Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung; Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee; Zustimmung zu den Leistungsverträgen 2027–2030 und Gewährung der damit verbundenen Kantonsbeiträge. Objektkredit 2027–2030
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 766/2026 Datum RR-Sitzung: 1. Juli 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2026.BKD.1479 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung; Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee; Zustimmung zu den Leistungsverträgen 2027–2030 und Gewährung der damit ver- bundenen Kantonsbeiträge. Objektkredit 2027–2030
Erwägungen
1. Gegenstand
1.1 Ausgangslage
Gemäss dem Kantonalen Kulturförderungsgesetz vom 12. Juni 2012 (KKFG) leistet der Kanton Bern unabhängig von einer Beteiligung der Gemeinden Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung. Diese Kulturinstitutionen haben ein schweizweit einzigartiges Ange- bot und zeichnen sich durch ein nationales bis internationales Publikum und Medienecho aus. Die Ausrichtung der Betriebsbeiträge erfolgt gestützt auf öffentlich-rechtliche Leistungsverträge. Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Parteien und definieren insbesondere die zu erbringenden Leistungen der Kulturinstitutionen wie auch den Beitrag des Kantons an diese Leistungen.
1.2 Kulturinstitutionen mit Vertragserneuerung
Die Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung sind in der Kantonalen Kulturförderungsverord- nung vom 13. November 2013 (KKFV) festgelegt. Mit folgenden Trägerorganisationen der Insti- tutionen wird per 1. Januar 2027 ein neuer Leistungsvertrag abgeschlossen: ‒ Stiftung Kunstmuseum Bern (handelnd durch die Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zent- rum Paul Klee) ‒ Zentrum Paul Klee - Maurice E. and Martha Müller Foundation (handelnd durch die Dachstif- tung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee)
Die bestehenden Verträge 2023–2026 laufen am 31. Dezember 2026 aus.
1.3 Dauer des Leistungsvertrags
Die Leistungsverträge mit der Stiftung Kunstmuseum Bern und der Zentrum Paul Klee - Mau- rice E. and Martha Müller Foundation werden für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2030.
1.4 Jährlicher Betriebsbeitrag
Der Kanton Bern unterstützt die Kulturinstitutionen in den Jahren 2027 bis 2030 mit folgenden jährlichen Beiträgen: Stiftung Kunstmuseum Bern CHF 6'813’000 Zentrum Paul Klee - Maurice E. and Martha Müller Foundation CHF 6'690’000
Die Kulturinstitutionen verpflichten sich, dem Kanton jährlich über die Leistungserbringung Be- richt zu erstatten und an einem Reporting-Gespräch teilzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass die im Vertrag definierten Leistungen erfüllt werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7, Art. 12 Abs. 1 Bst. c, Art. 13, Art. 15, Art. 16, Art. 17, Art. 21, Art. 35 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) ‒ Art. 3 und Art. 4 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) ‒ Art. 22, Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25 und Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
3. Zustimmung zu den Leistungsverträgen
Den folgenden Leistungsverträgen wird zugestimmt: ‒ Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Stiftung Kunstmuseum Bern für die Beitragsperiode 2027–2030 vom 15. Juni 2026 ‒ Leistungsvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Zentrum Paul Klee – Maurice E. and Martha Müller Foundation für die Beitragsperiode 2027–2030 vom 15. Juni 2026
Die Parteien verpflichten sich in den Leistungsverträgen zu Vertragsverhandlungen, wenn sich die Verhältnisse erheblich verändern (Art. 26 der Leistungsverträge).
4. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende und neue Ausgabe (Art. 28, Art. 30 Abs. 1 FHG)
Es handelt sich um eine delegierte Ausgabe in der Kompetenz des Regierungsrates. Gemäss Art. 35 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 KKFG beschliesst der Regierungsrat für den Kanton abschlies- send über die Leistungsverträge und die damit verbundenen Ausgaben.
5. Massgebende Kreditsumme
Kantonsbeiträge 2027–2030 pro Jahr CHF 13'503’000
6. Kreditart / Konto / Profitcenter / Rechnungsjahr
Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits.
Produktgruppe: Kultur Kostenart: 363510000 Kulturförderungsbeiträge Profitcenter: 4487010001 Kulturförderung Auftrag: 484100010001 Kulturförderung Museen und bildende Kunst
Rechnungsjahr 2027 CHF 13’503’000 Rechnungsjahr 2028 CHF 13’503’000 Rechnungsjahr 2029 CHF 13’503'000 Rechnungsjahr 2030 CHF 13’503’000
Die Kredite sind im Aufgaben- und Finanzplan ab 2027 eingestellt.
7. Begründung
Um das aktuell hochstehende Kulturangebot der beiden Institutionen aufrechterhalten zu kön- nen, werden die Betriebsbeiträge an die beiden Kulturinstitutionen angepasst. Dabei macht der Teuerungsausgleich von 5 Prozent einen wesentlichen Anteil aus. In den letzten beiden Sub- ventionsperioden wurde kein Teuerungsausgleich gewährt. Die Teuerungssituation hat sich im Jahr 2021 aufgrund verschiedener Faktoren verändert. Seither stieg die Teuerung um über sechs Prozent, was für viele Kulturinstitutionen und kulturelle Organisationen eine grosse Her- ausforderung darstellt.
Der Beitrag an das Kunstmuseum Bern wird um CHF 463'000 pro Jahr erhöht. Davon macht der Ausgleich der Teuerung im Umfang von 5 Prozent CHF 318’000 aus. Für die Verstärkung der Kunstvermittlung werden CHF 45'000 gewährt. Ein auf vier Jahre befristeter Beitrag von jährlich CHF 100'000 soll es ermöglichen, die Sammlung zu digitalisieren.
Der Beitrag an das Zentrum Paul Klee wird um CHF 472’000 pro Jahr erhöht. Davon macht der Ausgleich der Teuerung im Umfang von 5 Prozent rund CHF 312’000 (Anteil Creaviva CHF 20'000) aus. Für die Verstärkung der Kunstvermittlung werden CHF 45'000 gewährt.
Der ans Creaviva gehende Anteil des Betriebsbeitrag wird um netto CHF 87'000 erhöht. Weitere CHF 28'000 für die schulische Kulturvermittlung, die bisher aus dem Kulturförderungsfonds fi- nanziert wurden, werden in den Betriebsbeitrag integriert. Zusammen mit dem anteilsmässigen Teuerungsausgleich von CHF 20'000 erhöht sich der Anteil des Kantonsbeitrag fürs Creaviva von CHF 400'000 auf CHF 535'000.
8. Eröffnung
Der vorliegende Beschluss wird der Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee durch die Bildungs- und Kulturdirektion eröffnet.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber