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Decision

2021.DIJ.1343

Änderung der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV; BSG 215.341.1). Verabschiedung

November 22, 2023German28 min

Source be.ch

Änderung der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV; BSG 215.341.1). Verabschiedung

Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) Änderung vom 22.11.2023

Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 215.341.1 Aufgehoben: –

Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,

Dispositiv

beschliesst:

I.

Der Erlass 215.341.1 Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung vom 05.03.1997 (KVAV) (Stand 01.11.2020) wird wie folgt geändert:

Anhänge Anhang 1: zu Artikel 15 Absatz 1 (geändert) Anhang 2: zu Artikel 16 (geändert)

II.

Keine Änderung anderer Erlasse.

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Bern, 22. November 2023 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Müller Der Staatsschreiber: Auer

Anhang 1 zu Artikel 15 Absatz 1 (Stand 01.01.20192024)

1. Tarifpositionen

1.1 Preisbildende Elemente – AUFTR Auftrag – > A3 Planformat grösser als Format A3 – ANZ Anzahl – AUFTR Auftrag – BEGL Beglaubigung – DATEI EDV-Datei über einen zusammenhängenden Abschnitt mit gleichen Einstellungen bzw. Datenbezug über Internet _ EW Rang Rang Mittlere Wohnbevölkerung gemäss Artikel 7 des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)1 (1 grösste Gemeinde .. n kleinste Gemeinde) – FP Fixpunkt – GDE Gemeinde – GEB Gebäude – GP Grenzpunkt – GRST Grundstück – HGP Hilfsgrenzpunkt – KFL Kulturfläche – MB Megabyte – NAME Name – PLAN Plan – PT Punkt – TFL Teilfläche – VERZ Verzeichnis

BSG 631.1

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1.2 Taxpunkte (TP) Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung 1 AUFTRAG Grenzmutation mit Feldarbeit 463.046 10 (Feld und Büroarbeit) AUFTR 7.65 Administrative Vorbereitungen, technische Vorar- beiten für die Feld- und Büroarbeiten, technische und administrative Abschlussarbeiten, Aktualisie- rung GRUDA-AV- Datensatzmit AVMUT (AVGBS)

10.1 Administrative Vorbereitungen AUFTR 112.2 Entgegennehmen, Überprüfen, Abklären und Bestätigen des Auftrages bzw. der Meldung von der Amtsstelle (Gemeinde, Grundbuchamt usw.). Eröffnen des Arbeitsrapportes, Führen des Mutationsverzeichnisses, Organisieren der Arbeitsausführung und der Projektpläne, Abklä- rungen mit den zuständigen Ämtern

10.2 Technische Vorarbeiten für Feldarbeiten AUFTR 63.3 Vorbereiten und Bereitstellen der erforder- lichen Unterlagen wie: – Mutationsskizzen (notwendige Planunterla- gen) – Koordinatenverzeichnisse, Flächendefinitio- nen, Netzplan – AV-Datensatz aufbereiten, auf Instrumente transferieren

10.3 Technische Vorarbeiten für Büroarbeiten AUFTR 114.6 Vorarbeiten und Bereitstellen der erforder- lichen Unterlagen wie: – Akten, Pläne, Instrumente, EDV-Geräte

10.4 Administrative Abschlussarbeiten AUFTR 65.7 Aufstellen der Abrechnung mit Ausscheidung Privat- und Gemeindeanteile, Versand der Mu- tationsakten, Inkasso, Anteil für Kostenzusam- menstellung Jahresrechnung, Jahresbericht

10.5 Technische Abschlussarbeiten AUFTR 87.2 Kontrolle der Pläne, Vermessungs- und Mutati- onsakten, Ablage und Archivierung der verwen- deten und der neuen Akten

10.6 Aktualisierung Datensatz (GRUDA-AV)Bereit- AUFTR 20.0 stellen und Übertragen der Mutationsdaten über 24.65 AVMUT an das Grundbuchamt

11 Grenzmutation ohne FeldarbeitProjektmuta- tion / 399.740 MBüromutation (ohne Feldarbeiten) AUFTR 4.35

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung Administrative Vorbereitungen, technische Vor- arbeiten für die Büroarbeiten, technische und administrative Abschlussarbeiten, Aktualisie- rung GRUDA-AV- Datensatzmit AVMUT (AVGBS)

11.1 Administrative Vorbereitungen AUFTR 112.2 Entgegennehmen, Überprüfen, Abklären und Bestätigen des Auftrages bzw. der Meldung von der Amtsstelle (Gemeinde, Grundbuchamt usw.). Eröffnen des Arbeitsrapportes, Führen des Mutationsverzeichnisses, Organisieren der Arbeitsausführung und der Projektpläne, Abklä- rungen mit den zuständigen Ämtern

11.2 Technische Vorarbeiten für Büroarbeiten AUFTR 114.6 Vorarbeiten und Bereitstellen der erforderlichen Unterlagen wie: – Akten, Pläne, EDV-Geräte

11.3 Administrative Abschlussarbeiten AUFTR 65.7 Aufstellen der Abrechnung mit Ausscheidung Privat- und Gemeindeanteile, Versand der Mu- tationsakten, Inkasso, Anteil für Kostenzusam- menstellung Jahresrechnung, Jahresbericht

11.4 Technische Abschlussarbeiten AUFTR 87.2 Kontrolle der Pläne, Vermessungs- und Mutati- onsakten, Ablage und Archivierung der verwen- deten und der neuen Akten

11.5 Aktualisierung Datensatz (GRUDA-AV)Bereit- AUFTR 20.024. stellen und Übertragen der Mutationsdaten über 65 AVMUT an das Grundbuchamt

197.520 12 Gebäudemutation (pro Grundstück) AUFTR 2.15 Administrative Vorbereitungen, technische Vorar- beiten für die Feld- und Büroarbeiten, technische und administrative Abschlussarbeiten, Aktualisie- rung GRUDA-AV -Datensatzmit AVGSB (AVGBS) Gebäudeabgänge und Gebäude-Umnummerie- rungen werden jeweils mit einer vollen Auf- tragspauschale entschädigt. Bei kombinierten Mutationen gilt jeweils derje- nige Mutationstyp mit dem höheren Ansatz. Bei Gebäudemutationen wird unabhängig von der Anzahl Gebäude ein Auftrag pro Grund- stück verrechnet. Bei Kombination mit einer Grenzmutation wird der Auftrag für eine Grenzmutation verrechnet.

