Bewilligung Staatsbeiträge an den Verein Swiss Jazz School. Objektkredit 2025–2028
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 454/2024 Datum RR-Sitzung: 8. Mai 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.8605 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bewilligung Staatsbeiträge an den Verein Swiss Jazz School; Objektkredit 2025 – 2028
Erwägungen
1. Gegenstand
Die Swiss Jazz School erhält als musikalische Spezialschule für die Hochschulvorbereitung von Jugendlichen mit entsprechendem Potential jährliche Staatsbeiträge. Damit die Schule eine mit- telfristige Finanzplanung vornehmen kann, wird der dafür notwendige Kredit für einen Zeitraum von vier Jahren bewilligt. Der Leistungsvertrag mit der Swiss Jazz School wird ebenfalls für diese Dauer abgeschlossen.
Die Staatsbeiträge vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 wurden mit Beschluss des Grossen Rates vom 27. November 2019 (2019.ERZ.6918) bewilligt. Mit dem vorliegenden Be- schluss sollen nun die Staatsbeiträge für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 genehmigt werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 50 Abs. 1 und Art. 51 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12) ‒ Art. 30 Abs. 1 sowie Art. 64 Abs. 1 und 3 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV; BSG 433.121) ‒ Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25, Art. 27 und Art. 36 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Es handelt sich um eine wiederkehrende und neue Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 1 FHG)
4. Massgebende Kreditsumme
Rechnungsjahre 2025 – 2028 je CHF 500'000.00
Die Beträge sind in den entsprechenden Rechnungsjahren im Budget bzw. in den Finanzplänen
eingestellt.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Kreditart: Verpflichtungskredit Produktgruppe: Mittelschulen und Berufsbildung Konto: 363500000 Beiträge an private Unternehmungen Profit-Center: 4813161003 Spez Hochschulvorb; Gym Allg Rechnungsjahre: 2025 bis 2028
6. Bedingungen
Die Schule führt wie bis anhin eine Deckungsbeitragsrechnung. Sie erhält pro Schülerin und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Bern einen Staatsbeitrag von sechzig Prozent der Kosten für ein vergleichbares kantonales Angebot. Der maximale Staatsbeitrag wird durch ein Kostendach limitiert. Die Erlöse bzw. Gewinne der Schule werden von den Schüler- zahlen teilweise kurzfristig beeinflusst. Bei den Einnahmen oder Ausgaben können Anpassun- gen jedoch nur verzögert bzw. mittel- bis längerfristig realisiert werden. Schwankungen müssen deshalb zur Sicherstellung des Betriebes und der Qualität aufgefangen werden können. Bis zu dem gemäss den Ausführungen im Vortrag als Grenze für die Angemessenheit des Staatsbeitrags definierten Umfang steht eine Überdeckung auf dem subventionierten Angebot der Schule deshalb frei zur Verfügung.
7. Finanzreferendum
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum (Art. 62 Abs. 1 Bst. c Verfas- sung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993; BSG 101.1)
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Bildungs- und Kulturdirektion