I 296-2022 Ruch (Bern, Grüne) Pflegenotstand beziffern. Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 296-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.436
Eingereicht am: 08.12.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ruch (Bern, Grüne) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 456/2023 vom 26. April 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Pflegenotstand beziffern
Fast täglich erscheint ein neuer Zeitungsartikel über den Pflegenotstand in den Spitälern und den Pflegeheimen. Aufgrund der prekären Personalsituation können Pflegeheime und andere Anschlusslösungen nur einen Teil der Betten besetzen, was wiederum zu einem «Rückstau» in den Spitälern führt. Schweizweit verlassen jeden Monat 300 Personen den Pflegeberuf. Da der «Bericht über den aktuellen Personalbestand und den zukünftigen Personalbedarf im Gesund- heitswesen im Kanton Bern und die Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung der Gesundheits- versorgung der Bevölkerung» (Postulat 232-2021), den der Grosse Rat im März 2021 verlangt hat, noch nicht vorhanden ist, wäre es hilfreich, einige Zahlen zur aktuellen Situation zu erhal- ten.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Pflege- und Altersheime: Wie viele Institutionen haben seit Anfang 2022 einen Teil der Bet- ten aufgrund von Pflegepersonalmangel geschlossen? Wie viele «Plätze» betrifft das? Wie viele Personen fehlen in diesen Institutionen (aufgeteilt nach BSc Pflege, dipl. Pflegefach- personal HF, FaGe, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer SRK)
2. Spitäler: Wie viele Pflegepersonen (aufgeteilt nach BSc Pflege, dipl. Pflegefachpersonal HF, FaGe, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer SRK) fehlen seit Anfang 2022 in den Spitä- lern? Wie viele Betten bleiben dadurch geschlossen?
3. Wie viele Pflegefachpersonen sind in den Institutionen pro Patient und Patientin zugelas- sen? Hat sich dieses Verhältnis verändert (aufgeteilt nach Spitälern/Pflegeheimen)?
4. Wie hat sich das zahlenmässige Verhältnis zwischen diplomierten Pflegefachpersonen HF und Fachangestellten Gesundheit sowie Pflegehelferinnen und Pflegehelfern in den letzten zehn Jahren verändert (aufgeteilt nach Spitälern/Pflegeheimen)?
5. Spitäler: Welche Tätigkeiten sind diplomierten Pflegefachpersonen/BSc Pflege vorbehal- ten? Haben sich diese Anforderungen in den letzten fünf Jahren verändert, wenn ja wie?
Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 1
Der Regierungsrat verfügt über keine Daten, welche die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Pflegeheime erfassen. Da die Pflegeheime den vorgegebenen Stellenplan erfüllen und zudem die Pflegeheime noch freie Aufnahmekapazitäten haben, geht der Regierungsrat davon aus, dass die Versorgung aktuell gewährleistet ist. Nicht auszuschliessen ist dabei, dass es zu lokalen Aufnahmeengpässen kommen kann; dies insbesondere auch wegen den zahlreichen laufenden Sanierungen von Pflegeheimen.
Zu Frage 2
Wie im Postulat Schindler (M 232-2021) erwähnt, verfügt der Kanton Bern bereits über zahlrei- che Berichte, in denen über die Versorgungssituation informiert wird. So wird im Rahmen der periodisch überarbeiteten Versorgungsplanung gemäss Spitalversorgungsgesetz regelmässig detailliert über die verschiedenen Versorgungsbereiche berichtet. In einem spezifischen Kapitel zu den Gesundheitsberufen werden zudem auch der Fachkräftemangel und der damit verbun- dene Ausbildungsbedarf beschrieben. Weiter wird das vorgenannte Thema zum Beispiel auch in der Gesundheitsstrategie 2020–2030 aufgenommen. In der Teilstrategie «Integrierte Versor- gung», welche zurzeit in Erarbeitung ist, wird das Thema Fachkräftemangel vertieft. Eine um- fassende Berichterstattung erfolgt schliesslich auch über den nationalen Versorgungsbericht von GDK, OdASanté und OBSAN. Im aktuellen Bericht sind unter anderem konkrete Massnah- men beschrieben, wie bspw. solche in Sachen Personalerhaltung und -einsatz.
Hingegen gibt es keine laufend nachgeführte Statistik zu fehlendem Personal. Eine solche wäre aufwändig zu führen und würde ständigen Wechseln unterliegen. Es gibt auch keine Statistik über den personellen Vollbestand der Spitäler.
Zu Frage 3
Der im Kanton Bern massgebende Stellenplan für Pflegeheime stützt sich nicht auf einen vorge- gebenen Schlüssel für das Verhältnis zwischen Pflegefachperson und Bewohnende resp. Be- wohnender. Vielmehr basiert die Berechnung des Pflegeaufwandes auf dem mit RAI oder BESA ermittelten Unterstützungsbedarf (Pflegestufen) der Bewohnenden. Das für die Bewohnenden erforderliche Fachpersonal wird anhand des zeitlichen Pflegebedarfs und dem qualitativ vorge- gebenen Personalschlüssel errechnet. Der so vorgegebene Stellenplan gilt seit 2014 unverän- dert.
Die Langzeitpflege-Institutionen reichen ihre Stellenpläne jährlich dem Gesundheitsamt zur Prü- fung ein. Die letzte Überprüfung der Stellenetats in den Pflegeheimen fand mit Stichtag 1. März 2022 statt. Von den 282 Pflegeheimen im Kanton Bern mussten bei 10 Prozent Massnahmen
angeordnet werden, bis der Stellenplan dieser Institutionen ebenfalls innerhalb einer vorgege- benen Frist erfüllt wurde.
In den Spitälern gibt es keine Stellenplanvorgaben. Über den Skill- und Grademix entscheiden die Spitäler den adäquaten Personaleinsatz eigenverantwortlich.
Zu Frage 4
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Ausbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) im Jahr 2004 Im Kanton Bern eingeführt wurde. Nach einem sukzessiven Aufbau wer- den heute rund 1000 Lernende jährlich ausgebildet. Damit ist die FaGe-Lehre die zweitmeist gewählte Lehrausbildung im Kanton Bern.
In der Pflegeausbildung HF werden jährlich rund 380 Abschlüsse erzielt. Diese Zahl ist stabil.
Wie bereits in den vorherigen Antworten erwähnt, wird das Verhältnis FaGe / HF Pflege entwe- der über den Stellenplan bei den Pflegeheimen oder über den Skill- und Grademix in den Spitä- lern definiert.
Zu Frage 5
Die Tätigkeiten einer Pflegefachperson HF oder FH richten sich nach den Kompetenzen. Im Ge- gensatz zu den Pflegefachpersonen HF, welche komplexe Pflegesituationen einschätzen kön- nen und eine zielgerichtete, effektive Pflege gewährleisten, können Pflegefachpersonen FH komplexe Pflegesituationen systematisch bewältigen, wissenschaftlich arbeiten sowie Erkennt- nisse der Forschung zur Verbesserung der Pflegepraxis anwenden. Beide Berufsgruppen meis- tern anspruchsvolle kommunikative Situationen und können Führungsaufgaben übernehmen.
Die Anforderungen an die diplomierten Pflegefachpersonen HF und die BSc in Pflege haben sich in den letzten fünf Jahren nicht verändert.
Verteiler ‒ Grosser Rat