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung

12.1 Administrative Vorbereitungen AUFTR 14.4 Entgegennehmen, Überprüfen, Abklären und Bestätigen des Auftrages bzw. der Meldung von der verfügenden Amtsstelle (Gemeinde, Regie- rungsstatthalteramt). Buchführung der Gebäu- demeldungen. Eröffnen des Arbeitsrapportes, Führen des Mutationsverzeichnisses, Organisieren der Arbeitsausführung

12.2 Technische Vorarbeiten für Feldarbeiten AUFTR 21.8 Vorbereiten und Bereitstellen der erforder- lichen Unterlagen wie: – Information Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer – Mutationsskizzen (notwendige Planunterla- gen) – Koordinatenverzeichnisse, Flächendefinitio- nen, Netzplan – AV-Datensatz aufbereiten, auf Instrumente transferieren

12.3 Technische Vorarbeiten für Büroarbeiten AUFTR 76.8 Vorarbeiten und Bereitstellen der erforder- lichen Unterlagen wie: – Akten, Pläne, Instrumente, EDV-Geräte

12.4 Administrative Abschlussarbeiten AUFTR 37.4 Aufstellen der Abrechnung mit Ausscheidung Privat- und Gemeindeanteile, Versand der Mu- tationsakten, Inkasso, Anteil für Kostenzusam- menstellung Jahresrechnung, Jahresbericht

12.5 Technische Abschlussarbeiten AUFTR 27.1 Kontrolle der Pläne, Vermessungs- und Mutati- onsakten, Ablage und Archivierung der verwen- deten und der neuen Akten Erstellung Orientierungskopie

12.6 Aktualisierung Datensatz (GRUDA-AV)Bereit- AUFTR 20.024. stellen und Übertragen der Mutationsdaten über 65 AVGSB an das Grundbuchamt

217.020 13 Rekonstruktion AUFTR 7.00 Administrative Vorbereitungen, technische Vor- arbeiten für die Feld- und Büroarbeiten, techni- sche und administrative Abschluss- arbeiten

13.1 Administrative Vorbereitungen AUFTR 49.8

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung Entgegennehmen, Überprüfen, Abklären und Bestätigen des Auftrages. Eröffnen des Arbeits- rapportes, Führen des Mutationsverzeichnis- ses, Organisieren der Arbeitsausführung

13.2 Technische Vorarbeiten für Feldarbeiten AUFTR 54.2 Vorbereiten und Bereitstellen der erforder- lichen Unterlagen wie: – Mutationsskizzen (notwendige Planunterla- gen) – Koordinatenverzeichnisse, Flächendefinitio- nen, Netzplan – AV-Datensatz aufbereiten, auf Instrumente transferieren

13.3 Technische Vorarbeiten für Büroarbeiten AUFTR 38.5 Vorarbeiten und Bereitstellen der erforderlichen Unterlagen wie: – Akten, Pläne, Instrumente, EDV-Geräte

13.4 Administrative Abschlussarbeiten AUFTR 37.4 Aufstellen der Abrechnung mit Ausscheidung Privat- und Gemeindeanteile, Versand der Mu- tationsakten, Inkasso, Anteil für Kostenzusam- menstellung Jahresrechnung, Jahresbericht

13.5 Technische Abschlussarbeiten AUFTR 27.1 Kontrolle der Pläne, Vermessungs- und Mutati- onsakten, Ablage und Archivierung der verwen- deten und der neuen Akten

13.6 Aktualisierung Datensatz (GRUDA-AV) AUFTR 10.0 14 Erfassung projektierte Gebäude 42.046. (pro Gebäudenummer) AUFTR 65 Technische Vorarbeiten für die Büroarbeiten, Erfassung GRUDA-AV-DatensatzBereitstellen und Übertragen der Mutationsdaten über AVGSB an dass Grundbuchamt (AVGBS)

14.1 Technische Vorarbeiten für Büroarbeiten AUFTR 22.0 Vorarbeiten und Bereitstellen der erforderlichen Unterlagen wie: – Akten, Pläne, EDV-Geräte

14.2 Erfassung in GRUDA-AVBereitstellen und AUFTR 20.024. Übertragen der Mutationsdaten über AVGSB an 65 das Grundbuchamt (AVGBS)

2 FELDARBEITEN 20 Lagefixpunkte (LFP) 20.1 Bestehende LFP

20.11 Aufsuchen vorhandener bzw. wegfallender LFP

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung inkl. Signalisieren als Anschlussvisur Pos. 20.111 und 20.112 können nicht kumulativ angewendet werden 20.111 – Aufsuchen bzw. Suchen vorhandener bzw. FP 19.9 wegfallender LFP ohne Hilfsmittel 20.112 – Suchen vorhandener LFP mit Hilfsmitteln wie FP 39.9 Messband, Instrument usw. (inkl. Kontrolle) Bei notwendigem SuchenAbsteckung mit In- strument: zZusätzliche Verrechnungen über derdie Pos. 20.1413

20.12 Rekonstruktion fehlender LFP inkl. Kontrolle und Beurteilung allfälliger Diffe- renzen; notwendige Stationierungen werden mit Pos. 20.14 verrechnet. Pos. 20.121 und 20.122 können nicht kumulativ angewendet werden 20.121 – mit Instrument FP 78.7 20.122 – mit Einmessen ab Rückversicherung FP 63.0 20.1312 Kontrolle LFP FP 20.1231 – Kontrolle LFP mit einfachen Mitteln FP 31.5 20.1232 – Kontrolle LFP mit Instrument von FP 31.5 benachbarten Fixpunkten pro kontrollierten LFP; notwendige Stationierungen werden mit Pos. 20.14 13 ver- rechnet

20.1233 – im Rahmen einer periodischen Begehung inkl. Ergänzen oder Neuskizzieren des Versi- cherungsprotokolls 20.1233 – Punkt mit oder ohne zentrischer Rück- FP 37.7 1 versicherung 20.1233 – Punkt mit exzentrischer Rückversicherung FP 63.0 20.1233 – Tachymetrische Aufnahme für Versiche- FP 63.0 3 rungsprotokoll 20.1234 – mittels freier Stationierung Verrechnung unter Pos. 20.14 13 Stationierung 20.1413 Stationierung: bestehender auf bekanntem LFP FP 59.8 inkl. notwendiger Messungen zur Kontrolle und/oder Detailaufnahme bzw. Absteckung; Notwendige Anschlüsse werden mit der PositionPos. 20.11 verrechnet. 20.145 Freie Station für Aufnahme GP FP 111.6 20.1451 Stationierung (analog Pos. 20.1413) FP 59.8 20.1452 Anschlusspunkte (analog Pos. 20.111) FP 39.8 für 2 LFP 20.1453 Anschlusspunkt (analog Pos. 21.111) FP 12.0 für 1 GP

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung 20.156 Freie Station für Aufnahme Situations- FP 95.8 punkte 20.1561 Stationierung (analog Pos. 20.1413) FP 59.8 20.1562 Anschlusspunkte (analog Pos. 21.111) FP 36.0 für 3 GP 20.167 Höhenbestimmung (eines in der Höhe geänder- FP 94.3 ten LFP) nivellitisch inkl. Kontrolle 20.178 Höhenbestimmung (eines in der Höhe geänder- FP 19.9 ten LFP) tachymetrisch oder mit GNSS separate Stationierung wird mit Pos. 20.14 13 verrechnet. 20.2 Neue LFP

20.21 Rekognoszierung, Stationierung inkl. Messung FP 142.7 auf Neupunkt (mit oder ohne Höhe) 20.211 – Rekognoszierung FP 63.0 inkl. Verpflockung, Führung der Mutations- skizze 20.212 – Stationierung inkl. Messung auf Neupunkt FP 79.7 (mit oder ohne Höhe) Messung in 2 Lagen bzw. 2 GNSS-Sessionen

20.22 Stationierung inkl. Messung auf Anschlusspunkt FP 79.7 (mit oder ohne Höhen) Messung in 2 Lagen bzw. 2 GNSS-Sessionen

20.23 Messung der Rückversicherung FP 59.8

21 Grenzpunkte (GP)

21.1 Bestehende GP Die Pos. 21.11 und 21.12 bzw.resp. die Pos. 21.111 und 21.112 können nicht kumulativ angewendet werden.

21.11 Aufsuchen vorhandener bzw. wegfallen- der GP 21.111 – Aufsuchen bzw. Suchen ohne Hilfs- GP 12.0 mittel 21.112 – Suchen mit Hilfsmitteln wie Messband, In- GP 24.0 strument usw. (inkl. Kontrolle) Bei notwendigem SuchenAbsteckung mit In- strument: Zzusätzliches Verrechnenung über derdie Pos. 20.1413

21.12 Rekonstruktion fehlender GP GP 37.7 inkl. Kontrolle und Beurteilung allfälliger Diffe- renzen

21.13 Kontrolle vorhandener GP GP 15.7 (nur für Mutation notwendige GP) mit Kontrollmassen oder Absteckung

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung 21.2 Neue GP

21.21 Verpflockung / Markierung 21.211 – Direktes Festlegen und Verpflocken der GP 19.9 neuen GP ohne Bedingungen 21.212 – Absteckung der neuen GP mit Bedingungen GP 47.8 mit einfachen Mitteln, aber ohne Berechnungen 21.213 – Absteckung der neuen GP nach vorgängig GP 37.7 berechneten Absteckungselementen inkl. Kontrolle (eine eventuelle Aufnahme dient nur noch zu Kontrollzwecken und ist in dieser Position enthalten, keine Neuberech- nung) Notwendige vorgängige Aufnahmen von Zwangspunkten zur Realisierung dieser Posi- tion sind mit den entsprechenden Positionen dieses Tarifs zu berechnen. 21.214 – Festlegen des Grenzverlaufes inner- HGP 79.7 halb von Gebäuden (Brandmauern) pro Hilfs-GP

21.22 Messung 21.221 – Aufnahme von GP und HGP GP/HGP 19.9 inkl. Kontrolle Aufnahme der nach 21.211 und 21.212 festge- legten GP inkl. Kontrolle

21.23 Wegfallende GP 21.231 – Entfernen von wegfallenden GP, siehe unter 3 Versicherung LFP und GP

22 Situationspunkte inkl. Gebäudepunkte 22.1 Neue Situation

22.11 Aufnahme oder Einmessung von Situations- und/oder Gebäudepunkten und/oder Gebäude- eingängen inkl. Erheben der Bodenbedeckung/ Gebäudeart, Hausnummer. Ausserordentlicher Aufwand für die Er- hebung der Hausnummer wird in Regie abge- rechnet.Aufnehmen oder Einmessen von Stras- senachsen oder Gebäudeeingängen für die Ge- bäudeadresse

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung Auszählvorschriften für Situationspunkte Es dürfen nur diejenigen Punkte gezählt wer- den, die für die Konstruktion notwendig sind: Bei Gebäuden werden Absätze mit einem Ab- stand ≤ 50 cm in den Positionen 22.111 (Auf- nahme) und 42.121 (Berechnung) nur als 1 Punkt gezählt. In der Position 42.131 (Defini- tion) können hingegen alle Ecken mit einem Ab- stand > 10 cm gezählt werden. Bei Mauern wird immer nur eine Seite aufge- nommen und verrechnet. Dies gilt auch für die Büropositionen (Berechnung und Definition). Treppen: je 5 Stufen werden als 1 Situations- punkt bewertet. Bei Gebäude- und Situationsmutationen mit sehr vielen Elementen ist die Anzahl nicht exakt definierter Situationspunkte angemessen zu re- duzieren.

Aufnahme von Gebäudeisolationen: Das Meldewesen wird vom Amt für Geoinforma- tion zusammen mit dem Amt für Umwelt und Energie organisiert. Es darf nur 1/2 der Pos. 12 "Gebäudemutation" verrechnet werden. Ansonsten gilt der Tarif ge- mäss Pos. 22. 22.111 – Aufnahme oder Einmessung PT 8.0 22.112 – Doppelaufnahme PT 12.0

3 VERSICHERUNG der LFP und GP 30 Material Die Materialpreise betragen 125% des Ankaufs- preises (eingeschlossen inbegriffen allfällige Gehilfenarbeit für die Beschaffung und den Transport) ohne Mehrwertsteuer.

31 Arbeit Die Preise verstehen sich inkl. Hilfsmaterial wie Mörtel, Beton, Asphalt und dergleichen.

31.1 Grundtypen 31.101 Setzen eines neuen Steines (GP oder LFP) ANZ 84.0 31.102 Aufrichten und Verkeilen eines vorhandenen ANZ 40.0 Steines 31.103 Höhersetzen eines vorhandenen Steines ANZ 105.0 31.104 Tiefersetzen eines vorhandenen Steines ANZ 105.0 31.105 Einmeisseln bzw. Bohren und Bemalen eines ANZ 12.0 GP-Loches

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung 31.106 Setzen eines kleinen Messingbolzens mit Dübel ANZ 19.0 31.107 Einlassen eines normalen Messingbolzens und ANZ 32.0 Eingiessen mit Zement oder Kunststoffmörtel 31.108 Einlassen eines grossen Messingbolzens und ANZ 60.0 Eingiessen mit Zement oder Kunststoffmörtel 31.109 Einbetonieren eines Messingbolzens oder einer ANZ 60.0 Eisenröhre mit aufgestecktem und einzementiertem Mes- singbolzen in Betonsockel, ca. 30/30/ 30 cm oder Einbetonieren eines Betoneisens inkl. Entwässerung 31.110 Einrammen eines kleinen Eisenrohres, ANZ 24.0 zirka 50 cm, mit oder ohne Bolzen 31.111 Einrammen eines grossen Eisenrohres ANZ 32.0 oder eines Hartholzpfahles (Mindestlänge 1 m) 31.112 Einmeisseln und Bemalen eines kleinen Kreu- ANZ 32.0 zes (Armlänge 4 cm) 31.113 Einmeisseln und Bemalen eines grossen Kreu- ANZ 46.0 zes (Armlänge 8 cm) 31.114 Nachmeisseln und Bemalen eines vorhandenen ANZ 19.0 Kreuzes 31.115 Setzen von Kunststoffmarken (Mindest- länge 60 cm) 31.1151 – Einschlagen einer Kunststoffmarke ANZ 19.0 31.1152 – Einrammen einer Kunststoffmarke ANZ 30.0 31.1153 – Einschrauben einer Kunststoffmarke ANZ 37.0 31.1154 – Lochen und Verkeilen einer Kunststoffmarke ANZ 56.0 31.116 Entfernen eines Steines (GP oder LFP) ANZ 25.0 oder einer Kunststoffmarke 31.117 Entfernen eines Messingbolzens und ANZ 19.0 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes 31.118 Entfernung eines Kreuzes ANZ 19.0

31.2 Zusatztypen (Zuschläge) 31.201 Einbetonieren eines Steines ANZ 62.0 31.202 Abdecken eines Punktes mit Guss- oder Ze- ANZ 52.0 mentschacht inkl. Aushub für Mehrtiefe 31.203 Aufbrechen und Wiederherstellen eines ANZ 109.0 Schwarzbelages Stärke >3 cm 31.204 Abbauen eines Lagersteines oder von Fels un- ANZ 62.0 ter der Bodenoberfläche mit Schlagbohrhammer innerhalb der er- forderlichen Steinsatztiefe 31.205 Mind. 15 cm tieferes Versetzen für Sicherheits- ANZ 42.0 überdeckung 31.206 Zentrisches Versetzen einer Bodenplatte inkl. ANZ 69.0 Aushub für Mehrtiefe

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung 31.207 Setzen eines Rückversicherungsbolzens ANZ 52.0 inkl. Einmessen 31.208 Freilegen einer Bodenplatte ANZ 55.0 31.209 Entfernen eines Guss- oder Zementschachtes ANZ 42.0 31.210 Entfernen und Wiederherstellen einer Strassen- ANZ 109.0 pflästerung oder eines Abschlusses mit Ver- bundsteinen 31.211 Ausbesserung einer Mauer nach ANZ 19.0 Ent- fernung eines Steines

4 BÜROARBEITEN 40 Lagefixpunkte (LFP) 40.1 Bestehende LFP

40.11 Berechnung Instrumentenorientierung (Ab- FP 18.0 riss)/Beurteilung der Standardabweichung (kann auch im Feld erfolgen)

40.12 Höhenberechnung FP 18.0 ausgehend von den umliegenden LFP/HFP

40.13 Nachführung der Dateien FP 9.0 Koordinatenverzeichnis, Mutationsverzeichnis, AV-Datensatz 40.2 Neue LFP

40.21 Bestimmen neuer LFP mit oder ohne FP 101.3 Höhen 40.211 – Studium der Netzänderung/-ergänzung, evtl. FP 32.5 Versicherungsart 40.212 – Koordinatenberechnung mit oder ohne Höhe FP 18.0 40.213 – Nachführung der Dateien FP 9.0 Koordinatenverzeichnis, Mutationsverzeichnis, AV-Datensatz 40.214 – Beschriftungspositionen festlegen FP 10.0 40.215 – Attributierungen FP 10.0 NBIdent, Lage- und Höhengenauigkeit, Lage- und Höhenzuverlässigkeit, Punkt- zeichen (Artcode), Protokoll, Nummer 40.216 – Nachführung der LFP-Pläne FP 21.8

40.22 Bestimmen neuer Lagepunkt ohne Versiche- FP 50.5 40.221 – Studium der Netzänderung/-ergänzung (ana- FP 32.5 log Pos. 40.211) 40.222 – Koordinatenberechnung mit oder ohne Höhe FP 18.0 (analog Pos. 40.212)

40.23 Freie Station für die Aufnahme von GP FP 52.3 40.231 – Studium der Netzänderung/-ergänzung (ana- FP 16.3 log Pos. 40.211, nur Hälfte) 40.232 – Berechnung Instrumentenorientierung (Ab- FP 18.0 riss) (analog Pos. 40.11)

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung 40.233 – Koordinatenberechnung ohne Höhen FP 18.0 (analog Pos. 40.212)

40.24 Freie Station für die Aufnahme von Situa- FP 27.0 tionspunkten 40.241 – Berechnung Abriss (analog Pos. 40.11) FP 18.0

40.242 – Koordinatenberechnung mit oder ohne Hö- FP 9.0 hen (analog Pos. 40.212, nur Hälfte) 40.3 Wegfallende LFP

40.31 Wegfallende LFP FP 17.3 40.311 – Löschen der Koordinaten FP 10.9 inkl. Nachführung der Dateien 40.312 – Nachführung der LFP-Pläne FP 6.4

40.32 Umattributierung LFP in GP FP 25.0

41 Grenzpunkte (GP) 41.1 Bestehende GP

41.11 Berechnung Absteckungselemente für GP 5.4 Rekonstruktionen

41.12 Nachführung Dateien: Rekonstruktion GP 21.0 Koordinatenverzeichnis, Mutationsverzeichnis, AV-Datensatz 41.121 – Nachführen der Attribute (Punktzeichen, GP 7.0 -qualität, Genauigkeit, exakt definiert) 41.122 – Nachführen der grafischen Information GP 7.0 zur Grenzpunktnummer (Position, Orientierung, Ausrichtung des Textes und Grösse) 41.123 – Nachführen der grafischen Information GP 7.0 zu den Grenzpunktzeichen (Orientierung der Grenzpunktsymbole) 41.2 Neue GP

41.21 Koordinatenberechnung Koordinatenberechnung mit Genauigkeitsnach- weis inkl. Nachführung der Dateien Pos. 41.211 bis 41.213 sind alternativ anzu- wenden.

41.211 – Berechnung kontrollierter Aufnahmen GP 12.7 (Doppelaufnahme, Kontrollmasse) 41.212 – Einrechnung in Gerade oder Kreisbogen GP 16.3 (nicht kumulativ mit Pos. *.211 und *.213) 41.213 – Berechnung aufgrund einer Bedingung (z.B. GP 5.8 Schnittpunkt, Mittelpunkt)

41.22 Erfassen projektierter GP Bearbeitung projektierter GP inkl. Nach- führung der Dateien 41.221 – Berechnung von GP-Koordinaten nach Pro- GP 10.9 jekt

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung 41.222 – Einpassung für Digitalisierung PLAN 24.6 41.223 – Bestimmung der Koordinaten durch Abgriff GP 1.6 41.224 – Berechnung der Absteckungselemente GP 5.4 41.225 – Kontrolle mit Genauigkeitsnachweis GP 7.3 nach erfolgter Versicherung

41.23 Weitere Berechnungen inkl. Nachführung der Dateien 41.231 – Berechnung von Kreisradien (pro Kreiszent- HGP 5.8 rum) 41.232 – Berechnung Hilfspunktkoordinaten im Zu- HGP 5.8 sammenhang mit Pos. 41.22

41.24 Nachführung Dateien: neue GP GP 31.7 41.241 – Nachführen der Attribute (Punktzeichen, GP 7.0 -qualität, Genauigkeit, exakt definiert) (ana- log Pos. 41.121) 41.242 – Nachführen der grafischen Information zur GP 7.0 Grenzpunktnummer (Position, Orientierung, Ausrichtung des Textes und Grösse) (analog Pos. 41.122) 41.243 – Nachführen der grafischen Information GP 7.0 zu den Grenzpunktzeichen (Orientierung der Grenzpunktsymbole) (analog Pos. 41.123) 41.244 – Nachführung Grenzliniendefinition GP 10.7

41.25 Erstellen von Mutationsakten GP 14.6 Aufstellen und Anfertigen der Mess- urkunde mit Planbeilage

41.26 Nachführung neuer Grenzpunkte in Hoheits- GP 30.0 grenzen (Mehraufwand) zusätzliche Koordinaten einlesen, Grundstücks- definition anpassen, Verifikation mit dem Web- Dienst CheckBE 41.3 Wegfallende GP

41.31 Wegfallende GP. Löschung der Koordinaten GP 3.0 inkl. Nachführung der Dateien

41.32 Nachführung Grenzliniendefinition GP 8.5

41.33 Nachführung Mutationsdaten GP 14.3 (NBIdent, Mutname, Muttext, Status, Datum Be- arbeitung ab, Datum1, Datum2, GRUDA-Ge- schäftstyp)

41.34 Nachführung Dateien Hoheitsgrenze: GP 11.0 Löschen Grenzpunkte (Mehraufwand)

42 Bodenbedeckung inkl. Gebäude

42.1 Neue Situation Koordinatenberechnung der Situations- punkte inkl. Nachführung der Dateien

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung

42.11 Projektierte Gebäude 42.111 – Berechnung Situationspunkte für projektierte PT 5.8 GebäudeBauten sowie Achspunkte und Ge- bäudeeingänge für Gebäudeadressen 42.112 – Einpassung für Digitalisierung für projektierte PLAN 19.8 Gebäude 42.113 – Bestimmung der Koordinaten durch Abgriff PT 0.8 für projektierte Gebäude 42.114 – Erfassung Geometrie für projektierte Ge- PT 5.8 bäude 42.115 – Gebäudeadresse in GRUDA-AV und in AV- GEB 16.0 System: Erfassung Hausnummer, Gebäude- identifikatoren (BE-GID, EGID) Ausserordentlicher Zusatzaufwand für die Erhebung der Gebäudeidentifikatoren wird nach Aufwand verrechnet.

42.116 – Gebäude- /Versicherungsnummer: GEB 16.4 Datenbeschaffung / Abklärungen Diese Position kann bei nicht funktionieren- dem Meldewesen zulasten der Gemeinde verrechnet werden.

42.12 Erfassung neuer oder veränderter Gebäude/ Situation 42.121 – Berechnung Situationspunkte aus Aufnah- PT 5.8 men/Einmessungen von Bauten sowie Achs- punkte und Gebäudeeingänge für Gebäu- deadressen, Situationsänderungen 42.122 – Berechnung Situationspunkte aus Doppelauf- PT 10.1 nahmen (qualifizierter Situationspunkt) 42.123 – Berechnung Situationspunkte aus geo- PT 5.8 metrischen Bedingungen (Abstände usw.) 42.124 – Einpassung für Digitalisierung PLAN 19.8 42.125 – Bestimmung der Koordinaten durch Abgriff PT 0.8 ab Plan 42.126 – Gebäudeadresse in AV-System: Erfassung GEB 16.0 Hausnummer, Gebäudeeingang und -identifikatoren (BE-GID, EGID, EDID) Ausführung mit Gebäudemutation; inkl. Positionierung 42.127 – Gebäude- /Versicherungsnummer: GEB 16.4 Datenbeschaffung / Abklärungen Diese Position kann bei nicht funktionieren- dem Meldewesen zulasten der Gemeinde verrechnet werden. 42.1278 – Gebäudeadresse: Nachführung Lokali- PT 5.8 sation: Geometrie inkl. Positionierung Name

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung Ausführung mit Gebäudemutation; pro Achspunkt, Geometriepunkt (Knoten, Zwischenpunkte, Perimeter)

42.13 Nachführung AV-Datensatz 42.131 – Definition neue Geometrie Gebäude und/o- PT 5.8 der Bodenbedeckung und/oder Einzelobjekte Wird der gleiche Punkt in der Bodenbede- ckung und den Einzelobjekten verrechnet, ist der zusätzliche Aufwand zu begründen. 42.132 – Erheben und Erfassen Gebäudenamen (als NAME 5.0 Bestandteil der Gebäudeadresse, z.B. Chalet Enzian, Post). Gebäudename ist Bestandteil des Gebäudeeingangs. 42.133 – Nachführung Dateien Hoheitsgrenze: neue PT 5.8 Situationspunkte (Mehraufwand) 42.2 Wegfallende Situation

42.21 Löschen der Koordinaten inkl. Nach- PT 3.0 führung der Dateien sowie der Geometrie und Dateien

42.22 Löschung Geometrie für projektierte PT 3.0 Gebäude

42.23 Nachführung Dateien Hoheitsgrenze: gelöschte PT 3.0 Situationspunkte (Mehraufwand)

43 Flächen 43.1 Grundstückflächen

43.11 Berechnung der Grundstückflächen (neue und GRST 76.870. veränderte Grundstücke) inkl. 1 Planbeilage 80 43.111 – Berechnung der neuen und veränderten GRST 29.2 Grundstücke inkl. Kontrolle inkl. Definition Mutationsperimeter (innerer/äusserer Mutationsperimeter), inkl. Erheben und Erfassen der Attribute (Identifikator, NBIdent, Nummer, Nummer Teilgrundstück), inkl. Mehraufwand für die Bestimmung allfälliger Teilgrundstücks- flächen 43.112 – Nachführung der Dateien in der AV GRST 27.1 Flächenverzeichnis/Liegenschafts- beschrieb/Arealstatistik 43.113 – Nachführung der Dateien in GRUDA-AV GRST 6.0 Flächenverzeichnis/Liegenschafts- beschrieb/Arealstatistik 43.1141 – Ausfertigen der Mutationstabelle GRST 14.5 13 inkl. 1 Planbeilage bei ungenügender Plangrundlage nach kanto- naler Weisung

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Tarif- bildendes TP TP position Leistungsbeschrieb Element Detail Rechnung

43.12 Weitere Planbeilagen pro Format A4 PLAN 7.5

43.13 Weitere Planbeilagen pro Format grösser PLAN 17.0

43.14 Berechnung der Teilflächen inkl. Kontrolle und TFL 14.6 Berechnung allfälliger Schnittpunkte inkl. allfälliger Flächendefinition Als Teilfläche gilt eine Fläche, die nicht selbst- ständiges Grundstück war oder wird. 43.2 Kulturflächen

43.21 Berechnung der neuen und veränderten Kultur- KFL 47.714. flächen inkl. Gebäudeflächen. Erheben und 60 Erfassen der Attribute (Art der Boden- bedeckung) Differenzbildung gilt nicht als Flächen- berechnung.

