Tatsache, dass die Werbeinventarant. Die Zusammenschlussparteien profitieren wie g des TV-Werbeumsaizes. Damit sind die Positiovermarkteten TV-Sendern weitgehend vergleicharktbeherrschung im Bereich der Vermittlung und Jensteht.

Beteiligung an [G] aufzugeben und in Zukunft ihr vermarkten zu lassen. In einem solchen Fall wären nN TV-Werbung auch, was das Verhältnis zu den argleichbaren Lage.

d Mediaagenturen als relevante Marktgegenseite »rmarktung von TV-Werbung und Radio-Werbung : dürften einem möglichen koordinierten Verhalten s die Vermarktung von Werberaum in diesen Besetzen haben. Da die Werbeinventareigner in dieaben wie die Zusammenschlussparteien und [G] vergleichbare Positionen zu den von ihnen am ıben (vgl. 585), kann der Wettbewerbsdruck, den en Bereichen als minimal eingestuft werden.

ar Print-Firmenwerbung kann davon ausgegangen möglichkeiten bestehen, so dass sich diese einem ın den Zusammenschlussparteien und [G] entziereich der Online-Werbung nicht von koordinierten arteien und [G] auszugehen ist.

verden, dass die Stellung der Marktgegenseite im rbung keinen ausreichenden Einfluss auszuüben

z 192 (act. 489 und act. 503).

vermag, um ein mögliches koordiniertes Ve und [G] zu disziplinieren.

B.4.5.7 Potenzielle Konkurrenz

686. Tiefe Markteintrittsbarrieren können k chen.“ Wenn Preise und Gewinne in einem in den Markt einzutreten, um ihrerseits von « reits im Markt bestehende Unternehmen kö die Preise tief bzw. die Angebotsmenge hoc

687. Die Zusammenschlussparteien und [G seit längerer Zeit in der Schweiz etabliert sin von [T], [Q] und [M] vor kurzen gegründet w sammenlegen von bereits bestehenden Ge Markt eintretenden Werbevermittler und -v Markt eintreten könnten.

688. Der Bereich der TV-Werbung ist weitg dass alternative TV-Sender neu in den Mark tion für die Vermarktung von TV-Werberaur tung des Schweizer Marktes und der damit \ einzelne TV-Sender zur Eigenvermarktung | ersichtlich, die einen disziplinierenden Einflı

689. Im Bereich der Vermittlung und Verme nisse im Wesentlichen mit jenen im Bereich Bereich Radio-Werbung von keiner potenzie linierenden Einfluss ausüben könnte.

690. Der Bereich der Printmedien ist seit . Markt eintretenden Wettbewerbern zu rech andere Marktteilnehmer (z.B. [N]-Gruppe u Vermarktungskompetenzen zu Wettbewerb: ckeln.

691. Im Bereich der Online-Werbung sind wie die Entwicklungen in den letzten zehn . allerdings auf die starke Marktstellung der Zt für die Vermittlung und Vermarktung von T fluss. Dies insbesondere, weil [H] und [I] ihre tet haben, auch wenn [H] mit [CCC] im Onlit

B.4.5.8 Zwischenergebnis der kollektive

692. Aufgrund der obenstehenden Analyse haben die Zusammenschlussparteien insbe

466 RPW 2010/3, S. 555 Rz 373, France Télécor

467 MOTTA (Fn 399), Competition Policy, 143. Eir Unternehmen ware es, wenn sie die Preise gege den Grenzkosten halten wurden und so einen er elle Eintritte abschrecken wurden.

rhalten zwischen den Zusammenschlussparteien

ollusives Verhalten erschweren oder verunmögli- Markt hoch sind, werden neue Firmen versuchen, Jen erzielbaren Gewinnmargen zu profitieren. Bennen dies antizipieren und als mögliche Reaktion 'h halten.*6”

] sind Werbevermittler und -vermarkter, die bereits d. Auch wenn [G] als Gemeinschaftsunternehmen jurde, handelt es sich hierbei lediglich um ein Zuschäftstätigkeiten. Derzeit sind keine neu in den ermarkter ersichtlich, die in mittlerer Frist in den

ehend etabliert und es ist nicht damit zu rechnen, t eintreten und eine neue Vermarktungsorganisan aufbauen. Es ist aufgrund der geringen Bedeuyerbundenen Kosten auch unwahrscheinlich, dass wechseln. Daher ist keine potenzielle Konkurrenz Iss ausüben könnte.

irktung von Radio-Werbung sind die Marktverhält- ı der TV-Werbung vergleichbar, weshalb auch im llen Konkurrenz auszugehen ist, die einen diszip-

Jahren rückläufig. Daher ist kaum mit neu in den nen. Es ist ebenfalls unwahrscheinlich, dass sich nd [O]) durch den Aufbau von Vermittlungs- und ern der Zusammenschlussparteien und [G] entwi-

Neueintritte in den Markt grundsätzlich möglich, Jahren gezeigt haben. Diese Markteintritte haben ısammenschlussparteien und [G] auf den Märkten V- und Radio-Werbung keinen wesentlichen Ein- : Geschäftstätigkeit nicht entsprechend ausgewei- 1e-Bereich Videoinhalte anbietet.

n Marktbeherrschung

zeigt sich, dass nach dem Zusammenschlussvorsondere in den Bereichen der TV-Werbung und

n SA/Sunrise Communications AG.

e Alternative Aktion der an der Kollusion beteiligten :benenfalls im Sinne eines «Predatory Pricings» unter folgten Eintritt zum Austritt zwingen und/oder potenzi- der Radio-Werbung zusammen mit [G] ein schnitt B.4.5.5.1). Vor dem Zusammenschl nerseits und [G] andererseits dahingehend Print-Bereich über ein grösseres Produktpo sicht, was das angebotene Produktportfolio < keit, die geeignet wäre, für eine gewisse W wertung der Bedeutung der Cross-Media-A aufgrund ihrer geringen Nachfrage nicht get Radio-Werbung einen massgeblichen Wetttk

693. Aufgrund der weitgehenden Symmetr [G] verbleiben diesen im Wesentlichen de werbsparameter. [...] könnten diese einen \ winnen. Ein solches Verhalten erscheint alle Zweiseitigkeit der Märkte und der über die mit tieferen Preisen nur wenig Marktanteile grund ihrer Konzession dazu verpflichtet, s sprechen. Die daraus resultierenden Reichv bende attraktiv. Zudem könnte auch [G] auf dass auch aus diesem Grund eine solche wenig erfolgversprechend erscheint. Mit ei schlussparteien und [G] ist deshalb nicht zu

694. Die Analyse hat allerdings gezeigt, da sgeblichen Veränderungen der Marktverhäl haben weder für eine mögliche Begründu marktbeherrschenden Stellung, durch die v sächlich.

695. Eine kollektiv marktbeherrschende St lung und Vermarktung von Radio-Werbung « sen, dass neben [G] und [B] nur noch klein: disziplinierenden Einfluss ausüben können weitreichende Möglichkeiten, TV-Werbung kollektiv marktbeherrschende Stellung zu fe: in der Vergangenheit nur wenig Bedeutung keinen wesentlichen Veränderungen der M:

B.4.5.9 Gesamtwürdigung betreffend ko

696. Durch das Zusammenschlussvorhabe schen den Zusammenschlussparteien und rung der Marktverhältnisse, welche zu eine Stellung dieser beiden Unternehmen auf d von TV-Werbung oder zu einer Begründung

697. Dasselbe gilt auch im Bereich der Ve Zusammenfassend ist daher festzuhalten, di liche Begründung oder eine Verstärkung « schenden Stellung nicht ursächlich ist.

B.4.6 Fazit

698. Die Prüfung des Zusammenschlussvo in der gemeldeten Form zu keinen fusion

e sehr starke Markstellung einnehmen (vgl. Abussvorhaben bestanden zwischen [B] und [A] ei- Unterscheidungsmöglichkeiten, dass [G] mit dem rtfolio verfügte. Damit bestand in qualitativer Hinanbelangt, eine gewisse Unterscheidungsmöglichettbewerbsdynamik im Markt zu sorgen. Die Ausngebote von [G] hat jedoch ergeben, dass diese signet sind, auf den Märkten für TV-Werbung und jewerbsdruck auszuüben.

ien zwischen den Zusammenschlussparteien und r Preis und die angebotene Menge als Wettbefersuch unternehmen, Marktanteile von [G] zu gerdings als sehr unwahrscheinlich, da aufgrund der [Q]-Sender erreichbaren Kundengruppen alleine hinzugewonnen werden könnten. Die [Q] ist aufämtliche Zielgruppen mit ihrem Programm anzuveiten und Affinitäten bleiben daher für Werbetreimögliche Preisreduktion, wenn nötig reagieren, so Strategie seitens der Zusammenschlussparteien nem Preiswettbewerb zwischen den Zusammenrechnen.

