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I 042-2023 Sancar (Bern, Grüne) Brandschutz- und Evakuierungskonzept für den Grossen Rat. Antwort des Regierungsrates

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 042-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.64

Eingereicht am: 06.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Sancar (Bern, Grüne) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 964/2023 vom 30. August 2023 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Brandschutz- und Evakuierungskonzept für den Grossen Rat

Ich bin seit Anfang 2013 im Grossen Rat und habe nie ein Brandschutz- und Evakuierungskon- zept gesehen oder eine entsprechende Übung im Grossen Rat erlebt. Ereignisse wie Feueraus- bruch, Brand, Naturkatastrophe oder eine andere Notsituation machen aber eine Evakuierung und einen bestimmten Sammlungspunkt notwendig. Es braucht zudem eine Methode, die Klar- heit verschafft darüber, ob alle im Moment der Evakuierung im Gebäude des Grossen Rats an- wesenden Personen wirklich evakuiert wurden.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Welches Gremium ist zuständig für ein Brandschutz- und Evakuierungskonzept für den Grossen Rat?

2. Gibt es ein solches Konzept? Wenn nicht, würde das zuständige Organ ein solches Kon- zept erarbeiten und dieses den Grossratsmitgliedern zur Verfügung stellen?

3. Wäre es nicht zielführend, regelmässige Evakuierungsübungen (einmal pro Legislative) durchzuführen, um im Ernstfall möglichst professionell handeln zu können?

Antwort des Regierungsrates

Frage 1: Welches Gremium ist zuständig für ein Brandschutz- und Evakuierungskonzept für den Grossen Rat?

Für die Verwaltung des Rathauses ist die Staatskanzlei zuständig. Zur Hausverwaltung gehört grundsätzlich auch die Erarbeitung eines Brandschutz- und Evakuierungskonzepts. Dabei sind die Nutzer des Hauses, insbesondere der Grosse Rat, eng in die Arbeiten einzubeziehen.

Frage 2: Gibt es ein solches Konzept? Wenn nicht, würde das zuständige Organ ein solches Konzept erarbeiten und dieses den Grossratsmitgliedern zur Verfügung stellen?

Ein Brandschutzkonzept für das Rathaus liegt vor und wird vor allem bei Feueralarm ange- wandt. Für andere sicherheitsrelevante Ereignisse werden zurzeit Konzepte erarbeitet. Diese Arbeiten sind weit fortgeschritten. Sie erfolgen in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten, der Kantonspolizei und einer externen Sicherheitsberatungsfirma. Nach Vorliegen des erarbeiteten Evakuierungskonzepts wird die verantwortliche Stelle festzule- gen haben, welche Inhalte davon sämtlichen Mitgliedern des Grossen Rates zugänglich ge- macht werden können und welche Bereiche aus Sicherheitsgründen vertraulich bleiben müssen und nur den Leitungsorganen des Grossen Rates und der Parlamentsdienste bekannt gegeben werden können.

Frage 3: Wäre es nicht zielführend, regelmässige Evakuierungsübungen (einmal pro Legisla- tive) durchzuführen, um im Ernstfall möglichst professionell handeln zu können?

Der Regierungsrat erachtet dieses Anliegen als prüfenswert. Der Entscheid über die Durchfüh- rung einer Evakuierungsübung müsste jedoch in Absprache mit dem Präsidium des Grossen Rates, sowie der Feuerwehr und der Kantonspolizei getroffen werden.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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