– Berechnung der neuen bzw. der veränderten KFL 14.6 Kulturflächen inkl. Erheben und Erfassen der Attribute (Art der Boden- 43.211 bedeckung) 43.1.212 – Nachführung der Dateien in der AV KFL 27.1 Flächenverzeichnis, Liegenschaftsbeschrieb, Mu- tationsverzeichnis, Arealstatistik 43.213 – Nachführung der Dateien in GRUDA-AV KFL 6.0 Flächenverzeichnis, Liegenschaftsbeschrieb, Mu- tationsverzeichnis, Arealstatistik 44 Hoheitsgrenzen

44.1 Nachführung Hoheitsgrenzen nach Aufwand infolge Mutation Nachbargemeinde

Tarif-posi- bildendes Ele- Taxpunkte tion Leistungsbeschrieb ment Rechnung

45 DatenbewirtschaftungZugang und Nutzung der Daten

45.1 Zugang durch Darstellungs- und Download- gebührenfrei Dienste (Pläne im Format PDF)Planausgabe inkl. Erstellung Abgabedokumente, Produkte- beschreibung, Material

45.11 Administrative Bearbeitung AUFTR 25.0 Entgegennahme des Auftrages, Erteilen der er- forderlichen Auskünfte, Kontrolle der Ausfüh- rung, Abrechnung und Versand

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Tarif-posi- bildendes Ele- Taxpunkte tion Leistungsbeschrieb ment Rechnung

45.12 Technische Bearbeitung 45.121 Lieferung von grafischen Produkten Standardauszüge aus: – Plan für das Grundbuch – Übersichtsplan – Spezialplan wie Fixpunktnetzplan, Punkt- nummernplan – Blatteinteilungsplan, Mutationsplan 45.1211 – Aufbereitung: AUFTR 8.0 Bereitstellung des verlangten Planes 45.1212 – Ausgabe reprotechnisch: A4/A3 7.5 inkl. Anbringen der erforderlichen Hinweise (Gemeinde, Plannummer, Nordrichtung, Mass- stab, Koordinaten, Bewilligungsvermerk, Ort, Datum, Ausgabestelle) 45.1213 – Ausgabe reprotechnisch: >A3 17 inkl. Anbringen der erforderlichen Hinweise (Gemeinde, Plannummer, Nordrichtung, Mass- stab, Koordinaten, Bewilligungsvermerk, Ort, Datum, Ausgabestelle) 45.1214 – Ausgabe Orientierungskopie A4/A3 12 (unbeglaubigt) ohne Bearbeitung, abgeholt und Bar- bezahlung

45.2 – Ausgabe elektronischer DatenDatenabgabe inkl. Erstellung Abgabedokumente, Produkte- beschreibung, Material, Datenträger Frei wählbare Ausschnitte, inkl. Erstellung Ab- gabedokumente und Produktbeschreibung. Zusätzlich bestellte Dienstleistungen können über die Positionen 45.31/45.32, 45.33 oder 45.51/45.52 abgerechnet werden.

45.21 Administrative Bearbeitung Entgegennahme des Auftrages, Erteilen der erforderlichen Auskünfte, Abrechnung Aus der letzten periodischen Lieferung an das AGI vor- handene Datensätze im Format Interlis. Liefe- rung elektronisch oder mittels Datenträger. Einheit Gemeinde (Kreis)

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Tarif-posi- bildendes Ele- Taxpunkte tion Leistungsbeschrieb ment Rechnung

45.211 Bei VorauszahlungAdministrative Bearbeitung DATEI- 115.012.5 Entgegennahme des Auftrages, Erteilen der AUFTR erforderlichen Auskünfte, Kontrolle der Ausfüh- rung, Abrechnung und Versand Lieferung des ersten Datensatzes 45.212 Bei gleichzeitiger Bestellung von mehre- DATEI- 51.025.0 ren Dateien: AUFTR Lieferung von FolgedateienBei Rechnungsstel- lung

45.22 Konfektionierung von Daten aus dem AV-Produktionssystem (tagesaktuell). Extraktion von Ausschnitten, Erstellung Daten- auszüge (z.B. AVR), Erstellung der Datei in ei- nem der Formate Interlis, DXF, DWG, DGN Inkl. notwendiger Ergänzungen für Bau- gesuchsgrundlagen Entgegennahme des Auftrages, Erteilen der erforderlichen Auskünfte, Kontrolle der Ausführung, Abrechnung und Versand- Technische Bearbeitung Bereitstellung, Kontrolle und Versand

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Tarif- bildendes Ele- TP TP position Leistungsbeschrieb ment Detail Rechnung

45.221 Datensatz grösser als Plotformat A3 im AUFTR 8.0 Massstab 1:500–1:2000Abgabe digitale Da- ten Erstellung Datenauszüge in einem üblichen Datenmodell und -format wie z.B. Interlis 1 und 2, DXF, DWG, SHP und Versand per Email oder Download-Link 45.2211 – Erste Datei DATEI 230.0 45.2212 Bei gleichzeitiger Bestellung von mehreren DATEI 165.0 Dateien: – pro Folgedatei 45.222 Datensatz bis Plotformat A3 im Massstab DATEI- 153.08.0 1:500–1:2000Abgabe Plan auf Papier AUFTR Bereitstellung des verlangten Planes, Kontrolle der Ausführung inkl. Anbringen der erforderlichen Hinweise (Gemeinde, Plannummer, Nordrichtung, Massstab, Koordinaten, Bewilligungsvermerk, Ort, Datum, Ausgabestelle) 45.2221 Ausgabe Plan Verpackung und Versand A4/A3 7.5 Postgebühren können zusätzlich verrechnet werden. 45.2222 Ausgabe Plan, Verpackung und Versand > A3 17.0 Postgebühren können zusätzlich verrechnet werden.

45.3 Lieferung von Listen und Verzeichnissen Standardauszüge ab Datensatz (Ausgabe auf Printer Drucker oder EDV-Datenträger oder über Telekommunikationdigital per Email oder auf Datenträger). Bereitstellung des Systems, Selektion der Daten, Aus- druck der Daten bzw. PDF-Generierung, Durchführung der Übermittlung, Beschrei- ben und Beschriften des Datenträgers

45.31 Grundstücks- und Eigentümerverzeichnis VERZ 26.0 aus GRUDA-AV mit bis zu 15 Einträgen

45.32 Grundstücks- und Eigentümerverzeichnis aus nach Aufwand GRUDA-AV mit mehr als 15 Einträgen

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Tarif- bildendes Ele- TP TP position Leistungsbeschrieb ment Detail Rechnung

45.33 Weitere Produkte aus der AV: nach Aufwand – Koordinatenverzeichnisse – Stationsprotokolle – Versicherungsprotokolle – Mutationstabellen – arealstatistische Tabellen 45.4 Sonderkosten

45.41 Erfassung bzw. Ergänzung von fehlenden o- nach Aufwand der unvollständigen Daten

45.42 Spezialpläne, besondere Darstellungen, nach Aufwand spezielle Datenstruktur, spezielles Datenfor- mat 45.5 Beglaubigung