ss das Zusammenschlussvorhaben nicht zu mastnisse führt. Daher ist das Zusammenschlussvorng noch für die Verstärkung einer bestehenden virksamer Wettbewerb beseitigt werden kann, urallung wäre auch auf den Märkten für die Vermitt- Jenkbar. Insbesondere ist hierbei darauf hinzuweiare Werbevermittler im Markt tätig sind, die kaum . Insbesondere bestehen für [G] und [B] zudem und Radio-Werbung zu kombinieren und so ihre stigen. Da diese Cross-Media-Angebote allerdings hatten, führt das Zusammenschlussvorhaben zu arktverhaltnisse.

llektive Marktbeherrschung

»n und der sich vergrössernden Symmetrie zwi- [G] kommt es zu keiner massgeblichen Veränder Verstärkung der kollektiv marktbeherrschenden en Märkten für die Vermittlung und Vermarktung einer solchen führen würde.

»rmittlung und Vermarktung von Radio-Werbung. ass das Zusammenschlussvorhaben für eine mögsiner bereits bestehenden kollektiv marktbeherrrhabens hat ergeben, dass der Zusammenschluss skontrollrechtlich relevanten Veränderungen der

Marktverhältnisse führt. Daher führt das Zu dung oder Verstärkung einer marktbeherrscl beseitigt werden könnte. Die Prüfung des Z geben, dass der Zusammenschluss ohne E kann.

C Kosten

699. Die in diesem Verfahren entstehende nung gestellt. Im Streitfall erfolgt die Festse:

700. Für die Beurteilung des gemeldeten 2 läufigen Prüfung wird nach Art. 1 Abs. 1 lit. gebühr von 5000 Franken erhoben.

701. Beschliesst die WEKO, eine vertiefte sich die Gebühr ab diesem Zeitpunkt nach 100 bis 400 Franken gilt (Art. 53a Abs. 2 K¢ 2 GebV-KG). Dieser richtet sich nach der D des ausführenden Personals. Gestützt auf ¢ arbeiter rechtfertigt sich ein Stundenansatz beträgt der Aufwand total 625.93 Stunden z ken. Daraus resultiert ein Rechnungsbetrag

702. Die Gesamtgebühr für vorliegendes Z samt 145 071.70 Franken, bestehend aus d läufige Prüfung sowie der Gebühr von 140 (

703. Haben mehrere Personen gemeinsan tung beansprucht, so haften sie für die Kost 2 AllgGebV*%). Somit haften die Zusammen fung des vorliegenden Zusammenschlussvc

isammenschlussvorhaben nicht zu einer Begrün- Yenden Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb usammenschlussvorhabens [A] / [B] hat daher er- -inschränkungen und Auflagen vollzogen werden

n Kosten werden den Parteien separat in Rechzung der Kosten im Rahmen einer Verfügung.

usammenschlussvorhabens im Rahmen der vorci.V.m. Art. 4 Abs. 3 GebV-KG“% eine Pauschal-

Prüfung nach Art. 33 KG durchzuführen, richtet dem Zeitaufwand, wobei ein Stundenansatz von 3 1.V.m. Art. 1 Abs. 1 lit. c sowie Art. 4 Abs. 1 und ringlichkeit des Geschäfts und der Funktionsstufe lie Funktionsstufe der mit dem Fall betrauten Mitvon 200 bzw. 290 Franken. Im vorliegenden Fall u 200 Franken sowie 51.33 Stunden zu 290 Franvon 140 071.70 Franken für die vertiefte Prüfung.

usammenschlussvorhaben beläuft sich auf insgeer Pauschalgebühr von 5000 Franken für die vor- 71.70 Franken für die vertiefte Prüfung.

1 eine Verfügung veranlasst oder eine Dienstleisen solidarisch (Art. 1a GebV-KG i.V.m. Art. 2 Abs. schlussparteien solidarisch für die Kosten der Prürhabens.

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on Radio and Television, Art. 14 — read in the version of January 1, 2017; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, September 1, 2023, January 1, 2024, and October 1, 2024.
  • Federal Act on Cartels and other Restraints of Competition, Art. 2, Art. 4, Art. 7, Art. 9, Art. 10, and Art. 33 — read in the version of December 1, 2014; the act was consolidated again on January 1, 2022 and July 1, 2023.
  • Verordnung über die Gebühren zum Kartellgesetz, Art. 1a and Art. 4 — read in the version of January 1, 2013; the act was consolidated again on January 1, 2025.