45.51 Beglaubigung anlässlich Planausgabe BEGL 10.0 Bei mehreren Kopien: nur einmal verrechnen

45.52 Nachträgliche Beglaubigung mit Nach- BEGL 39.060.0 kontrolle

45.6 Datenhaltung und Datenlieferung 2.7% Verrechnung Die Datenhaltungskosten werden von der von 2,7% der Gemeinde getragen. Die Auftraggeber von Totalkosten Nachführungen der AV bezahlen der Ge- des Auftrages meinde 1,5% der «Totalkosten Auftragge- zulasten Auf- ber» an die Datenhaltungskosten. traggeber Die ereignisbezogene Datenlieferung an die (1,5% Daten- haltung + 1,2% kantonale Fachstelle gemäss Artikel 7 Datenliefe- KGeoIG wird mit 1,2% der «Totalkosten Auf- rung) traggeber» dem Auftraggeber verrechnet. Die Kosten für Datensicherung gemäss SN 612010 und Datenhaltung werden jährlich wie folgt entschädigt:Die Kosten für die Da- tenhaltung werden gemeinsam von der Auf- traggeberin oder vom Auftraggeber und der Gemeinde wie folgt getragen:

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Tarif- bildendes Ele- TP TP position Leistungsbeschrieb ment Detail Rechnung

45.61 Grundpauschale pro GemeindeKosten Auf- GDE4.7% Verrechnung traggeberin oder Auftraggeber (von Nach- von 4,7% der führungen der AV) Gesamtkosten Der Anteil der Auftraggeberin oder des Auf- des Auftrages traggebers an den Datenhaltungskosten be- zulasten trägt 3,4% der «Gesamtkosten Auftraggebe- Auftraggeberin rin oder Auftraggeber». oder Auftrag- geber300.0 Die periodischen Datenlieferungen an die kantonale Fachstelle gemäss Artikel 7 KGeoIG und einen Anteil an den Datenkon- verter werden mit 1,3% der «Gesamtkosten Auftraggeberin oder Auftraggeber» der Auf- traggeberin oder dem Auftraggeber ver- rechnet.

45.62 Kosten Gemeinde Die Kosten für Daten- und Informationssi- cherheit gemäss den entsprechenden, ver- bindlichen Normen und der Anteil an den Datenhaltungskosten werden jährlich durch die Gemeinden wie folgt entschädigt: 45.621 Daten- und Informationssicherheit GDE 340.0 45.622 Datenhaltungskosten MBGDE 350.0-3.24 x Die Gebühren je Gemeinde werden alle EW RANG acht Jahre, vor Ablauf der Nachführungspe- + 1150 riode, neu berechnet und durch das Amt für Geoinformation publiziert. Nach erfolgten Fusionen von Gemeinden in der Zwischenzeit wird die Gebühr für die be- troffene Gemeinde neu berechnet.Die mas- sgebende Datenmenge in MB entspricht der Grösse des ITF-Files, das aus den AV-Daten des gesamten Gemein- degebiets im Modell DM.01 mittels Interlis entsteht.

46 Allgemeine Auskunft

46.1 Auskunftserteilung im Zusammenhang GDE 3% mit der amtlichen Vermessung des gesamten Kosten für Auskunftserteilung, Geschäfts- jährlichen verkehr mit Aufsichtsbehörden und anderen Nachführungs- Amtsstellen, die nicht im Zusammenhang umsatzes AV mit einem Auftrag stehen.

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Tarif- bildendes Ele- TP TP position Leistungsbeschrieb ment Detail Rechnung

46.2 GRUDIS GDE 1%x Die Kosten für den Zugang der Nachfüh- des gesamten rungsgeometerinnen und Nachführungs- jährlichen geometer zum Auskunftssystem GRUDIS Nachführungs- gemäss der Gebührenverordnung (GebV; umsatzes BSG 154.21) werden durch die Gemeinde AVgemäss getragen. Es können die Kosten gemäss GebV GebV in CHF weiterverrechnet werden. Entschädigung der Kosten für den Zugang zum Auskunftssystem GRUDIS

1.3 Zuschläge zu den Feldarbeiten Für die Feldarbeiten inkl. Versicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge ausgerichtet. Folgende Zuschläge sind vorgesehen: Zia: Neigungszuschlag Zib: Zuschlag für Sichtbehinderung Zic: Zuschlag für Verkehrsbehinderung

Der definitive Zuschlag Zi entspricht der Summe obiger Zuschläge.

1.3.1 Neigungszuschlag (Zia) Sämtliche Feldakkordpreise inkl. Versicherung werden um den Neigungszuschlag erhöht. Dabei entspricht die Neigung in Prozent dem entsprechenden Zuschlag in Prozent (z.B. 10% Geländeneigung = 10% Zuschlag). Der Neigungszuschlag kann nur eingesetzt werden, wenn durch die Neigung des Gebietes die Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten effektiv erschwert werden.

1.3.2 Zuschlag für Sichtbehinderung (Zib) Sämtliche Feldakkordpreise inkl. Versicherung werden um den Zuschlag für Sichtbehinderung erhöht. Der Zuschlag beträgt 10% für schwache Sichtbehinderung 20% für mittelstarke Sichtbehinderung 30% für starke Sichtbehinderung 40% für sehr starke Sichtbehinderung

Zuschläge für Sichtbehinderungen dürfen nur eingesetzt werden, wenn es nicht möglich ist, diese Behinderungen durch die Wahl einer anderen Aufnahmedisposition zu eliminieren (z. B. freie Station).

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1.3.3 Zuschlag für Verkehrsbehinderung (Zic) Sämtliche Feld-Akkordpreise inkl. Versicherung werden um den Zuschlag für Verkehrsbehinderung erhöht. Der Zuschlag beträgt 10% für mittelstarke Verkehrsbehinderung 20% für sehr starke Verkehrsbehinderung

Zuschläge für Verkehrsbehinderungen dürfen nur eingesetzt werden, wenn es nicht möglich ist, diese Behinderungen durch die Wahl einer anderen Aufnahmedisposition zu eliminieren (z. B. freie Station).

1.4 Dislokationsentschädigung Mit der Dislokationsentschädigung wird der Zeitaufwand für die Verschiebung der Mess- bzw. Vermarkungsequipe innerhalb der Nachführungsgemeinde ins Mutationsgebiet und zurück entschädigt. Es wird keine Entschädigung für das Fahrzeug ausgerichtet. Sämtliche Feldakkordpreise inkl. Versicherung werden um den Dislokationszuschlag erhöht. U = Umfang des Gemeindegebietes in km r = U / 2 r = mittlerer Radius des Gemeindegebietes in km a = r / v * 60 a = Reisezeit für Distanz r in Minuten b = Integration in Verkehr, Parking, Verschiebung Mittagszeit b = in Minuten z = 492 z = tägliche Arbeitszeit in Minuten (41-Stunden-Woche) D = c / z * 100 D = Dislokationszuschlag in %

Die Berechnung des Dislokationszuschlages für jede Gemeinde erfolgt durch die Vermes- sungsaufsicht.

2. Tarif nach Zeitaufwand

2.1 Grundsätze Folgende Verrichtungen werden nach Zeitaufwand entschädigt:

2.1.1 Mit Funktionslöhnen: – Verrichtungen, die nicht in den Arbeitspositionen umschrieben sind; – grossräumige Umnummerierungen von Gebäuden; – kleinere Rekonstruktionen von Grenzzeichen mit weniger als 500 Taxpunkten.

2.1.2 Mit Zeitmitteltarif: – reine Kulturgrenzmutationen – Grossmutationen und -rekonstruktionen (mehr als 25 000 Taxpunkte).

2.2 Umschreibung der Funktionen, der Stufen und der Stundenansätze

2.2.1 Funktionen Stufen 1 2 3

Technisches Personal Leiterin oder Leiter des Unternehmens – B A Leitende Ingenieurin oder leitender Ingenieur von Hauptabteilungen und Filialen, Stellvertreterin oder Stellvertreter der Unternehmensleitung D C B Qualifizierte, selbstständige Fachperson für Kulturtechnik, Geomatik und Informatik, qualifizierte Fotogrammeterin oder qualifizierter Fotogrammeter, Kartografin oder Kartograf mit besonderen Funktionen, Leiterin oder Leiter von Unter- abteilungen, Gruppenchefin oder Gruppenchef der Feldequipe E D C Selbstständig arbeitende Fachperson für Vermessung E D C Fachperson für Kulturtechnik, Geomatik und Informatik, Operateurin oder Operateur in Fotogrammetrie, Kartografin oder Kartograf, Gruppenchefin oder Gruppenchef der Feldequipe F E D Geomatikerin oder Geomatiker, Leiterin oder Leiter einfacher Feldarbeiten, Kartografin oder Kartograf G F E Technisches Hilfspersonal G G F Kaufmännisches Personal, qualifiziertes Sekretariatspersonal – E D Sekretariatspersonal G F E Sekretariatshilfspersonal G G F Hilfspersonal Qualifizierte Messassistentin oder qualifizierter Messassistent G F E Messassistentin oder Messassistent G G F Lernende 1. bis und 2. Lehrjahr ½ G Lernende 3. bis und 4. Lehrjahr ¾ G

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2.2.2 Stufen Stufe 1 Wenig Erfahrung. Abgeschlossene Grundausbildung bzw. Anlernzeit. Stufe 2 Kenntnisse und Erfahrungen, welche die selbstständige Bearbeitung einer Auf- gabe ermöglichen. Die Einstufung erfolgt bei entsprechendem Nachweis, sonst in der Regel zwei Jahre nach Lehrabschluss bzw. fünf Jahren Praxis nach Ab- schluss einer höheren Ausbildung. Stufe 3 Grosse Erfahrungen und Kenntnisse oder Spezialausbildung, welche die selbst- ständige Bearbeitung schwieriger Aufgaben ermöglichen. Die Einstufung erfolgt bei entsprechendem Nachweis, sonst in der Regel nach zehnjähriger Praxis.

2.2.3 Stundenansätze Kategorie Taxpunkte pro Stunde

A 195.8 B 152.9 C 131.9 D 111.8 E 93.3 F 84.9 G 81.5

2.3 Stundenansätze und Anforderungsfaktoren für Zeitmitteltarif Der Stundenansatz für den Zeitmitteltarif ZMT beträgt 136.1 Taxpunkte. Anforderungsfaktoren: reine Kulturgrenzmutationen Z = 0.7 Grossmutationen und -rekonstruktionen Z = 0.762

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen Abkürzung Beschreibung AGI Amt für Geoinformation AV Amtliche Vermessung AVGBS Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen dem Grundbuch und der amtlichen Vermessung AVMUT Prozess AV-Mutation AVGSB Prozess Aktualisierung Grundstückbeschrei- bung BE-GID Kantonaler Gebäudeidentifikator DM.01 Datenmodell 2001 der amtlichen Vermessung DWG CAD-Dateiformat «drawing» DXF CAD-Dateiformat «Drawing Interchange Format» EDID Eidgenössischer Eingangsidentifikator EGID Eidgenössischer Gebäudeidentifikator EDV Elektronische Datenverarbeitung GebV Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Ge- bühren der Kantonsverwaltung (Gebührenver- ordnung; GebV)1 GNSS Global Navigation Satellite System GRUDA-AV Grundstücksdatenbank des Kantons Erneuerte GRUDA, Version 2010 GRUDIS Grundstückdateninformationssystems des Kantons Bern GSB Prozess Aktualisierung Grundstückbeschreibung HFP Höhenfixpunkt Interlis 1 und 2 Datenbeschreibungssprache und (ITF / XTF) Transferformat für Geodaten KGeolG Kantonales Geoinformationsgesetz vom 8. Juni 2015 (KGeolG)2 LFP/LFP4 Lagefixpunkt/Lagefixpunkt 4. Ordnung Mutname Mutationsname Muttext Mutationstext NBIdent Nummerierungsbereich-Identifikator

BSG 154.21 BSG 215.341

Abkürzung Beschreibung GRUDA Grundstücksdatenbank des Kantons Bern PDF Dokument-Dateiformat «Portable Document Format» SHP Geodaten-Dateiformat «Shapefile» AVR Amtliche Vermessung mit reduziertem Inhalt (Geo- produkt)

ITF Datenformat (Interlis) DXF, DWG, Datenformate marktgängiger GIS-Software DGN SN 612010 Schweizer Norm Nr. 612’010

1 215.341.1-A2

Anhang 2 zu Artikel 16 (Stand 01.01.201624)

Taxpunktwert Der Taxpunktwert (TW) wird wie folgt berechnet:

Teuerungsberechnung nach SIA 126 «Preisänderung infolge Teuerung bei Planerleistun- gen»:

TWi: Aktueller Taxpunktwert P: Teuerung Ki: Landesindex der Konsumentenpreise LIK Ki = LIK Vorjahr (i-1)1 Li: Schweizer Lohnindex SLI Li = SLI Vorjahr (i-1)1

Die Vermessungsaufsicht gibt den maximal zulässigen Taxpunktwert jährlich auf den 1. Januar bekannt.

TW = 1,10 × 0,2 + 0,8 × Landesindex der Konsumentenpreise im Oktober des Vorjahres Franken Landesindex der Konsumentenpreise im Oktober 1995 (102,8)

Die Vermessungsaufsicht gibt den maximal zulässigen Taxpunktwert alljährlich auf den 1. Januar bekannt.

Letzter verfügbarer LIK/SLI, da Publikation durch Bundesamt für Statistik (BFS) jeweils ein Jahr verzögert erfolgt: Für den LIK ist der Stichmonat der Oktober. Der SLI wird nur einmal jährlich pu- bliziert.